Vertrag über eine Vollstromlieferung für Abnahmestellen von 29 Gemeinden, Verbänden und sonstigen Trägern der öffentlichen Verwaltung im Landkreis Rotenburg (Wümme). Ausgeschrieben wird ein Strombedarf von ca. 20 GWh/a für ca. 2 175 Abnahmestellen, aufgeteilt in zwei Lose. Der Landkreis Rotenburg schließt den ausgeschriebenen Stromliefervertrag über die Belieferung und den Transport von Strom je Los für sich bzw. seine Abnahmestellen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und als Vertreter für die Teilnehmer in deren Namen und für deren Rechnung. Ansprüche gegen den Landkreis Rotenburg wegen Lieferungen an die Teilnehmer werden nicht begründet. Der Landkreis Rotenburg und die Teilnehmer haften insbesondere nicht als Gesamtschuldner.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-08-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-07-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-07-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität
Kurze Beschreibung:
Vertrag über eine Vollstromlieferung für Abnahmestellen von 29 Gemeinden, Verbänden und sonstigen Trägern der öffentlichen Verwaltung im Landkreis Rotenburg (Wümme). Ausgeschrieben wird ein Strombedarf von ca. 20 GWh/a für ca. 2 175 Abnahmestellen, aufgeteilt in zwei Lose. Der Landkreis Rotenburg schließt den ausgeschriebenen Stromliefervertrag über die Belieferung und den Transport von Strom je Los für sich bzw. seine Abnahmestellen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und als Vertreter für die Teilnehmer in deren Namen und für deren Rechnung. Ansprüche gegen den Landkreis Rotenburg wegen Lieferungen an die Teilnehmer werden nicht begründet. Der Landkreis Rotenburg und die Teilnehmer haften insbesondere nicht als Gesamtschuldner.
Vertrag über eine Vollstromlieferung für Abnahmestellen von 29 Gemeinden, Verbänden und sonstigen Trägern der öffentlichen Verwaltung im Landkreis Rotenburg (Wümme). Ausgeschrieben wird ein Strombedarf von ca. 20 GWh/a für ca. 2 175 Abnahmestellen, aufgeteilt in zwei Lose. Der Landkreis Rotenburg schließt den ausgeschriebenen Stromliefervertrag über die Belieferung und den Transport von Strom je Los für sich bzw. seine Abnahmestellen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und als Vertreter für die Teilnehmer in deren Namen und für deren Rechnung. Ansprüche gegen den Landkreis Rotenburg wegen Lieferungen an die Teilnehmer werden nicht begründet. Der Landkreis Rotenburg und die Teilnehmer haften insbesondere nicht als Gesamtschuldner.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizität📦
Zusätzlicher CPV-Code: Elektrizität📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Niedersachsen
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Rotenburg (Wümme)
Postanschrift: Hopfengarten 2
Postleitzahl: 27356
Postort: Rotenburg (Wümme)
Kontakt
Internetadresse: http://www.lk-row.de🌏
E-Mail: vergabe@lk-row.de📧
URL der Dokumente: http://www.deutsche-evergabe.de/🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2016-07-12 📅
Einreichungsfrist: 2016-08-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-07-16 📅
Datum des Beginns: 2017-01-01 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 136-244348
ABl. S-Ausgabe: 136
Zusätzliche Informationen
Zu II.2.10) Einziges zulässige Nebenangebot ist das Angebot eines Nachlasses auf die angebotenen Preise für den Fall, dass der Zuschlag auf beide Lose an den Bieter vergeben wird(Gesamtvergabenachlass gem. Allgemeinen Angebotsbedingungen).
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Lieferung und Transport von „Normalstrom“
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Versorgung mit elektrischem Strom an ca. 866 Stromabnahmestellen über insgesamt ca. 6 525 MWh/a.
Vorhanden sind ca. 11 leistungsgemessene Abnahmestellen (ca. 2 390 MWh/a), ca. 644 Standardlastprofil-Abnahmestellen (ca. 2 910 MWh/a), und ca. 211 Lichtsignalanlagen und Abnahmestellen der öffentlichen Beleuchtung (ca. 1 225 MWh/a). Die 1/4h-Lastgangwerte über 1 Jahr werden elektronisch zur Verfügung gestellt.
Vorhanden sind ca. 11 leistungsgemessene Abnahmestellen (ca. 2 390 MWh/a), ca. 644 Standardlastprofil-Abnahmestellen (ca. 2 910 MWh/a), und ca. 211 Lichtsignalanlagen und Abnahmestellen der öffentlichen Beleuchtung (ca. 1 225 MWh/a). Die 1/4h-Lastgangwerte über 1 Jahr werden elektronisch zur Verfügung gestellt.
An die Entstehung und/oder Herkunft des Stroms werden keine spezifischen Anforderungen gestellt.
Zusätzliche Informationen:
Zu II.2.10) Einziges zulässige Nebenangebot ist das Angebot eines Nachlasses auf die angebotenen Preise für den Fall, dass der Zuschlag auf beide Lose an den Bieter vergeben wird(Gesamtvergabenachlass gem. Allgemeinen Angebotsbedingungen).
