Lieferung und Installation sowie Wartung von Röntgenkontrollgeräten für die Passagier- und Warenkontrolle nach § 8 LuftSiG einer Tochtergesellschaft der Flughafen Düsseldorf GmbH, die selbst keine Sektorenauftraggeberin ist

Flughafen Düsseldorf Security GmbH

Die Flughafen Düsseldorf Security GmbH möchte für ihre Personal- und Warenkontrollstellen 16 nach § 8 LuftSiG am Flughafen Düsseldorf Röntgenkontrollgeräte erwerben.
Des Weiteren wird die Wartung und Instandhaltung für 10 Jahre vergeben.Der Auftragnehmer hat die Lieferung, Installation und die anschließende unverzügliche örtliche Zulassung durch die Landesluftsicherheitsbehörde zu garantieren. Um eine solche sicherstellen zu können, ist es ratsam, die angebotenen Geräte gegen Kostenerstattung über die Landesluftsicherheitsbehörde bereits zuvor beim Forschungs- und Erprobungszentrum der Bundespolizei prüfen zu lassen. Der Auftraggeber wird alle sinnvollen und erforderlichen Unterstützungsmaßnahmen ergreifen, um eine solche Überprüfung zu ermöglichen. Eine Bestätigung der Landesluftsicherheitsbehörde über die grundsätzliche Übereinstimmung mit den Anforderungen nach VO (EU) 2015/1998 iVm. mit etwaigen weiteren nationalen Standards ist von jedem Bieter mit dem finalen Angebot vorzulegen, um eine verzögerungsfreie örtliche Zulassung sicherstellen zu können.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-03-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-02-26.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-02-26 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-02-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Röntgenkontrollausrüstung
Menge oder Umfang:
Die Flughafen Düsseldorf Security GmbH möchte für ihre Personal- und Warenkontrollstellen nach § 8 LuftSiG Röntgengeräte erwerben, die zur Kontrolle von anderen Personen als Fluggäste geeignet sind. Insgesamt werden 16 Röntgenkontrollgeräte mit weiterem passendem Equipment (u.a. Ein- und Auslaufrollentische) benötigt, die in einem Zeitraum von 2016 bis 2019 eingekauft werden sollen. Ab 2016 sollen jährlich vier Röntgenkontrollgeräte ausgeliefert und installiert werden. Die Aufstellungsorte der Röntgenkontrollgeräte werden an den Personal- und Warenkontrollstrecken der Tore 1 und 36, sowie in den Terminals A, B und C sowie bei externen Firmen sein. Darüber hinaus soll die Wartung und Instandhaltung der Röntgenkontrollgeräte für einen Zeitraum von 10 Jahren gewährleistet werden.
Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Röntgenkontrollausrüstung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Düsseldorf Security GmbH
Postanschrift: Flughafenstr. 105
Postleitzahl: 40474
Postort: Düsseldorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.dus.com 🌏
E-Mail: sebastian.kohlmann@dus.com 📧
Telefon: +49 211421-21971 📞
Fax: +49 211421-2690 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-02-26 📅
Einreichungsfrist: 2016-03-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-03-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 043-071806
ABl. S-Ausgabe: 43
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber ist kein Sektorenauftraggeber im Sinne von § 98 GWB und unterliegt daher nicht den Regeln des Vergaberechts. Es wird allerdings auf freiwilliger Basis ein Verfahren in Anlehnung an die Regeln der SektVO durchgeführt, ohne dass diese Regeln verbindlich Verfahrensbestandteil werden. Soweit in dieser Bekanntmachung daher Verweise auf die SektVO erfolgen, soll diese immer nur analog und in Anlehnung in Bezug genommen werden, auch wenn dies bei einzelnen Formulierungen ggf. nicht perfekt formuliert sein sollte. Die Teilnahmeanträge sollen in bis zum Schlusstermin für deren Eingang gem. Ziff. IV.3.4) im verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle gem. Ziff. I.1) bei dem Auftraggeber eingehen. Elektronisch übersandte Unterlagen können nicht berücksichtigt werden. Der Umschlag soll mit dem Hinweis „Teilnahmewettbewerb – Nicht öffnen!“ versehen werden. Die Bieteranzahl wird auf max. 5 Bieter beschränkt. Die differenzierte Bewertung der Angaben im Sinne von III.2.3), insbesondere der nachgewiesenen Referenzen, wird dazu dienen, bei mehr uneingeschränkt geeigneten Bewerbern als vorgesehenen Bietern, die maximal 5 bestgeeigneten Bewerber zu bestimmen. Die Verdingungsunterlagen werden an die bestgeeignetsten Bewerber zeitgleich abgesandt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben zu Dokumentationszwecken bei demAuftraggeber. Die In Ziff. II.2.2) und II.3) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. Verfahrensablauf: Es wird ein Verhandlungsverfahren in Anlehnung an die SektVO durchgeführt. Eine öffentliche Submission findet nicht statt. Die Angebote sind schriftlich einzureichen. Sonstige Kommunikation (Bieterfragen o. ä.) können auch in elektronischer Form, z. B. per Fax oder E-Mail übermittelt werden. Besondere Anforderungen an elektronische Signaturen werden diesbezüglich nicht gestellt. Die fristgerecht eingegangenen Angebote werden zunächst einer formellen und inhaltlichen Prüfung unterzogen. Die Vergabestelle behält sich vor, nach Auswertung den Bietern schriftlich oder in Aufklärungsgesprächen Fragen zur Aufklärung des Angebotsinhalts zu stellen. Die Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweisen analog § 19 (3) SektVO ist möglich, sofern dadurch der Verfahrensverlauf nicht verzögert wird. Mit den Bietern, welche im Übrigen form- und fristgerecht ihr Angebot abgegeben haben, ist bei sich aus den Angeboten ableitbarem Bedarf in der Regel eine Verhandlungsrunde geplant, bei der sich aus dem Angebot ergebende Fragen techn., rechtlicher und auch kaufmännischer Art erörtert werden. Die Bieter werden aufgefordert, auf Grund der Erkenntnisse der ersten Verhandlungsrunde ihre Angebote kurzfristig zu überarbeiten. Sollte sich für die Vergabestelle abgezeichnet haben, dass mehrere Verhandlungsrunden nicht sinnvoll erscheinen, können die neuen Angebote als endgültige Angebote gefordert werden. Ansonsten werden die überarbeiteten Angebote als Zwischenangebote gefordert und bewertet. Von dem Ergebnis der Auswertung der Zwischenangebote wird es abhängen, mit wie vielen Bietern weitere Verhandlungen geführt werden. Der Auftraggeber plant, Verhandlungen nur mit Bietern zu führen, die nach der Auswertung der Zwischenangebote entsprechend den Zuschlagskriterien in die engere Wahl kommen. Dies sollte im Rahmen des Zwischenangebots berücksichtigt werden. Mit den verbliebenen Bietern sind eine oder mehrere weitere Verhandlungsrunden geplant, nach denen durch die verbliebenen Bieter ggfls. ein weiteres Zwischenangebot einzureichen ist. Nach Auswertung der Verhandlungsergebnisse entsprechend der veröffentlichten Wertungskriterien wird entschieden, ob die Verhandlungen mit den bestplatzierten Bietern oder gegebenenfalls nur mit einem Preferred Bidder fortgeführt werden. Für den Fall, dass die Verhandlungen zum Schluss nur noch mit einem Preferred Bidder fortgeführt werden sollten, behält sich die Vergabestelle vor, die Verhandlungen mit dem Zweit-platzierten wieder aufzunehmen, sofern die Verhandlungen mit dem Preferred Bidder nicht innerhalb angemessener Zeit abgeschlossen werden können sollten. Bei diesen Hinweisen handelt es sich nur um eine Groborientierung für die Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren nach vorheriger Information aller betroffenen Bieter zu ändern, soweit hierdurch keine Wettbewerbsbeeinflussung zu befürchten ist. Ein Nachprüfungsantrag ist mangels Anwendbarkeit des Vergaberechts wohl unzulässig. Sollte dennoch von einer Anwendbarkeit des Vergaberechts ausgegangen werden, gälten die nachfolgenden Regelungen für die Bieter: : 1) soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101a Abs. 1. Satz 2 GWB bleibt unberührt. Es wird darauf hingewiesen, dass Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die gemäß § 4 Tariftreue- und Vergabegesetz NRW erforderlichen Verpflichtungserklärungen abzugeben haben.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Flughafen Düsseldorf Security GmbH möchte für ihre Personal- und Warenkontrollstellen 16 nach § 8 LuftSiG am Flughafen Düsseldorf Röntgenkontrollgeräte erwerben.
Des Weiteren wird die Wartung und Instandhaltung für 10 Jahre vergeben.Der Auftragnehmer hat die Lieferung, Installation und die anschließende unverzügliche örtliche Zulassung durch die Landesluftsicherheitsbehörde zu garantieren. Um eine solche sicherstellen zu können, ist es ratsam, die angebotenen Geräte gegen Kostenerstattung über die Landesluftsicherheitsbehörde bereits zuvor beim Forschungs- und Erprobungszentrum der Bundespolizei prüfen zu lassen. Der Auftraggeber wird alle sinnvollen und erforderlichen Unterstützungsmaßnahmen ergreifen, um eine solche Überprüfung zu ermöglichen. Eine Bestätigung der Landesluftsicherheitsbehörde über die grundsätzliche Übereinstimmung mit den Anforderungen nach VO (EU) 2015/1998 iVm. mit etwaigen weiteren nationalen Standards ist von jedem Bieter mit dem finalen Angebot vorzulegen, um eine verzögerungsfreie örtliche Zulassung sicherstellen zu können.
Mehr anzeigen
Referenznummer: 15/240

