Lieferung von Blusen und Hemden
Logistik Zentrum Niedersachsen
Lieferung von 45 700 Blusen und Hemden, dunkelblau, Langarm; 80 900 Blusen und Hemden, dunkelblau, Kurzarm; 26 860 Blusen und Hemden, weiĂ. Lang- und Kurzarm sowie Blusen und Hemden, WSP TL-03 A-HH; TL-05 A-HH;TL-06 A-HH Ausgabe Mai 2016,TL-04 A-HH;TL-B 061;TL-B 041,TL-B 051;TL-B 071 Ausgabe April 2016.
DeadlineDie Frist fĂŒr den Eingang der Angebote war 2016-06-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-05-11.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwÀhnt:
Wer? Wie?- âą T-Shirts und Hemden âș Hemden
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2016-05-11 | Auftragsbekanntmachung |
| 2016-08-22 | Bekanntmachung ĂŒber vergebene AuftrĂ€ge |
Auftragsbekanntmachung (2016-05-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Hemden
Menge oder Umfang:
â306 920 Hemden und Blusen (inkl. 2 mal 12 Monate Option) TL-03 A-HH; TL-05 A-HH;TL-06 A-HH Ausgabe Mai 2016,TL-04 A-HH;TL-B 061;TL-B 041,TL-B 051;TL-B 071...â
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch đŁïž
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: EuropÀische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular fĂŒr öffentliche AuftrĂ€ge (CPV)
Code: Hemden đŠ
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot fĂŒr ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Ăffentlicher Auftraggeber
IdentitÀt
Land: Deutschland đ©đȘ
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Logistik Zentrum Niedersachsen
Postanschrift: Gimter Str. 26
Postleitzahl: 34346
Postort: Hannoversch MĂŒnden
Kontakt
Internetadresse: http://www.lzn.de đ
E-Mail: brigitte.dunkel@lzn.de đ§
Telefon: +49 05541702742 đ
Fax: +49 05541702749 đ
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-05-11 đ
Einreichungsfrist: 2016-06-28 đ
Veröffentlichungsdatum: 2016-05-14 đ
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 093-166833
ABl. S-Ausgabe: 93
ZusÀtzliche Informationen
âAm 1.1.2014 ist das NiedersĂ€chsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen AuftrĂ€gen (NiedersĂ€chsisches...â
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
âLieferung von 45 700 Blusen und Hemden, dunkelblau, Langarm; 80 900 Blusen und Hemden, dunkelblau, Kurzarm; 26 860 Blusen und Hemden, weiĂ. Lang- und...â
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Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Blusen und Hemden, Langarm, dunkelblau
Menge oder Umfang: 45 700 Blusen und Hemden.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Blusen und Hemden, Kurzarm, dunkelblau
Menge oder Umfang: 80 900 Hemden und Blusen.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Blusen und Hemden, weiĂ, Lang- und Kurzarm, Blusen und Hemden, WSP, Lang- und Kurzarm
Menge oder Umfang: 26 860 Blusen und Hemden.
Beschreibung der Optionen:
â2 mal 12 Monate.â
Referenznummer: 02.43-111/2016
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen fĂŒr die Teilnahme
BefĂ€higung zur BerufsausĂŒbung:
âA. Allgemeine Teilnahmebedingungen (Abschnitt III.2.1)-III.2.3)):â
âMit dem Angebot sind sĂ€mtliche der nachfolgend unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) aufgelisteten Nachweise,â
âErklĂ€rungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Die Vergabestelle behĂ€lt sich vor, fehlende oderâ
âunvollstĂ€ndige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfristâ
ânachzufordern. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.â
âMehrere Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschlieĂen. Beabsichtigt ein Bieterâ
âsich mit einer Bietergemeinschaft an dem Vergabeverfahren zu beteiligen, hat er die hierfĂŒr maĂgeblichenâ
âGrĂŒnde schriftlich mitzuteilen und zusammen mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaftâ
âsind sĂ€mtliche unter Abschnitt III.2.1) aufgefĂŒhrten EigenerklĂ€rungen jeweils von allen Mitgliedern bzw. demâ
âbevollmĂ€chtigtem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.â
âEin Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner LeistungsfĂ€higkeitâ
âund/oder Fachkunde (gemÀà den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) gem. § 47 Abs. 1â
âVgV der FĂ€higkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischenâ
âihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (âEignungsleiheâ). In diesem Fall hat der Bieterâ
âdiese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter Abschnitt III.2.2) undâ
âIII.2.3 bezeichneten ErklĂ€rungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) fĂŒr diese Dritten in dem Umfangâ
âvorzulegen, in dem sich der Bieter auf die FĂ€higkeiten der Dritten zum Nachweis der LeistungsfĂ€higkeit und/â
âoder Fachkunde beruft. AuĂerdem hat der Bieter die unter Abschnitt III.2.1) aufgefĂŒhrten EigenerklĂ€rungenâ
âjeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass einâ
âanderes Unternehmen i.S.v. § 47 Abs. 1 VgV (Dritte) nach der Rechtsprechung nicht nur ein selbstĂ€ndiges,â
âvom Bieter rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-â
âangehöriges Unternehmen zu verstehen ist (vgl. OLG MĂŒnchen, Beschluss vom 15.3.2012, Verg 2/12, OLGâ
âDĂŒsseldorf, Beschluss vom 30.6.2010, VII-Verg 13/10). Im Falle der Eignungsleihe nach § 47 Abs.1 VgVâ
âist der Auftragnehmer verpflichtet, diese/n benannten Dritten bei der AuftragsdurchfĂŒhrung in dem Umfangâ
âeinzusetzen, wie er den/die Dritten zur AuftragsdurchfĂŒhrung benennt und sich auf dessen/deren Fachkundeâ
âund/oder LeistungsfĂ€higkeit beruft.â
âBeabsichtigen Bieter, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer,â
âvgl. Art. 71 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU des EuropĂ€ischen Parlaments und des Rates) zu erbringen â ohne sich zugleich auf deren LeistungsfĂ€higkeit und/â
âoder Fachkunde zu berufen â , haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebotâ
âanzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen. Zum Nachweiseâ
âder ZuverlĂ€ssigkeit und Gesetzestreue des/der Unterauftragnehmer/s sind die unter Abschnitt III.2.1)â
âaufgefĂŒhrten Unterlagen fĂŒr diese/n Unterauftragnehmer auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Eineâ
