Erneuerung des Betriebsleitsystems der Berliner U-Bahn unter Aufrechterhaltung des Fahrbetriebes. Das Betriebsleitsystem dient der Steuerung und Überwachung des U-Bahnbetriebes auf 10 Linien und zurzeit 173 Bahnhöfen aus einer zentralen Betriebsleitstelle. Die Anbindung der dezentralen Stellwerkstechnik erfolgt mit Hilfe der vorhandenen Stellwerksfernsteuerung vom Typ Command 900. Dabei werden unter anderem Stellwerke der Bauformen SpDrS 60, SICAS ECC und L90.5 Nv ferngesteuert. Die Leistung umfasst die Lieferung eines neuen Betriebsleitsystems inklusive der beschriebenen Schnittstellen. Die für den Betrieb notwendige Hardware sowie die Anschlusstechnik sind beizustellen. Das angebotene System muss als Gesamtanlage DIN EN 50159 erfüllen. Darüber hinaus erfolgt im Zuge des Vergabeverfahrens die Vergabe eines Servicevertrages.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-10-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-09-09.
Auftragsbekanntmachung (2016-09-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarepaket für Eisenbahnleitsysteme
Kurze Beschreibung:
Erneuerung des Betriebsleitsystems der Berliner U-Bahn unter Aufrechterhaltung des Fahrbetriebes. Das Betriebsleitsystem dient der Steuerung und Überwachung des U-Bahnbetriebes auf 10 Linien und zurzeit 173 Bahnhöfen aus einer zentralen Betriebsleitstelle. Die Anbindung der dezentralen Stellwerkstechnik erfolgt mit Hilfe der vorhandenen Stellwerksfernsteuerung vom Typ Command 900. Dabei werden unter anderem Stellwerke der Bauformen SpDrS 60, SICAS ECC und L90.5 Nv ferngesteuert. Die Leistung umfasst die Lieferung eines neuen Betriebsleitsystems inklusive der beschriebenen Schnittstellen. Die für den Betrieb notwendige Hardware sowie die Anschlusstechnik sind beizustellen. Das angebotene System muss als Gesamtanlage DIN EN 50159 erfüllen. Darüber hinaus erfolgt im Zuge des Vergabeverfahrens die Vergabe eines Servicevertrages.
Erneuerung des Betriebsleitsystems der Berliner U-Bahn unter Aufrechterhaltung des Fahrbetriebes. Das Betriebsleitsystem dient der Steuerung und Überwachung des U-Bahnbetriebes auf 10 Linien und zurzeit 173 Bahnhöfen aus einer zentralen Betriebsleitstelle. Die Anbindung der dezentralen Stellwerkstechnik erfolgt mit Hilfe der vorhandenen Stellwerksfernsteuerung vom Typ Command 900. Dabei werden unter anderem Stellwerke der Bauformen SpDrS 60, SICAS ECC und L90.5 Nv ferngesteuert. Die Leistung umfasst die Lieferung eines neuen Betriebsleitsystems inklusive der beschriebenen Schnittstellen. Die für den Betrieb notwendige Hardware sowie die Anschlusstechnik sind beizustellen. Das angebotene System muss als Gesamtanlage DIN EN 50159 erfüllen. Darüber hinaus erfolgt im Zuge des Vergabeverfahrens die Vergabe eines Servicevertrages.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwarepaket für Eisenbahnleitsysteme📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2016-09-09 📅
Einreichungsfrist: 2016-10-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-09-14 📅
Datum des Beginns: 2017-06-01 📅
Datum des Endes: 2021-06-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 177-317900
ABl. S-Ausgabe: 177
Zusätzliche Informationen
1. Das Lastenheft, einschließlich seiner Anlagen, enthalten besonders schutzwürdige und vertrauliche Informationen. Der Auftraggeber stellt diese Unterlagen daher nur auszugsweise bzw. als Übersicht zum Download zur Verfügung. Nach Abschluss des
Teilnahmewettbewerbs werden die Unterlagen gegen eine unterzeichnete Vertraulichkeitserklärung an diejenigen Bieter übergeben, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Die Übergabe erfolgt in elektronischer Form über eine gesicherte Verbindung.
