Lieferung von Bahnstrom in Vollversorgung im Bahnstromnetz der DB Engergie GmbH für 2017 und 2018

Abellio GmbH

Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Bahnstrom in Vollversorgung inkl. Ausgleichsenergie im 16,7-Hz/110-kV-Bahnstromnetz der DB Energie. Die Vollversorgung umfasst neben der Stromlieferung auch Dienstleistungen, u. a. die (1) Aufbereitung der Rechnungsdaten in einem speziellen Format und für diverse Rechnungskreise und (2) die tägliche Bedarfsberechnung im 15 Minuten Takt. Als Beschaffungsmodell wird die Beschaffung in Tranchen über eine feste Preisformel angestrebt. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Der zentral durch den Auftraggeber ausgewählte Bestbieter schließt den Liefervertrag mit den beiden operativen Gesellschaften Abellio Rail NRW GmbH und Abellio Rail Mitteldeutschland GmbH (siehe Abschnitt A.IV) ab. Es wird also ein gemeinsamer Lieferant für beide Gesellschaft ausgewählt. Die späteren Angebote haben daher die Belieferung beider Gesellschaften zu umfassen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-06-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-06-08.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-06-08 Auftragsbekanntmachung
2016-08-31 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-06-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität
Menge oder Umfang:
Voraussichtlicher Bruttoabnahme (vor Rückspeiseenergie): 2017: 125 GWh per anno (+/-15 %) und 2018 126 GWh per anno (+/- 15 %). Der konkrete Bedarf ermittelt sich anhand des Betriebsprogramms der SPNV-Netze, die von den jeweiligen Gesellschaften bedient werden. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Der Vertrag hat eine Festlaufzeit von 2 Jahren.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizität 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abellio GmbH
Postanschrift: Friedrichstraße 69
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.abellio.de 🌏
E-Mail: v.koeller@abellio.de 📧
Telefon: +49 302130013-73 📞
Fax: +49 302130013-1 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-06-08 📅
Einreichungsfrist: 2016-06-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-06-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 112-200415
ABl. S-Ausgabe: 112
Zusätzliche Informationen
(1) Die ausschreibenden Abellio GmbH beschafft auch für die Abellio Rail NRW GmbH, Körnerstr. 40, 58095 Hagen und die Abellio Rail Mitteldeutschland GmbH, Magdeburger Str. 51, 06112 Halle. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Auf Anfrage stellt die Abellio GmbH dem späteren Lieferanten eine Konzernbürgschaft in Höhe von insgesamt 3 500 000 EUR. (2) Die Auftragsvergabe erfolgt nach den Bestimmungen der Sektorenverordnung (SektVO). (3) Die Verfahrenssprache ist deutsch. (3) Für den Teilnahmeantrag sind die hierfür zur Verfügung gestellten Vordrucke zwingend zu verwenden. Dieser wird zeitnah unter https://service.bi-online.de/TenderDocuments/D425350653 zum elektronischen Download bereitstehen. (4) Der einzureichende Teilnahmeantrag ist als solcher zu kennzeichnen („Teilnahmeantrag. Nicht öffnen.“) und bis zu der unter Abschnitt IV.3.4) genannten Frist bei der unter Abschnitt I.1) angegebenen Kontaktstelle in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Nicht fest verschlossene oder verspätet eingereichte Teilnahmeanträge bleiben unberücksichtigt. Der Bewerberträgt die Darlegungs- und Beweislast für den frist-und formgerechten Zugang sowie die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrags. (5) Der Teilnahmeantrag ist schriftlich im Original und in zweifacher nicht beglaubigter Kopie (Papierform)einzureichen. Insgesamt werden daher drei Exemplare eingereicht. Eine Einreichung per Telefax oder in mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form ist nicht zugelassen. (6) Für den Fall, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist mit dem Angebot ein entsprechendes Nachunternehmerverzeichniseinzureichen. (7) Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47Abs. 4 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer, konzernverbundene Unternehmen) stützen, müssen diese Drittunternehmen bereits im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens mit Angebotsabgabe nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. (8) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen durch die Vergabestelle für die Erstellung und Einreichung eines Teilnahmeantrages sowie die Beteiligung an diesem Vergabeverfahren im Übrigen findet nicht statt. (9) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an die unter AbschnittI.1(Kontaktstelle) angegebene E-Mail-Adresse zu richten. Der Auftraggeber behält sich vor, Fragen, die nicht bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingegangen oder die nicht sachdienlich sind, nicht zu beantworten.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Bahnstrom in Vollversorgung inkl. Ausgleichsenergie im 16,7-Hz/110-kV-Bahnstromnetz der DB Energie. Die Vollversorgung umfasst neben der Stromlieferung auch Dienstleistungen, u. a. die (1) Aufbereitung der Rechnungsdaten in einem speziellen Format und für diverse Rechnungskreise und (2) die tägliche Bedarfsberechnung im 15 Minuten Takt. Als Beschaffungsmodell wird die Beschaffung in Tranchen über eine feste Preisformel angestrebt. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
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Der zentral durch den Auftraggeber ausgewählte Bestbieter schließt den Liefervertrag mit den beiden operativen Gesellschaften Abellio Rail NRW GmbH und Abellio Rail Mitteldeutschland GmbH (siehe Abschnitt A.IV) ab. Es wird also ein gemeinsamer Lieferant für beide Gesellschaft ausgewählt. Die späteren Angebote haben daher die Belieferung beider Gesellschaften zu umfassen.
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Referenznummer: Bahnstrom 2017 + 2018