ânamentliche Benennung der Unterauftragnehmer oder eine Vorlage der Unterlagen nach Abschnitt III.2.1) fĂŒrâ
âdie Unterauftragnehmer im Angebot ist nicht erforderlich.â
âFerner sind â auf Verlangen der Vergabestelle â bis zur Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmerâ
âzu benennen und ErklĂ€rungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denenâ
âhervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sĂ€mtliche fĂŒr die AuftragsdurchfĂŒhrungâ
âerforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (VerpflichtungserklĂ€rung).â
âEine Vorlage der VerpflichtungserklĂ€rung bereits mit Abgabe der Angebote ist nicht erforderlich.â
âB. Die geforderten Eignungsunterlagen bzgl. Abschnitt III.2.1) im Einzelnen:â
ââ Angaben zur Firma und zum Firmenprofil. Dieser Vordruck beinhaltet u. a. Angaben zur UnternehmensgröĂe,â
âzur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand, zur beruflichen Qualifikation der BeschĂ€ftigten, zumâ
âNichtvorliegen von AusschlussgrĂŒnden, zur Tariftreue und zum Mindestlohn, zur BonitĂ€t des Unternehmensâ
â(insbesondere der GeschĂ€ftskontenfĂŒhrung, der finanziellen GesamtverhĂ€ltnisse, des Vorliegens vonâ
âBeanstandungen in der GeschĂ€ftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfĂŒllbaren Verpflichtungenâ
âund der Zahlung von fĂ€lligen Rechnungen), zum Umsatz, zu den Referenzen, zu den gewerblichenâ
âSchutzrechten und zur Kenntnisnahme des Hinweises zu § 165 GWB (Akteneinsicht). (Vordruck ist denâ
âVergabeunterlagen beigefĂŒgt)â
ââ ggf. ErklĂ€rung der Bietergemeinschaft (dieser Vordruck ist nur im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaftâ
âvon allen Beteiligten auszufĂŒllen und zu unterschreiben)â
ââ ggf. EigenerklĂ€rung ĂŒber die Inanspruchnahme von Subunternehmen. Dieser Vordruck ist nur im Falle derâ
âInanspruchnahme eines oder mehrerer wesentlichen/r Subunternehmer(s) vom Bieter und im Falle der Bildungâ
âeiner Bietergemeinschaft durch das bevollmĂ€chtigte Mitglied auszufĂŒllen und zu unterschreiben. (Vordruck istâ
âden Vergabeunterlagen beigefĂŒgt)â
ââ ggf. EigenerklĂ€rung ĂŒber die Inanspruchnahme von eignungsrelevanten Dritten. Dieser Vordruck ist nurâ
âim Falle der Inanspruchnahme eines oder mehrerer eignungsrelevanten/r Dritten/r vom Bieter und im Falleâ
âder Bildung einer Bietergemeinschaft durch das bevollmĂ€chtigte Mitglied auszufĂŒllen und zu unterschreiben.â
â(Vordruck ist den Vergabeunterlagen beigefĂŒgt)â
âLieferkontinuitĂ€t: Eigene Darstellung des Auftragnehmers zur LieferfĂ€higkeit der angefragten Artikel.â
âĂko-Tex Standard 100 Zertifikate in Deutsch fĂŒr alle zertifzierbaren Materialien sind dem Angebot beizufĂŒgen.â
âTechnische DatenblĂ€tter der Obermaterialien sind dem Angebot beizufĂŒgen.â
âMit dem Angebot mĂŒssen folgende Angebotsmuster vorgelegt werden:â
âsiehe Anlage â ErgĂ€nzende Informationen zur Leistungsbeschreibung.â
Wirtschaftliche und finanzielle LeistungsfÀhigkeit:
âDie ErklĂ€rungen hinsichtlich der BonitĂ€t desâ
âUnternehmens und des Umsatzes sind im Vordruckâ
ââAngaben zur Firma und zum Firmenprofilâ enthalten.â
â(siehe Ziffer III.2.1)).â
Technische und berufliche FĂ€higkeiten:
âReferenzen, ĂŒber die wesentlichen, in den letztenâ
â3 Jahren erbrachten Leistungen, die mit derâ
âausgeschriebenen Leistung in Art und Umfangâ
âvergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes,â
âdes Auftragsumfangs, des Auftragszeitraumsâ
âsowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner undâ
âTelefonnummer. Eine entsprechende Tabelle ist imâ
âVordruck âAngaben zur Firma und zum Firmenprofilââ
âenthalten. (siehe Ziffer III.2.1)).â
âLieferkontinuitĂ€t: Eigene Darstellung des Auftragnehmers zur LieferfĂ€higkeit der angefragten Artikel.â
âĂko-Tex Standard 100 Zertifikate in Deutsch fĂŒr alle zertifzierbaren Materialien sind dem Angebot beizufĂŒgen.â
âTechnische DatenblĂ€tter der Obermaterialien sind dem Angebot beizufĂŒgen.â
âMit dem Angebot mĂŒssen folgende Angebotsmuster vorgelegt werden:â
âsiehe Anlage â ErgĂ€nzende Informationen zur Leistungsbeschreibung.â
AuftragsausfĂŒhrung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und ZahlungsmodalitÀten und/oder Verweis auf die einschlÀgigen Bestimmungen, die sie regeln:
âGemÀà Vergabeunterlagen gelten die ZusĂ€tzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) fĂŒr die AusfĂŒhrung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.â
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
âRechtsform der Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmĂ€chtigten Vertreter.â
Sonstige besondere Bedingungen:
âDer Auftraggeber darf gem. § 4 Abs. 1 NTVergG öffentliche AuftrĂ€ge ĂŒber Dienstleistungen nur anâ
âUnternehmen vergeben, die bei der Angebotsabgabe schriftlich erklĂ€ren, dass sie ihrem Personal beiâ
âder AusfĂŒhrung des Auftrags mindestens Tarif- oder Mindestentgelte zahlen. Bei Fehlen eines Tarif- oderâ
âMindestentgelts oder fĂŒr den Fall, dass das tariflich zu zahlende Mindestentgelt geringer ist, als das in § 5 Abs.â
â1 NTVergG geregelte Mindestentgelt, hat der Bieter gem. § 5 Abs. 1 NTVergG eine VerpflichtungserklĂ€rungâ
âabzugeben, dass er seinem mit dem Auftrag betrautem Personal bei der AusfĂŒhrung des Auftrags ein Entgeltâ
âvon mindestens 8,50 EUR brutto die Stunde zahlt.â
âFĂŒr die im Rahmen dieses Auftrags zu erbringende Dienstleistung gibt es aktuell weder einen fĂŒr allgemeinâ
âverbindlich erklĂ€rten oder reprĂ€sentativen Tarifvertrag noch eine einschlĂ€gige Mindestentgeltregelung.â
âEine entsprechende ErklĂ€rung ist in dem den Vergabeunterlagen beigefĂŒgten Vordruck âAngaben zur Firmaâ
âund zum Firmenprofilâ enthalten. Diese ErklĂ€rung bezieht sich nur auf Leistungen zur AuftragsausfĂŒhrung,â
âwelche innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden. Hinweis zumâ
âNachunternehmereinsatz: Setzt ein Bieter bei der AuftragserfĂŒllung Nachunternehmen ein, verpflichtet erâ
âsich gem. § 13 NTVergG, den eingesetzten Nachunternehmen die ErklĂ€rung nach § 4 Abs. 1 oder § 5 Abs. 1â
âNTVergG abzuverlangen und diese auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, soweit der Anteil des Auftrags,â