2. Die Bewerbung ist schriftlich und unterschrieben in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Das Einreichen der Bewerbung per Fax oder als E-Mail ist nicht zugelassen.
3. Die Bewerbung ist entsprechend dem vorgegebenen Teilnahmeantrag zu gliedern und hat die nachgefragten Informationen in den jeweiligen Rubriken zu enthalten.
4. Angeforderte Drittbescheinigungen, z. B. Handelsregisterauszug, dürfen nicht älter als 6 Monate vom Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU sein darf.
5. Die Verpflichtung zur Vorlage von Drittbescheinigungen entfällt, wenn und sofern ein vergleichbares Register nicht geführt wird bzw. eine Registrierung nicht erforderlich ist. Dies hat der Bewerber nachzuweisen und zu erläutern.
6. Im Sinne der vorherigen Ziffer 4 sind ausländische Bewerber angehalten, vergleichbare Drittbescheinigungen vorzulegen. Deren Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Es wird eine erschöpfende Darstellung erwartet. Sollte ein amtliches Dokument oder Referenzangaben
etc. nicht in deutscher Sprache gefasst sein, so muss eine wörtliche Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers vorgelegt werden.
7. Sofern der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens(Dritter/Nachunternehmer) in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), muss er den Namen dieses anderen Unternehmens benennen und angeben, wofür er die Kapazitäten des
anderen Unternehmens in Anspruch nehmen will. Entsprechende Nachweise sind in dem Umfang vorzulegen, wie sie für den Bewerber vorzulegen wären. Außerdem muss der Bewerber durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung dieses Unternehmensnachweisen, dass
ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung gestellt werden. Im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die erforderliche berufliche Erfahrung kann ein Bewerber die Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß
§ 47 Abs. 2 SektVO nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistungen erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
8. Fragen zum Teilnahmeantrag sind ausschließlich per E-Mail (vgl. I.1) bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist an die in Ziffer I.1 genannte Kontaktstelle zu richten. Danach eingehende Fragen werden nicht mehr berücksichtigt.
9. Die Beantwortung von Fragen der Bewerber und sonstige verfahrensrelevante Informationen sind über die unter Ziffer I.3) angegebene URL abzurufen. Bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge ist der Bewerber verpflichtet, regelmäßig und
selbstständig auf über diesen Link zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente und Beantwortungen von Bewerberfragen zu achten. Ein separater Hinweis durch den Auftraggeber erfolgt nicht.
10. Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen des Vergabeverfahrens – und insbesondere in der Verhandlungsphase – zur Beurteilung der technischen Qualität der Angebote Dritte einzubeziehen.
1. Das Lastenheft, einschließlich seiner Anlagen, enthalten besonders schutzwürdige und vertrauliche Informationen. Der Auftraggeber stellt diese Unterlagen daher nur auszugsweise bzw. als Übersicht zum Download zur Verfügung. Nach Abschluss des
Teilnahmewettbewerbs werden die Unterlagen gegen eine unterzeichnete Vertraulichkeitserklärung an diejenigen Bieter übergeben, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Die Übergabe erfolgt in elektronischer Form über eine gesicherte Verbindung.
2. Die Bewerbung ist schriftlich und unterschrieben in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Das Einreichen der Bewerbung per Fax oder als E-Mail ist nicht zugelassen.
3. Die Bewerbung ist entsprechend dem vorgegebenen Teilnahmeantrag zu gliedern und hat die nachgefragten Informationen in den jeweiligen Rubriken zu enthalten.
4. Angeforderte Drittbescheinigungen, z. B. Handelsregisterauszug, dürfen nicht älter als 6 Monate vom Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU sein darf.
5. Die Verpflichtung zur Vorlage von Drittbescheinigungen entfällt, wenn und sofern ein vergleichbares Register nicht geführt wird bzw. eine Registrierung nicht erforderlich ist. Dies hat der Bewerber nachzuweisen und zu erläutern.
6. Im Sinne der vorherigen Ziffer 4 sind ausländische Bewerber angehalten, vergleichbare Drittbescheinigungen vorzulegen. Deren Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Es wird eine erschöpfende Darstellung erwartet. Sollte ein amtliches Dokument oder Referenzangaben
etc. nicht in deutscher Sprache gefasst sein, so muss eine wörtliche Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers vorgelegt werden.
