Lieferung von Elektrolysetestständen

Zentrum für BrennstoffzellenTechnik GmbH

Im Rahmen dieser Vergabe sollen drei Teststände für den Betrieb und die Charakterisierung von Elektrolyse-Zellstapeln (Elektrolyse-Stacks oder Stacks) beschafft werden:
— Los 1: 2 Stück Teststand für den Betrieb von PEM-Elektrolyse-Zellstapeln,
— Los 2: 1 Stück Teststand für den Betrieb von Elektrolyse-Zellstapeln mit alkalischem flüssigen Elektrolyten.
Bieter können sich auf beide Lose bewerben.
Beschafft werden komplette Teststände inkl. Rahmen, Verkleidungen, Verrohrung, Ventilen, Schaltschrank, Wasserdosierung, Temperierung, Druckregelung, Strom-Spannungsquelle, Sicherheitstechnik, Analyse- und Messtechnik, z. B. für Impedanzmessungen, Durchfluss, Druck, Temperatur, etc.
Die Strom-Spannungs-Versorgung der Teststände soll ausgelegt sein auf einen maximalen Strom von 1000 A und eine maximale Spannung von 15 V an den zu testenden Zellstapeln.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-01-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-12-22.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-12-22 Auftragsbekanntmachung
2017-03-08 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-12-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Apparate und Geräte zum Prüfen und Testen
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen dieser Vergabe sollen drei Teststände für den Betrieb und die Charakterisierung von Elektrolyse-Zellstapeln (Elektrolyse-Stacks oder Stacks) beschafft werden: — Los 1: 2 Stück Teststand für den Betrieb von PEM-Elektrolyse-Zellstapeln, — Los 2: 1 Stück Teststand für den Betrieb von Elektrolyse-Zellstapeln mit alkalischem flüssigen Elektrolyten. Bieter können sich auf beide Lose bewerben. Beschafft werden komplette Teststände inkl. Rahmen, Verkleidungen, Verrohrung, Ventilen, Schaltschrank, Wasserdosierung, Temperierung, Druckregelung, Strom-Spannungsquelle, Sicherheitstechnik, Analyse- und Messtechnik, z. B. für Impedanzmessungen, Durchfluss, Druck, Temperatur, etc. Die Strom-Spannungs-Versorgung der Teststände soll ausgelegt sein auf einen maximalen Strom von 1000 A und eine maximale Spannung von 15 V an den zu testenden Zellstapeln.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Apparate und Geräte zum Prüfen und Testen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Apparate und Geräte zum Prüfen und Testen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Duisburg, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zentrum für BrennstoffzellenTechnik GmbH
Postanschrift: Carl-Benz-Straße 201
Postleitzahl: 47057
Postort: Duisburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.zbt-duisburg.de 🌏
E-Mail: b.oberschachtsiek@zbt-duisburg.de 📧
Telefon: +49 20375984280 📞
Fax: +49 20375982222 📠
URL der Dokumente: http://www.zbt-duisburg.de/aktuell/ausschreibungen.html 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-12-22 📅
Einreichungsfrist: 2017-01-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-12-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 249-457464
ABl. S-Ausgabe: 249

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen dieser Vergabe sollen drei Teststände für den Betrieb und die Charakterisierung von Elektrolyse-Zellstapeln (Elektrolyse-Stacks oder Stacks) beschafft werden:
— Los 1: 2 Stück Teststand für den Betrieb von PEM-Elektrolyse-Zellstapeln,
— Los 2: 1 Stück Teststand für den Betrieb von Elektrolyse-Zellstapeln mit alkalischem flüssigen Elektrolyten.
Bieter können sich auf beide Lose bewerben.
Beschafft werden komplette Teststände inkl. Rahmen, Verkleidungen, Verrohrung, Ventilen, Schaltschrank, Wasserdosierung, Temperierung, Druckregelung, Strom-Spannungsquelle, Sicherheitstechnik, Analyse- und Messtechnik, z. B. für Impedanzmessungen, Durchfluss, Druck, Temperatur, etc.
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Die Strom-Spannungs-Versorgung der Teststände soll ausgelegt sein auf einen maximalen Strom von 1000 A und eine maximale Spannung von 15 V an den zu testenden Zellstapeln.
Geschätzter Gesamtwert: 840 000 EUR 💰
Informationen über Lose:
Aus technischen Gründen werden Los 1 und Los 2 gemeinsam an einen Bieter vergeben.
Bezeichnung des Loses: Teststand für den Betrieb von PEM-Elektrolyse-Zellstapeln
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
2 Stück Teststand für den Betrieb von PEM-Elektrolyse-Zellstapeln, Details siehe Ausschreibungsunterlagen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 550 000 EUR 💰
Dauer: 12 Monate
Bezeichnung des Loses: Teststand für den Betrieb von Elektrolyse-Zellstapeln mit alkalischem flüssigen Elektrolyten.
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
1 Stück Teststand für den Betrieb von Elektrolyse-Zellstapeln mit alkalischem flüssigen Elektrolyten, Details siehe Ausschreibungsunterlagen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 290 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 47057 Duisburg, Deutschland.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Jeder Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag folgende Nachweise und Erklärungen einzureichen:
(1) Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder Erklärung, dass eine Pflicht zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nicht besteht.
Eigenerklärung darüber, dass
(2) das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren weder beantragt noch eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
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(3) keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist wegen einer der folgenden Strafnormen oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten:
— § 129 Strafgesetzbuch (StGB), § 129a StGB, § 129b StGB,
— § 89c StGB oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen,
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— § 261 StGB,
— § 263 StGB, § 264 StGB, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
— § 299 StGB,
— § 108e StGB,
— den §§ 333 und 334 StGB, jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
— Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung oder
— den §§ 232 und 233 StGB oder § 233a StGB.
(4) gegen den Bewerber keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten rechtskräftig festgesetzt worden ist.
(5)
— der Bewerber bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
— der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität seines Unternehmens infrage gestellt wird,
— der Bewerber keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
— kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für das ZBT tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte,
— der Bewerber nicht in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war,
— der Bewerber keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
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— der Bewerber in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
— der Bewerber
— – nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des ZBT in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
— – nicht versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die er unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
— – nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des ZBT erheblich beeinflussen könnten, oder nicht versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
(6) der Bewerber seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit er der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat.
(7) Eigenerklärung darüber, welcher Träger der gesetzlichen Krankenversicherung am häufigsten im Betrieb des Bewerbers vertreten ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß Formblatt „Eigenerklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit“. Im Einzelnen:
(1) Eigenerklärung über den Jahresumsatz des Bewerbers und des Jahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren. Der Auftraggeber behält sich vor, soweit rechtlich vorgeschrieben oder vorhanden, eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen anzufordern.
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(2) Eigenerklärung darüber, dass der Bewerber über eine Haftpflichtversicherung mindestens in der in dem entsprechenden Formblatt genannten Höhe von 3 Mio. Euro verfügt.
Der Auftraggeber behält sich vor, sich die entsprechende Versicherungspolice vorlegen zu lassen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß Formblatt „Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit“. Im Einzelnen:
(1) Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren gemäß Formblatt „Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit“.
(2) Angaben zu Referenzen aus den letzten drei Jahren über Leistungen, die nach Art und Umfang mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Beschreibung der Leistung, Angaben zum Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer des Ansprechpartners), des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts sowie des Rechnungswertes der beschriebenen Leistungen gemäß Formblatt „Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit“.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Zur Umsetzung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) haben die Bewerber mit dem Teilnahmeantrag folgende Verpflichtungserklärungen abzugeben:
(1) Verpflichtungserklärung nach § 18 TVgG-NRW zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen und
(2) Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG-NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Im Falle von Bewerbergemeinschaften sind die Verpflichtungserklärungen nach TVgG-NRW für alle Mitgliederder Bietergemeinschaft einzureichen.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-02-03 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-06-30 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Forschungseinrichtung
Kontakt
Kontaktperson: Bernd Oberschachtsiek
Dokumente URL: http://www.zbt-duisburg.de/aktuell/ausschreibungen.html 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2016/S 249-457464 (2016-12-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-03-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen dieser Vergabe sollen drei Teststände für den Betrieb und die Charakterisierung von Elektrolyse-Zellstapeln (Elektrolyse-Stacks oder Stacks) beschafft werden: — Los 1: 2 Stück Teststand für den Betrieb von PEM-Elektrolyse-Zellstapeln, — Los 2: 1 Stück Teststand für den Betrieb von Elektrolyse-Zellstapeln mit alkalischem flüssigen Elektrolyten. Bieter können sich auf beide Lose bewerben. Beschafft werden komplette Teststände inkl. Rahmen, Verkleidungen, Verrohrung, Ventilen, Schaltschrank, Wasserdosierung, Temperierung, Druckregelung, Strom-Spannungsquelle, Sicherheitstechnik, Analyse- und Messtechnik, z. B. für Impedanzmessungen, Durchfluss, Druck, Temperatur, etc.. Die Strom-Spannungs-Versorgung der Teststände soll ausgelegt sein auf einen maximalen Strom von 1 000 A und eine maximale Spannung von 15 V an den zu testenden Zellstapeln.
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Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-03-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-03-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 049-089668
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 249-457464
ABl. S-Ausgabe: 49

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschafft werden komplette Teststände inkl. Rahmen, Verkleidungen, Verrohrung, Ventilen, Schaltschrank, Wasserdosierung, Temperierung, Druckregelung, Strom-Spannungsquelle, Sicherheitstechnik, Analyse- und Messtechnik, z. B. für Impedanzmessungen, Durchfluss, Druck, Temperatur, etc..
Mehr anzeigen
Die Strom-Spannungs-Versorgung der Teststände soll ausgelegt sein auf einen maximalen Strom von 1 000 A und eine maximale Spannung von 15 V an den zu testenden Zellstapeln.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2017/S 049-089668 (2017-03-08)