Bezeichnung des Loses: Lieferung und Transport vorzugsweise von „Ökostrom“
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Versorgung mit elektrischem Strom an ca. 1 309 Stromabnahmestellen über insgesamt ca. 12 580 MWh/a.
Vorhanden sind ca. 28 leistungsgemessene Abnahmestellen (ca. 6 345 MWh/a), ca. 1 032 Standardlastprofil-Abnahmestellen (ca. 4 975 MWh/a) und ca. 249 Lichtsignalanlagen und Abnahmestellen der öffentlichen Beleuchtung (ca. 1 260 MWh/a). Die 1/4h-Lastgangwerte über 1 Jahr werden elektronisch zur Verfügung gestellt.
Vorhanden sind ca. 28 leistungsgemessene Abnahmestellen (ca. 6 345 MWh/a), ca. 1 032 Standardlastprofil-Abnahmestellen (ca. 4 975 MWh/a) und ca. 249 Lichtsignalanlagen und Abnahmestellen der öffentlichen Beleuchtung (ca. 1 260 MWh/a). Die 1/4h-Lastgangwerte über 1 Jahr werden elektronisch zur Verfügung gestellt.
Gewünscht wird die Belieferung mit Ökostrom, d.h. Strom aus erneuerbaren Energiequellen entsprechend den Anforderungen des EEG 2014 bzw. den Vorgaben der Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates. Eine Belieferung mit Ökostrom kommt zustande wenn der Aufschlag für das günstigste Angebot „Ökostrom“ auf das in diesem Los günstigste Angebot „Normalstrom“ nicht mehr als 10 % beträgt.
Gewünscht wird die Belieferung mit Ökostrom, d.h. Strom aus erneuerbaren Energiequellen entsprechend den Anforderungen des EEG 2014 bzw. den Vorgaben der Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates. Eine Belieferung mit Ökostrom kommt zustande wenn der Aufschlag für das günstigste Angebot „Ökostrom“ auf das in diesem Los günstigste Angebot „Normalstrom“ nicht mehr als 10 % beträgt.
Zusätzliche Informationen:
Zu II.2.10) Einziges zulässiges Nebenangebot ist das Angebot eines Nachlasses auf die angebotenen Preise für den Fall, dass der Zuschlag auf beide Lose an den Bieter vergeben wird (Gesamtvergabenachlass gem. Allgemeine Angebotsbedingungen).
Eine Belieferung mit Ökostrom kommt unter bestimmten Bedingungen zustande (siehe II.2.4) und gem. Allg. Angebotsbedingungen).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Rotenburg (Wümme).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Abgabe einer Eigenerklärung mit Angaben zu folgenden Punkten:
— jeweiliger Gesamtumsatzfür die Geschäftsjahre 2013 bis 2015;
— jeweiliger Umsatz in dem für die Auftragsausführung relevanten Geschäftsbereich (Stromlieferung) für die Geschäftsjahre 2013 bis 2015;
— Abschluss einer Betriebs-/Produkthaftpflichtversicherung;
— Erklärung, dass die in §§ 123 und 124 GWB genannten Voraussetzungen nicht vorliegen.
Zudem ist zu erklären, dass...
— das Unternehmen gewerberechtlich ordnungsgemäß angemeldet ist, bzw. entsprechende gewerberechtliche Erlaubnisse erteilt wurden;
— das Unternehmen im entsprechenden Register eingetragen ist, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist;
— die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt werden;
— die für die Ausführung der Leistung vorgesehenen Personen entsprechend zertifiziert, bzw. qualifiziert sind;
— den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, zur Krankenversicherung und Berufsgenossenschaften nachgekommen wird
— keine rechtskräftige Bußgeldentscheidung wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 21 Abs. 1 oder 2 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG) vom 11.8.2014 (Bundesgesetzblatt I S. 1348) mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR getroffen wurde und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen oder bekannt ist;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— keine rechtskräftige Bußgeldentscheidung wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 21 Abs. 1 oder 2 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG) vom 11.8.2014 (Bundesgesetzblatt I S. 1348) mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR getroffen wurde und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen oder bekannt ist;
— nicht bekannt ist, dass im Korruptionsregister eine Eintragung vorliegt, die das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen;
— zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über das Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über das Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
— die staatlichen Sicherheitsvorschriften (insbesondere Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz einschließlich der dazugehörigen Rechtsverordnungen, insbesondere ArbeitsstättenV, DruckluftV, GefahrstoffV, BetriebssicherheitsV, PSA-BenutzungsV, LastenhandhabungsV) und die Sicherheitsvorschriften der Berufgenossenschaften eingehalten werden;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— die staatlichen Sicherheitsvorschriften (insbesondere Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz einschließlich der dazugehörigen Rechtsverordnungen, insbesondere ArbeitsstättenV, DruckluftV, GefahrstoffV, BetriebssicherheitsV, PSA-BenutzungsV, LastenhandhabungsV) und die Sicherheitsvorschriften der Berufgenossenschaften eingehalten werden;
— die Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch i.S.d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit eingehalten werden;
— Löhne und Gehälter – auch ausländischer Beschäftigter, sofern diese die Leistung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erbringen – mindestens monatlich über Gehaltskonten überwiesen werden und vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse im Unternehmen bereit gehalten und auf Anforderung dem Auftraggeber vorgelegt werden;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Löhne und Gehälter – auch ausländischer Beschäftigter, sofern diese die Leistung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erbringen – mindestens monatlich über Gehaltskonten überwiesen werden und vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse im Unternehmen bereit gehalten und auf Anforderung dem Auftraggeber vorgelegt werden;
— im potenziellen Auftragsfall gemäß Arbeitnehmer-Entsendegesetz bzw. Mindestarbeitsbedingungengesetz personenbezogene Daten (Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnanschrift) aller verantwortlich handelnden Personen (Geschäftsführer, gesetzliche Vertreter) bekannt gegeben werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— im potenziellen Auftragsfall gemäß Arbeitnehmer-Entsendegesetz bzw. Mindestarbeitsbedingungengesetz personenbezogene Daten (Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnanschrift) aller verantwortlich handelnden Personen (Geschäftsführer, gesetzliche Vertreter) bekannt gegeben werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angabe von mindestens fünf vergleichbaren Referenzen mit Angabe von Namen des Auftraggebers, der Gesamtlieferung und Nennung von verantwortlichen Ansprechpartnern.