7. Sofern der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens(Dritter/Nachunternehmer) in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), muss er den Namen dieses anderen Unternehmens benennen und angeben, wofür er die Kapazitäten des
anderen Unternehmens in Anspruch nehmen will. Entsprechende Nachweise sind in dem Umfang vorzulegen, wie sie für den Bewerber vorzulegen wären. Außerdem muss der Bewerber durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung dieses Unternehmensnachweisen, dass
ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung gestellt werden. Im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die erforderliche berufliche Erfahrung kann ein Bewerber die Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß
§ 47 Abs. 2 SektVO nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistungen erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
8. Fragen zum Teilnahmeantrag sind ausschließlich per E-Mail (vgl. I.1) bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist an die in Ziffer I.1 genannte Kontaktstelle zu richten. Danach eingehende Fragen werden nicht mehr berücksichtigt.
9. Die Beantwortung von Fragen der Bewerber und sonstige verfahrensrelevante Informationen sind über die unter Ziffer I.3) angegebene URL abzurufen. Bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge ist der Bewerber verpflichtet, regelmäßig und
selbstständig auf über diesen Link zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente und Beantwortungen von Bewerberfragen zu achten. Ein separater Hinweis durch den Auftraggeber erfolgt nicht.
10. Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen des Vergabeverfahrens – und insbesondere in der Verhandlungsphase – zur Beurteilung der technischen Qualität der Angebote Dritte einzubeziehen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Erneuerung des Betriebsleitsystems der Berliner U-Bahn unter Aufrechterhaltung des Fahrbetriebes. Das Betriebsleitsystem dient der Steuerung und Überwachung des U-Bahnbetriebes auf 10 Linien und zurzeit 173 Bahnhöfen aus einer zentralen Betriebsleitstelle. Die Anbindung der dezentralen Stellwerkstechnik erfolgt mit Hilfe der vorhandenen Stellwerksfernsteuerung vom Typ Command 900. Dabei werden unter anderem Stellwerke der Bauformen SpDrS 60, SICAS ECC und L90.5 Nv ferngesteuert. Der Betriebsablauf ist mit Hilfe
Erneuerung des Betriebsleitsystems der Berliner U-Bahn unter Aufrechterhaltung des Fahrbetriebes. Das Betriebsleitsystem dient der Steuerung und Überwachung des U-Bahnbetriebes auf 10 Linien und zurzeit 173 Bahnhöfen aus einer zentralen Betriebsleitstelle. Die Anbindung der dezentralen Stellwerkstechnik erfolgt mit Hilfe der vorhandenen Stellwerksfernsteuerung vom Typ Command 900. Dabei werden unter anderem Stellwerke der Bauformen SpDrS 60, SICAS ECC und L90.5 Nv ferngesteuert. Der Betriebsablauf ist mit Hilfe
einer Zuglenkung zu automatisieren. Dabei sind verschiedene Betriebsarten vorgesehen, unter anderem das Fahren im Bahnhofsabstand. Das Leitsystem wird über definierte Schnittstellen mit der Stellwerksfernsteuerung sowie Systemen zur Fahrtplanung, Fahrgastinformation, Fahrzeugidentifikation usw. verbunden. Die Leistung umfasst die Lieferung eines neuen Betriebsleitsystems inklusive der beschriebenen Schnittstellen. Die für den Betrieb notwendige Hardware sowie die Anschlusstechnik sind beizustellen. Die Leistung umfasst die Lieferung eines neuen Betriebsleitsystems inklusive der beschriebenen Schnittstellen. Die für den Betrieb notwendige Hardware sowie die Anschlusstechnik sind beizustellen. Das angebotene System muss als Gesamtanlage DIN EN 50159 erfüllen.
einer Zuglenkung zu automatisieren. Dabei sind verschiedene Betriebsarten vorgesehen, unter anderem das Fahren im Bahnhofsabstand. Das Leitsystem wird über definierte Schnittstellen mit der Stellwerksfernsteuerung sowie Systemen zur Fahrtplanung, Fahrgastinformation, Fahrzeugidentifikation usw. verbunden. Die Leistung umfasst die Lieferung eines neuen Betriebsleitsystems inklusive der beschriebenen Schnittstellen. Die für den Betrieb notwendige Hardware sowie die Anschlusstechnik sind beizustellen. Die Leistung umfasst die Lieferung eines neuen Betriebsleitsystems inklusive der beschriebenen Schnittstellen. Die für den Betrieb notwendige Hardware sowie die Anschlusstechnik sind beizustellen. Das angebotene System muss als Gesamtanlage DIN EN 50159 erfüllen.
