Am Sitz der Hauptverwaltung in Hamburg wird zur Bereitstellung von Geschäftsdrucksachen, Broschüren und internen Arbeitsgrundlagen ein hauseigener Druckservice betrieben. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens werden 2 Produktionsdruckmaschinen, eine Schwarzweißdruckmaschine sowie die zugehörigen Fiery-Controller ausgeschrieben. Neben Lieferung, Inbetriebnahme und Nutzungsüberlassung sind Service und Support Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung. Die Leistungserbringung des Auftragnehmers soll auf Basis eines Pay-per-Page-Modells mit einer zugesicherten Mindestabnahmemenge an Seiten erfolgen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-04-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Laserdrucker
Menge oder Umfang:
Monatlich werden insgesamt ca. 220 000 Seiten produziert. Davon werden ca. 150 000 der Seiten in Farbe und ca. 70 000 Seiten in Schwarzweiß ausgegeben. Der Anteil der Farbseiten ist steigend und verteilt sich gleichmäßig auf die beiden Produktionsdruckmaschinen. Von den ca. 70 000 Seiten in Schwarzweiß werden ca. 30 000 Seiten im Rahmen gemischter Vorlagen in etwa gleichverteilt auf den beiden Farbsystemen produziert, die verbleibenden ca. 40 000 Seiten auf der Schwarzweißdruckmaschine.Das abgebildete Monatsvolumen entsteht nicht gleichmäßig verteilt über die Vertragslaufzeit, sondern bildet einen gewogenen Durchschnitt. In Folge termingebundener Aktionen kommt es kurzfristig zu erledigenden Auftragsspitzen.Ziel der Auftraggeberin ist es, die derzeitige Lösung für den Druckservice auszutauschen und mit den neuen Druckmaschinen den aktuellen und zukünftigen Anforderungen an die monatlichen Seitenvolumina und an steigende Qualitätsansprüche zu genügen.
Monatlich werden insgesamt ca. 220 000 Seiten produziert. Davon werden ca. 150 000 der Seiten in Farbe und ca. 70 000 Seiten in Schwarzweiß ausgegeben. Der Anteil der Farbseiten ist steigend und verteilt sich gleichmäßig auf die beiden Produktionsdruckmaschinen. Von den ca. 70 000 Seiten in Schwarzweiß werden ca. 30 000 Seiten im Rahmen gemischter Vorlagen in etwa gleichverteilt auf den beiden Farbsystemen produziert, die verbleibenden ca. 40 000 Seiten auf der Schwarzweißdruckmaschine.Das abgebildete Monatsvolumen entsteht nicht gleichmäßig verteilt über die Vertragslaufzeit, sondern bildet einen gewogenen Durchschnitt. In Folge termingebundener Aktionen kommt es kurzfristig zu erledigenden Auftragsspitzen.Ziel der Auftraggeberin ist es, die derzeitige Lösung für den Druckservice auszutauschen und mit den neuen Druckmaschinen den aktuellen und zukünftigen Anforderungen an die monatlichen Seitenvolumina und an steigende Qualitätsansprüche zu genügen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Laserdrucker📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Postanschrift: Pappelallee 33/35/37
Postleitzahl: 22089
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.bgw-online.de🌏
E-Mail: vergabestelle@bgw-online.de📧
Telefon: +49 4020207-2350📞
Fax: +49 4020207-2395 📠
1. Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und/oder finanziellen und/oder technischen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall hat der Bieter die Leistungsteile/Einsatzbereiche in seinem Angebot zu bezeichnen, die eingesetzten Dritten/Nachunternehmer zu benennen und zusätzlich zu den von ihm geforderten Angaben Erklärungen und Nachweise für diese Dritten/ Nachunternehmer in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten/Nachunternehmer zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft. Von diesen Nachunternehmern/Dritten ist jeweils eine Erklärung vorzulegen, dass er im Auftragsfall für die Durchführung mit den erforderlichen Mitteln zur Verfügung steht („Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers“). Dies gilt ausdrücklich auch für den Zugriff auf Gesellschaften im Konzernverbund des Bieters, sofern diese rechtlich selbstständig sind. Beabsichtigt der Bieter für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen für solche Leistungsbereiche, für die er selbst geeignet ist, andere Unternehmen einzusetzen, so sind diese Teilleistungen anzugeben. Der Bieter ist verpflichtet, auf Verlangen, jedenfalls vor Zuschlagserteilung, für die vorgesehenen Leistungsteile/Einsatzbereiche die Namen der anderen Unternehmen zu benennen, entsprechende Verpflichtungserklärungen beizubringen und deren Eignung nachzuweisen. Hersteller, Zulieferer oder Spediteure des Bieters gelten nicht als Dritter/ Nachunternehmer im Sinne dieser Ausschreibung.
2. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Gegenstand des Auftrags sind ausschließlich per E-Mail über die Kommunikationsfunktion von subreport-ELViS an die Auftraggeberin zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren. Antworten werden allen Bietern, welche die Vergabeunterlagen heruntergeladen haben, gleichzeitig in anonymisierter Form zugänglich gemacht. Hierüber erhalten alle Bieter über subreport-ELViS automatisch eine Benachrichtigungs-E-Mail. Die Bieter werden gebeten, bei der Formulierung der Fragen zu berücksichtigen, dass diese zusammen mit den Antworten allen interessierten Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt; würden sie dennoch erteilt, wären sie nicht verbindlich. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist bei der genannten Stelle eingegangen sind.
1. Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und/oder finanziellen und/oder technischen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall hat der Bieter die Leistungsteile/Einsatzbereiche in seinem Angebot zu bezeichnen, die eingesetzten Dritten/Nachunternehmer zu benennen und zusätzlich zu den von ihm geforderten Angaben Erklärungen und Nachweise für diese Dritten/ Nachunternehmer in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten/Nachunternehmer zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft. Von diesen Nachunternehmern/Dritten ist jeweils eine Erklärung vorzulegen, dass er im Auftragsfall für die Durchführung mit den erforderlichen Mitteln zur Verfügung steht („Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers“). Dies gilt ausdrücklich auch für den Zugriff auf Gesellschaften im Konzernverbund des Bieters, sofern diese rechtlich selbstständig sind. Beabsichtigt der Bieter für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen für solche Leistungsbereiche, für die er selbst geeignet ist, andere Unternehmen einzusetzen, so sind diese Teilleistungen anzugeben. Der Bieter ist verpflichtet, auf Verlangen, jedenfalls vor Zuschlagserteilung, für die vorgesehenen Leistungsteile/Einsatzbereiche die Namen der anderen Unternehmen zu benennen, entsprechende Verpflichtungserklärungen beizubringen und deren Eignung nachzuweisen. Hersteller, Zulieferer oder Spediteure des Bieters gelten nicht als Dritter/ Nachunternehmer im Sinne dieser Ausschreibung.
2. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Gegenstand des Auftrags sind ausschließlich per E-Mail über die Kommunikationsfunktion von subreport-ELViS an die Auftraggeberin zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren. Antworten werden allen Bietern, welche die Vergabeunterlagen heruntergeladen haben, gleichzeitig in anonymisierter Form zugänglich gemacht. Hierüber erhalten alle Bieter über subreport-ELViS automatisch eine Benachrichtigungs-E-Mail. Die Bieter werden gebeten, bei der Formulierung der Fragen zu berücksichtigen, dass diese zusammen mit den Antworten allen interessierten Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt; würden sie dennoch erteilt, wären sie nicht verbindlich. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist bei der genannten Stelle eingegangen sind.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Am Sitz der Hauptverwaltung in Hamburg wird zur Bereitstellung von Geschäftsdrucksachen, Broschüren und internen Arbeitsgrundlagen ein hauseigener Druckservice betrieben. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens werden 2 Produktionsdruckmaschinen, eine Schwarzweißdruckmaschine sowie die zugehörigen Fiery-Controller ausgeschrieben. Neben Lieferung, Inbetriebnahme und Nutzungsüberlassung sind Service und Support Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung. Die Leistungserbringung des Auftragnehmers soll auf Basis eines Pay-per-Page-Modells mit einer zugesicherten Mindestabnahmemenge an Seiten erfolgen.