Referenzen sind vergleichbar, wenn sie mindestens der jeweils angebotenen Losgröße bezüglich der Anzahl der Abnahmestellen und des Liefervolumens entsprechen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Einhaltung der Vorgaben des Stromliefervertrages sowie Abgabe einer Erklärung zur Zahlung von Mindestentgelten nach den bundesgesetzlichen Mindestentgeltvorschriften gem. § 4 Abs. 1 NTVergG (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz).
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-08-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-08-17 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Zusätzliche Informationen: Bieter sind zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Stadt Bremervörde
Postanschrift: Rathausmarkt 1
Postort: Bremervörde
Postleitzahl: 27432
Land: Niedersachsen
🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Natur- und Erlebnispark Bremervörde
Stadt Bremervörde
Samtgemeinde Sottrum
Postanschrift: Am Eichkamp 12
Postort: Sottrum
Postleitzahl: 27367
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Sottrum
Gemeinde Ahausen
Postanschrift: Hauptstraße 9
Postort: Ahausen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Bötersen
Postanschrift: Im Winkel 8
Postort: Bötersen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Hassendorf
Postanschrift: Bahnhofstraße 3
Postort: Hassendorf
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Hellwege
Postanschrift: Dorfstraße 17
Postort: Hellwege
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Horstedt
Postanschrift: Moorweg 2
Postort: Horstedt
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Reeßum
Postanschrift: Sottrumer Straße 1
Postort: Reeßum
Name des öffentlichen Auftraggebers: Samtgemeinde Fintel
Postanschrift: Berliner Straße 3
Postort: Lauenbrück
Postleitzahl: 27389
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Fintel
Postort: Fintel
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Lauenbrück
Gemeinde Helvesiek
Postort: Helvesiek
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Stemmen
Postort: Stemmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Vahlde
Postort: Vahlde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Samtgemeinde Bothel
Postanschrift: Horstweg 17
Postort: Bothel
Postleitzahl: 27386
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Scheeßel
Postanschrift: Untervogtplatz 1
Postort: Scheeßel
Postleitzahl: 27383
Name des öffentlichen Auftraggebers: Samtgemeinde Geestequelle
Postanschrift: Bohlenstraße 10
Postort: Oerel
Name des öffentlichen Auftraggebers: Samtgemeinde Selsingen
Postanschrift: Hauptstraße 30
Postort: Selsingen
Postleitzahl: 27446
Name des öffentlichen Auftraggebers: Samtgemeinde Sittensen
Postanschrift: Am Markt 11
Postort: Sittensen
Postleitzahl: 27419
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Gnarrenburg
Postanschrift: Bahnhofstraße 1
Postort: Gnarrenburg
Postleitzahl: 27442
Name des öffentlichen Auftraggebers: Samtgemeinde Tarmstedt
Postanschrift: Hepstedter Straße 9
Postort: Tarmstedt
Postleitzahl: 27412
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ausstellungs-GmbH Tarmstedt
Postanschrift: Wilstedter Straße 12
Name des öffentlichen Auftraggebers: Samtgemeinde Zeven
Postanschrift: Am Markt 4
Postort: Zeven
Postleitzahl: 27404
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Visselhövede
Postanschrift: Marktplatz 2
Postort: Visselhövede
Postleitzahl: 27374
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stiftung Lager Sandbostel
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Dokumente URL: http://www.deutsche-evergabe.de/🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Rotenburg (Wümme), Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 42619832178📞
Fax: +49 4261983882178 📠
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
Quelle: OJS 2016/S 136-244348 (2016-07-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-09-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2016/S 136-244348
Gesamtwert des Auftrags: 1106552.48 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rotenburg (Wümme)
🏙️
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Telefon: +49 42619832282📞
Fax: +49 4261983882282 📠