Lieferung von 1.100 Monitoren
Stadt Heilbronn – Personal- und Organisationsamt
Lieferauftrag.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2016-10-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-08-30.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2016-08-30 | Auftragsbekanntmachung |
| 2016-11-28 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2016-08-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Farbbildmonitore
Kurze Beschreibung: Lieferauftrag.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Farbbildmonitore 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Karlsruhe, Landkreis 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Heilbronn – Personal- und Organisationsamt
Postanschrift: Marktplatz 7
Postleitzahl: 74072
Postort: Heilbronn
Kontakt
Internetadresse: http://www.subreport.de/E73217553 🌏
E-Mail: vergabestelle@stadt-heilbronn.de 📧
Telefon: +49 7131562190 📞
Fax: +49 713156162190 📠
URL der Dokumente: http://www.subreport.de/E73217553 🌏
URL der Teilnahme: http://www.subreport.de/E73217553 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-08-30 📅
Einreichungsfrist: 2016-10-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-09-02 📅
Datum des Endes: 2017-01-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 169-303655
ABl. S-Ausgabe: 169
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 280 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung: Lieferung von 1 100 Monitoren.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 280 000 EUR 💰
Zusätzliche Informationen:
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Ettlingen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-11-17 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-10-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Heilbronn, Bauverwaltungsamt, Cäcilienstr. 49, 74072 Heilbronn, Zimmer A 0.11.
Zusätzliche Informationen:
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technisches Gesamtkonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Gewichtung des Preises: 50
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Anfragen werden ausschließlich über folgende URL beantwortet: http://www.subreport.de/E73217553
Dokumente URL: http://www.subreport.de/E73217553 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219264049 📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 7219263985 📠
Internetadresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg/servlet/PB/menu/1007482/index.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 169-303655 (2016-08-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Farbbildmonitore
Kurze Beschreibung: Lieferauftrag.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Farbbildmonitore 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Karlsruhe, Landkreis 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Heilbronn – Personal- und Organisationsamt
Postanschrift: Marktplatz 7
Postleitzahl: 74072
Postort: Heilbronn
Kontakt
Internetadresse: http://www.subreport.de/E73217553 🌏
E-Mail: vergabestelle@stadt-heilbronn.de 📧
Telefon: +49 7131562190 📞
Fax: +49 713156162190 📠
URL der Dokumente: http://www.subreport.de/E73217553 🌏
URL der Teilnahme: http://www.subreport.de/E73217553 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-08-30 📅
Einreichungsfrist: 2016-10-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-09-02 📅
Datum des Endes: 2017-01-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 169-303655
ABl. S-Ausgabe: 169
Zusätzliche Informationen
Die Bewertungsmatrix zu II.2.5 kann unter folgendem Link direkt eingesehen werden: https://https://nextcloud.heilbronn.de/index.php/s/nw0x7mBYRSaXsV7
Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 280 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung: Lieferung von 1 100 Monitoren.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 280 000 EUR 💰
Zusätzliche Informationen:
Die Bewertungsmatrix zu II.2.5 kann unter folgendem Link direkt eingesehen werden: https://https://nextcloud.heilbronn.de/index.php/s/nw0x7mBYRSaXsV7
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Ettlingen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Ersatzbeschaffung von 1 100 Flachbildschirmen.
Die Monitore werden an einen unserer Partner in Ettlingen geliefert. Die genaue Adresse wird spätestens bei der Auftragsvergabe mitgeteilt. Die Ware kann dort ebenerdig ausgeliefert werden.
Es sind mit dem Angebot alle notwendigen Nachweise bzw. Beschreibungen der technischen Spezifikationen der angebotenen Monitore vorzulegen.
Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfügen kann. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
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Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-11-17 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-10-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Heilbronn, Bauverwaltungsamt, Cäcilienstr. 49, 74072 Heilbronn, Zimmer A 0.11.
Zusätzliche Informationen:
Öffnung entspr. § 55 VgV durch zwei Vertreter des Auftraggebers ohne Beisein der Bieter.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technisches Gesamtkonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Gewichtung des Preises: 50
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Anfragen werden ausschließlich über folgende URL beantwortet: http://www.subreport.de/E73217553
Dokumente URL: http://www.subreport.de/E73217553 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Bieter werden einmalig aufgefordert, evtl. fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Nachweise bzw. Beschreibungen der technischen Spezifikationen innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen, gerechnet vom Tag nach Absendung der Aufforderung nachzureichen oder nachzubessern. Geschieht dies innerhalb der gesetzten Frist nicht, wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Aufforderung wird über die Vergabeplattform subreportELVIS versandt, die nachgeforderten Unterlagen sind vom Bieter auf der Vergabeplattform subreportELVIS einzustellen. Zur Fristwahrung ist der rechtzeitige upload auf der Vergabeplattform subreportELVIS maßgeblich.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219264049 📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 7219263985 📠
Internetadresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg/servlet/PB/menu/1007482/index.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen):
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Abs. 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Satz 2 nicht zitiert, da irrelevant.
Einleitung des Verfahrens vor der Vergabekammer, Antrag (§ 160 GWB):
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
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2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2.
§134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 169-303655 (2016-08-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-11-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2016/S 169-303655
Gesamtwert des Auftrags: 130 900 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: http://www.heilbronn.de 🌏
E-Mail: michael.kiefer@stadt-heilbronn.de 📧
Telefon: +49 7131/56-2849 📞
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-11-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-12-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 233-424294
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 169-303655
ABl. S-Ausgabe: 233
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-11-15 📅
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Personal und Organisationsamt
Internetadresse: www.heilbronn.de 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Telefon: +49 7219260 📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bw.de 📧
Internetadresse: http://www.rp-karlsruhe.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2016/S 233-424294 (2016-11-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2016/S 169-303655
Gesamtwert des Auftrags: 130 900 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: http://www.heilbronn.de 🌏
E-Mail: michael.kiefer@stadt-heilbronn.de 📧
Telefon: +49 7131/56-2849 📞
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-11-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-12-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 233-424294
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 169-303655
ABl. S-Ausgabe: 233
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-11-15 📅
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Personal und Organisationsamt
Internetadresse: www.heilbronn.de 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Telefon: +49 7219260 📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bw.de 📧
Internetadresse: http://www.rp-karlsruhe.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 135 GWB Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
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§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Mehr anzeigen
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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