Am Sitz der Hauptverwaltung in Hamburg wird zur Bereitstellung von Geschäftsdrucksachen, Broschüren und internen Arbeitsgrundlagen ein hauseigener Druckservice betrieben. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens werden 2 Produktionsdruckmaschinen, eine Schwarzweißdruckmaschine sowie die zugehörigen Fiery-Controller ausgeschrieben. Neben Lieferung, Inbetriebnahme und Nutzungsüberlassung sind Service und Support Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung. Die Leistungserbringung des Auftragnehmers soll auf Basis eines Pay-per-Page-Modells mit einer zugesicherten Mindestabnahmemenge an Seiten erfolgen.
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Menge oder Umfang:
Monatlich werden insgesamt ca. 220 000 Seiten produziert. Davon werden ca. 150 000 der Seiten in Farbe und ca. 70 000 Seiten in Schwarzweiß ausgegeben. Der Anteil der Farbseiten ist steigend und verteilt sich gleichmäßig auf die beiden Produktionsdruckmaschinen. Von den ca. 70 000 Seiten in Schwarzweiß werden ca. 30 000 Seiten im Rahmen gemischter Vorlagen in etwa gleichverteilt auf den beiden Farbsystemen produziert, die verbleibenden ca. 40 000 Seiten auf der Schwarzweißdruckmaschine.
Monatlich werden insgesamt ca. 220 000 Seiten produziert. Davon werden ca. 150 000 der Seiten in Farbe und ca. 70 000 Seiten in Schwarzweiß ausgegeben. Der Anteil der Farbseiten ist steigend und verteilt sich gleichmäßig auf die beiden Produktionsdruckmaschinen. Von den ca. 70 000 Seiten in Schwarzweiß werden ca. 30 000 Seiten im Rahmen gemischter Vorlagen in etwa gleichverteilt auf den beiden Farbsystemen produziert, die verbleibenden ca. 40 000 Seiten auf der Schwarzweißdruckmaschine.
Das abgebildete Monatsvolumen entsteht nicht gleichmäßig verteilt über die Vertragslaufzeit, sondern bildet einen gewogenen Durchschnitt. In Folge termingebundener Aktionen kommt es kurzfristig zu erledigenden Auftragsspitzen.
Ziel der Auftraggeberin ist es, die derzeitige Lösung für den Druckservice auszutauschen und mit den neuen Druckmaschinen den aktuellen und zukünftigen Anforderungen an die monatlichen Seitenvolumina und an steigende Qualitätsansprüche zu genügen.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: 2016/02
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Vorlage eines Auszugs (einer Kopie) aus dem Handelsregister bzw. Berufsregister oder ein vergleichbarer Nachweis der Existenz des Unternehmens. Der jeweilige Nachweis ist nicht älter als sechs Monate zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote. Für im Handelsregister nicht eingetragene bzw. ausländische Bieter ist die Vorlage vergleichbarer, gleichwertiger Nachweise gestattet; die Gleichwertigkeit weist der Bieter gleichzeitig mit der Vorlage nach. Der Bieter bestätigt, dass der jeweilige dem Angebot beigefügte Auszug bzw. Nachweis den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt.
1. Vorlage eines Auszugs (einer Kopie) aus dem Handelsregister bzw. Berufsregister oder ein vergleichbarer Nachweis der Existenz des Unternehmens. Der jeweilige Nachweis ist nicht älter als sechs Monate zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote. Für im Handelsregister nicht eingetragene bzw. ausländische Bieter ist die Vorlage vergleichbarer, gleichwertiger Nachweise gestattet; die Gleichwertigkeit weist der Bieter gleichzeitig mit der Vorlage nach. Der Bieter bestätigt, dass der jeweilige dem Angebot beigefügte Auszug bzw. Nachweis den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt.
