„Lieferung von Forensik- Abstrichtupfern (forensic swabs) für die Polizei Sachsen“;

Polizeiverwaltungsamt, Logistikzentrum

Kauf und die Lieferung von Forensik- Abstrichtupfern (forensic swabs) für die Polizei Sachsen mit Rahmenvertrag.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-11-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-10-19.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-10-19 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-10-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung
Referenznummer: B1995/32-0234.70/82/16
Kurze Beschreibung:
Kauf und die Lieferung von Forensik- Abstrichtupfern (forensic swabs) für die Polizei Sachsen mit Rahmenvertrag.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Dresden, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Name des öffentlichen Auftraggebers: Polizeiverwaltungsamt, Logistikzentrum
Postanschrift: Lützner Straße 218
Postleitzahl: 04179
Postort: Leipzig
Kontakt
Internetadresse: http://www.polizei.sachsen.de 🌏
E-Mail: gs.lz.pva@polizei.sachsen.de 📧
Telefon: +49 34149480 📞
Fax: +49 3414948200 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-10-19 📅
Einreichungsfrist: 2016-11-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-10-22 📅
Datum des Beginns: 2017-01-01 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 205-370474
ABl. S-Ausgabe: 205

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Kauf und Lieferung von Forensik- Abstrichtupfern (forensic swabs) für die Polizei Sachsen mit Rahmenvertrag über zwei Kalenderjahre mit der Option der Verlängerung um ein Kalenderjahr.
Beschreibung der Verlängerungen: Verlängerung um ein Kalenderjahr (bis zum 31.12.2019).
Beschreibung der Optionen: Verlängerung um ein Kalenderjahr (bis zum 31.12.2019).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Leipzig, Deutschland.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Sind zum Nachweis von Fachkunde, Leistungsfähigkeit und zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen folgende Nachweise und Erklärungen beizufügen:
— zur persönlichen Lage des Unternehmens sowie Auflagen hinsichtlich
der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
1. Nachweis der Eintragung im Berufsregister/Handelsregister nach Maßgabe der geltenden Vorschriften.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-12-23 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-11-23 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Ort des Eröffnungstermins: Leipzig.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.polizei.sachsen.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsens bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419770 📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de 📧
Fax: +49 3419771199 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht.Die Regelung des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 205-370474 (2016-10-19)