âder auf das jeweilige Nachunternehmen entfĂ€llt, mindestens 3 000 EUR (ohne Umsatzsteuer) betrĂ€gt.â
âBerĂŒcksichtigung finden nur Dienstleistungen, die unter den in den Kernarbeitsnormen der ILO festgelegtenâ
âMindestanforderungen durchgefĂŒhrt werden. Des Weiteren mĂŒssen die zum Zeitpunkt der LeistungsausfĂŒhrungâ
âgeltenden Umweltschutzanforderungen sowie die Arbeitsschutzanforderungen der Bundesrepublik Deutschlandâ
âund der EuropĂ€ischen Union mĂŒssen erfĂŒllt werden. Im Zweifelsfall gilt das strengere Recht. Die ErklĂ€rungenâ
âhinsichtlich der Einhaltung der Kernarbeitsnormen im Sinne der ILO-Konventionen (insbesondere der Nrn. 29,â
â87, 98, 100, 105, 111, 138 und 182) sowie zur Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards sind in dem denâ
âVergabeunterlagen beigefĂŒgten Vordruck âAngaben zur Firma und zum Firmenprofilâ enthalten. (siehe Zifferâ
âIII.2.1) dieser EU-Bekanntmachung).â
âGem. § 11 NTVergG kann der öffentliche Auftraggeber fĂŒr die AuftragsausfĂŒhrung soziale Anforderungenâ
âstellen, sofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer beschĂ€ftigt. In diesemâ
âFall, stellt der Auftragnehmer sicher, dass bei der AusfĂŒhrung des Auftrages mindestens eine Person nicht nurâ
âunwesentlich mitwirkt, dieâ
ââ schwerbehindert i.S.d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist oderâ
ââ unmittelbar vor ihrer BeschĂ€ftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos i.S.d. § 18 Abs. 1 SGB III war oderâ
ââ sich in der Berufsausbildung befindet.â
âDer Auftragnehmer verpflichtet sich sicherzustellen, dass die zur ErfĂŒllung des Auftrags eingesetzten Personenâ
ânicht die âTechnologie von L. Ron Hubbardâ anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten. Des Weiterenâ
ânimmt er zur Kenntnis, dass bei einem VerstoĂ der Auftraggeber berechtigt ist, den Vertrag aus wichtigemâ
âGrund ohne Einhaltung einer Frist zu kĂŒndigen. Weitergehende Rechte des Landes Niedersachsen bleibenâ
âunberĂŒhrt. Soweit der Auftragnehmer Nachunternehmer in die Dienstleistung einbezieht, hat er sicherzustellen,â
âdass diese Pflicht auch vom Nachunternehmer und von dessen zur ErfĂŒllung des Auftrags eingesetztenâ
âPersonen eingehalten wird. Der Nachunternehmer ist vom Auftragnehmer entsprechend vertraglich zuâ
âverpflichten. Die vertragliche Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmer ist so zu gestalten,â
âdass sie den Bestimmungen des VertragsverhĂ€ltnisses zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer in vollemâ
âUmfang entspricht. Der Auftragnehmer hat die Einhaltung dieser Pflicht beim Nachunternehmer regelmĂ€Ăig zuâ
âĂŒberprĂŒfen. Der vom Auftragnehmer mit dem Nachunternehmer geschlossene Vertrag ist dem Auftraggeberâ
âauf Verlangen vorzulegen. Das Verhalten des Nachunternehmers ist dem Auftragnehmer wie eigenesâ
âVerhalten zuzurechnen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber durch vertragliche Regelungen mit demâ
âNachunternehmer Kontrollrechte beim Nachunternehmer einzurĂ€umen.â
Verfahren
GĂŒltigkeitsdauer des Angebots: 2016-09-02 đ
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Technische Lieferbedingungen (55)
2. Preis (40)
3. LieferkontinuitÀt (5)
Languages
Language: Deutsch đŁïž
Ăffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Brigitte Dunkel
Land: Deutschland đ©đȘ
URL der Dokumente: https://vergabe.niedersachsen.de đ
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-09-02 đ
Datum des Endes: 2018-12-31 đ
Kennungen
Reference number attributed by the contracting authority: 02.43-111/2016
ZusÀtzliche Informationen
âAm 1.1.2014 ist das NiedersĂ€chsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei derâ
âVergabe von öffentlichen AuftrĂ€gen (NiedersĂ€chsisches Tariftreue- und Vergabegesetz â NTVergG) in Kraftâ
âgetreten. Dieses Gesetz soll Verzerrungen im Wettbewerb um öffentliche AuftrĂ€ge entgegenwirken, die durchâ
âden Einsatz von NiedriglohnkrĂ€ften entstehen, Belastungen fĂŒr die sozialen Sicherungssysteme mildernâ
âsowie die umwelt- und sozialvertrĂ€gliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergGâ
âfindet Anwendung auf alle öffentlichen AuftrĂ€ge ĂŒber Bau-, Dienst- und Lieferleistungen â einschlieĂlichâ
âDienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ĂPNV) â ab einem geschĂ€tzten Auftragswertâ
âvon 10 000 EUR (netto).â
âDie Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Abschnitte 1 und 2 der VgV in der zum Zeitpunktâ
âder Vergabebekanntmachung gĂŒltigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden,â
âsowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des NiedersĂ€chsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue undâ
âWettbewerb bei der Vergabe öffentlicher AuftrĂ€ge (NTVergG) in der Fassung vom 31.10.2013.â
âIm Hinblick auf das Recht zur Akteneinsicht (§ 165 Abs. 1 GWB) im Falle eines vergaberechtlichenâ
âNachprĂŒfungsverfahrens werden die Bieter aufgefordert, Angaben in ihren Angeboten kenntlich zu machen,â
âin die aus wichtigen GrĂŒnden, insbesondere aus GrĂŒnden des Geheimnisschutzes oder zur Wahrung vonâ
âFabrikations-, Betriebs- oder GeschĂ€ftsgeheimnissen, auch nicht im Rahmen eines NachprĂŒfungsverfahrensâ
âEinsicht durch Wettbewerber genommen werden soll (vgl. § 165 Abs. 3 GWB). Das Logistik Zentrumâ
âNiedersachsen wird im Falle eines NachprĂŒfungsverfahrens keine weitergehenden Kennzeichnungen an denâ
âAngeboten der Bieter vornehmen, so dass diese ggf. zur Akteneinsicht von der Vergabekammer freigegebenâ
âwerden. Nicht gekennzeichnete Angaben werden ggf. durch die Vergabekammer Dritten gegenĂŒber offenâ
âgelegt. Eine entsprechende ErklĂ€rung ist in dem den Vergabeunterlagen beigefĂŒgten Vordruck âAngaben zurâ
âFirma und zum Firmenprofilâ enthalten.â
âDas schriftliche Angebot ist als solches zu kennzeichnen und bis zu der unter Abschnitt IV.3.4) genannten Fristâ
âbei der unter Abschnitt I.1 angegebenen Adresse (Kontaktstelle) in einem fest verschlossenen fensterlosenâ
âUmschlag einzureichen (§ 53 Abs. 5 VgV). Dieser Umschlag ist mit dem den Vergabeunterlagen beigefĂŒgtenâ
âAngebotsaufkleber mit der Aufschrift: âAngebotsunterlagen im Vergabeverfahren, Nicht vor Submissionsterminâ
