Lieferung von Körperschutzausstattung schwer

Behörde für Inneres und Sport, Polizei Hamburg, Zentrale Vergabestelle BIS, Verwaltung und Technik VT 213

Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH), vertreten durch die Zentrale Vergabestelle der Behörde für Inneres und Sport (ZVST) – organisatorisch angebunden bei der Polizei Hamburg beabsichtigt für die Polizei Hamburg den Abschluss eines Vertrages über die Lieferung von 105 Körperschutzausstattungen -schwer- (KSA -schwer-) gemäß der Technischen Richtlinie (TR) Körperschutzausstattungen Polizeien der Länder und des Bundes sowie einer Transport- und Aufbewahrungstasche pro KSA. Dazu gehört die Ausstattung von Gerätetaschen für je ein Digitalfunkgerät sowie je ein Analogfunkgerät pro KSA –schwer-.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-02-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-12-23.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-12-23 Auftragsbekanntmachung
2017-01-31 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2016-12-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Spezial-Arbeitskleidung
Menge oder Umfang: 105.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Spezial-Arbeitskleidung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Behörde für Inneres und Sport, Polizei Hamburg, Zentrale Vergabestelle BIS, Verwaltung und Technik VT 213
Postanschrift: Carl-Cohn-Str. 39
Postleitzahl: 22297
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.hamburg.de/polizei/ausschreibungen-np/ 🌏
E-Mail: ausschreibungen@polizei.hamburg.de 📧
Telefon: +49 40428669283 📞
Fax: +49 40427314342 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-12-23 📅
Einreichungsfrist: 2017-02-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-12-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 250-461842
ABl. S-Ausgabe: 250

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH), vertreten durch die Zentrale Vergabestelle der Behörde für Inneres und Sport (ZVST) – organisatorisch angebunden bei der Polizei Hamburg beabsichtigt für die Polizei Hamburg den Abschluss eines Vertrages über die Lieferung von 105 Körperschutzausstattungen -schwer- (KSA -schwer-) gemäß der Technischen Richtlinie (TR) Körperschutzausstattungen Polizeien der Länder und des Bundes sowie einer Transport- und Aufbewahrungstasche pro KSA. Dazu gehört die Ausstattung von Gerätetaschen für je ein Digitalfunkgerät sowie je ein Analogfunkgerät pro KSA –schwer-.
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Referenznummer: OV 196793/16

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung „Zuverlässigkeit“.
Erklärung zum Eintrag in ein Handelsregister / Gewerberegister.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz (Stand 11/2016)
ggf. Erklärungen zum Einsatz von Nachunternehmen;
Erklärung zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit inkl. Referenzen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Erklärung über die verbindliche Lieferzeit;
Eigenerklärung Materialien;
Eigenerklärung Konfektionsgrößen;
Eigenerklärung Instandhaltungs-/Reparaturarbeiten;
Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (EVB-ILO).

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-04-15 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: S. o.
Yvonne Vandre

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: OV 196793/16

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist
unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder zur
Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §
134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2016/S 250-461842 (2016-12-23)
Ergänzende Angaben (2017-01-31)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-01-31 📅
Einreichungsfrist: 2017-02-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-02-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 023-040388
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 250-461842
ABl. S-Ausgabe: 23
Quelle: OJS 2017/S 023-040388 (2017-01-31)