Lieferung von Blusen und Hemden
Logistik Zentrum Niedersachsen
Lieferung von 45 700 Blusen und Hemden, dunkelblau, Langarm; 80 900 Blusen und Hemden, dunkelblau, Kurzarm; 26 860 Blusen und Hemden, weiß. Lang- und Kurzarm sowie Blusen und Hemden, WSP TL-03 A-HH; TL-05 A-HH;TL-06 A-HH Ausgabe Mai 2016,TL-04 A-HH;TL-B 061;TL-B 041,TL-B 051;TL-B 071 Ausgabe April 2016.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2016-06-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-05-11.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2016-05-11 | Auftragsbekanntmachung |
| 2016-08-22 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2016-05-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Hemden
Menge oder Umfang:
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Hemden 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Logistik Zentrum Niedersachsen
Postanschrift: Gimter Str. 26
Postleitzahl: 34346
Postort: Hannoversch Münden
Kontakt
Internetadresse: http://www.lzn.de 🌏
E-Mail: brigitte.dunkel@lzn.de 📧
Telefon: +49 05541702742 📞
Fax: +49 05541702749 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-05-11 📅
Einreichungsfrist: 2016-06-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-05-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 093-166833
ABl. S-Ausgabe: 93
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Blusen und Hemden, Langarm, dunkelblau
Menge oder Umfang: 45 700 Blusen und Hemden.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Blusen und Hemden, Kurzarm, dunkelblau
Menge oder Umfang: 80 900 Hemden und Blusen.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Blusen und Hemden, weiß, Lang- und Kurzarm, Blusen und Hemden, WSP, Lang- und Kurzarm
Menge oder Umfang: 26 860 Blusen und Hemden.
Beschreibung der Optionen: 2 mal 12 Monate.
Referenznummer: 02.43-111/2016
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-09-02 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Technische Lieferbedingungen (55)
2. Preis (40)
3. Lieferkontinuität (5)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Brigitte Dunkel
URL der Dokumente: https://vergabe.niedersachsen.de 🌏
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-09-02 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 02.43-111/2016
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg
Postanschrift: Postfach
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21310
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +09 4131152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 093-166833 (2016-05-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Hemden
Menge oder Umfang:
306 920 Hemden und Blusen (inkl. 2 mal 12 Monate Option) TL-03 A-HH; TL-05 A-HH;TL-06 A-HH Ausgabe Mai 2016,TL-04 A-HH;TL-B 061;TL-B 041,TL-B 051;TL-B 071 Ausgabe April 2016.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Hemden 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Logistik Zentrum Niedersachsen
Postanschrift: Gimter Str. 26
Postleitzahl: 34346
Postort: Hannoversch Münden
Kontakt
Internetadresse: http://www.lzn.de 🌏
E-Mail: brigitte.dunkel@lzn.de 📧
Telefon: +49 05541702742 📞
Fax: +49 05541702749 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-05-11 📅
Einreichungsfrist: 2016-06-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-05-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 093-166833
ABl. S-Ausgabe: 93
Zusätzliche Informationen
Am 1.1.2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der
Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG) in Kraft
getreten. Dieses Gesetz soll Verzerrungen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge entgegenwirken, die durch
den Einsatz von Niedriglohnkräften entstehen, Belastungen für die sozialen Sicherungssysteme mildern
sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG
findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau-, Dienst- und Lieferleistungen – einschließlich
Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) – ab einem geschätzten Auftragswert
von 10 000 EUR (netto).
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Abschnitte 1 und 2 der VgV in der zum Zeitpunkt
der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden,
sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und
Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 31.10.2013.
Im Hinblick auf das Recht zur Akteneinsicht (§ 165 Abs. 1 GWB) im Falle eines vergaberechtlichen
Nachprüfungsverfahrens werden die Bieter aufgefordert, Angaben in ihren Angeboten kenntlich zu machen,
in die aus wichtigen Gründen, insbesondere aus Gründen des Geheimnisschutzes oder zur Wahrung von
Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen, auch nicht im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens
Einsicht durch Wettbewerber genommen werden soll (vgl. § 165 Abs. 3 GWB). Das Logistik Zentrum
Niedersachsen wird im Falle eines Nachprüfungsverfahrens keine weitergehenden Kennzeichnungen an den
Angeboten der Bieter vornehmen, so dass diese ggf. zur Akteneinsicht von der Vergabekammer freigegeben
werden. Nicht gekennzeichnete Angaben werden ggf. durch die Vergabekammer Dritten gegenüber offen
gelegt. Eine entsprechende Erklärung ist in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck „Angaben zur
Firma und zum Firmenprofil“ enthalten.
