Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom) für diverse Abnahmestellen der Stadt Gifhorn und deren kommunale Gesellschaften. Lieferzeitraum vom 1.1.2017, 0:00 Uhr bis 31.12.2018, 24:00 Uhr

Kommunale Wirtschafts- und Leistungsgesellschaft (KWL)

Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom) für diverse Abnahmestellen der Stadt Gifhorn und deren kommunale Gesellschaften.
Lieferzeitraum vom 1.1.2017, 0:00 Uhr bis 31.12.2018, 24:00 Uhr.
Ein abweichender Lieferbeginn ist ggf. auf den Datenbögen der Teilnehmer bei der jeweiligen betroffenen
Abnahmestelle vermerkt.
Es wird als Zulassungsvoraussetzung vorgegeben, dass der zu liefernde Strom regenerativ erzeugt wurde. Dies umfasst Strom erzeugt aus Wasserkraft einschließlich, der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, oder aus Windenergie, oder aus solare Strahlungsenergie, oder aus Geothermie, oder aus Energie aus Biomasse einschließlich Biogas, Deponiegas und Klärgas oder aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie. Die Lieferung von Strom aus Erzeugungsanlagen mit fossilen Energieträgern, wie insbesondere, Kernkraft, Kohle oder Gas, ist nicht zulässig.
Die Abnahmestellen der Teilnehmer wurden von der ausschreibenden Stelle in einem Los zusammengefasst:
Gesamt:
Ca. 268 Abnahmestellen mit einem Verbrauch im Referenzjahr von ca. 7 516 488 kWh/a.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-09-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-07-08.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-07-08 Auftragsbekanntmachung