Lieferung von Fernwärmerohren und –formteilen in den Nennweiten von DN 65 – DN 200 aus Kunststoffmantelverbundrohr (KMR) gemäß DIN EN 253 oder gleichwertig sowie zugehöriger Verbindungsmuffen für den Bau eines FW-Verteilerleitungssystems in Karlsruhe-Daxlanden
Die Stadtwerke Karlsruhe GmbH beabsichtigt, ab Mai 2016 im Stadtteil Karlsruhe-Daxlanden Fernwärmeverteilerleitungen bis zu den Hausanschlüssen zu verlegen. In diesem Zusammenhang beabsichtigt die Stadtwerke Karlsruhe GmbH, folgende Leistungen zu beschaffen: — Lieferung einheitlicher Fernwärmerohre; — Lieferung zugehöriger Formteile; — Durchführung der mit den Lieferungen zusammenhängenden Qualitätskontrollen einschließlich der Abnahme der Planungen der Auftraggeberin (insbesondere in Bezug auf die statischen Auslegungen bei Verlegung). Bei dem Material handelt es sich um KM-Rohre verschiedene Nennweiten von DN 65 bis DN 200; insgesamt sollen ca. 3 900 m geliefert werden. Die Lieferung des vorgenannten Materials soll im Zeitraum Mai 2016 bis März 2019 erfolgen. Die Lieferungen sollen in rund 10 Teillieferungen gemäß Baufortschritt abgerufen werden. Nähere Informationen werden zusammen mit den Vergabeunterlagen an die zur Angebotsabgabe eingeladenen Bieter übermittelt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-02-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-02-02.
Die Stadtwerke Karlsruhe GmbH stellt die Energieversorgung in ihrem Versorgungsgebiet sicher. Die vorliegende Beschaffung steht mit dieser Tätigkeit in unmittelbaren Zusammenhang und ist zur Erfüllung dieses Versorgungsauftrags erforderlich. Die Stadtwerke Karlsruhe GmbH führt dieses Vergabeverfahren deshalb als Sektorenauftraggeber gemäß § 98 Nr. 4 GWB durch.
Die für den Teilnahmewettbewerb vorgesehenen Informationen sind in dieser EU-Bekanntmachung enthalten, es werden für den Teilnahmewettbewerb keine ergänzenden Unterlagen (z.B. Formblätter) zur Verfügung gestellt. Eine nähere Beschreibung des Leistungsverzeichnisses erfolgt mit der Übersendung der Vergabeunterlagen an die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bieter mit Aufforderung zur Angebotsabgabe.
1. Teilnahmeanträge sowie die geforderten Erklärungen und Nachweise sind bis zu dem unter Ziffer IV.3.4) genannten Termin in deutscher Sprache, schriftlich und unterschrieben (bei Bewerbergemeinschaften vom bevollmächtigten Vertreter) in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung durch das Aktenzeichen (Ziffer IV.3.1) an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden. Die Teilnahmeanträge sind einfach im Original sowie zusätzlich als Kopiervorlage und als Fassung auf einem handelsüblichen Datenträger (CD-Rom, DVD, USB-Stick) einzureichen. Die Kopiervorlage ist einseitig im DIN A4-Format, paginiert und ungebunden einzureichen. Im Fall von Abweichungen, Widersprüchen oder Unklarheiten zwischen dem Original und der Kopiervorlage oder der digitalen Version ist das Original maßgeblich.
Verspätet eingegangene Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
2. Die SWKA wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, kann die SWKA nach eigenem Ermessen die betreffenden Bewerber auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber/Bewerbergemeinschaften einheitlichen Frist nachzureichen (fristwahrend auch per Fax oder E-Mail). Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung der SWKA für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bewerber / jede Bewerbergemeinschaft bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich.