2. Eigenerklärung dazu, ob Ausschlussgründe gemäß § 6 EG Abs. 4 lit. a bis g VOL/A vorliegen.
3. Eigenerklärung dazu, dass ein Insolvenzverfahren und auch kein vergleichbares, gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet und weder die Eröffnung beantragt noch ein solcher Antrag mangels Masse abgelehnt und sich der Bieter nicht in Liquidation befindet, keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellen, die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurden, im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) abgegeben wurden, der Auftraggeberin nähere Angaben zu liefern, soweit ein Tatbestand bzw. Tatbestände nach der vorgenannten Vorschrift beim Bieter vorliegt bzw. vorliegen, um der Auftraggeberin eine Prüfung hinsichtlich der Ausschlussgründe des § 6 Abs. 5 bzw. § 6 EG Abs. 6 VOL/A zu ermöglichen.
3. Eigenerklärung dazu, dass ein Insolvenzverfahren und auch kein vergleichbares, gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet und weder die Eröffnung beantragt noch ein solcher Antrag mangels Masse abgelehnt und sich der Bieter nicht in Liquidation befindet, keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellen, die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurden, im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) abgegeben wurden, der Auftraggeberin nähere Angaben zu liefern, soweit ein Tatbestand bzw. Tatbestände nach der vorgenannten Vorschrift beim Bieter vorliegt bzw. vorliegen, um der Auftraggeberin eine Prüfung hinsichtlich der Ausschlussgründe des § 6 Abs. 5 bzw. § 6 EG Abs. 6 VOL/A zu ermöglichen.
4. Eigenerklärungen zu Verstößen gegen Arbeitsgesetze dazu, dass dem Bieter bekannt ist,
dass die erforderliche Zuverlässigkeit nach § 6 Abs. 5 Buchst. c VOL/A bzw. § 6 EG Abs. 6 Buchst. c VOL/A in Frage gestellt wird, wenn der Bieter bzw. das vertretungsberechtigte Organ oder der vertretungsberechtigte Gesellschafter des Bieters nach § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz – SchwarzArbG -) und § 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Arbeitnehmerentsendegesetzes – AEntG -) in der bei Angebotsabgabe jeweils gültigen Fassung, soweit diese Vorschriften jeweils anwendbar sind, mit einer Geldbuße, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe belegt worden ist, die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht erfüllt werden, der Bieter der Auftraggeberin nähere Angaben liefert, soweit ein Tatbestand bzw. Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Bieter vorliegt bzw. vorliegen, um der Auftraggeberin die Prüfung der Eignung, insbesondere der Zuverlässigkeit, und eine Entscheidung über die Eignung zu ermöglichen. Die Auftraggeberin wird über den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO, § 19 MiLoG anfordern und diesen seiner Entscheidung über die Geeignetheit des Bieters zu Grunde legen.
dass die erforderliche Zuverlässigkeit nach § 6 Abs. 5 Buchst. c VOL/A bzw. § 6 EG Abs. 6 Buchst. c VOL/A in Frage gestellt wird, wenn der Bieter bzw. das vertretungsberechtigte Organ oder der vertretungsberechtigte Gesellschafter des Bieters nach § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz – SchwarzArbG -) und § 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Arbeitnehmerentsendegesetzes – AEntG -) in der bei Angebotsabgabe jeweils gültigen Fassung, soweit diese Vorschriften jeweils anwendbar sind, mit einer Geldbuße, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe belegt worden ist, die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht erfüllt werden, der Bieter der Auftraggeberin nähere Angaben liefert, soweit ein Tatbestand bzw. Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Bieter vorliegt bzw. vorliegen, um der Auftraggeberin die Prüfung der Eignung, insbesondere der Zuverlässigkeit, und eine Entscheidung über die Eignung zu ermöglichen. Die Auftraggeberin wird über den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO, § 19 MiLoG anfordern und diesen seiner Entscheidung über die Geeignetheit des Bieters zu Grunde legen.
5. Eigenerklärung hinsichtlich wirtschaftlicher Verknüpfung dazu, dass bei Bedarf der Bieter der Auftraggeberin auf Verlagen mitteilt, ob, mit wem und auf welche Weise der Bieter bzw. das Mitglied oder Mitglieder einer Bietergemeinschaft mit einem oder mehreren anderen Unternehmen wirtschaftlich verknüpft ist.