Das schriftliche Angebot ist als solches zu kennzeichnen und bis zu der unter Abschnitt IV.3.4) genannten Frist
bei der unter Abschnitt I.1 angegebenen Adresse (Kontaktstelle) in einem fest verschlossenen fensterlosen
Umschlag einzureichen (§ 53 Abs. 5 VgV). Dieser Umschlag ist mit dem den Vergabeunterlagen beigefügten
Angebotsaufkleber mit der Aufschrift: „Angebotsunterlagen im Vergabeverfahren, Nicht vor Submissionstermin
öffnen!“ von außen sichtbar zu kennzeichnen. Der Umschlag ist zu adressieren an das Logistik Zentrum
Niedersachsen – Landesbetrieb -,Gimter Str.26, 34346 Hann.Münden.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an
diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt,
sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die
Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und
sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus
haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig
abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder
aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren –
Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet
werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf
Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vergabeunterlagen einschließlich Anlagen eventuell
unbeabsichtigte unzutreffende und/oder unvollständige Angaben (Fehler) enthalten können. Das Logistik
Zentrum Niedersachsen (LZN) sowie das Land Niedersachsen übernehmen hierfür – soweit rechtlich zulässig –
keine Garantie oder Gewährleistung für aus den übergebenen Unterlagen erkennbare Fehler. Der Bieter muss
sich über die Anforderungen an die zu erbringenden Leistungen selbst ein Bild verschaffen, die Informationen
und Unterlagen des LZN entsprechend überprüfen und ggf. die Korrektur durch das LZN beantragen.
Der Bieter bestätigt mit der Abgabe seines Angebots konkludent, sich ausreichend über die tatsächlichen
Voraussetzungen seines Angebots informiert zu haben.
Die Vergabeunterlagen können ab sofort elektronisch unter http://vergabe.niedersachsen.de nach kostenfreier
Registrierung kostenlos heruntergeladen werden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von 45 700 Blusen und Hemden, dunkelblau, Langarm; 80 900 Blusen und Hemden, dunkelblau, Kurzarm; 26 860 Blusen und Hemden, weiß. Lang- und Kurzarm sowie Blusen und Hemden, WSP TL-03 A-HH; TL-05 A-HH;TL-06 A-HH Ausgabe Mai 2016,TL-04 A-HH;TL-B 061;TL-B 041,TL-B 051;TL-B 071 Ausgabe April 2016.
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Bezeichnung des Loses: Blusen und Hemden, Langarm, dunkelblau
Menge oder Umfang: 45 700 Blusen und Hemden.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Blusen und Hemden, Kurzarm, dunkelblau
Menge oder Umfang: 80 900 Hemden und Blusen.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Blusen und Hemden, weiß, Lang- und Kurzarm, Blusen und Hemden, WSP, Lang- und Kurzarm
Menge oder Umfang: 26 860 Blusen und Hemden.
Beschreibung der Optionen: 2 mal 12 Monate.
Referenznummer: 02.43-111/2016
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A. Allgemeine Teilnahmebedingungen (Abschnitt III.2.1)-III.2.3)):
Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) aufgelisteten Nachweise,
Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende oder
unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist
nachzufordern. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.
Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Beabsichtigt ein Bieter
sich mit einer Bietergemeinschaft an dem Vergabeverfahren zu beteiligen, hat er die hierfür maßgeblichen
Gründe schriftlich mitzuteilen und zusammen mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft
sind sämtliche unter Abschnitt III.2.1) aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen Mitgliedern bzw. dem
bevollmächtigtem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit
und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) gem. § 47 Abs. 1
VgV der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen
ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bieter
diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter Abschnitt III.2.2) und
III.2.3 bezeichneten Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in dem Umfang
vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/
oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die unter Abschnitt III.2.1) aufgeführten Eigenerklärungen
jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein
anderes Unternehmen i.S.v. § 47 Abs. 1 VgV (Dritte) nach der Rechtsprechung nicht nur ein selbständiges,
vom Bieter rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-
angehöriges Unternehmen zu verstehen ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 15.3.2012, Verg 2/12, OLG
Düsseldorf, Beschluss vom 30.6.2010, VII-Verg 13/10). Im Falle der Eignungsleihe nach § 47 Abs.1 VgV
ist der Auftragnehmer verpflichtet, diese/n benannten Dritten bei der Auftragsdurchführung in dem Umfang
einzusetzen, wie er den/die Dritten zur Auftragsdurchführung benennt und sich auf dessen/deren Fachkunde
und/oder Leistungsfähigkeit beruft.