Die Vorschriften der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab) sind einzuhalten. Die Abnahme erfolgt durch die TAB Berlin nach §62 BOStrab auf der Grundlage des geltenden Personenbeförderungsgesetzes (§37, §54). Darüber hinaus erfolgt im Zuge des Vergabeverfahrens die Vergabe eines Servicevertrages.
Die Vorschriften der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab) sind einzuhalten. Die Abnahme erfolgt durch die TAB Berlin nach §62 BOStrab auf der Grundlage des geltenden Personenbeförderungsgesetzes (§37, §54). Darüber hinaus erfolgt im Zuge des Vergabeverfahrens die Vergabe eines Servicevertrages.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Für die Eignungsprüfung hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft für sich und ggf. für Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gemäß III.1.1) bis III.1.3) mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen. Der Nachweis der Eignung erfolgt für Bewerber/Bewerbergemeinschaften durch Vorlage des Formblattes „Eigenerklärung zur Eignung“.
Für die Eignungsprüfung hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft für sich und ggf. für Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gemäß III.1.1) bis III.1.3) mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen. Der Nachweis der Eignung erfolgt für Bewerber/Bewerbergemeinschaften durch Vorlage des Formblattes „Eigenerklärung zur Eignung“.
HINWEIS: Das Formblatt (Eigenerklärungen zur Eignung) ist unter der in Ziffer I.3) angegebenen URL abrufbar. Das Formblatt ist für den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
HINWEIS: Das Formblatt (Eigenerklärungen zur Eignung) ist unter der in Ziffer I.3) angegebenen URL abrufbar. Das Formblatt ist für den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Folgende Angaben und Formalitäten, zur persönlichen Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister, sind erforderlich:
Eigenerklärung (Bestandteil des Formblattes Eigenerklärungen zur Eignung):
— zum Korruptionsregister;
— Angaben zur Betriebshaftpflicht-/Berufshaftpflichtversicherung;
— zur Eintragung in das Berufs-/Handelsregister;
— Handwerks- bzw. Gewerbekarte der zuständigen Handwerkskammer oder Zugehörigkeitsbescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer;
— Erklärung das keine schweren Verfehlungen vorliegen (Auszug gem. § 30 Abs. 5 BZRG);
— Erklärung das keine Ausschlussgründe gem. §§ 123;124 GWB vorliegen;
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft;
— über die Zahlung der Beiträge an die Krankenkasse und sonstig Sozialversicherungsträger;
— über die Zahlung von Steuern;
— zum Gewerbezentralregister.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre;
— Erklärung über den Umsatz des Tätigkeitsfeldes (Software, Projektierung, Programmierung, Leitsystem) der letzten 3 Jahre.
Mindeststandards:
Umsatz des Tätigkeitsfeldes min.: 2 500 000 EUR (als Jahresdurchschnitt der letzten 3 Jahre).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Referenzen
Bewerber können bis zu 3 Referenzen mit erfolgreich realisierter und in Betrieb genommener Leitsysteme im Bereich U-Bahn, S-Bahn, Regional- und Fernbahn einreichen. Bewerber müssen bei eingereichten Referenzen einen Leistungsanteil von min. 70 % erbracht haben und dieses explizit ausweisen. Die älteste Referenz darf nicht älter als 5 Jahre sein (Inbetriebnahme des Gesamtsystems mit vollständigem Funktionsumfang beim jeweiligen Betreiber; Stichtag: 1.9.2011). Aufgrund der nicht vergleichbaren fachlichen Eigenschaften sind Referenzen für ITCS Systeme (z.B. für Straßenbahnen) ausdrücklich nicht zugelassen.