âöffnen!â von auĂen sichtbar zu kennzeichnen. Der Umschlag ist zu adressieren an das Logistik Zentrumâ
âNiedersachsen â Landesbetrieb -,Gimter Str.26, 34346 Hann.MĂŒnden.â
âDie Angebotserstellung wird nicht vergĂŒtet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme anâ
âdiesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch fĂŒr den Fall, dass keine Vergabe erfolgt,â
âsondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf dieâ
âAuftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, EntschĂ€digungs- undâ
âsonstige ErstattungsansprĂŒche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere fĂŒr den Fall, dass ausâ
âhaushaltstechnischen GrĂŒnden (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitigâ
âabgerufen werden können oder das vorgesehene Budget fĂŒr diese Beschaffung ĂŒberschritten wird etc.) oderâ
âaus verĂ€nderten â zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren ââ
âBeschaffungsbedĂŒrfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendetâ
âwerden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz aufâ
âDurchfĂŒhrung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang fĂŒr den Auftraggeber besteht nicht.â
âEs wird ausdrĂŒcklich darauf hingewiesen, dass die Vergabeunterlagen einschlieĂlich Anlagen eventuellâ
âunbeabsichtigte unzutreffende und/oder unvollstĂ€ndige Angaben (Fehler) enthalten können. Das Logistikâ
âZentrum Niedersachsen (LZN) sowie das Land Niedersachsen ĂŒbernehmen hierfĂŒr â soweit rechtlich zulĂ€ssig ââ
âkeine Garantie oder GewĂ€hrleistung fĂŒr aus den ĂŒbergebenen Unterlagen erkennbare Fehler. Der Bieter mussâ
âsich ĂŒber die Anforderungen an die zu erbringenden Leistungen selbst ein Bild verschaffen, die Informationenâ
âund Unterlagen des LZN entsprechend ĂŒberprĂŒfen und ggf. die Korrektur durch das LZN beantragen.â
âDer Bieter bestĂ€tigt mit der Abgabe seines Angebots konkludent, sich ausreichend ĂŒber die tatsĂ€chlichenâ
âVoraussetzungen seines Angebots informiert zu haben.â
âDie Vergabeunterlagen können ab sofort elektronisch unter http://vergabe.niedersachsen.de nach kostenfreierâ
âRegistrierung kostenlos heruntergeladen werden.â
ErgÀnzende Informationen
Körper ĂŒberprĂŒfen
Name: Vergabekammer beim NiedersĂ€chsischen Ministerium fĂŒr Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung LĂŒneburg
Postanschrift: Postfach
Postort: LĂŒneburg
Postleitzahl: 21310
Land: Deutschland đ©đȘ
Fax: +09 4131152943 đ
Informationen zu Fristen fĂŒr NachprĂŒfungsverfahren:
âDie Vergabestelle weist ausdrĂŒcklich auf die RĂŒgeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie aufâ
âdie PrĂ€klusionsregelungen gemÀà § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von VerstöĂenâ
âgegen die Bestimmungen ĂŒber das Vergabeverfahren hin.â
â§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB lautet:â
âDer Antrag (auf NachprĂŒfung) ist unzulĂ€ssig, soweit:â
â1. der Antragsteller den gerĂŒgten VerstoĂ gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt undâ
âgegenĂŒber dem Auftraggeber nicht unverzĂŒglich gerĂŒgt hat;â
â2. VerstöĂe gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spĂ€testens bisâ
âAblauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenĂŒber demâ
âAuftraggeber gerĂŒgt werden;â
â3. VerstöĂe gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spĂ€testens bisâ
âzum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenĂŒberâ
âdem Auftraggeber gerĂŒgt werden;â
â4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer RĂŒge nicht abhelfen zuâ
âwollen, vergangen sind.â
FĂŒr Mediationsverfahren zustĂ€ndige Stelle
Name: Vergabekammer beim NiedersĂ€chsischen Ministerium fĂŒr Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung LĂŒneburg
Postanschrift: Postfach
Postort: LĂŒneburg
Postleitzahl: 21310
Dienststelle, bei der Informationen ĂŒber das ĂberprĂŒfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer beim NiedersĂ€chsischen Ministerium fĂŒr Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung LĂŒneburg
Postanschrift: Postfach
Postort: LĂŒneburg
Postleitzahl: 21310
Fax: +09 4131152943 đ
Quelle: OJS 2016/S 093-166833 (2016-05-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Hemden
Menge oder Umfang:
â306 920 Hemden und Blusen (inkl. 2 mal 12 Monate Option) TL-03 A-HH; TL-05 A-HH;TL-06 A-HH Ausgabe Mai 2016,TL-04 A-HH;TL-B 061;TL-B 041,TL-B 051;TL-B 071...â
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch đŁïž
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: EuropÀische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular fĂŒr öffentliche AuftrĂ€ge (CPV)
Code: Hemden đŠ
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot fĂŒr ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Ăffentlicher Auftraggeber
IdentitÀt
Land: Deutschland đ©đȘ
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Logistik Zentrum Niedersachsen
Postanschrift: Gimter Str. 26
Postleitzahl: 34346
Postort: Hannoversch MĂŒnden
Kontakt
Internetadresse: http://www.lzn.de đ
E-Mail: brigitte.dunkel@lzn.de đ§
Telefon: +49 05541702742 đ
Fax: +49 05541702749 đ
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-05-11 đ
Einreichungsfrist: 2016-06-28 đ
Veröffentlichungsdatum: 2016-05-14 đ
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 093-166833
ABl. S-Ausgabe: 93
ZusÀtzliche Informationen
âAm 1.1.2014 ist das NiedersĂ€chsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen AuftrĂ€gen (NiedersĂ€chsisches...â
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
âLieferung von 45 700 Blusen und Hemden, dunkelblau, Langarm; 80 900 Blusen und Hemden, dunkelblau, Kurzarm; 26 860 Blusen und Hemden, weiĂ. Lang- und...â
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Blusen und Hemden, Langarm, dunkelblau
Menge oder Umfang: 45 700 Blusen und Hemden.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Blusen und Hemden, Kurzarm, dunkelblau
Menge oder Umfang: 80 900 Hemden und Blusen.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Blusen und Hemden, weiĂ, Lang- und Kurzarm, Blusen und Hemden, WSP, Lang- und Kurzarm
Menge oder Umfang: 26 860 Blusen und Hemden.
