Lieferung von elektrischer Energie für die Abnahmestellen der Stadt Königs Wusterhausen und weiterer Teilnehmer
Stadt Königs Wusterhausen
Lieferung von ca. 3 400 000 kWh/a elektrische Energie für den Betrieb der Gebäude, Straßenbeleuchtung sowie sonstiger Betriebsstätten der Stadt Königs Wusterhausen und weiterer Teilnehmer. Die Preisbildung erfolgt an der EEX, der Einkaufstermin wird inaktiv festgelegt.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2016-08-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-07-06.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie?- • Mineralölerzeugnisse, Brennstoff, Elektrizität und andere Energiequellen › Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2016-07-06 | Auftragsbekanntmachung |
| 2016-10-13 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2016-07-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie
Referenznummer: 2016-140
Kurze Beschreibung:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Dahme-Spreewald 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Königs Wusterhausen
Postanschrift: Schlossstraße 3
Postleitzahl: 15711
Postort: Königs Wusterhausen
Kontakt
Internetadresse: http://www.stadt-kw.de 🌏
E-Mail: frank.kochte@stadt-kw.de 📧
Telefon: +49 3375273250 📞
Fax: +49 3375273218 📠
URL der Dokumente: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP9YHWYZGF%22 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP9YHWYZGF%22 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-07-06 📅
Einreichungsfrist: 2016-08-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-07-09 📅
Datum des Beginns: 2017-01-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 131-234660
ABl. S-Ausgabe: 131
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 2 200 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Königs Wusterhausen gemäß Abnahmestellenliste 15711 Königs Wusterhausen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten: Angaben zum Unternehmen und Referenzen.
Mindeststandards:
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-10-14 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-08-16 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Stadtverwaltung Königs Wusterhausen,
Zentrale Vergabestelle, Raum A 1.08/1.09,
Schlossstraße 3,
15711 Königs Wusterhausen.
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: EBEG mbH
Postanschrift: Funkerberg 20
Land: Dahme-Spreewald 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Förderverein Kita Villa Rappelkiste e. V.
Postanschrift: Birkenallee 8
Name des öffentlichen Auftraggebers: Sportverein Zernsdorf e. V.
Postanschrift: Friedrich-Engels-Str. 79
Postleitzahl: 15712
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Internetadresse: www.stadt-kw.de 🌏
Dokumente URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP9YHWYZGF%22 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661610 📞
E-Mail: poststelle@mwe.brandenburg.de 📧
Fax: +49 3318661652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2016/S 131-234660 (2016-07-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie
Referenznummer: 2016-140
Kurze Beschreibung:
Lieferung von ca. 3 400 000 kWh/a elektrische Energie für den Betrieb der Gebäude, Straßenbeleuchtung sowie sonstiger Betriebsstätten der Stadt Königs Wusterhausen und weiterer Teilnehmer. Die Preisbildung erfolgt an der EEX, der Einkaufstermin wird inaktiv festgelegt.
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Dahme-Spreewald 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Königs Wusterhausen
Postanschrift: Schlossstraße 3
Postleitzahl: 15711
Postort: Königs Wusterhausen
Kontakt
Internetadresse: http://www.stadt-kw.de 🌏
E-Mail: frank.kochte@stadt-kw.de 📧
Telefon: +49 3375273250 📞
Fax: +49 3375273218 📠
URL der Dokumente: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP9YHWYZGF%22 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP9YHWYZGF%22 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-07-06 📅
Einreichungsfrist: 2016-08-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-07-09 📅
Datum des Beginns: 2017-01-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 131-234660
ABl. S-Ausgabe: 131
Zusätzliche Informationen
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die jeweilige Liste des Präqualifikationsverzeichnisses. Beim Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot eine ausgefüllte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Die EEE ist auf der Internetseite https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/espd/filter?lang=de erhältlich und kann nach Eingabe der Nummer der Bekanntmachung im ABI elektronisch ausgefüllt und dem Angebot beigefügt werden. Die Bieter (Wirtschaftsteilnehmer) sind aufgefordert, die Teile II bis IV und VI der EEE auszufüllen. Der Auftraggeber akzeptiert den Globalvermerk zur Erfüllung aller Eignungskriterien.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg, unter http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/ , elektronisch bereitgestellt. Sie stehen dort vollständig bereit und sind kostenlos herunterzuladen. Ein Versand in Papierform ist nicht vorgesehen. Die Vergabestelle wird auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg ggf. erforderliche Informationen und Nachrichten für alle Bieter bereitstellen.
Die ausschreibende Stelle ist verpflichtet, zusätzlich angeforderte Informationen zum Vergabeverfahren bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zu erteilen. Zusätzliche Informationen (Bieterfragen) können daher nur bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist angefordert werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YHWYZGF.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 2 200 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Einmalige Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2020.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Königs Wusterhausen gemäß Abnahmestellenliste 15711 Königs Wusterhausen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Erklärung des Bieters zu § 123 GWB – Zwingende Ausschlussgründe;
b) Erklärung des Bieters zu § 124 GWB – Fakultative Ausschlussgründe;
c) Erklärung des Bieters zu § 128 (1) GWB;
d) Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO – die Einholung erfolgt durch den Auftraggeber;
a) Erklärung zum allgemeinen Jahresumsatz in den Jahre 2013 bis 2015.
b) Erklärung zum spezifischen Jahresumsatz, bezogen auf die Leistung gemäß Leistungsbeschreibung (Lieferung von elektrischer Energie), in den Jahren 2013 bis 2015.
Mindeststandards:
Bezüglich der Lieferung von elektrischer Energie mindestens eine Referenz mit ähnlicher Liefermenge und eine Referenz mit ähnlicher Anzahl der Abnahmestellen oder eine Referenz, die in beiden Punkten gleichwertig ist.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-10-14 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-08-16 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Stadtverwaltung Königs Wusterhausen,
Zentrale Vergabestelle, Raum A 1.08/1.09,
Schlossstraße 3,
15711 Königs Wusterhausen.
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: EBEG mbH
Postanschrift: Funkerberg 20
Land: Dahme-Spreewald 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Förderverein Kita Villa Rappelkiste e. V.
Postanschrift: Birkenallee 8
Name des öffentlichen Auftraggebers: Sportverein Zernsdorf e. V.
Postanschrift: Friedrich-Engels-Str. 79
Postleitzahl: 15712
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Internetadresse: www.stadt-kw.de 🌏
Dokumente URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP9YHWYZGF%22 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die jeweilige Liste des Präqualifikationsverzeichnisses. Beim Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
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Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot eine ausgefüllte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Die EEE ist auf der Internetseite https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/espd/filter?lang=de erhältlich und kann nach Eingabe der Nummer der Bekanntmachung im ABI elektronisch ausgefüllt und dem Angebot beigefügt werden. Die Bieter (Wirtschaftsteilnehmer) sind aufgefordert, die Teile II bis IV und VI der EEE auszufüllen. Der Auftraggeber akzeptiert den Globalvermerk zur Erfüllung aller Eignungskriterien.
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Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg, unter http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/ , elektronisch bereitgestellt. Sie stehen dort vollständig bereit und sind kostenlos herunterzuladen. Ein Versand in Papierform ist nicht vorgesehen. Die Vergabestelle wird auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg ggf. erforderliche Informationen und Nachrichten für alle Bieter bereitstellen.
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Die ausschreibende Stelle ist verpflichtet, zusätzlich angeforderte Informationen zum Vergabeverfahren bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zu erteilen. Zusätzliche Informationen (Bieterfragen) können daher nur bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist angefordert werden.
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Bekanntmachungs-ID: CXP9YHWYZGF.
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661610 📞
E-Mail: poststelle@mwe.brandenburg.de 📧
Fax: +49 3318661652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen:
§ 160 (1) GWB Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 (2) bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
„(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Informationauf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. ...“
§ 135 GWB Unwirksamkeit:
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union“.
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-10-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 2 900 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Königs Wusterhausen, Fachbereich II, Zentrale Dienste, Zentrale Vergabestelle
Kontakt
Internetadresse: http://www.koenigs-wusterhausen.de 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-10-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-10-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 201-363943
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 131-234660
ABl. S-Ausgabe: 201
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-10-04 📅
Name: Stadtwerke Cottbus GmbH
Postanschrift: Karl-Liebknecht-Str. 130
Postort: Cottbus
Postleitzahl: 03046
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Kochte
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
Telefon: +49 3318661617 📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2016/S 201-363943 (2016-10-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 2 900 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Königs Wusterhausen, Fachbereich II, Zentrale Dienste, Zentrale Vergabestelle
Kontakt
Internetadresse: http://www.koenigs-wusterhausen.de 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-10-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-10-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 201-363943
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 131-234660
ABl. S-Ausgabe: 201
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-10-04 📅
Name: Stadtwerke Cottbus GmbH
Postanschrift: Karl-Liebknecht-Str. 130
Postort: Cottbus
Postleitzahl: 03046
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Kochte
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
Telefon: +49 3318661617 📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 (2) bleibt unberührt,
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2.§134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“.
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