Bewerber können bis zu 3 Referenzen mit erfolgreich realisierter und in Betrieb genommener Leitsysteme im Bereich U-Bahn, S-Bahn, Regional- und Fernbahn einreichen. Bewerber müssen bei eingereichten Referenzen einen Leistungsanteil von min. 70 % erbracht haben und dieses explizit ausweisen. Die älteste Referenz darf nicht älter als 5 Jahre sein (Inbetriebnahme des Gesamtsystems mit vollständigem Funktionsumfang beim jeweiligen Betreiber; Stichtag: 1.9.2011). Aufgrund der nicht vergleichbaren fachlichen Eigenschaften sind Referenzen für ITCS Systeme (z.B. für Straßenbahnen) ausdrücklich nicht zugelassen.
Umfang der vollständigen Leitsystem-Referenzen:
Es werden je Leitsystem-Referenz Angaben über
— Auftragswert der Referenz;
— Anzahl der angeschlossenen Linien;
— Stationen je Linie;
— wesentlichen Systemfunktionen (z. B. dispositiver Fahrplan o. Ä.);
— externen Schnittstellen (Anzahl, Name und Funktion der angeschlossene Subsysteme, Art der Datenversorgung (Pusch, Poll, web ...) gefordert;
— Explizit ist auf die Anbindung der Stellwerke und/ oder Fernsteuerung einzugehen. Sofern weder Stellwerke noch Fernsteuerung mit dem Leitsystem verbunden ist, ist dies explizit zu erläutern;
— Darüber hinaus sind je Referenz ein Ansprechpartner seitens des jeweiligen Betreibers samt seiner vollständigen Kontaktdaten (Name, Vorname, Position, Telefon, eMail, postalische Adresse) anzugeben. Die BVG behält sich vor, die in den Referenzen angegebenen Daten zu überprüfen.
— Darüber hinaus sind je Referenz ein Ansprechpartner seitens des jeweiligen Betreibers samt seiner vollständigen Kontaktdaten (Name, Vorname, Position, Telefon, eMail, postalische Adresse) anzugeben. Die BVG behält sich vor, die in den Referenzen angegebenen Daten zu überprüfen.
2. Qualitätskontrollsystem
Der Bewerber muss innerhalb seines Unternehmens mit einem zertifiziertem Qualitätskontrollsystem z. B. nach ISO9001, arbeiten. Entsprechende Nachweise sind den Teilnahmeunterlagen beizulegen.
Mindeststandards:
Mindeststandards für eine Leitsystem-Referenz:
— Leitsystem mit Anbindung der dezentralen Stellwerkstechnik über eine Fernsteuerung und
— Leitsystem wird mindestens mit folgenden Subsystemen verbunden (Systemen zur Fahrtplanung, Fahrgastinformation, Fahrzeugidentifikation) und
— erbrachter Leistungsanteil des Bewerbers: mindestens 70 % und
— Inbetriebnahme des Gesamtsystems mit vollständiger Funktionsumfang beim jeweiligen Betreiber; Stichtag: 1.9.2011.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Begrenzung der Anzahl der Teilnehmer:
— es muss mindestens eine vollständige Leitsystem-Referenz eingereicht werden. Bewerbungen ohne min. eine vollständige Leitsystem-Referenz werden ausgeschlossen;
Die 5 Bieter mit der höchsten Punktezahl im Teilnahmewettbewerb werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichstand entscheidet das Los.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerber-/Bietergemeinschaften haben eine gemeinsame rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung über die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall, über alle Mitglieder und deren bevollmächtigten Vertreter, über die rechtsverbindliche Vertretung der Bevollmächtigten gegenüber dem Auftraggeber und über die Haftung aller Mitglieder als Gesamtschuldner bei Angebotsabgabe zu stellen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bewerber-/Bietergemeinschaften haben eine gemeinsame rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung über die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall, über alle Mitglieder und deren bevollmächtigten Vertreter, über die rechtsverbindliche Vertretung der Bevollmächtigten gegenüber dem Auftraggeber und über die Haftung aller Mitglieder als Gesamtschuldner bei Angebotsabgabe zu stellen.