Beschreibung der Optionen:
â2 mal 12 Monate.â
Referenznummer: 02.43-111/2016
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen fĂŒr die Teilnahme
BefĂ€higung zur BerufsausĂŒbung:
âA. Allgemeine Teilnahmebedingungen (Abschnitt III.2.1)-III.2.3)):â
âMit dem Angebot sind sĂ€mtliche der nachfolgend unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) aufgelisteten Nachweise,â
Mehr anzeigen (61)
âErklĂ€rungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Die Vergabestelle behĂ€lt sich vor, fehlende oderâ
âunvollstĂ€ndige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfristâ
ânachzufordern. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.â
âMehrere Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschlieĂen. Beabsichtigt ein Bieterâ
âsich mit einer Bietergemeinschaft an dem Vergabeverfahren zu beteiligen, hat er die hierfĂŒr maĂgeblichenâ
âGrĂŒnde schriftlich mitzuteilen und zusammen mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaftâ
âsind sĂ€mtliche unter Abschnitt III.2.1) aufgefĂŒhrten EigenerklĂ€rungen jeweils von allen Mitgliedern bzw. demâ
âbevollmĂ€chtigtem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.â
âEin Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner LeistungsfĂ€higkeitâ
âund/oder Fachkunde (gemÀà den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) gem. § 47 Abs. 1â
âVgV der FĂ€higkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischenâ
âihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (âEignungsleiheâ). In diesem Fall hat der Bieterâ
âdiese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter Abschnitt III.2.2) undâ
âIII.2.3 bezeichneten ErklĂ€rungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) fĂŒr diese Dritten in dem Umfangâ
âvorzulegen, in dem sich der Bieter auf die FĂ€higkeiten der Dritten zum Nachweis der LeistungsfĂ€higkeit und/â
âoder Fachkunde beruft. AuĂerdem hat der Bieter die unter Abschnitt III.2.1) aufgefĂŒhrten EigenerklĂ€rungenâ
âjeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass einâ
âanderes Unternehmen i.S.v. § 47 Abs. 1 VgV (Dritte) nach der Rechtsprechung nicht nur ein selbstĂ€ndiges,â
âvom Bieter rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-â
âangehöriges Unternehmen zu verstehen ist (vgl. OLG MĂŒnchen, Beschluss vom 15.3.2012, Verg 2/12, OLGâ
âDĂŒsseldorf, Beschluss vom 30.6.2010, VII-Verg 13/10). Im Falle der Eignungsleihe nach § 47 Abs.1 VgVâ
âist der Auftragnehmer verpflichtet, diese/n benannten Dritten bei der AuftragsdurchfĂŒhrung in dem Umfangâ
âeinzusetzen, wie er den/die Dritten zur AuftragsdurchfĂŒhrung benennt und sich auf dessen/deren Fachkundeâ
âund/oder LeistungsfĂ€higkeit beruft.â
âBeabsichtigen Bieter, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer,â
âvgl. Art. 71 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU des EuropĂ€ischen Parlaments und des Rates) zu erbringen â ohne sich zugleich auf deren LeistungsfĂ€higkeit und/â
âoder Fachkunde zu berufen â , haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebotâ
âanzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen. Zum Nachweiseâ
âder ZuverlĂ€ssigkeit und Gesetzestreue des/der Unterauftragnehmer/s sind die unter Abschnitt III.2.1)â
âaufgefĂŒhrten Unterlagen fĂŒr diese/n Unterauftragnehmer auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Eineâ
ânamentliche Benennung der Unterauftragnehmer oder eine Vorlage der Unterlagen nach Abschnitt III.2.1) fĂŒrâ
âdie Unterauftragnehmer im Angebot ist nicht erforderlich.â
âFerner sind â auf Verlangen der Vergabestelle â bis zur Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmerâ
âzu benennen und ErklĂ€rungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denenâ
âhervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sĂ€mtliche fĂŒr die AuftragsdurchfĂŒhrungâ
âerforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (VerpflichtungserklĂ€rung).â
âEine Vorlage der VerpflichtungserklĂ€rung bereits mit Abgabe der Angebote ist nicht erforderlich.â
âB. Die geforderten Eignungsunterlagen bzgl. Abschnitt III.2.1) im Einzelnen:â
ââ Angaben zur Firma und zum Firmenprofil. Dieser Vordruck beinhaltet u. a. Angaben zur UnternehmensgröĂe,â
âzur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand, zur beruflichen Qualifikation der BeschĂ€ftigten, zumâ
âNichtvorliegen von AusschlussgrĂŒnden, zur Tariftreue und zum Mindestlohn, zur BonitĂ€t des Unternehmensâ
â(insbesondere der GeschĂ€ftskontenfĂŒhrung, der finanziellen GesamtverhĂ€ltnisse, des Vorliegens vonâ
âBeanstandungen in der GeschĂ€ftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfĂŒllbaren Verpflichtungenâ
âund der Zahlung von fĂ€lligen Rechnungen), zum Umsatz, zu den Referenzen, zu den gewerblichenâ
âSchutzrechten und zur Kenntnisnahme des Hinweises zu § 165 GWB (Akteneinsicht). (Vordruck ist denâ
âVergabeunterlagen beigefĂŒgt)â
ââ ggf. ErklĂ€rung der Bietergemeinschaft (dieser Vordruck ist nur im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaftâ
âvon allen Beteiligten auszufĂŒllen und zu unterschreiben)â
ââ ggf. EigenerklĂ€rung ĂŒber die Inanspruchnahme von Subunternehmen. Dieser Vordruck ist nur im Falle derâ
âInanspruchnahme eines oder mehrerer wesentlichen/r Subunternehmer(s) vom Bieter und im Falle der Bildungâ
âeiner Bietergemeinschaft durch das bevollmĂ€chtigte Mitglied auszufĂŒllen und zu unterschreiben. (Vordruck istâ
âden Vergabeunterlagen beigefĂŒgt)â
ââ ggf. EigenerklĂ€rung ĂŒber die Inanspruchnahme von eignungsrelevanten Dritten. Dieser Vordruck ist nurâ