Beabsichtigen Bieter, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer,
vgl. Art. 71 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/
oder Fachkunde zu berufen – , haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot
anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen. Zum Nachweise
der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des/der Unterauftragnehmer/s sind die unter Abschnitt III.2.1)
aufgeführten Unterlagen für diese/n Unterauftragnehmer auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Eine
namentliche Benennung der Unterauftragnehmer oder eine Vorlage der Unterlagen nach Abschnitt III.2.1) für
die Unterauftragnehmer im Angebot ist nicht erforderlich.
Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer
zu benennen und Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen
hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung
erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Angebote ist nicht erforderlich.
B. Die geforderten Eignungsunterlagen bzgl. Abschnitt III.2.1) im Einzelnen:
— Angaben zur Firma und zum Firmenprofil. Dieser Vordruck beinhaltet u. a. Angaben zur Unternehmensgröße,
zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand, zur beruflichen Qualifikation der Beschäftigten, zum
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, zur Tariftreue und zum Mindestlohn, zur Bonität des Unternehmens
(insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen
und der Zahlung von fälligen Rechnungen), zum Umsatz, zu den Referenzen, zu den gewerblichen
Schutzrechten und zur Kenntnisnahme des Hinweises zu § 165 GWB (Akteneinsicht). (Vordruck ist den
Vergabeunterlagen beigefügt)
— ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft (dieser Vordruck ist nur im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft
von allen Beteiligten auszufüllen und zu unterschreiben)
— ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von Subunternehmen. Dieser Vordruck ist nur im Falle der
Inanspruchnahme eines oder mehrerer wesentlichen/r Subunternehmer(s) vom Bieter und im Falle der Bildung
einer Bietergemeinschaft durch das bevollmächtigte Mitglied auszufüllen und zu unterschreiben. (Vordruck ist
den Vergabeunterlagen beigefügt)
— ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von eignungsrelevanten Dritten. Dieser Vordruck ist nur
im Falle der Inanspruchnahme eines oder mehrerer eignungsrelevanten/r Dritten/r vom Bieter und im Falle
der Bildung einer Bietergemeinschaft durch das bevollmächtigte Mitglied auszufüllen und zu unterschreiben.
(Vordruck ist den Vergabeunterlagen beigefügt)
Lieferkontinuität: Eigene Darstellung des Auftragnehmers zur Lieferfähigkeit der angefragten Artikel.
Öko-Tex Standard 100 Zertifikate in Deutsch für alle zertifzierbaren Materialien sind dem Angebot beizufügen.
Technische Datenblätter der Obermaterialien sind dem Angebot beizufügen.
Mit dem Angebot müssen folgende Angebotsmuster vorgelegt werden:
siehe Anlage – Ergänzende Informationen zur Leistungsbeschreibung.
Die Erklärungen hinsichtlich der Bonität des
Unternehmens und des Umsatzes sind im Vordruck
„Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten.
(siehe Ziffer III.2.1)).
Referenzen, über die wesentlichen, in den letzten
3 Jahren erbrachten Leistungen, die mit der
ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang
vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes,
des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums
sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und
Telefonnummer. Eine entsprechende Tabelle ist im
Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“
enthalten. (siehe Ziffer III.2.1)).
Lieferkontinuität: Eigene Darstellung des Auftragnehmers zur Lieferfähigkeit der angefragten Artikel.
Öko-Tex Standard 100 Zertifikate in Deutsch für alle zertifzierbaren Materialien sind dem Angebot beizufügen.
Technische Datenblätter der Obermaterialien sind dem Angebot beizufügen.
