Lieferung und Installation sowie Wartung von Röntgenkontrollgeräten für die Passagier- und Warenkontrolle nach § 8 LuftSiG einer Tochtergesellschaft der Flughafen Düsseldorf GmbH, die selbst keine Sektorenauftraggeberin ist
Die Flughafen Düsseldorf Security GmbH möchte für ihre Personal- und Warenkontrollstellen 16 nach § 8 LuftSiG am Flughafen Düsseldorf Röntgenkontrollgeräte erwerben.
Des Weiteren wird die Wartung und Instandhaltung für 10 Jahre vergeben.Der Auftragnehmer hat die Lieferung, Installation und die anschließende unverzügliche örtliche Zulassung durch die Landesluftsicherheitsbehörde zu garantieren. Um eine solche sicherstellen zu können, ist es ratsam, die angebotenen Geräte gegen Kostenerstattung über die Landesluftsicherheitsbehörde bereits zuvor beim Forschungs- und Erprobungszentrum der Bundespolizei prüfen zu lassen. Der Auftraggeber wird alle sinnvollen und erforderlichen Unterstützungsmaßnahmen ergreifen, um eine solche Überprüfung zu ermöglichen. Eine Bestätigung der Landesluftsicherheitsbehörde über die grundsätzliche Übereinstimmung mit den Anforderungen nach VO (EU) 2015/1998 iVm. mit etwaigen weiteren nationalen Standards ist von jedem Bieter mit dem finalen Angebot vorzulegen, um eine verzögerungsfreie örtliche Zulassung sicherstellen zu können.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-03-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-02-26.
Auftragsbekanntmachung (2016-02-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Röntgenkontrollausrüstung
Quantity or scope:
“Die Flughafen Düsseldorf Security GmbH möchte für ihre Personal- und Warenkontrollstellen nach § 8 LuftSiG Röntgengeräte erwerben, die zur Kontrolle von...”
Quantity or scope
Die Flughafen Düsseldorf Security GmbH möchte für ihre Personal- und Warenkontrollstellen nach § 8 LuftSiG Röntgengeräte erwerben, die zur Kontrolle von anderen Personen als Fluggäste geeignet sind. Insgesamt werden 16 Röntgenkontrollgeräte mit weiterem passendem Equipment (u.a. Ein- und Auslaufrollentische) benötigt, die in einem Zeitraum von 2016 bis 2019 eingekauft werden sollen. Ab 2016 sollen jährlich vier Röntgenkontrollgeräte ausgeliefert und installiert werden. Die Aufstellungsorte der Röntgenkontrollgeräte werden an den Personal- und Warenkontrollstrecken der Tore 1 und 36, sowie in den Terminals A, B und C sowie bei externen Firmen sein. Darüber hinaus soll die Wartung und Instandhaltung der Röntgenkontrollgeräte für einen Zeitraum von 10 Jahren gewährleistet werden.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Röntgenkontrollausrüstung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Düsseldorf Security GmbH
Postanschrift: Flughafenstr. 105
Postleitzahl: 40474
Postort: Düsseldorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.dus.com🌏
E-Mail: sebastian.kohlmann@dus.com📧
Telefon: +49 211421-21971📞
Fax: +49 211421-2690 📠
“Der Auftraggeber ist kein Sektorenauftraggeber im Sinne von § 98 GWB und unterliegt daher nicht den Regeln des Vergaberechts. Es wird allerdings auf...”
Der Auftraggeber ist kein Sektorenauftraggeber im Sinne von § 98 GWB und unterliegt daher nicht den Regeln des Vergaberechts. Es wird allerdings auf freiwilliger Basis ein Verfahren in Anlehnung an die Regeln der SektVO durchgeführt, ohne dass diese Regeln verbindlich Verfahrensbestandteil werden. Soweit in dieser Bekanntmachung daher Verweise auf die SektVO erfolgen, soll diese immer nur analog und in Anlehnung in Bezug genommen werden, auch wenn dies bei einzelnen Formulierungen ggf. nicht perfekt formuliert sein sollte. Die Teilnahmeanträge sollen in bis zum Schlusstermin für deren Eingang gem. Ziff. IV.3.4) im verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle gem. Ziff. I.1) bei dem Auftraggeber eingehen. Elektronisch übersandte Unterlagen können nicht berücksichtigt werden. Der Umschlag soll mit dem Hinweis
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Quelle: OJS 2016/S 043-071806 (2016-02-26)