âim Falle der Inanspruchnahme eines oder mehrerer eignungsrelevanten/r Dritten/r vom Bieter und im Falleâ
âder Bildung einer Bietergemeinschaft durch das bevollmĂ€chtigte Mitglied auszufĂŒllen und zu unterschreiben.â
â(Vordruck ist den Vergabeunterlagen beigefĂŒgt)â
âLieferkontinuitĂ€t: Eigene Darstellung des Auftragnehmers zur LieferfĂ€higkeit der angefragten Artikel.â
âĂko-Tex Standard 100 Zertifikate in Deutsch fĂŒr alle zertifzierbaren Materialien sind dem Angebot beizufĂŒgen.â
âTechnische DatenblĂ€tter der Obermaterialien sind dem Angebot beizufĂŒgen.â
âMit dem Angebot mĂŒssen folgende Angebotsmuster vorgelegt werden:â
âsiehe Anlage â ErgĂ€nzende Informationen zur Leistungsbeschreibung.â
âDie ErklĂ€rungen hinsichtlich der BonitĂ€t desâ
âUnternehmens und des Umsatzes sind im Vordruckâ
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ââAngaben zur Firma und zum Firmenprofilâ enthalten.â
â(siehe Ziffer III.2.1)).â
âReferenzen, ĂŒber die wesentlichen, in den letztenâ
â3 Jahren erbrachten Leistungen, die mit derâ
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âausgeschriebenen Leistung in Art und Umfangâ
âvergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes,â
âdes Auftragsumfangs, des Auftragszeitraumsâ
âsowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner undâ
âTelefonnummer. Eine entsprechende Tabelle ist imâ
âVordruck âAngaben zur Firma und zum Firmenprofilââ
âenthalten. (siehe Ziffer III.2.1)).â
âLieferkontinuitĂ€t: Eigene Darstellung des Auftragnehmers zur LieferfĂ€higkeit der angefragten Artikel.â
âĂko-Tex Standard 100 Zertifikate in Deutsch fĂŒr alle zertifzierbaren Materialien sind dem Angebot beizufĂŒgen.â
âTechnische DatenblĂ€tter der Obermaterialien sind dem Angebot beizufĂŒgen.â
âMit dem Angebot mĂŒssen folgende Angebotsmuster vorgelegt werden:â
âsiehe Anlage â ErgĂ€nzende Informationen zur Leistungsbeschreibung.â
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und ZahlungsmodalitÀten und/oder Verweis auf die einschlÀgigen Bestimmungen, die sie regeln:
âGemÀà Vergabeunterlagen gelten die ZusĂ€tzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) fĂŒr die AusfĂŒhrung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.â
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
âRechtsform der Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmĂ€chtigten Vertreter.â
Sonstige besondere Bedingungen:
âDer Auftraggeber darf gem. § 4 Abs. 1 NTVergG öffentliche AuftrĂ€ge ĂŒber Dienstleistungen nur anâ
âUnternehmen vergeben, die bei der Angebotsabgabe schriftlich erklĂ€ren, dass sie ihrem Personal beiâ
Mehr anzeigen (43)
âder AusfĂŒhrung des Auftrags mindestens Tarif- oder Mindestentgelte zahlen. Bei Fehlen eines Tarif- oderâ
âMindestentgelts oder fĂŒr den Fall, dass das tariflich zu zahlende Mindestentgelt geringer ist, als das in § 5 Abs.â
â1 NTVergG geregelte Mindestentgelt, hat der Bieter gem. § 5 Abs. 1 NTVergG eine VerpflichtungserklĂ€rungâ
âabzugeben, dass er seinem mit dem Auftrag betrautem Personal bei der AusfĂŒhrung des Auftrags ein Entgeltâ
âvon mindestens 8,50 EUR brutto die Stunde zahlt.â
âFĂŒr die im Rahmen dieses Auftrags zu erbringende Dienstleistung gibt es aktuell weder einen fĂŒr allgemeinâ
âverbindlich erklĂ€rten oder reprĂ€sentativen Tarifvertrag noch eine einschlĂ€gige Mindestentgeltregelung.â
âEine entsprechende ErklĂ€rung ist in dem den Vergabeunterlagen beigefĂŒgten Vordruck âAngaben zur Firmaâ
âund zum Firmenprofilâ enthalten. Diese ErklĂ€rung bezieht sich nur auf Leistungen zur AuftragsausfĂŒhrung,â
âwelche innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden. Hinweis zumâ
âNachunternehmereinsatz: Setzt ein Bieter bei der AuftragserfĂŒllung Nachunternehmen ein, verpflichtet erâ
âsich gem. § 13 NTVergG, den eingesetzten Nachunternehmen die ErklĂ€rung nach § 4 Abs. 1 oder § 5 Abs. 1â
âNTVergG abzuverlangen und diese auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, soweit der Anteil des Auftrags,â
âder auf das jeweilige Nachunternehmen entfĂ€llt, mindestens 3 000 EUR (ohne Umsatzsteuer) betrĂ€gt.â
âBerĂŒcksichtigung finden nur Dienstleistungen, die unter den in den Kernarbeitsnormen der ILO festgelegtenâ
âMindestanforderungen durchgefĂŒhrt werden. Des Weiteren mĂŒssen die zum Zeitpunkt der LeistungsausfĂŒhrungâ
âgeltenden Umweltschutzanforderungen sowie die Arbeitsschutzanforderungen der Bundesrepublik Deutschlandâ
âund der EuropĂ€ischen Union mĂŒssen erfĂŒllt werden. Im Zweifelsfall gilt das strengere Recht. Die ErklĂ€rungenâ
âhinsichtlich der Einhaltung der Kernarbeitsnormen im Sinne der ILO-Konventionen (insbesondere der Nrn. 29,â
â87, 98, 100, 105, 111, 138 und 182) sowie zur Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards sind in dem denâ
âVergabeunterlagen beigefĂŒgten Vordruck âAngaben zur Firma und zum Firmenprofilâ enthalten. (siehe Zifferâ
âIII.2.1) dieser EU-Bekanntmachung).â
âGem. § 11 NTVergG kann der öffentliche Auftraggeber fĂŒr die AuftragsausfĂŒhrung soziale Anforderungenâ
âstellen, sofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer beschĂ€ftigt. In diesemâ
âFall, stellt der Auftragnehmer sicher, dass bei der AusfĂŒhrung des Auftrages mindestens eine Person nicht nurâ
âunwesentlich mitwirkt, dieâ
ââ schwerbehindert i.S.d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist oderâ
ââ unmittelbar vor ihrer BeschĂ€ftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos i.S.d. § 18 Abs. 1 SGB III war oderâ
ââ sich in der Berufsausbildung befindet.â
