Die Öffnung der Angebote findet entsprechend der verlängerten Angebotsfrist am 12. September um 10:30 Uhr statt. Die Bindefrist bleibt unverändert bei 2 Monaten ab dem (neuen) Schlusstermin für den Eingang der Angebote.
Für die folgenden Zuschlagskriterien der Lose 1 - 8 gelten folgende Unterkriterien:
Kriterium "Klangqualität und künstlerischer Gesamteindruck":
- Ausgewogenheit des Klanges (wird mit 2/3 der zu vergebenden Punkte bewertet, also mit maximal 200 von maximal 300 Punkten bei den Losen 1-6 und max. 133 von 200 Punkten bei den Losen 7 und 8),
- Dynamische Bandbreite des Instruments (wird mit 1/3 der zu vergebenden Punkte bewertet, also mit max. 100 von max. 300 P. bei den Losen 1-6 und max. 67 von max. 200 P. bei den Losen 7 und 8);
Kriterium "Technik des Instruments":
- Gleichmäßigkeit der Spielart" (wird mit 2/3 der zu vergebenden Punkte bewertet, also mit max. 133 Punkten bei den Losen 1-6 und max. 67 Punkten bei den Losen 1-8),
- Repetition des Instruments (wird mit 1/3 der zu vergebenden Punkte bewertet, also mit max. 67 Punkten bei den Losen 1-6 und max. 33 Punkten bei den Losen 1-8).
Weitere Hinweise zur Bewertung der Unterkriterien siehe unter
www.elbphilharmonie.de/de/ausschreibungen