5. Eigenerklärung hinsichtlich wirtschaftlicher Verknüpfung dazu, dass bei Bedarf der Bieter der Auftraggeberin auf Verlagen mitteilt, ob, mit wem und auf welche Weise der Bieter bzw. das Mitglied oder Mitglieder einer Bietergemeinschaft mit einem oder mehreren anderen Unternehmen wirtschaftlich verknüpft ist.
6. Erklärungen hinsichtlich Nachweisen und falschen Abgaben dazu, dass auf Verlangen der Auftraggeberin entsprechende Nachweise vorlegelegt werden und der Bieter sich bewusst ist, dass eine wissentlich falsch abgegebene vorstehende Erklärung den Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann.
6. Erklärungen hinsichtlich Nachweisen und falschen Abgaben dazu, dass auf Verlangen der Auftraggeberin entsprechende Nachweise vorlegelegt werden und der Bieter sich bewusst ist, dass eine wissentlich falsch abgegebene vorstehende Erklärung den Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Eigenerklärung zu den Gesamtumsätzen des Unternehmens des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren (2013, 2014 und 2015) und zu den Gesamtumsätzen in den letzten drei Geschäftsjahren mit Leistungen, die den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind (in EUR netto). Vergleichbare Leistungen in diesem Sinne sind Leistungen im Sinne der Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Eigenerklärung zu den Gesamtumsätzen des Unternehmens des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren (2013, 2014 und 2015) und zu den Gesamtumsätzen in den letzten drei Geschäftsjahren mit Leistungen, die den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind (in EUR netto). Vergleichbare Leistungen in diesem Sinne sind Leistungen im Sinne der Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung.
2. Eigenerklärung darüber, dass für das Unternehmen eine im Rahmen und Umfang ungekündigte marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht. Der Bieter verpflichtet sich, eine angemessene Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen, mindestens mit einer Deckungssumme von 2 000 000 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Der Bieter verpflichtet sich, den Versicherungsschutz bis zum Ende des Vertrages aufrechtzuerhalten, was er der Auftraggeberin jederzeit auf deren Verlangen durch Vorlage einer entsprechenden Versicherungspolice/ eines entsprechenden Versicherungsvertrages nachzuweisen hat. Der Auftragnehmer informiert die Auftraggeberin unverzüglich, wenn der Versicherungsvertrag geändert oder gekündigt wird (vgl. Vergabe- und Vertragsunterlagen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Eigenerklärung darüber, dass für das Unternehmen eine im Rahmen und Umfang ungekündigte marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht. Der Bieter verpflichtet sich, eine angemessene Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen, mindestens mit einer Deckungssumme von 2 000 000 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Der Bieter verpflichtet sich, den Versicherungsschutz bis zum Ende des Vertrages aufrechtzuerhalten, was er der Auftraggeberin jederzeit auf deren Verlangen durch Vorlage einer entsprechenden Versicherungspolice/ eines entsprechenden Versicherungsvertrages nachzuweisen hat. Der Auftragnehmer informiert die Auftraggeberin unverzüglich, wenn der Versicherungsvertrag geändert oder gekündigt wird (vgl. Vergabe- und Vertragsunterlagen).
3. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Mitarbeiterzahl des Unternehmens des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2013, 2014 und 2015).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Vorlage einer kurzen und aussagekräftigen Darstellung zur beim Bieter vorhandenen Erfahrungen und Referenzen bei Erbringung der Service- und Supportleistungen (Näheres vgl. Vergabeunterlagen: Ziffer 3 des Formblatts „Eignung/Eigenerklärungen des Bieters zu seiner Leistungsfähigkeit“, Ziffer 4 der Leistungsbeschreibung). Die Darstellung dient der Beurteilung der fachlichen und personellen Leistungsfähigkeit im Hinblick auf die zu erbringenden Leistungen. Aus der Darstellung soll hervorgehen, wie der Bieter in bereits durchgeführten Aufträgen seine Leistungserbringung personell und ausführungstechnisch gestaltet, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Service- und Supportleistungen optimal erbracht werden. Mit dem Ausfüllen des genannten Formblatts erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Auftraggeberin entsprechende Bestätigungen einholt.
