Lieferung von ballistischen Helmen für die Bayerische Polizei

Präsidium der Bayerischen Bereitschaftspolizei

Belieferung der Bayerischen Polizei mit ballistischen Helmen kompatibel zur vorhandenen ballistischen Schutzausstattung der Bayerischen Polizei.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-10-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-08-12.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-08-12 Auftragsbekanntmachung
2016-12-29 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-08-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Persönliche Ausrüstung
Menge oder Umfang: Die Abnahmemenge beträgt 9.800 Stück ballistische Helme.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Persönliche Ausrüstung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Präsidium der Bayerischen Bereitschaftspolizei
Postanschrift: Pödeldorfer Str. 77/ 79
Postleitzahl: 96052
Postort: Bamberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.polizei.bayern.de/bpp 🌏
E-Mail: bpp.bamberg.v3-beschaffung@polizei.bayern.de 📧
Telefon: +49 95193310 📞
Fax: +49 9519331559 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-08-12 📅
Einreichungsfrist: 2016-10-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-08-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 157-285331
ABl. S-Ausgabe: 157
Zusätzliche Informationen
Zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen gemäß § 41 Abs. 3 VgV werden die Unterlagen nicht öffentlich auf einer Vergabeplattform zum Herunterladen bereitgestellt. Die Unterlagen können per Email unter bpp.bamberg.bpp@polizei.bayern.de angefordert werden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Belieferung der Bayerischen Polizei mit ballistischen Helmen kompatibel zur vorhandenen ballistischen Schutzausstattung der Bayerischen Polizei.
Referenznummer: V3-8014.02-0108-16
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bayerischen Polizei.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Nachweis über den Eintrag in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist
— Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung; der AN verpflichtet sich gegen Schäden, die durch Mangel/Mängel an seinem Produkt entstanden sind zu versichern mit folgenden Mindestdeckungssummen pro Schadensfall und Jahr: Personenschäden 3 Millionen Euro pro Jahr, die Höchstersatzleistung pro Jahr darf nicht unter 6 Millionen Euro bei Personenschäden liegen; Der AN hat zu gewährleisten, dass die Versicherung mindestens über die gesamte Vertragslaufzeit und Tragedauer von Jahren der ausgelieferten Produkte abgeschlossen/verlängert wird
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— Der Nachweis für die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Versicherungsbestätigung ist nach Zuschlag innerhalb von 2 Wochen unaufgefordert und während der Vertragslaufzeit unverzüglich nach Aufforderung vorzulegen.
— Erklärung zum Unterauftragnehmer
— Verpflichtungserklärung zum Unterauftragnehmer (ergänzende Angaben in den Verdingungsunterlagen)
— Erklärung zum Angebot einer Bietergemeinschaft
— Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe
— Erklärung zu den zwingenden Ausschlussgründen gemäß §
123 GWB
124 GWB
— Erklärung gemäß § 125 GWB
— Erklärung zu gewerblichen Schutzrechten
— Erklärung zur Akteneinsicht
— Erklärung zu Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit
— Unterschriftsblatt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Es können maximal 2 Hauptangebote pro Bieter abgegeben werden
mit jedem Hauptangebot sind folgende Muster vorzulegen (Lieferung frei Haus):
— 4 Stück ballistische Helme VPAM APR 2006 Prüfstufe 3 mit Aufbewahrungs-/Schutzhülle
Die ballistischen Helme sind in der geforderten Anzahl zwingend vorzulegen, ansonsten wird das Angebot ausgeschlossen. Die Muster müssen den Vorgaben der ausgeschriebenen Leistung, dem Angebot und der späteren Lieferung entsprechen.
Das Nichtvorlegen der Aufbewahrungs-/Schutzhülle bzw. erfolgt die Vorlage der Aufbewahrungs-/Schutzhülle nicht in der geforderten Stückzahl führt dies nicht zum Ausschluss.
Sollte es nicht möglich sein, die geforderten Kennzeichnungen gemäß Leistungsverzeichnis auf den Angebots- und Erprobungsmustern abzubringen, so ist eine Skizze der Kennzeichnungen zwingend mit dem Angebot vorzulegen sowie der schriftlichen Bestätigung, dass die Kennzeichnung im Auftragsfall gemäß den Vorgaben des AG erfolgen.
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Kosten für die Muster werden nicht erstattet; die Muster werden einer Erprobung unterzogen ohne dass sie beschädigt oder zerstört werden. Unter Umständen können dabei jedoch Gebrauchsspuren entstehen. Kosten hierfür werden vom AG nicht erstattet. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens werden die ballistischen Helme – auf Kosten der Bieter – zurückgegeben. Ausnahme: ein Stück des bezuschlagten ballistischen Helms geht als kostenfreies Rückstellmuster in das Eigentum des AG über
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Die Anforderungen an den ballistischen Helm sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Prüfbescheinigungen, Prüfberichte (ggf. Anlagen) einer unabhängigen akkreditierten Prüfstelle und die entsprechende Bilddokumentation, soweit im Prüfbericht vermerkt, in deutscher Sprache, dass die Durchschusshemmung des Helms mindestens Prüfstufe 3 gemäß VPAM HVN 2009, Stand 12.05.2010 erfüllt (LV Punkt 1.1, A-Kriterium)