Mit dem Angebot müssen folgende Angebotsmuster vorgelegt werden:
siehe Anlage – Ergänzende Informationen zur Leistungsbeschreibung.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Rechtsform der Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Auftraggeber darf gem. § 4 Abs. 1 NTVergG öffentliche Aufträge über Dienstleistungen nur an
Unternehmen vergeben, die bei der Angebotsabgabe schriftlich erklären, dass sie ihrem Personal bei
der Ausführung des Auftrags mindestens Tarif- oder Mindestentgelte zahlen. Bei Fehlen eines Tarif- oder
Mindestentgelts oder für den Fall, dass das tariflich zu zahlende Mindestentgelt geringer ist, als das in § 5 Abs.
1 NTVergG geregelte Mindestentgelt, hat der Bieter gem. § 5 Abs. 1 NTVergG eine Verpflichtungserklärung
abzugeben, dass er seinem mit dem Auftrag betrautem Personal bei der Ausführung des Auftrags ein Entgelt
von mindestens 8,50 EUR brutto die Stunde zahlt.
Für die im Rahmen dieses Auftrags zu erbringende Dienstleistung gibt es aktuell weder einen für allgemein
verbindlich erklärten oder repräsentativen Tarifvertrag noch eine einschlägige Mindestentgeltregelung.
Eine entsprechende Erklärung ist in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck „Angaben zur Firma
und zum Firmenprofil“ enthalten. Diese Erklärung bezieht sich nur auf Leistungen zur Auftragsausführung,
welche innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden. Hinweis zum
Nachunternehmereinsatz: Setzt ein Bieter bei der Auftragserfüllung Nachunternehmen ein, verpflichtet er
sich gem. § 13 NTVergG, den eingesetzten Nachunternehmen die Erklärung nach § 4 Abs. 1 oder § 5 Abs. 1
NTVergG abzuverlangen und diese auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, soweit der Anteil des Auftrags,
der auf das jeweilige Nachunternehmen entfällt, mindestens 3 000 EUR (ohne Umsatzsteuer) beträgt.
Berücksichtigung finden nur Dienstleistungen, die unter den in den Kernarbeitsnormen der ILO festgelegten
Mindestanforderungen durchgeführt werden. Des Weiteren müssen die zum Zeitpunkt der Leistungsausführung
geltenden Umweltschutzanforderungen sowie die Arbeitsschutzanforderungen der Bundesrepublik Deutschland
und der Europäischen Union müssen erfüllt werden. Im Zweifelsfall gilt das strengere Recht. Die Erklärungen
hinsichtlich der Einhaltung der Kernarbeitsnormen im Sinne der ILO-Konventionen (insbesondere der Nrn. 29,
87, 98, 100, 105, 111, 138 und 182) sowie zur Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards sind in dem den
Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten. (siehe Ziffer
III.2.1) dieser EU-Bekanntmachung).
Gem. § 11 NTVergG kann der öffentliche Auftraggeber für die Auftragsausführung soziale Anforderungen
stellen, sofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer beschäftigt. In diesem
Fall, stellt der Auftragnehmer sicher, dass bei der Ausführung des Auftrages mindestens eine Person nicht nur
unwesentlich mitwirkt, die
— schwerbehindert i.S.d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist oder
— unmittelbar vor ihrer Beschäftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos i.S.d. § 18 Abs. 1 SGB III war oder
— sich in der Berufsausbildung befindet.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich sicherzustellen, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen
nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten. Des Weiteren
nimmt er zur Kenntnis, dass bei einem Verstoß der Auftraggeber berechtigt ist, den Vertrag aus wichtigem
Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Weitergehende Rechte des Landes Niedersachsen bleiben
unberührt. Soweit der Auftragnehmer Nachunternehmer in die Dienstleistung einbezieht, hat er sicherzustellen,
dass diese Pflicht auch vom Nachunternehmer und von dessen zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten
Personen eingehalten wird. Der Nachunternehmer ist vom Auftragnehmer entsprechend vertraglich zu
verpflichten. Die vertragliche Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmer ist so zu gestalten,
dass sie den Bestimmungen des Vertragsverhältnisses zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer in vollem
Umfang entspricht. Der Auftragnehmer hat die Einhaltung dieser Pflicht beim Nachunternehmer regelmäßig zu
überprüfen. Der vom Auftragnehmer mit dem Nachunternehmer geschlossene Vertrag ist dem Auftraggeber
auf Verlangen vorzulegen. Das Verhalten des Nachunternehmers ist dem Auftragnehmer wie eigenes
Verhalten zuzurechnen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber durch vertragliche Regelungen mit dem
Nachunternehmer Kontrollrechte beim Nachunternehmer einzuräumen.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-09-02 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Technische Lieferbedingungen (55)
2. Preis (40)
3. Lieferkontinuität (5)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Brigitte Dunkel
URL der Dokumente: https://vergabe.niedersachsen.de 🌏
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-09-02 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 02.43-111/2016
Zusätzliche Informationen
Am 1.1.2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der
Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG) in Kraft
getreten. Dieses Gesetz soll Verzerrungen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge entgegenwirken, die durch
den Einsatz von Niedriglohnkräften entstehen, Belastungen für die sozialen Sicherungssysteme mildern
sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG
findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau-, Dienst- und Lieferleistungen – einschließlich
Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) – ab einem geschätzten Auftragswert
von 10 000 EUR (netto).