3. Die Bewertung der eingereichten Teilnahmeanträge anhand der geforderten Angaben in Abschnitt III., Ziffer 2.1) bis 2.3) erfolgt in zwei Schritten: 1. Summarische Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Erklärungen und Nachweise und ggf. Nachforderung; 2. Vorliegen der Mindestanforderungen an die Eignung: Als geeignet gelten Bewerber, die die geforderten Erklärungen und Nachweise vorgelegt haben, bei denen keine Ausschlussgründe nach § 21 Abs. 1 SektVO vorliegen und deren Erklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 Abs. 4 SektVO und Einträge in das Gewerbezentralregister nicht auf Unzuverlässigkeit schließen lässt, die die erforderlichen Mindestumsätze nachweisen, die die geforderten Anforderungen an die personelle und technische Ausstattung erfüllen und die mindestens die geforderten wertungsfähigen Referenzen nachweisen. Die SWKA behält sich zudem vor, im Rahmen des rechtlich Zulässigen, Erfahrungen mit dem Bewerber/ der Bewerbergemeinschaft bei der Bewertung zu berücksichtigen.
Die SWKA fordert alle Bewerber, welche die Mindestanforderungen erfüllen und somit als geeignet anzusehen sind, zur Angebotsabgabe auf.
Die SWKA behält sich für den Fall, dass weniger als drei Bewerber die Mindestanforderungen erfüllen und somit als geeignet anzusehen sind, die vorläufige Einstellung des Vergabeverfahrens vor. Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 30 SektVO bleibt unberührt.
4. Bewerbergemeinschaften dürfen im Rahmen des kartellrechtlich Zulässigen gebildet werden. Sie müssen mit ihrem Teilnahmeantrag eine Erklärung zum wettbewerbskonformen Verhalten abgeben, vgl. Ziffer III.2.1) 6. dieser Bekanntmachung. Mehrfachbeteiligungen führen zum Ausschluss des / der betreffenden Bewerbers / Bewerbergemeinschaft, sofern nicht nachgewiesen ist, dass trotz der Mehrfachbeteiligung eine Verletzung des Geheimwettbewerbs ausgeschlossen ist.
5. Eine Änderung der Zusammensetzung einer Bewerbergemeinschaft kann nur im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen erfolgen. Dies gilt entsprechend für eine im Zuschlagsfall vorgesehene Änderung der Rechtsform der Bewerbergemeinschaft. Dies gilt entsprechend für den Austausch von anderen Unternehmen oder deren Nachunternehmer, auf deren Kapazitäten sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft beruft. Die SWKA wird einem Austausch nur aus wichtigem Grund zustimmen. Der Austausch berechtigt zur Wiederholung der Eignungswertung.
6. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe des Aktenzeichens (vgl. Ziff. IV.3.1) an die unter I.1) genannte E-Mailadresse zu erfolgen. Fragen, die für die Teilnahme am Verfahren relevant sind, sind spätestens sieben Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist (Ziffer IV.3.4) zu stellen.
7. Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber die SWKA unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist gegenüber der SWKA zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB).Unterbleibt ein solcher Hinweis trotz Erkennbarkeit, kann der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft aus diesen Aspekten keine Rechte geltend machen.
8. Vertraulichkeit: Die übersandten Unterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur im Rahmen dieser Ausschreibung verwendet werden.
9. Die SWKA weist darauf hin, dass der Leistungsgegenstand im Laufe des Vergabeverfahrens angepasst werden kann. Die SWKA behält sich Änderungen am Leistungssoll, insbesondere als Ergebnis der Verhandlungen, vor. Sämtliche Punkte des Leistungssolls sind Verhandlungsgegenstand; es gibt keine Anforderung, die nicht Gegenstand von Verhandlungen sein kann.
10. Die Vergabestelle behält sich vor, zum Nachweis der Eignung die Vorlage von Originalen und/oder weiterer Unterlagen zu verlangen.
Die Stadtwerke Karlsruhe GmbH stellt die Energieversorgung in ihrem Versorgungsgebiet sicher. Die vorliegende Beschaffung steht mit dieser Tätigkeit in unmittelbaren Zusammenhang und ist zur Erfüllung dieses Versorgungsauftrags erforderlich. Die Stadtwerke Karlsruhe GmbH führt dieses Vergabeverfahren deshalb als Sektorenauftraggeber gemäß § 98 Nr. 4 GWB durch.
Die für den Teilnahmewettbewerb vorgesehenen Informationen sind in dieser EU-Bekanntmachung enthalten, es werden für den Teilnahmewettbewerb keine ergänzenden Unterlagen (z.B. Formblätter) zur Verfügung gestellt. Eine nähere Beschreibung des Leistungsverzeichnisses erfolgt mit der Übersendung der Vergabeunterlagen an die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bieter mit Aufforderung zur Angebotsabgabe.
1. Teilnahmeanträge sowie die geforderten Erklärungen und Nachweise sind bis zu dem unter Ziffer IV.3.4) genannten Termin in deutscher Sprache, schriftlich und unterschrieben (bei Bewerbergemeinschaften vom bevollmächtigten Vertreter) in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung durch das Aktenzeichen (Ziffer IV.3.1) an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden. Die Teilnahmeanträge sind einfach im Original sowie zusätzlich als Kopiervorlage und als Fassung auf einem handelsüblichen Datenträger (CD-Rom, DVD, USB-Stick) einzureichen. Die Kopiervorlage ist einseitig im DIN A4-Format, paginiert und ungebunden einzureichen. Im Fall von Abweichungen, Widersprüchen oder Unklarheiten zwischen dem Original und der Kopiervorlage oder der digitalen Version ist das Original maßgeblich.
Verspätet eingegangene Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
2. Die SWKA wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, kann die SWKA nach eigenem Ermessen die betreffenden Bewerber auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber/Bewerbergemeinschaften einheitlichen Frist nachzureichen (fristwahrend auch per Fax oder E-Mail). Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung der SWKA für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bewerber / jede Bewerbergemeinschaft bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich.
3. Die Bewertung der eingereichten Teilnahmeanträge anhand der geforderten Angaben in Abschnitt III., Ziffer 2.1) bis 2.3) erfolgt in zwei Schritten: 1. Summarische Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Erklärungen und Nachweise und ggf. Nachforderung; 2. Vorliegen der Mindestanforderungen an die Eignung: Als geeignet gelten Bewerber, die die geforderten Erklärungen und Nachweise vorgelegt haben, bei denen keine Ausschlussgründe nach § 21 Abs. 1 SektVO vorliegen und deren Erklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 Abs. 4 SektVO und Einträge in das Gewerbezentralregister nicht auf Unzuverlässigkeit schließen lässt, die die erforderlichen Mindestumsätze nachweisen, die die geforderten Anforderungen an die personelle und technische Ausstattung erfüllen und die mindestens die geforderten wertungsfähigen Referenzen nachweisen. Die SWKA behält sich zudem vor, im Rahmen des rechtlich Zulässigen, Erfahrungen mit dem Bewerber/ der Bewerbergemeinschaft bei der Bewertung zu berücksichtigen.
Die SWKA fordert alle Bewerber, welche die Mindestanforderungen erfüllen und somit als geeignet anzusehen sind, zur Angebotsabgabe auf.
Die SWKA behält sich für den Fall, dass weniger als drei Bewerber die Mindestanforderungen erfüllen und somit als geeignet anzusehen sind, die vorläufige Einstellung des Vergabeverfahrens vor. Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 30 SektVO bleibt unberührt.
4. Bewerbergemeinschaften dürfen im Rahmen des kartellrechtlich Zulässigen gebildet werden. Sie müssen mit ihrem Teilnahmeantrag eine Erklärung zum wettbewerbskonformen Verhalten abgeben, vgl. Ziffer III.2.1) 6. dieser Bekanntmachung. Mehrfachbeteiligungen führen zum Ausschluss des / der betreffenden Bewerbers / Bewerbergemeinschaft, sofern nicht nachgewiesen ist, dass trotz der Mehrfachbeteiligung eine Verletzung des Geheimwettbewerbs ausgeschlossen ist.
5. Eine Änderung der Zusammensetzung einer Bewerbergemeinschaft kann nur im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen erfolgen. Dies gilt entsprechend für eine im Zuschlagsfall vorgesehene Änderung der Rechtsform der Bewerbergemeinschaft. Dies gilt entsprechend für den Austausch von anderen Unternehmen oder deren Nachunternehmer, auf deren Kapazitäten sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft beruft. Die SWKA wird einem Austausch nur aus wichtigem Grund zustimmen. Der Austausch berechtigt zur Wiederholung der Eignungswertung.
6. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe des Aktenzeichens (vgl. Ziff. IV.3.1) an die unter I.1) genannte E-Mailadresse zu erfolgen. Fragen, die für die Teilnahme am Verfahren relevant sind, sind spätestens sieben Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist (Ziffer IV.3.4) zu stellen.
7. Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber die SWKA unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist gegenüber der SWKA zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB).Unterbleibt ein solcher Hinweis trotz Erkennbarkeit, kann der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft aus diesen Aspekten keine Rechte geltend machen.
8. Vertraulichkeit: Die übersandten Unterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur im Rahmen dieser Ausschreibung verwendet werden.
9. Die SWKA weist darauf hin, dass der Leistungsgegenstand im Laufe des Vergabeverfahrens angepasst werden kann. Die SWKA behält sich Änderungen am Leistungssoll, insbesondere als Ergebnis der Verhandlungen, vor. Sämtliche Punkte des Leistungssolls sind Verhandlungsgegenstand; es gibt keine Anforderung, die nicht Gegenstand von Verhandlungen sein kann.
10. Die Vergabestelle behält sich vor, zum Nachweis der Eignung die Vorlage von Originalen und/oder weiterer Unterlagen zu verlangen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadtwerke Karlsruhe GmbH beabsichtigt, ab Mai 2016 im Stadtteil Karlsruhe-Daxlanden Fernwärmeverteilerleitungen bis zu den Hausanschlüssen zu verlegen. In diesem Zusammenhang beabsichtigt die Stadtwerke Karlsruhe GmbH, folgende Leistungen zu beschaffen:
Die Stadtwerke Karlsruhe GmbH beabsichtigt, ab Mai 2016 im Stadtteil Karlsruhe-Daxlanden Fernwärmeverteilerleitungen bis zu den Hausanschlüssen zu verlegen. In diesem Zusammenhang beabsichtigt die Stadtwerke Karlsruhe GmbH, folgende Leistungen zu beschaffen:
— Lieferung einheitlicher Fernwärmerohre;
— Lieferung zugehöriger Formteile;
— Durchführung der mit den Lieferungen zusammenhängenden Qualitätskontrollen einschließlich der Abnahme der Planungen der Auftraggeberin (insbesondere in Bezug auf die statischen Auslegungen bei Verlegung).
Bei dem Material handelt es sich um KM-Rohre verschiedene Nennweiten von DN 65 bis DN 200; insgesamt sollen ca. 3 900 m geliefert werden. Die Lieferung des vorgenannten Materials soll im Zeitraum Mai 2016 bis März 2019 erfolgen. Die Lieferungen sollen in rund 10 Teillieferungen gemäß Baufortschritt abgerufen werden. Nähere Informationen werden zusammen mit den Vergabeunterlagen an die zur Angebotsabgabe eingeladenen Bieter übermittelt.
Bei dem Material handelt es sich um KM-Rohre verschiedene Nennweiten von DN 65 bis DN 200; insgesamt sollen ca. 3 900 m geliefert werden. Die Lieferung des vorgenannten Materials soll im Zeitraum Mai 2016 bis März 2019 erfolgen. Die Lieferungen sollen in rund 10 Teillieferungen gemäß Baufortschritt abgerufen werden. Nähere Informationen werden zusammen mit den Vergabeunterlagen an die zur Angebotsabgabe eingeladenen Bieter übermittelt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Vom Bewerber – bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert – sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
1. Angaben zum Bewerber/ den Unternehmen der Bewerbergemeinschaft (Name, Rechtsform, Anschrift, Telefon, Telefax, E-Mail Adresse, Ansprechpartner), zu den geschäftsführenden Personen und – im Falle der Bewerbergemeinschaft – Erklärung zur Vertretungsberechtigung der Bewerbergemeinschaft und zur gesamtschuldnerischen Haftung sowie zur Handlungsberechtigung des bevollmächtigten Vertreters;
1. Angaben zum Bewerber/ den Unternehmen der Bewerbergemeinschaft (Name, Rechtsform, Anschrift, Telefon, Telefax, E-Mail Adresse, Ansprechpartner), zu den geschäftsführenden Personen und – im Falle der Bewerbergemeinschaft – Erklärung zur Vertretungsberechtigung der Bewerbergemeinschaft und zur gesamtschuldnerischen Haftung sowie zur Handlungsberechtigung des bevollmächtigten Vertreters;
2. Nachweis der Vertretungsmacht desjenigen, der den Bewerber vertritt (z. B. durch Kopie des Handelsregisterauszuges oder durch Vollmacht der Partner einer Gesellschaft);
3. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21 Abs. 1 SektVO und nach § 21 Abs. 4 SektVO;
4. Eigenerklärung über das Vorliegen von Einträgen in das Gewerbezentralregister für den Bewerber oder die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sowie die jeweils geschäftsführenden natürlichen Personen (zusätzlich wird die SWKA vor Zuschlagserteilung gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO einholen);
4. Eigenerklärung über das Vorliegen von Einträgen in das Gewerbezentralregister für den Bewerber oder die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sowie die jeweils geschäftsführenden natürlichen Personen (zusätzlich wird die SWKA vor Zuschlagserteilung gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO einholen);
5. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs.1 Satz 1 oder 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes oder § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz nicht vorliegen;
6. Eigenerklärung zum wettbewerbskonformen Verhalten;
7. Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmen und ggf. deren Nachunternehmer, soweit sich ein Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder der technischen oder beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten dieses anderen Unternehmens oder dessen Nachunternehmer beruft. Die anderen Unternehmen oder deren Nachunternehmer müssen sich entsprechend der vorgenannten Ziffern 1 bis 6 auch zu ihrer persönlichen Lage erklären.
7. Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmen und ggf. deren Nachunternehmer, soweit sich ein Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder der technischen oder beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten dieses anderen Unternehmens oder dessen Nachunternehmer beruft. Die anderen Unternehmen oder deren Nachunternehmer müssen sich entsprechend der vorgenannten Ziffern 1 bis 6 auch zu ihrer persönlichen Lage erklären.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Vom Bewerber / von der Bewerbergemeinschaft sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Nachweise und Erklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vorzulegen:
1. Erklärung über den Umsatz (netto) des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft mit Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, jeweils bezogen und konkret aufgeteilt auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft gilt für den Auftrag nur als geeignet, wenn der durchschnittliche jährliche Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils mindestens 300 000 EUR erreichte.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Erklärung über den Umsatz (netto) des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft mit Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, jeweils bezogen und konkret aufgeteilt auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft gilt für den Auftrag nur als geeignet, wenn der durchschnittliche jährliche Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils mindestens 300 000 EUR erreichte.
2. Vorlage einer Deckungszusage einer für den Beauftragungsfall bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung, aus welcher jeweils für den einzelnen Versicherungsfall eine Deckungssumme von mind. 2.000.000 EUR für Sachschäden und mind. 1 000 000 EUR für Umweltschäden und mindestens das Zweifache dieser Summen als jährlichen Maximaldeckungsgrenzen für eine Summe von Versicherungsfällen hervorgeht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Vorlage einer Deckungszusage einer für den Beauftragungsfall bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung, aus welcher jeweils für den einzelnen Versicherungsfall eine Deckungssumme von mind. 2.000.000 EUR für Sachschäden und mind. 1 000 000 EUR für Umweltschäden und mindestens das Zweifache dieser Summen als jährlichen Maximaldeckungsgrenzen für eine Summe von Versicherungsfällen hervorgeht.
Soweit sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft für den Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten andere Unternehmen beruft, wird dies nur gewertet, wenn dieses andere Unternehmen oder deren Nachunternehmen eine Verpflichtungserklärung entsprechend Ziff. III.2.1) 7. abgibt und durch Vorlage der Nachweise nach Ziffer III.2.2) 1. und 2. seine eigene wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nachweist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Soweit sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft für den Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten andere Unternehmen beruft, wird dies nur gewertet, wenn dieses andere Unternehmen oder deren Nachunternehmen eine Verpflichtungserklärung entsprechend Ziff. III.2.1) 7. abgibt und durch Vorlage der Nachweise nach Ziffer III.2.2) 1. und 2. seine eigene wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nachweist.
Die Mindeststandards sind in den Anforderungen an die Eignungsnachweise unter Ziffer 1 bis 3 ausdrücklich genannt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Vom Bewerber/von der Bewerbergemeinschaft sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Erklärungen und Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit vorzulegen:
1. Vorlage der unten geforderten Referenzen unter jeweiliger Nennung der folgenden Angaben:
— Name des Referenzgebers (z. B. Bewerber, Mitglied der Bewerbergemeinschaft, Nachunternehmer);
— Name des Auftraggebers und Ansprechpartner beim Auftraggeber (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer); mit der Nennung eines Ansprechpartners stimmt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch die Stadtwerke Karlsruhe GmbH zu;
— Name des Auftraggebers und Ansprechpartner beim Auftraggeber (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer); mit der Nennung eines Ansprechpartners stimmt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch die Stadtwerke Karlsruhe GmbH zu;
— Bezeichnung des Referenzprojektes;
— Beschreibung der Leistungen/Rolle des Referenzgebers;
— Inhalt und Umfang der erbrachten Leistung;
— Höhe des Auftragsvolumens der erbrachten Leistungen für das Referenzobjekt in EUR netto;
— Gesamtkosten des Projektes;
— Aktualität der Referenz (Leistungszeitraum, Projektdauer);
— Art des Auftraggebers (öffentliche Hand / gemischtwirtschaftliches Unternehmen / privates Unternehmen);
— Referenzschreiben des Auftraggebers, soweit vorhanden;
— Erläuterung, weshalb das Referenzprojekt nach Ansicht des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft für die ausgeschriebenen Leistungen bedeutend ist.
Soweit für die einzelnen Referenzen darüber hinaus besondere Angaben zu machen sind, ist dies nachfolgend explizit genannt:
Mindestanforderungen Referenz entsprechend Leistungsgegenstand: Vorlage von mindestens zwei Referenzen
— über Lieferaufträge betreffend Fernwärmematerials, welches mit den im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung zu erbringenden Materiallieferungen vergleichbar ist (z. B. vergleichbarer Mengenumfang, nämlich mindestens 2 000 m, verschiedene DN-Nennweiten im Bereich > DN 65)
— über Lieferaufträge betreffend Fernwärmematerials, welches mit den im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung zu erbringenden Materiallieferungen vergleichbar ist (z. B. vergleichbarer Mengenumfang, nämlich mindestens 2 000 m, verschiedene DN-Nennweiten im Bereich > DN 65)
— mit einem Gesamtauftragsvolumen von mindestens 200 000 EUR pro Referenz
— welche innerhalb der letzten drei Jahre erbracht wurden
Werden von dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft mehr als jeweils 2 Referenzen eingereicht, werden nur die jeweils ersten 2 wertungsfähigen Referenzen (entsprechend der Reihenfolge im Original des Teilnahmeantrags) für die gewichtete Eignungswertung zur Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, berücksichtigt.
Werden von dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft mehr als jeweils 2 Referenzen eingereicht, werden nur die jeweils ersten 2 wertungsfähigen Referenzen (entsprechend der Reihenfolge im Original des Teilnahmeantrags) für die gewichtete Eignungswertung zur Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, berücksichtigt.
2. Übersicht über die jahresdurchschnittliche personelle Ausstattung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in den vergangenen 3 Geschäftsjahren. Ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft gilt nur dann als geeignet, wenn er in den letzten 3 Geschäftsjahren jeweils
2. Übersicht über die jahresdurchschnittliche personelle Ausstattung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in den vergangenen 3 Geschäftsjahren. Ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft gilt nur dann als geeignet, wenn er in den letzten 3 Geschäftsjahren jeweils
— Durchschnittlich 30 fest angestellte Mitarbeiter vorweisen kann.
3. Dokumentation, aus der hervorgeht, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft über eine ausreichende technische Ausstattung verfügt. Aus der Dokumentation muss sich ergeben, dass die technische Ausstattung zur Durchführung vergleichbarer Aufträge gewährleistet ist.
3. Dokumentation, aus der hervorgeht, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft über eine ausreichende technische Ausstattung verfügt. Aus der Dokumentation muss sich ergeben, dass die technische Ausstattung zur Durchführung vergleichbarer Aufträge gewährleistet ist.
Soweit sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft für den Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten (technische Ausstattung, das Personal oder die Referenzen) eines anderen Unternehmens oder dessen Nachunternehmer beruft, wird dieses nur gewertet, wenn das andere Unternehmen oder der Nachunternehmer eine Verpflichtungserklärung gem. Ziff. III.2.1) 7. abgibt.
Soweit sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft für den Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten (technische Ausstattung, das Personal oder die Referenzen) eines anderen Unternehmens oder dessen Nachunternehmer beruft, wird dieses nur gewertet, wenn das andere Unternehmen oder der Nachunternehmer eine Verpflichtungserklärung gem. Ziff. III.2.1) 7. abgibt.
Die Mindeststandards sind in den Anforderungen an die Eignungsnachweise ausdrücklich genannt.
Die Qualifikation und die Erfahrung des vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft vorgesehenen Leitungspersonals und der daraus zu erwartende Einfluss auf die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung kann auch im Rahmen der Angebotswertung berücksichtigt werden (vgl. § 5 Abs. 1 Satz 2 VgV, Art. 82 Abs. 2 lit. a RL 2014/25/EU).
Die Qualifikation und die Erfahrung des vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft vorgesehenen Leitungspersonals und der daraus zu erwartende Einfluss auf die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung kann auch im Rahmen der Angebotswertung berücksichtigt werden (vgl. § 5 Abs. 1 Satz 2 VgV, Art. 82 Abs. 2 lit. a RL 2014/25/EU).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Nähere Informationen werden zusammen mit den Vergabeunterlagen an die zur Angebotsabgabe eingeladenen Bieter übermittelt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Nähere Informationen werden zusammen mit den Vergabeunterlagen an die zur Angebotsabgabe eingeladenen Bieter übermittelt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Bildung von Bewerbergemeinschaften ist im Rahmen des kartellrechtlich Zulässigen erlaubt. Die Mitglieder von Bewerbergemeinschaften müssen sich in ihrem Teilnahmeantrag zu ihrem wettbewerbskonformen Verhalten erklären. Alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft müssen gesamtschuldnerisch haften.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Die Bildung von Bewerbergemeinschaften ist im Rahmen des kartellrechtlich Zulässigen erlaubt. Die Mitglieder von Bewerbergemeinschaften müssen sich in ihrem Teilnahmeantrag zu ihrem wettbewerbskonformen Verhalten erklären. Alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft müssen gesamtschuldnerisch haften.
Sonstige besondere Bedingungen:
Nähere Informationen werden zusammen mit den Vergabeunterlagen an die zur Angebotsabgabe eingeladenen Bieter übermittelt.
Es gelten besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG). Die „Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden“ und die „Verpflichtung zum Mindestentgelt“ sind mit dem Angebot abzugeben.
Es gelten besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG). Die „Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden“ und die „Verpflichtung zum Mindestentgelt“ sind mit dem Angebot abzugeben.
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH
Nationale Registrierungsnummer: HRB 701670
Postleitzahl: 76127
Kontakt
Kontaktperson: Frau Susanne Maasböl
E-Mail: holger.triebsch@stuttgart.ihk.de📧
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 721926-4049📞
Fax: +49 721926-3985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 107 GWB.
Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Vergabeverstoß im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der SWKA nicht unverzüglich gerügt hat.
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist gegenüber der SWKA zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB).
Teilt die SWKA mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der oben angegebenen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer maßgeblich ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Teilt die SWKA mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der oben angegebenen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer maßgeblich ist.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: IHK Auftragsberatungsstelle Baden-Württemberg
Postanschrift: IHK Region Stuttgart, Jägerstraße 30
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Telefon: +49 7112005-1328📞
Fax: +49 7112005-601328 📠
Quelle: OJS 2016/S 025-040967 (2016-02-02)