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— ggf. Prüfbescheinigungen, Prüfberichte (ggf. Anlagen) einer unabhängigen akkreditierten Prüfstelle und die entsprechende Bilddokumentation, soweit im Prüfbericht vermerkt, in deutscher Sprache, dass die Durchschusshemmung des Helms mindestens Prüfstufe 3 gemäß Technischer Richtlinie Gesamtsystem „Ballistischer Helm“, Stand Mai 2010, aktuelle Revision erfüllt (LV Punkt 1.2, B-Kriterium)
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— Prüfbescheinigungen, Prüfberichte (ggf. Anlagen) und die entsprechende Bilddokumentation, soweit im Prüfbericht vermerkt, in deutscher Sprache, dass
die nach VPAM HVN 2009, Stand 12.05.2010, Punkt 4.3 ermittelte Restenergie maximal 25 Joule beträgt (LV Punkt 1.3, A-Kriterium)
alle Befestigungs-punkte auf der Außenseite des Helms auch bei einem Beschuss von 90° durchschuss-hemmend sind (LV Punkt 1.5, A-Kriterium)
— ggf. Prüfbescheinigungen, Prüfberichte (ggf. Anlagen) und die entsprechende Bilddokumentation, soweit im Prüfbericht vermerkt, in deutscher Sprache, dass
alle Befestigungspunkte auf der Außenseite des Helms auch bei einem Beschuss von 45° durch-schusshemmend sind (LV Punkt 1.6, B-Kriterium)
der Helm zusätzlich mit einer in der VPAM AND #01 (Stand 12.06.2015) aufgeführten Munitionsart für Sonderprüfungen oder mit einer weiteren Munitionsart nach VPAM APR 2006, die über der Prüfstufe 3 liegt (ausgenommen Prüfstufe 6) geprüft wurde (LV Punkt 1.7, B-Kriterium)
der Helm die Prüfstufe 6 der VPAM APR 2006, (Stand 30.11.2014) erfüllt (LV Punkt 1.8. B-Kriterium)
der Helm in der Prüfstufe 3 auch bei Treffern, die unterhalb des vorgegebenen Abstands von 20 + 5 mm liegen, nach Punkt 6.6.1 der VPAM HVN 2009, schützt (LV Punkt 1.9.1,B-Kriterium)
— Zeichnung und Flächenangabe, der Helmoberfläche für die Kalottengröße, mit der die meisten Kopfumfänge abgedeckt werden können (LV Punkt 1.10.1, A-Kriterium)
— Zeichnung und Flächenangabe der Bereiche und Flächen für die Kalottengröße, mit der die meisten Kopfumfänge abgedeckt werden können, die keinen Schutz bieten (LV Punkt 1.10.2, A-Kriterium)
— Technische Datenblätter zu den verarbeiteten ballistischen Materialien (LV Punkt 1.11, A-Kriterium)
— Erläuterungen wie das ballistische Material des Helms vor UV-Strahlung geschützt ist (LV Punkt 1.13, A-Kriterium)
— ggf. Prüfbescheinigungen und Prüfberichte in deutscher Sprache, dass der Helm die Forderung hinsichtlich
Chemikalienverhalten entsprechend der TR Gesamtsystem „Ballistischer Helm“, Stand Mai 2010, aktuelle Revision, erfüllt (LV Punkt 1.14, B-Kriterium)
Brennverhalten entsprechend der TR Gesamtsystem „Ballistischer Helm“, Stand Mai 2010, aktuelle Revision, erfüllt (LV Punkt 1.15, B-Kriterium)
Stoßdämpfung entsprechend der TR Gesamtsystem „Ballistischer Helm“, Stand Mai 2010, aktuelle Revision, erfüllt (LV Punkt 1.16, A-Kriterium)
— Technische Datenblätter oder gleichwertige Nachweise über alle verarbeiteten Materialien der Innenausstattung (LV Punkt 2.5.10, A-Kriterium)
— ggf. Auflistung und Preisblatt zu allen austauschbaren Einzelteilen der Innenausstattung (LV Punkt 2.5.11, B-Kriterium)
— Skizze zu den geforderten Kennzeichnungen mit der Zusicherung, dass im Auftragsfall die Kennzeichnung erfolgt. Dies ist nur notwendig, wenn die vorzulegenden Muster die geforderten Kennzeichnungen nicht enthalten (vgl. LV Punkt 2.8.1, A-Kriterium)
— Zertifikate Ökotex-Standard 100, Produktklasse II für alle der als Innenausstattung verarbeiteten textilen Materialien (LV Punkt 2.9.3, A-Kriterium)
— Informationsbroschüre mit umfangreichen Hinweisen zu Handhabung, Reinigung, Pfle-ge, Desinfektion und Wartung in deutscher Sprache (LV Punkt 2.9.6, A-Kriterium)
— Ggf. Qualitätssicherungsprogramm (LV Punkt 3.1, B-Kriterium).
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Bodenschatz
Internetadresse: www.polizei.bayern.de/bpp 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2017-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: V3-8014.02-0108-16

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB nicht abhelfen zu wollen, zulässig. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Ans. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2016/S 157-285331 (2016-08-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-12-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Belieferung der Bayer. Polizei mit ballistischen Helmen kompatibel zur vorhandenen ballistischen Schutzausstattung der Bayer. Polizei.
Gesamtwert des Auftrags: 4 410 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bayern 🏙️

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Pödeldorfer Str. 77 / 79

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-12-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-12-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 252-464299
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 157-285331
ABl. S-Ausgabe: 252

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Belieferung der Bayer. Polizei mit ballistischen Helmen als Fahrzeugausstattung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bayerische Polizei.

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gewichtung Leistungspunkte
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Gewichtung des Preises: 50

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-12-06 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern
Telefon: +49 981531277 📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Fax: +49 981531837 📠
Internetadresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de 🌏
Quelle: OJS 2016/S 252-464299 (2016-12-29)