âDer Auftragnehmer verpflichtet sich sicherzustellen, dass die zur ErfĂŒllung des Auftrags eingesetzten Personenâ
ânicht die âTechnologie von L. Ron Hubbardâ anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten. Des Weiterenâ
ânimmt er zur Kenntnis, dass bei einem VerstoĂ der Auftraggeber berechtigt ist, den Vertrag aus wichtigemâ
âGrund ohne Einhaltung einer Frist zu kĂŒndigen. Weitergehende Rechte des Landes Niedersachsen bleibenâ
âunberĂŒhrt. Soweit der Auftragnehmer Nachunternehmer in die Dienstleistung einbezieht, hat er sicherzustellen,â
âdass diese Pflicht auch vom Nachunternehmer und von dessen zur ErfĂŒllung des Auftrags eingesetztenâ
âPersonen eingehalten wird. Der Nachunternehmer ist vom Auftragnehmer entsprechend vertraglich zuâ
âverpflichten. Die vertragliche Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmer ist so zu gestalten,â
âdass sie den Bestimmungen des VertragsverhĂ€ltnisses zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer in vollemâ
âUmfang entspricht. Der Auftragnehmer hat die Einhaltung dieser Pflicht beim Nachunternehmer regelmĂ€Ăig zuâ
âĂŒberprĂŒfen. Der vom Auftragnehmer mit dem Nachunternehmer geschlossene Vertrag ist dem Auftraggeberâ
âauf Verlangen vorzulegen. Das Verhalten des Nachunternehmers ist dem Auftragnehmer wie eigenesâ
âVerhalten zuzurechnen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber durch vertragliche Regelungen mit demâ
âNachunternehmer Kontrollrechte beim Nachunternehmer einzurĂ€umen.â
Verfahren
GĂŒltigkeitsdauer des Angebots: 2016-09-02 đ
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Technische Lieferbedingungen (55)
2. Preis (40)
3. LieferkontinuitÀt (5)
Languages
Language: Deutsch đŁïž
Ăffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Brigitte Dunkel
Land: Deutschland đ©đȘ
URL der Dokumente: https://vergabe.niedersachsen.de đ
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-09-02 đ
Datum des Endes: 2018-12-31 đ
Kennungen
Reference number attributed by the contracting authority: 02.43-111/2016
ZusÀtzliche Informationen
âAm 1.1.2014 ist das NiedersĂ€chsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei derâ
âVergabe von öffentlichen AuftrĂ€gen (NiedersĂ€chsisches Tariftreue- und Vergabegesetz â NTVergG) in Kraftâ
Mehr anzeigen (47)
âgetreten. Dieses Gesetz soll Verzerrungen im Wettbewerb um öffentliche AuftrĂ€ge entgegenwirken, die durchâ
âden Einsatz von NiedriglohnkrĂ€ften entstehen, Belastungen fĂŒr die sozialen Sicherungssysteme mildernâ
âsowie die umwelt- und sozialvertrĂ€gliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergGâ
âfindet Anwendung auf alle öffentlichen AuftrĂ€ge ĂŒber Bau-, Dienst- und Lieferleistungen â einschlieĂlichâ
âDienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ĂPNV) â ab einem geschĂ€tzten Auftragswertâ
âvon 10 000 EUR (netto).â
âDie Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Abschnitte 1 und 2 der VgV in der zum Zeitpunktâ
âder Vergabebekanntmachung gĂŒltigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden,â
âsowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des NiedersĂ€chsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue undâ
âWettbewerb bei der Vergabe öffentlicher AuftrĂ€ge (NTVergG) in der Fassung vom 31.10.2013.â
âIm Hinblick auf das Recht zur Akteneinsicht (§ 165 Abs. 1 GWB) im Falle eines vergaberechtlichenâ
âNachprĂŒfungsverfahrens werden die Bieter aufgefordert, Angaben in ihren Angeboten kenntlich zu machen,â
âin die aus wichtigen GrĂŒnden, insbesondere aus GrĂŒnden des Geheimnisschutzes oder zur Wahrung vonâ
âFabrikations-, Betriebs- oder GeschĂ€ftsgeheimnissen, auch nicht im Rahmen eines NachprĂŒfungsverfahrensâ
âEinsicht durch Wettbewerber genommen werden soll (vgl. § 165 Abs. 3 GWB). Das Logistik Zentrumâ
âNiedersachsen wird im Falle eines NachprĂŒfungsverfahrens keine weitergehenden Kennzeichnungen an denâ
âAngeboten der Bieter vornehmen, so dass diese ggf. zur Akteneinsicht von der Vergabekammer freigegebenâ
âwerden. Nicht gekennzeichnete Angaben werden ggf. durch die Vergabekammer Dritten gegenĂŒber offenâ
âgelegt. Eine entsprechende ErklĂ€rung ist in dem den Vergabeunterlagen beigefĂŒgten Vordruck âAngaben zurâ
âFirma und zum Firmenprofilâ enthalten.â
âDas schriftliche Angebot ist als solches zu kennzeichnen und bis zu der unter Abschnitt IV.3.4) genannten Fristâ
âbei der unter Abschnitt I.1 angegebenen Adresse (Kontaktstelle) in einem fest verschlossenen fensterlosenâ
âUmschlag einzureichen (§ 53 Abs. 5 VgV). Dieser Umschlag ist mit dem den Vergabeunterlagen beigefĂŒgtenâ
âAngebotsaufkleber mit der Aufschrift: âAngebotsunterlagen im Vergabeverfahren, Nicht vor Submissionsterminâ
âöffnen!â von auĂen sichtbar zu kennzeichnen. Der Umschlag ist zu adressieren an das Logistik Zentrumâ
âNiedersachsen â Landesbetrieb -,Gimter Str.26, 34346 Hann.MĂŒnden.â
âDie Angebotserstellung wird nicht vergĂŒtet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme anâ
âdiesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch fĂŒr den Fall, dass keine Vergabe erfolgt,â
âsondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf dieâ
âAuftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, EntschĂ€digungs- undâ
âsonstige ErstattungsansprĂŒche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere fĂŒr den Fall, dass ausâ
âhaushaltstechnischen GrĂŒnden (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitigâ
âabgerufen werden können oder das vorgesehene Budget fĂŒr diese Beschaffung ĂŒberschritten wird etc.) oderâ