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Abschnitte 1 und 2 der VgV in der zum Zeitpunkt
der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden,
sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und
Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 31.10.2013.
Im Hinblick auf das Recht zur Akteneinsicht (§ 165 Abs. 1 GWB) im Falle eines vergaberechtlichen
Nachprüfungsverfahrens werden die Bieter aufgefordert, Angaben in ihren Angeboten kenntlich zu machen,
in die aus wichtigen Gründen, insbesondere aus Gründen des Geheimnisschutzes oder zur Wahrung von
Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen, auch nicht im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens
Einsicht durch Wettbewerber genommen werden soll (vgl. § 165 Abs. 3 GWB). Das Logistik Zentrum
Niedersachsen wird im Falle eines Nachprüfungsverfahrens keine weitergehenden Kennzeichnungen an den
Angeboten der Bieter vornehmen, so dass diese ggf. zur Akteneinsicht von der Vergabekammer freigegeben
werden. Nicht gekennzeichnete Angaben werden ggf. durch die Vergabekammer Dritten gegenüber offen
gelegt. Eine entsprechende Erklärung ist in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck „Angaben zur
Firma und zum Firmenprofil“ enthalten.
Das schriftliche Angebot ist als solches zu kennzeichnen und bis zu der unter Abschnitt IV.3.4) genannten Frist
bei der unter Abschnitt I.1 angegebenen Adresse (Kontaktstelle) in einem fest verschlossenen fensterlosen
Umschlag einzureichen (§ 53 Abs. 5 VgV). Dieser Umschlag ist mit dem den Vergabeunterlagen beigefügten
Angebotsaufkleber mit der Aufschrift: „Angebotsunterlagen im Vergabeverfahren, Nicht vor Submissionstermin
öffnen!“ von außen sichtbar zu kennzeichnen. Der Umschlag ist zu adressieren an das Logistik Zentrum
Niedersachsen – Landesbetrieb -,Gimter Str.26, 34346 Hann.Münden.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an
diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt,
sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die
Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und
sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus
haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig
abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder
aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren –
Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet
werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf
Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vergabeunterlagen einschließlich Anlagen eventuell
unbeabsichtigte unzutreffende und/oder unvollständige Angaben (Fehler) enthalten können. Das Logistik
Zentrum Niedersachsen (LZN) sowie das Land Niedersachsen übernehmen hierfür – soweit rechtlich zulässig –
keine Garantie oder Gewährleistung für aus den übergebenen Unterlagen erkennbare Fehler. Der Bieter muss
sich über die Anforderungen an die zu erbringenden Leistungen selbst ein Bild verschaffen, die Informationen
und Unterlagen des LZN entsprechend überprüfen und ggf. die Korrektur durch das LZN beantragen.
Der Bieter bestätigt mit der Abgabe seines Angebots konkludent, sich ausreichend über die tatsächlichen
Voraussetzungen seines Angebots informiert zu haben.
Die Vergabeunterlagen können ab sofort elektronisch unter http://vergabe.niedersachsen.de nach kostenfreier
Registrierung kostenlos heruntergeladen werden.