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Soweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit im Rahmen des
Teilnahmewettbewerbes auf Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundene Unternehmen
zurückgreifen will, ist die Eignung der entsprechenden Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen
Unternehmen genauso nachzuweisen, wie die Eignung des eigentlichen Bewerber/der Bewerbergemeinschaft.
Zusätzlich sind entsprechende Verpflichtungserklärungen analog § 20 Abs. 3 S.3 SektVO vorzulegen. Die
Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen (wie z. B.
Gewerbezentralregister).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Vorlage einer positivgehaltenen schriftlichen Bankauskunft (nicht älter als 1 Jahr).
2. Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Als
„Mindestanforderung“ für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein mittlerer Jahresumsatz
(netto) des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren von >= 1 000 000 EUR pro Jahr.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Es ist ein Nachweis zu erbringen, dass im Zeitraum vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2015 insgesamt mindestens 20 Röntgenkontrollgeräte geliefert und erfolgreich in Betrieb genommen worden sind.
2. Unternehmensdarstellung.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 5 % der Abrechnungssumme, eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers mit Gerichtsstand in Deutschland.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Rechtsform, bei der alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreter bestellen.
Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen.
Sonstige besondere Bedingungen: Siehe Vergabeunterlagen.

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Flughafen Düsseldorf GmbH – Zentraler Einkauf
Herrn Kohlmann

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-07-01 📅
Datum des Endes: 2019-06-30 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland mit Sitz bei der Bezirksregierung Köln – Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40477
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brd.nrw.de 📧
Telefon: +49 2114753135 📞
Fax: +49 2114753989 📠
Quelle: OJS 2016/S 043-071806 (2016-02-26)