Lieferung von 10 stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen inklusive aller Arbeiten die zur Inbetriebnahme der Anlage gehören

Zentrale Vergabestelle (ZVST) Behörde für Inneres und Sport (BIS), Polizei Hamburg – Verwaltung und Technik VT 211

Lieferung von 10 stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen inklusive aller Arbeiten die zur Inbetriebnahme der Anlage gehören.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-11-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-09-29.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-09-29 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-09-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Überwachungssysteme
Menge oder Umfang:
Lieferung von 10 stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen inklusive aller Arbeiten die zur Inbetriebnahme der Anlage gehören.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Überwachungssysteme 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zentrale Vergabestelle (ZVST) Behörde für Inneres und Sport (BIS), Polizei Hamburg – Verwaltung und Technik VT 211
Postanschrift: Carl-Cohn-Straße 39
Postleitzahl: 22297
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.hamburg.de 🌏
E-Mail: ausschreibungen@polizei.hamburg.de 📧
Telefon: +49 40428666266 📞
Fax: +49 40427314344 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-09-29 📅
Einreichungsfrist: 2016-11-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-10-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 191-344070
ABl. S-Ausgabe: 191

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von 10 stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen inklusive aller Arbeiten die zur Inbetriebnahme der Anlage gehören.
Referenznummer: OV 200040508/16

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Referenzen aus den letzten 3 Jahren.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung Zuverlässigkeit.
Eigenerklärung Leistungsfähigkeit.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Vorlage der PTB-Zulassung.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-11-06 📅
Öffnungsort: Hamburg.
Ort des Eröffnungstermins: Hamburg.
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Laser (45)
2. Kamera (40)
3. Sonstiges (15)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Michael Giebe
URL der Dokumente: https://ausschreibungsunterlagen.hamburg.de/f/fba8e8dec7/?raw=1 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-11-15 📅
Datum des Endes: 2017-06-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: OV 200040508/16

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2016/S 191-344070 (2016-09-29)