âaus verĂ€nderten â zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren ââ
âBeschaffungsbedĂŒrfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendetâ
âwerden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz aufâ
âDurchfĂŒhrung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang fĂŒr den Auftraggeber besteht nicht.â
âEs wird ausdrĂŒcklich darauf hingewiesen, dass die Vergabeunterlagen einschlieĂlich Anlagen eventuellâ
âunbeabsichtigte unzutreffende und/oder unvollstĂ€ndige Angaben (Fehler) enthalten können. Das Logistikâ
âZentrum Niedersachsen (LZN) sowie das Land Niedersachsen ĂŒbernehmen hierfĂŒr â soweit rechtlich zulĂ€ssig ââ
âkeine Garantie oder GewĂ€hrleistung fĂŒr aus den ĂŒbergebenen Unterlagen erkennbare Fehler. Der Bieter mussâ
âsich ĂŒber die Anforderungen an die zu erbringenden Leistungen selbst ein Bild verschaffen, die Informationenâ
âund Unterlagen des LZN entsprechend ĂŒberprĂŒfen und ggf. die Korrektur durch das LZN beantragen.â
âDer Bieter bestĂ€tigt mit der Abgabe seines Angebots konkludent, sich ausreichend ĂŒber die tatsĂ€chlichenâ
âVoraussetzungen seines Angebots informiert zu haben.â
âDie Vergabeunterlagen können ab sofort elektronisch unter http://vergabe.niedersachsen.de nach kostenfreierâ
âRegistrierung kostenlos heruntergeladen werden.â
ErgÀnzende Informationen
Körper ĂŒberprĂŒfen
Name: Vergabekammer beim NiedersĂ€chsischen Ministerium fĂŒr Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung LĂŒneburg
Postanschrift: Postfach
Postort: LĂŒneburg
Postleitzahl: 21310
Land: Deutschland đ©đȘ
Fax: +09 4131152943 đ
Informationen zu Fristen fĂŒr NachprĂŒfungsverfahren:
âDie Vergabestelle weist ausdrĂŒcklich auf die RĂŒgeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie aufâ
âdie PrĂ€klusionsregelungen gemÀà § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von VerstöĂenâ
Mehr anzeigen (13)
âgegen die Bestimmungen ĂŒber das Vergabeverfahren hin.â
â§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB lautet:â
âDer Antrag (auf NachprĂŒfung) ist unzulĂ€ssig, soweit:â
â1. der Antragsteller den gerĂŒgten VerstoĂ gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt undâ
âgegenĂŒber dem Auftraggeber nicht unverzĂŒglich gerĂŒgt hat;â
â2. VerstöĂe gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spĂ€testens bisâ
âAblauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenĂŒber demâ
âAuftraggeber gerĂŒgt werden;â
â3. VerstöĂe gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spĂ€testens bisâ
âzum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenĂŒberâ
âdem Auftraggeber gerĂŒgt werden;â
â4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer RĂŒge nicht abhelfen zuâ
âwollen, vergangen sind.â
Name: Vergabekammer beim NiedersĂ€chsischen Ministerium fĂŒr Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung LĂŒneburg
Postanschrift: Postfach
Postort: LĂŒneburg
Postleitzahl: 21310
Dienststelle, bei der Informationen ĂŒber das ĂberprĂŒfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer beim NiedersĂ€chsischen Ministerium fĂŒr Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung LĂŒneburg
Postanschrift: Postfach
Postort: LĂŒneburg
Postleitzahl: 21310
Fax: +09 4131152943 đ
Quelle: OJS 2016/S 093-166833 (2016-05-11)
Bekanntmachung ĂŒber vergebene AuftrĂ€ge (2016-08-22)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung ĂŒber vergebene AuftrĂ€ge
Verfahren
Angebotsart: EntfÀllt
Ăffentlicher Auftraggeber
IdentitÀt
Postort: Hann. MĂŒnden
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-08-22 đ
Veröffentlichungsdatum: 2016-08-25 đ
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 163-294271
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 093-166833
ABl. S-Ausgabe: 163
ZusÀtzliche Informationen
âAm 01. Januar 2014 ist das NiedersĂ€chsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen AuftrĂ€gen...â
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Auftragsvergabe
1ïžâŁ
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-08-22 đ
Name: DINOVO Bekleidungskonzepte GmbH + Co. KG
Postanschrift: Volmarsteiner Str. 1-9
Postort: Hagen
Postleitzahl: 58089
Land: Deutschland đ©đȘ
2ïžâŁ
3ïžâŁ
Name: Jas ag
Postanschrift: Bahnhofsstr. 35
Postort: Aarburg
Postleitzahl: 4663
Land: Schweiz đšđ
Informationen ĂŒber Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Quelle: OJS 2016/S 163-294271 (2016-08-22)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung ĂŒber vergebene AuftrĂ€ge
Verfahren
Angebotsart: EntfÀllt
Ăffentlicher Auftraggeber
IdentitÀt
Postort: Hann. MĂŒnden
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-08-22 đ
Veröffentlichungsdatum: 2016-08-25 đ
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 163-294271
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 093-166833
ABl. S-Ausgabe: 163
ZusÀtzliche Informationen
âAm 01. Januar 2014 ist das NiedersĂ€chsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen AuftrĂ€gen...â
Auftragsvergabe
1ïžâŁ
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-08-22 đ
Name: DINOVO Bekleidungskonzepte GmbH + Co. KG
Postanschrift: Volmarsteiner Str. 1-9
Postort: Hagen
Postleitzahl: 58089
Land: Deutschland đ©đȘ
2ïžâŁ
3ïžâŁ
Name: Jas ag
Postanschrift: Bahnhofsstr. 35
Postort: Aarburg
Postleitzahl: 4663
Land: Schweiz đšđ
Informationen ĂŒber Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Quelle: OJS 2016/S 163-294271 (2016-08-22)
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