1. Vorlage einer kurzen und aussagekräftigen Darstellung zur beim Bieter vorhandenen Erfahrungen und Referenzen bei Erbringung der Service- und Supportleistungen (Näheres vgl. Vergabeunterlagen: Ziffer 3 des Formblatts „Eignung/Eigenerklärungen des Bieters zu seiner Leistungsfähigkeit“, Ziffer 4 der Leistungsbeschreibung). Die Darstellung dient der Beurteilung der fachlichen und personellen Leistungsfähigkeit im Hinblick auf die zu erbringenden Leistungen. Aus der Darstellung soll hervorgehen, wie der Bieter in bereits durchgeführten Aufträgen seine Leistungserbringung personell und ausführungstechnisch gestaltet, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Service- und Supportleistungen optimal erbracht werden. Mit dem Ausfüllen des genannten Formblatts erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Auftraggeberin entsprechende Bestätigungen einholt.
2. Angabe von mindestens drei Referenzen zu den angefragten Leistungen, die der Bieter vollständig oder überwiegend erbracht hat. Es sind nach Art und Umfang mit den hier zur Vergabe anstehenden Leistungen vergleichbare Leistungen anzugeben. Dabei gilt hinsichtlich der Art der Leistungen als vergleichbar die Erbringung von Leistungen im Sinne der Ziffer 4 der Leistungsbeschreibung.
2. Angabe von mindestens drei Referenzen zu den angefragten Leistungen, die der Bieter vollständig oder überwiegend erbracht hat. Es sind nach Art und Umfang mit den hier zur Vergabe anstehenden Leistungen vergleichbare Leistungen anzugeben. Dabei gilt hinsichtlich der Art der Leistungen als vergleichbar die Erbringung von Leistungen im Sinne der Ziffer 4 der Leistungsbeschreibung.
Im Einzelnen sind Angaben gemäß angeführtem Formblatt zu machen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe VOL/B.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Der Bieter muss Angaben zur Organisationsform innerhalb des Bieters machen (Einzelbieter oder Mitglied einer Bietergemeinschaft).
Bietergemeinschaften müssen mit dem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung einreichen, aus der sich die Firmen aller Mitglieder der Bietergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall sowie ein bevollmächtigtes Mitglied ergeben.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften müssen mit dem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung einreichen, aus der sich die Firmen aller Mitglieder der Bietergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall sowie ein bevollmächtigtes Mitglied ergeben.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-07-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-05-30 📅
Öffnungsort: Siehe Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung.
Ort des Eröffnungstermins: Siehe Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)/Hauptverwaltung/Revision/Zentrale Vergabestelle
Herrn Hans-Joachim Huhnholz
Name: subreport Verlag Schawe GmbH
Postanschrift: Buchforststraße 1-15
Postort: Köln
Postleitzahl: 51103
Kontaktperson: Die Vergabeunterlagen können bei www.subreport.de unter der ELViS-ID E25276729 heruntergeladen werden.
Telefon: +49 22198578-0📞
Fax: +49 22198578-66 📠
URL der Dokumente: http://www.subreport.de🌏
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2016/02
Zusätzliche Informationen
1. Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und/oder finanziellen und/oder technischen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall hat der Bieter die Leistungsteile/Einsatzbereiche in seinem Angebot zu bezeichnen, die eingesetzten Dritten/Nachunternehmer zu benennen und zusätzlich zu den von ihm geforderten Angaben Erklärungen und Nachweise für diese Dritten/ Nachunternehmer in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten/Nachunternehmer zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft. Von diesen Nachunternehmern/Dritten ist jeweils eine Erklärung vorzulegen, dass er im Auftragsfall für die Durchführung mit den erforderlichen Mitteln zur Verfügung steht („Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers“). Dies gilt ausdrücklich auch für den Zugriff auf Gesellschaften im Konzernverbund des Bieters, sofern diese rechtlich selbstständig sind. Beabsichtigt der Bieter für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen für solche Leistungsbereiche, für die er selbst geeignet ist, andere Unternehmen einzusetzen, so sind diese Teilleistungen anzugeben. Der Bieter ist verpflichtet, auf Verlangen, jedenfalls vor Zuschlagserteilung, für die vorgesehenen Leistungsteile/Einsatzbereiche die Namen der anderen Unternehmen zu benennen, entsprechende Verpflichtungserklärungen beizubringen und deren Eignung nachzuweisen. Hersteller, Zulieferer oder Spediteure des Bieters gelten nicht als Dritter/ Nachunternehmer im Sinne dieser Ausschreibung.
1. Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und/oder finanziellen und/oder technischen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall hat der Bieter die Leistungsteile/Einsatzbereiche in seinem Angebot zu bezeichnen, die eingesetzten Dritten/Nachunternehmer zu benennen und zusätzlich zu den von ihm geforderten Angaben Erklärungen und Nachweise für diese Dritten/ Nachunternehmer in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten/Nachunternehmer zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft. Von diesen Nachunternehmern/Dritten ist jeweils eine Erklärung vorzulegen, dass er im Auftragsfall für die Durchführung mit den erforderlichen Mitteln zur Verfügung steht („Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers“). Dies gilt ausdrücklich auch für den Zugriff auf Gesellschaften im Konzernverbund des Bieters, sofern diese rechtlich selbstständig sind. Beabsichtigt der Bieter für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen für solche Leistungsbereiche, für die er selbst geeignet ist, andere Unternehmen einzusetzen, so sind diese Teilleistungen anzugeben. Der Bieter ist verpflichtet, auf Verlangen, jedenfalls vor Zuschlagserteilung, für die vorgesehenen Leistungsteile/Einsatzbereiche die Namen der anderen Unternehmen zu benennen, entsprechende Verpflichtungserklärungen beizubringen und deren Eignung nachzuweisen. Hersteller, Zulieferer oder Spediteure des Bieters gelten nicht als Dritter/ Nachunternehmer im Sinne dieser Ausschreibung.
2. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Gegenstand des Auftrags sind ausschließlich per E-Mail über die Kommunikationsfunktion von subreport-ELViS an die Auftraggeberin zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren. Antworten werden allen Bietern, welche die Vergabeunterlagen heruntergeladen haben, gleichzeitig in anonymisierter Form zugänglich gemacht. Hierüber erhalten alle Bieter über subreport-ELViS automatisch eine Benachrichtigungs-E-Mail. Die Bieter werden gebeten, bei der Formulierung der Fragen zu berücksichtigen, dass diese zusammen mit den Antworten allen interessierten Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt; würden sie dennoch erteilt, wären sie nicht verbindlich. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist bei der genannten Stelle eingegangen sind.
2. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Gegenstand des Auftrags sind ausschließlich per E-Mail über die Kommunikationsfunktion von subreport-ELViS an die Auftraggeberin zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren. Antworten werden allen Bietern, welche die Vergabeunterlagen heruntergeladen haben, gleichzeitig in anonymisierter Form zugänglich gemacht. Hierüber erhalten alle Bieter über subreport-ELViS automatisch eine Benachrichtigungs-E-Mail. Die Bieter werden gebeten, bei der Formulierung der Fragen zu berücksichtigen, dass diese zusammen mit den Antworten allen interessierten Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt; würden sie dennoch erteilt, wären sie nicht verbindlich. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist bei der genannten Stelle eingegangen sind.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt/Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 2289499-0📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung. Es gelten u.a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 101 a Informations- und Wartepflicht:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit:
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 107 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 071-123898 (2016-04-07)
Ergänzende Angaben (2016-05-26) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (40)
2. Geräteübergreifende Anforderungen (21)
3. Konzept zur Registerhaltigkeit (6)
4. Konzept zur Integration in die bestehende Systemlandschaft (6)
5. Konzept zur Inbetriebnahme (6)
6. Konzept zur Leistungserbringung und Organisation (14)
7. Konzept zur Sicherstellung eines einheitlichen Druckbildes (7)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-07-14 📅
Name: RICOH Deutschland GmbH, Business & Service Center Hamburg
Postanschrift: Am Kaiserkai 1
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@ricoh.de📧
Internetadresse: http://www.ricoh.de🌏 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Telefon: +49 02289499-0📞
Fax: +49 02289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung. Es gelten u. a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber: