Der Landkreis beabsichtigt, die Lieferung und Aufstellung von acht Säulen zur stationären Geschwindigkeitsüberwachung (inkl. der notwendigen baulichen Maßnahmen) sowie die Lieferung eines Messgeräts zur stationären und mobilen Geschwindigkeitsmessung (Laserscanner) nebst dessen Erstinstallation und Inbetriebnahme zu beauftragen. Gegenstand des Vertrags ist zudem die Lieferung auf Abruf 2 weiterer baugleicher Messgeräte im Bedarfsfall. Es muss eine Kompatibilität der Säulen zu bereits vorhandenen Messgeräten gewährleistet sein. Darüber hinaus muss das zu liefernde Messgerät und die Säulen zwingend zu bereits vorhandenen Säulen und Einschüben kompatibel sein.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-08-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-07-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-07-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Geschwindigkeitskontrollkameras
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis beabsichtigt, die Lieferung und Aufstellung von acht Säulen zur stationären Geschwindigkeitsüberwachung (inkl. der notwendigen baulichen Maßnahmen) sowie die Lieferung eines Messgeräts zur stationären und mobilen Geschwindigkeitsmessung (Laserscanner) nebst dessen Erstinstallation und Inbetriebnahme zu beauftragen. Gegenstand des Vertrags ist zudem die Lieferung auf Abruf 2 weiterer baugleicher Messgeräte im Bedarfsfall. Es muss eine Kompatibilität der Säulen zu bereits vorhandenen Messgeräten gewährleistet sein. Darüber hinaus muss das zu liefernde Messgerät und die Säulen zwingend zu bereits vorhandenen Säulen und Einschüben kompatibel sein.
Der Landkreis beabsichtigt, die Lieferung und Aufstellung von acht Säulen zur stationären Geschwindigkeitsüberwachung (inkl. der notwendigen baulichen Maßnahmen) sowie die Lieferung eines Messgeräts zur stationären und mobilen Geschwindigkeitsmessung (Laserscanner) nebst dessen Erstinstallation und Inbetriebnahme zu beauftragen. Gegenstand des Vertrags ist zudem die Lieferung auf Abruf 2 weiterer baugleicher Messgeräte im Bedarfsfall. Es muss eine Kompatibilität der Säulen zu bereits vorhandenen Messgeräten gewährleistet sein. Darüber hinaus muss das zu liefernde Messgerät und die Säulen zwingend zu bereits vorhandenen Säulen und Einschüben kompatibel sein.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Geschwindigkeitskontrollkameras📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Bodenseekreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Der Landkreis Bodenseekreis betreibt im Kreisgebiet mehrere stationäre Anlagen zur Geschwindigkeitsüberwachung. Der Landkreis Bodenseekreis beabsichtigt, durch die Beschaffung weiterer 8 Säulen, sein Netz an Säulen zur stationären Geschwindigkeitsüberwachung im gesamten Kreisgebiet zu erweitern und in diesen Säulen bereits vorhandene Messgeräte (Laserscanner) einzusetzen. Die zu liefernden Säulen sowie zu liefernde Blitzeinschübe müssen daher zwingend zu bereits beim Landkreis Bodenseekreis vorhandenen Laserscanner-Messgeräten des Typs „Jenoptik Traffi-Star S 350“ kompatibel sein. Ebenso muss das zu liefernde Messgerät zwingend mit bereits im Kreisgebiet vorhandenen Säulen des Herstellers „Jenoptik Robot GmbH“ kompatibel sein. Die näheren Einzelheiten hierzu ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung.
Der Landkreis Bodenseekreis betreibt im Kreisgebiet mehrere stationäre Anlagen zur Geschwindigkeitsüberwachung. Der Landkreis Bodenseekreis beabsichtigt, durch die Beschaffung weiterer 8 Säulen, sein Netz an Säulen zur stationären Geschwindigkeitsüberwachung im gesamten Kreisgebiet zu erweitern und in diesen Säulen bereits vorhandene Messgeräte (Laserscanner) einzusetzen. Die zu liefernden Säulen sowie zu liefernde Blitzeinschübe müssen daher zwingend zu bereits beim Landkreis Bodenseekreis vorhandenen Laserscanner-Messgeräten des Typs „Jenoptik Traffi-Star S 350“ kompatibel sein. Ebenso muss das zu liefernde Messgerät zwingend mit bereits im Kreisgebiet vorhandenen Säulen des Herstellers „Jenoptik Robot GmbH“ kompatibel sein. Die näheren Einzelheiten hierzu ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung.
Die Vergabe umfasst im Einzelnen folgende Leistungen:
— Lieferung von 8 Säulen zur stationären Geschwindigkeitsüberwachung;
— Aufstellung und Montage der Anlagen an den vorgegebenen Standorten einschließlich der notwendigen baulichen Maßnahmen;
— Lieferung von einem Messgerät zur stationären und mobilen Geschwindigkeitsüberwachung (Laserscanner) inklusive Transportkoffer, Erstinstallation und Inbetriebnahme;
— Lieferung auf Abruf von 2 weiteren Geschwindigkeitsmessgeräten mit vorgenanntem Lieferumfang und Leistungsmerkmalen (Bedarfsposition);
— Schulungsleistungen zur Bedienung der Überwachungsanlage;
— Service- und Wartungsleistungen für die Überwachungsanlage für 5 Jahre;
— Ausstattung der Überwachungsanlagen mit Technik und Software zur Datenfernübertragung/Ferndiagnose;
— Lieferung von 2 Zusatzblitzen je Standort.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Bodenseekreis.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen,ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). In diesem Fall ist der Vergabestelle mit Einreichung des Angebots nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem beispielsweise die diesbezüglichen verpflichtenden Zusagen der Unternehmen vorgelegt werden. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorzulegen.
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen,ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). In diesem Fall ist der Vergabestelle mit Einreichung des Angebots nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem beispielsweise die diesbezüglichen verpflichtenden Zusagen der Unternehmen vorgelegt werden. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen;
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
(2) Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 500 000 EUR.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-10-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-08-09 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf folgende Regelungen wir hingewiesen:
§ 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2016/S 128-229482 (2016-07-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-12-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahren war die Lieferung und Aufstellung von acht Säulen zur stationären Geschwindigkeitsüberwachung (inkl. der notwendigen baulichen Maßnahmen) sowie die Lieferung eines Messgeräts zur stationären und mobilen Geschwindigkeitsmessung (Laserscanner) nebst dessen Erstinstallation und Inbetriebnahme. Gegenstand des geschlossenen Vertrags ist zudem die Lieferung auf Abruf 2 weiterer baugleicher Messgeräte im Bedarfsfall. Es muss eine Kompatibilität der Säulen zu bereits vorhandenen Messgeräten gewährleistet sein. Darüber hinaus muss das zu liefernde Messgerät und die Säulen zwingend zu bereits vorhandenen Säulen und Einschüben kompatibel sein.
Gegenstand des Vergabeverfahren war die Lieferung und Aufstellung von acht Säulen zur stationären Geschwindigkeitsüberwachung (inkl. der notwendigen baulichen Maßnahmen) sowie die Lieferung eines Messgeräts zur stationären und mobilen Geschwindigkeitsmessung (Laserscanner) nebst dessen Erstinstallation und Inbetriebnahme. Gegenstand des geschlossenen Vertrags ist zudem die Lieferung auf Abruf 2 weiterer baugleicher Messgeräte im Bedarfsfall. Es muss eine Kompatibilität der Säulen zu bereits vorhandenen Messgeräten gewährleistet sein. Darüber hinaus muss das zu liefernde Messgerät und die Säulen zwingend zu bereits vorhandenen Säulen und Einschüben kompatibel sein.
Gesamtwert des Auftrags: 500 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Der unter Ziffer II.1.7) sowie unter Ziffer V.2.4) angegebene Auftragswert entspricht nicht dem tatsächlichen Auftragswert. Der genaue Auftragswert wird zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen des Auftragnehmers nicht veröffentlicht.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Vergabe umfasste im Einzelnen folgende Leistungen:
— Lieferung von acht Säulen zur stationären Geschwindigkeitsüberwachung;
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-08-12 📅
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postleitzahl: 76131
Quelle: OJS 2016/S 237-431501 (2016-12-05)