Die MKW werden im Rahmen des vermessungstechnischen Außendienstes auf befestigten und unbefestigten Straßen, Wegen, Plätzen, Parkhäusern und Tiefgaragen unter allen Witterungsbedingungen eingesetzt. Die geplante Nutzungszeit der Fahrzeuge beträgt 10 Jahre bei überwiegend innerstädtischem Einsatz. Zur Erstellung eines aussagefähigen Angebotes insbesondere in Bezug auf die erforderlichen Innenausbauten der MKW, müssen die bereits beim Landesbetrieb für Geoinformation eingesetzten Fahrzeuge vor Abgabe des Angebotes durch den Bieter in Augenschein genommen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-06-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-04-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Spezialfahrzeuge
Menge oder Umfang: Bis zu 11 Fahrzeuge.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Spezialfahrzeuge📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Behörde für Inneres und Sport, Polizei Hamburg, Verwaltung und Technik (VT 212), Zentrale Vergabestelle BIS
Postanschrift: Carl-Cohn-Straße 39
Postleitzahl: 22297
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.polizei.hamburg.de🌏
E-Mail: ausschreibungen@polizei.hamburg.de📧
Telefon: +49 40428669286📞
Fax: +49 40428669683 📠
Die MKW werden im Rahmen des vermessungstechnischen Außendienstes auf befestigten und unbefestigten Straßen, Wegen, Plätzen, Parkhäusern und Tiefgaragen unter allen Witterungsbedingungen eingesetzt.
Die geplante Nutzungszeit der Fahrzeuge beträgt 10 Jahre bei überwiegend innerstädtischem Einsatz.
Zur Erstellung eines aussagefähigen Angebotes insbesondere in Bezug auf die erforderlichen Innenausbauten der MKW, müssen die bereits beim Landesbetrieb für Geoinformation eingesetzten Fahrzeuge vor Abgabe des Angebotes durch den Bieter in Augenschein genommen werden.
Zur Erstellung eines aussagefähigen Angebotes insbesondere in Bezug auf die erforderlichen Innenausbauten der MKW, müssen die bereits beim Landesbetrieb für Geoinformation eingesetzten Fahrzeuge vor Abgabe des Angebotes durch den Bieter in Augenschein genommen werden.
Beschreibung der Optionen:
Option A: Allradantrieb.
Option B: Umbau verschiedener Fahrzeugeinrichtungen aus vorhandenen Fahrzeugen in Neufahrzeuge.
Option C: Neubau Fahrzeugeinrichtung.
Option D: Einbau einer Durchladeeinrichtung.
Option E: Dem Einbau angepasste Bestuhlung in Reihe 2 (2er Sitzbank).
Option F: Dem Einbau angepasste Bestuhlung in Reihe 2 (2 Einzelsitze bei langer Durchlade).
Option G: Anhängerzugvorrichtung mit 13 poligem E-Satz.
Referenznummer: OV 188743/16
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Abgabe der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit.
Abgabe der Erklärung zur Eintragung in ein Handels- / Gewerberegister.
Abgabe der Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Abgabe der Erklärung zur Leistungsfähigkeit:
— Unternehmen besteht seit mindestens 3 Jahren.
Der Jahresumsatz auf den Auftragsgegenstand bezogen beträgt als Minimum das Zweifache des Auftragswertes für ein Fahrzeug inkl. Ausbau. Zugrunde gelegt wird der voraussichtliche Vertragsabruf 2016.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Teilnahme an der Vor-Ort-Besichtigung.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Abschlagszahlungen sind nach Anlieferung der Kfz-Fahrgestelle beim Auftragnehmer möglich. Sicherheit in der jeweiligen Höhe der Abschlagszahlungen ist bis zur Übergabe des jeweiligen Fahrzeuges durch selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstituts zu leisten.
Abschlagszahlungen sind nach Anlieferung der Kfz-Fahrgestelle beim Auftragnehmer möglich. Sicherheit in der jeweiligen Höhe der Abschlagszahlungen ist bis zur Übergabe des jeweiligen Fahrzeuges durch selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstituts zu leisten.
Sonstige besondere Bedingungen:
Zur Erstellung eines aussagefähigen Angebotes müssen die bereits bei der Landesbetrieb für Geoinformation und Vermessung eingesetzten Messkraftwagen vor Abgabe des Angebotes in Augenschein genommen werden.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-06-07 📅
Öffnungsort:
Ort des Eröffnungstermins: Polizei Hamburg, Verwaltung und Technik, VT 11, Bruno-Georges-Platz 1, 22297 Hamburg.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Frank Bothe
Internetadresse: www.polizei.hamburg.de🌏
Name: Behörde für Inneres und Sport, Polizei Hamburg, Verwaltung und Technik VT 112
Postanschrift: Bruno-Georges-Platz 1
Fax: +49 40428669119 📠
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: OV 188743/16
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4042823-1448📞
Fax: +49 4048223-2020 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 107 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist zulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß wegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2, § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2, § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2016/S 075-131201 (2016-04-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-08-03) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-07-27 📅
Name: KFB-Jessen GmbH
Postanschrift: Bergstücken 10
Postort: Oststeinbek
Postleitzahl: 22113
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Matthias Schulz
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.