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg
Postanschrift: Postfach
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21310
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +09 4131152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf
die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen
gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 093-166833 (2016-05-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-08-22)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postort: Hann. Münden
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-08-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-08-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 163-294271
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 093-166833
ABl. S-Ausgabe: 163
Zusätzliche Informationen
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-08-22 📅
Name: DINOVO Bekleidungskonzepte GmbH + Co. KG
Postanschrift: Volmarsteiner Str. 1-9
Postort: Hagen
Postleitzahl: 58089
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
3️⃣
Name: Jas ag
Postanschrift: Bahnhofsstr. 35
Postort: Aarburg
Postleitzahl: 4663
Land: Schweiz 🇨🇭
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Quelle: OJS 2016/S 163-294271 (2016-08-22)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postort: Hann. Münden
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-08-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-08-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 163-294271
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 093-166833
ABl. S-Ausgabe: 163
Zusätzliche Informationen
Am 01. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der
Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG) in Kraft
getreten. Dieses Gesetz soll Verzerrungen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge entgegenwirken, die durch
den Einsatz von Niedriglohnkräften entstehen, Belastungen für die sozialen Sicherungssysteme mildern
sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG
findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau-, Dienst- und Lieferleistungen – einschließlich
Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) – ab einem geschätzten Auftragswert
von 10.000,00 EUR (netto).
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Abschnitte 1 und 2 der VgV in der zum Zeitpunkt
der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden,
sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und
Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 31. Oktober 2013.
Im Hinblick auf das Recht zur Akteneinsicht (§ 165 Abs. 1 GWB) im Falle eines vergaberechtlichen
Nachprüfungsverfahrens werden die Bieter aufgefordert, Angaben in ihren Angeboten kenntlich zu machen,
in die aus wichtigen Gründen, insbesondere aus Gründen des Geheimnisschutzes oder zur Wahrung von
Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen, auch nicht im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens
Einsicht durch Wettbewerber genommen werden soll (vgl. § 165 Abs. 3 GWB). Das Logistik Zentrum
Niedersachsen wird im Falle eines Nachprüfungsverfahrens keine weitergehenden Kennzeichnungen an den
Angeboten der Bieter vornehmen, so dass diese ggf. zur Akteneinsicht von der Vergabekammer freigegeben
werden. Nicht gekennzeichnete Angaben werden ggf. durch die Vergabekammer Dritten gegenüber offen
gelegt. Eine entsprechende Erklärung ist in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck „Angaben zur
Firma und zum Firmenprofil“ enthalten.
Das schriftliche Angebot ist als solches zu kennzeichnen und bis zu der unter Abschnitt IV.3.4 genannten Frist
bei der unter Abschnitt I.1 angegebenen Adresse (Kontaktstelle) in einem fest verschlossenen fensterlosen
Umschlag einzureichen (§ 53 Abs. 5 VgV). Dieser Umschlag ist mit dem den Vergabeunterlagen beigefügten
Angebotsaufkleber mit der Aufschrift: „Angebotsunterlagen im Vergabeverfahren, Nicht vor Submissionstermin
öffnen!“ von außen sichtbar zu kennzeichnen. Der Umschlag ist zu adressieren an das Logistik Zentrum
Niedersachsen – Landesbetrieb -,Gimter Str.26, 34346 Hann.Münden.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an
diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt,
sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die
Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und
sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus
haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig
abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder
aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren –
Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet
werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf
Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vergabeunterlagen einschließlich Anlagen eventuell
unbeabsichtigte unzutreffende und/oder unvollständige Angaben (Fehler) enthalten können. Das Logistik
Zentrum Niedersachsen (LZN) sowie das Land Niedersachsen übernehmen hierfür – soweit rechtlich zulässig –
keine Garantie oder Gewährleistung für aus den übergebenen Unterlagen erkennbare Fehler. Der Bieter muss
sich über die Anforderungen an die zu erbringenden Leistungen selbst ein Bild verschaffen, die Informationen
und Unterlagen des LZN entsprechend überprüfen und ggf. die Korrektur durch das LZN beantragen.
Der Bieter bestätigt mit der Abgabe seines Angebots konkludent, sich ausreichend über die tatsächlichen
Voraussetzungen seines Angebots informiert zu haben.
Die Vergabeunterlagen können ab sofort elektronisch unter http://vergabe.niedersachsen.de nach kostenfreier
Registrierung kostenlos heruntergeladen werden.
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Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-08-22 📅
Name: DINOVO Bekleidungskonzepte GmbH + Co. KG
Postanschrift: Volmarsteiner Str. 1-9
Postort: Hagen
Postleitzahl: 58089
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
3️⃣
Name: Jas ag
Postanschrift: Bahnhofsstr. 35
Postort: Aarburg
Postleitzahl: 4663
Land: Schweiz 🇨🇭
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Quelle: OJS 2016/S 163-294271 (2016-08-22)
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