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Mehrere Bewerber können sich unter Beachtung der Ausführungen unter Abschnitt III.1.3) zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall hat die Bewerbergemeinschaft mit Einreichung des Teilnahmeantrags
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(i) sämtliche Mitglieder der an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen namentlich mit Anschrift, Telefon-/Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse zu benennen,
(ii) einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen,
(iii) die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall, in der alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften, zu erklären sowie
(iv) eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer selbst erstellten
Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.2.1) Abschnitt III.2.2) aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.2.3) aufgeführten Unterlagen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
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Die geforderten Eignungsunterlagen unter Abschnitt III.2.1) im Einzelnen:
(1) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie). Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als sechs Monate alt sein.
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(2) Unterschriebene Eigenerklärung des Unternehmens, dass gemäß §§ 142, 123 Abs. 1 GWB keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach §§ 142, 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
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1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
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3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindungmit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
10. den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
Einer Verurteilung oder Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
(3) Unterschriebene Eigenerklärung des Unternehmens, dass gemäß §§ 142, 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist, und dass gemäß §§ 142, 124 Abs. 1 GWB
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1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oderarbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
2. das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrensmangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
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3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,
4. das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
5. kein dem Bewerber bekannter Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte,
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6. keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens eingezogen war,
7.das Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
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8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
9. das Unternehmen
a) nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) nicht versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bewerber/jedes Mitgliedeiner Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner Bonität eine entsprechende Bankerklärung (in Kopie) einzureichen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben/Unterlagen einzureichen:
(1) Angaben zur gelieferten Strommenge in den letzten drei (3) Geschäftsjahren.
(2) Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat durch das Einreichen von Referenzen aus den letzten drei (3) Kalenderjahren seine technische Leistungsfähigkeit und Fachkunde nachzuweisen. Die eingereichten Referenzen sollen die folgenden Kriterien erfüllen:
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a) Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat jeweils mindestens einen Großkunden betreut und mit Strom in einem Jahresleistungsumfang von mindestens 5 GWh beliefert.
b) Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft hat Branchenerfahrung bei der Betreuung und Stromlieferung an Eisenbahnverkehrsunternehmen.
Die Darstellung der Referenzen muss die folgenden Angaben enthalten:
(i) Name und Adresse des Auftraggebers und Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse,
(ii) Bezeichnung des Referenzprojektes/-vertrages,
(iii) Lieferzeitraum (von-bis),
(iv) Beschreibung des Umfangs und des Inhaltes der Referenzleistung.
Die Einreichung einer Bescheinigung des Referenz-Auftraggebers ist nicht erforderlich.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerber- und Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung nach den Maßgaben der Rechtsprechung im Einzelfall rechtmäßig ist (vgl. KG, Beschl. v. 24.10.2013; OLG Düsseldorf, Beschl. vom 9.11.2011 und vom 17.2.2014). Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis)fortzuführen. Hierzu ist die Bewerber- und Bietergemeinschaftserklärung von allen Gemeinschaftsmitgliedern zu unterzeichnen. Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Eignungsnachweise darüber hinauszwingend von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaften vorzulegen.
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Sonstige besondere Bedingungen:
Siehe Vergabeunterlagen; insbesondere erfolgt die Belieferung von 16,7 Hz-Strom durch Anbieter von 50 Hz-Strom nach den Prozessen und Verträgen für den Zugang zum Bahnstromnetz der DB Energie GmbH (www.dbenergie.de/dbenergie-de/netzbetreiber).
Die Geheimhaltungsvereinbarung aus dem Vordruck für den Teilnahmeantrag ist zwingend im Rahmen des Teilnahmeantrags mit abzugeben. Bei Nicht-Abgabe der Geheimhaltungsvereinbarung erfolgt der Ausschluss vom Angebotswettbewerb.
Die Vergabestelle weist zudem darauf hin, dass die Vorgaben des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu beachten sind. Die Vergabestelle behält sich vor, mit der späteren Angebotsabgabe – nicht jedoch mit dem Teilnahmeantrag – gemäß den Vorgaben des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes eine Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung(§ 1 BerlAVG), Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (§ 8 BerlAVG) sowie Verpflichtungserklärung zur Frauenförderung (§ 13 BerlAVG) von den Bietern abzufordern. Zudem gelten die besonderen vertraglichen Nebenbedingungen zur Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards durch Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer unter Berücksichtigung der Vorgaben des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes. Die entsprechenden Vordrucke werden den Bietern mit Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt.
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Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abellio Rail NRW GmbH
Postanschrift: Körnerstraße 40
Postort: Hagen
Postleitzahl: 58095
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abellio Rail Mitteldeutschland GmbH
Postanschrift: Magdeburger Straße 51
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Vincent Köller
E-Mail: vergabekammer@senwtf.berlin.de 📧

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2017-01-01 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senwtf.berlin.de 📧
Telefon: +49 3090138316 📞
Internetadresse: www.berlin.de/vergabeservice 🌏
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von § 134,§ 135, § 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriftenlauten wie folgt:
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§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzugbehindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwider läuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
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§ 135 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlagerhalten soll, umfassen.
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§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 168 Entscheidung der Vergabekammer
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
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(3) Die Entscheidung der Vergabekammer ergeht durch Verwaltungsakt. Die Vollstreckung richtet sich, auch gegen einen Hoheitsträger, nach den Verwaltungsvollstreckungsgesetzen des Bundes und der Länder. Die §§61 und 86a Satz 2 gelten entsprechend“.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 112-200415 (2016-06-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-08-31)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-08-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-09-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 169-305274
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 112-200415
ABl. S-Ausgabe: 169

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutschland.

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postort: Halle
Quelle: OJS 2016/S 169-305274 (2016-08-31)