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Der Bewerber muss über die Laufzeit des Auftrags eine deutschsprachige Projektleitung sowie dessen Vertretung zu Verfügung stellen;
— Gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) gelten die „Besonderen Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen“. Die Bieter müssen mit ihren Angeboten eine Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen einreichen. Auf die Sanktionen nach § 6 BerlAVG wird hingewiesen. Außerdem wird auf die Verpflichtung nach § 13 Abs. 1 Landesgleichstellungsgesetz Berlin in Verbindung mit der Frauenförderverordnung (FFV), insbesondere §§ 1 bis 4 FFV und zugehörige Sanktionen nach § 7 FFV verwiesen. Es gelten die „Besonderen Vertragsbedingungen zur Frauenförderung“. Die Bieter müssen mit ihren Angeboten eine Erklärung gemäß § 1 Abs. 2 FFV einreichen. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den unter der angegebenen URL verfügbaren Vergabeunterlagen.
— Gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) gelten die „Besonderen Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen“. Die Bieter müssen mit ihren Angeboten eine Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen einreichen. Auf die Sanktionen nach § 6 BerlAVG wird hingewiesen. Außerdem wird auf die Verpflichtung nach § 13 Abs. 1 Landesgleichstellungsgesetz Berlin in Verbindung mit der Frauenförderverordnung (FFV), insbesondere §§ 1 bis 4 FFV und zugehörige Sanktionen nach § 7 FFV verwiesen. Es gelten die „Besonderen Vertragsbedingungen zur Frauenförderung“. Die Bieter müssen mit ihren Angeboten eine Erklärung gemäß § 1 Abs. 2 FFV einreichen. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den unter der angegebenen URL verfügbaren Vergabeunterlagen.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Geplante Mindestzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach den einschlägigen Vorschriften der Sektorenverordnung und des GWB. Der Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge wird folgendes System zugrunde gelegt:
1.
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit und Fehlerlosigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig oder fehlerhaft sind, kann der Auftraggeber den Bewerber im Rahmen des rechtlich Zulässigen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Angaben, Erklärungen und Nachweise innerhalb einer für alle Bewerbereinheitlichen Nachfrist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren (fristwahrend auch per Fax oder E-Mail).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit und Fehlerlosigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig oder fehlerhaft sind, kann der Auftraggeber den Bewerber im Rahmen des rechtlich Zulässigen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Angaben, Erklärungen und Nachweise innerhalb einer für alle Bewerbereinheitlichen Nachfrist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren (fristwahrend auch per Fax oder E-Mail).
2.
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern zusätzliche Unterlagen zur Aufklärung, Verifizierung und Validierung der mit den Teilnahmeanträgen eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweisen anzufordern.
3.
Darauf erfolgt eine Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen von Ausschlussgründen. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 123 GWB. Des Weiteren kann ein Ausschluss erfolgen bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 124 GWB, nach § 21 AEntG nach § 98c AufenthG nach § 19 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt weiterhin bei Nichterfüllung der aufgestellten Mindeststandards, die sich aus Ziffer III.1.1) bis III.1.3) dieser Bekanntmachung ergeben.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Darauf erfolgt eine Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen von Ausschlussgründen. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 123 GWB. Des Weiteren kann ein Ausschluss erfolgen bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 124 GWB, nach § 21 AEntG nach § 98c AufenthG nach § 19 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt weiterhin bei Nichterfüllung der aufgestellten Mindeststandards, die sich aus Ziffer III.1.1) bis III.1.3) dieser Bekanntmachung ergeben.
4.
Darauf folgt die Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Bewerber eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Darauf folgt die Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Bewerber eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise.
5.
Unter allen Bewerbern, die die in Ziffer III.1.3 geforderten Mindestanforderungen im Hinblick auf die einzureichenden Referenzen erfüllt haben, erfolgt eine Bewertung der eingereichten Referenzen. Das Bewertungssystem ist unter Ziffer III.1.4 dargestellt.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Unter allen Bewerbern, die die in Ziffer III.1.3 geforderten Mindestanforderungen im Hinblick auf die einzureichenden Referenzen erfüllt haben, erfolgt eine Bewertung der eingereichten Referenzen. Das Bewertungssystem ist unter Ziffer III.1.4 dargestellt.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-10-31 📅
1. Das Lastenheft, einschließlich seiner Anlagen, enthalten besonders schutzwürdige und vertrauliche Informationen. Der Auftraggeber stellt diese Unterlagen daher nur auszugsweise bzw. als Übersicht zum Download zur Verfügung. Nach Abschluss des
Teilnahmewettbewerbs werden die Unterlagen gegen eine unterzeichnete Vertraulichkeitserklärung an diejenigen Bieter übergeben, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Die Übergabe erfolgt in elektronischer Form über eine gesicherte Verbindung.
2. Die Bewerbung ist schriftlich und unterschrieben in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Das Einreichen der Bewerbung per Fax oder als E-Mail ist nicht zugelassen.
3. Die Bewerbung ist entsprechend dem vorgegebenen Teilnahmeantrag zu gliedern und hat die nachgefragten Informationen in den jeweiligen Rubriken zu enthalten.
4. Angeforderte Drittbescheinigungen, z. B. Handelsregisterauszug, dürfen nicht älter als 6 Monate vom Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU sein darf.
5. Die Verpflichtung zur Vorlage von Drittbescheinigungen entfällt, wenn und sofern ein vergleichbares Register nicht geführt wird bzw. eine Registrierung nicht erforderlich ist. Dies hat der Bewerber nachzuweisen und zu erläutern.
6. Im Sinne der vorherigen Ziffer 4 sind ausländische Bewerber angehalten, vergleichbare Drittbescheinigungen vorzulegen. Deren Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Es wird eine erschöpfende Darstellung erwartet. Sollte ein amtliches Dokument oder Referenzangaben
6. Im Sinne der vorherigen Ziffer 4 sind ausländische Bewerber angehalten, vergleichbare Drittbescheinigungen vorzulegen. Deren Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Es wird eine erschöpfende Darstellung erwartet. Sollte ein amtliches Dokument oder Referenzangaben
etc. nicht in deutscher Sprache gefasst sein, so muss eine wörtliche Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers vorgelegt werden.
7. Sofern der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens(Dritter/Nachunternehmer) in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), muss er den Namen dieses anderen Unternehmens benennen und angeben, wofür er die Kapazitäten des
7. Sofern der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens(Dritter/Nachunternehmer) in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), muss er den Namen dieses anderen Unternehmens benennen und angeben, wofür er die Kapazitäten des
anderen Unternehmens in Anspruch nehmen will. Entsprechende Nachweise sind in dem Umfang vorzulegen, wie sie für den Bewerber vorzulegen wären. Außerdem muss der Bewerber durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung dieses Unternehmensnachweisen, dass
anderen Unternehmens in Anspruch nehmen will. Entsprechende Nachweise sind in dem Umfang vorzulegen, wie sie für den Bewerber vorzulegen wären. Außerdem muss der Bewerber durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung dieses Unternehmensnachweisen, dass
ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung gestellt werden. Im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die erforderliche berufliche Erfahrung kann ein Bewerber die Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß
ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung gestellt werden. Im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die erforderliche berufliche Erfahrung kann ein Bewerber die Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß
§ 47 Abs. 2 SektVO nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistungen erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
8. Fragen zum Teilnahmeantrag sind ausschließlich per E-Mail (vgl. I.1) bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist an die in Ziffer I.1 genannte Kontaktstelle zu richten. Danach eingehende Fragen werden nicht mehr berücksichtigt.
9. Die Beantwortung von Fragen der Bewerber und sonstige verfahrensrelevante Informationen sind über die unter Ziffer I.3) angegebene URL abzurufen. Bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge ist der Bewerber verpflichtet, regelmäßig und
9. Die Beantwortung von Fragen der Bewerber und sonstige verfahrensrelevante Informationen sind über die unter Ziffer I.3) angegebene URL abzurufen. Bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge ist der Bewerber verpflichtet, regelmäßig und
selbstständig auf über diesen Link zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente und Beantwortungen von Bewerberfragen zu achten. Ein separater Hinweis durch den Auftraggeber erfolgt nicht.
10. Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen des Vergabeverfahrens – und insbesondere in der Verhandlungsphase – zur Beurteilung der technischen Qualität der Angebote Dritte einzubeziehen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 309013-8316📞
E-Mail: vergabekammer@senwtf.berlin.de📧
Fax: +49 309013-7613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag ist gem. § 160 GWB Abs. 3 unzulässig, wenn:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 177-317900 (2016-09-09)