Lieferung von LED-Leuchten Typ Innenstadt 2016-2017

Stadt Essen – Amt für Straßen und Verkehr

Die Ausschreibung betrifft ein Vorhaben, das entsprechend der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der nationalen Klimaschutzinitiative gefördert wird (Initiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)). Es sollen Leuchten als Ersatz für die bisherigen Innenstadtleuchten AEG-Rondolux gekauft und anschließend geliefert werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-07-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-06-08.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-06-08 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-06-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrische Lampen und Leuchten
Referenznummer: 16-062-EUÖ
Kurze Beschreibung:
Die Ausschreibung betrifft ein Vorhaben, das entsprechend der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der nationalen Klimaschutzinitiative gefördert wird (Initiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)). Es sollen Leuchten als Ersatz für die bisherigen Innenstadtleuchten AEG-Rondolux gekauft und anschließend geliefert werden.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrische Lampen und Leuchten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Essen, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Essen – Amt für Straßen und Verkehr
Postanschrift: Lindenallee 10
Postleitzahl: 45127
Postort: Essen
Kontakt
Internetadresse: http://www.use24.essen.de/Webportal/agency/default.aspx?PortalObjectId=18399&OrganizationUnitId=850 🌏
E-Mail: 66vergabe@amt66.essen.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXPSYYLYM21%22 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-06-08 📅
Einreichungsfrist: 2016-07-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-06-11 📅
Datum des Beginns: 2016-10-01 📅
Datum des Endes: 2017-02-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 112-198842
ABl. S-Ausgabe: 112
Zusätzliche Informationen
Die Öffnung der Angebote erfolgt gemäß § 55 Abs. (2) VgV. Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
593 Stück -Dekorative LED-Oberlicht-Laterne für Mastaufsatzmontage auf Maste mit Zopfmaß Ø 76 mm.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Lampenlager FB66 Elisenstr. 76 45139 Essen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Gemäß § 122 Abs. (3) GWB kann der Nachweis der Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung gemäß §§ 43 bis 47 VgV (Fachkunde und Leistungsfähigkeit) durch den Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis (PQ-VOL). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen 124_VgV.pdf“ vorzulegen oder alternativ die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 48 Abs. (3) VgV durch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV zu belegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer aus, unter der die Nachunternehmen im Präqualifikationsverzeichnis (PQ-VOL) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen 124_VgV.pdf“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
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Das Formblatt 124 (Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen 124_VgV.pdf) liegt den Ausschreibungsunterlagen bei.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe unter III.1.1).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Siehe unter III.1.1).
Zusätzlich sind zur Gewährleistung der Produktqualität als wichtige Voraussetzungen der Hersteller nachfolgend aufgelistete Zertifizierungen vorzuweisen:
— Qualitätsmanagement DIN EN ISO 9001 oder gemäß § 49 VgV gleichwertig (deutsch oder englisch);
— Umweltverträglichkeit DIN EN ISO 14001 oder gemäß § 49 VgV gleichwertig (deutsch oder englisch).
Musterleuchte:
Bis zum Ende der Angebotsfrist ist eine Leuchte des angebotenen Typs zur technischen Prüfung der Ausstattungsmerkmale, dem Fachbereich Amt für Straßen und Verkehr, Fachbereich 66-3, Elisenstr. 76, 45139 Essen zur Verfügung zu stellen. Angebote ohne Musterleuchte werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. Die Leuchte ist spätestens 4 Wochen nach erfolgter Entscheidung über den Zuschlag wieder abzuholen. Sollte eine Abholung innerhalb dieser Frist nicht erfolgt sein, wird die Leuchte der Entsorgung zugeführt. Ansprüche können aus dieser Maßnahme nicht hergeleitet werden. Der ENEC Ausweis in deutscher- oder englischer Sprache ist zusammen mit dem Angebot abzugeben. Die lichttechnische Berechnung in deutscher- oder englischer Sprache (PDF – Dokument) und die Eulumdat-Datei für die angebotene Leuchte sind dem Angebot auf Datenträger beizufügen. Die Montageanleitung ist der Musterleuchte in deutscher Sprache beizufügen.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1. Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (TVgG NRW vom 01/12). Hiernach müssen Bieter/innen, deren Nachunternehmer/innen oder Verleiher/innen von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind bzw. bekannt sein müssen, gemäß den Vorgaben der §§ 4, 17 und 18 TVgG Verpflichtungserklärungen zu Umweltstandards und Energieeffizienz, sozialen Mindeststandards sowie bei Bau- und Dienstleistungen auch zu Tarif- bzw. Mindestlöhnen abgeben. Die Verpflichtungserklärungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen.
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2. Die Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bieter/Bewerber/innen z. B. bei Bewerberfragen und deren Beantwortung wird ausschließlich über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr geführt. Hierüber erfolgt auch unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ der kostenlose Zugang zu den Vergabeunterlagen.
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Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-09-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-07-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Essen – Amt für Straßen und Verkehr, Lindenallee 10, Raum 301a, 45127 Essen.
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote erfolgt gemäß § 55 Abs. (2) VgV. Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: 66-1-2 Kalkulation und Vergabe
Dokumente URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXPSYYLYM21%22 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet. Rechnungen für Teillieferungen werden erst nach vollständiger Lieferung aller im Abrufauftrag aufgeführten Artikel beglichen.
Es gelten die städtischen Vertragsbedingungen:
Wenn keine günstigeren Zahlungsbedingungen angeboten werden, erfolgt ein Skontoabzug von 3 % bei Rechnungsbegleichung innerhalb von 3 Wochen und 2 % bei Rechnungsbegleichung von 4 Wochen. Skontofristen beginnen mit dem Tag des Eingangs der Rechnungen (Eingangsstempel der zuständigen Empfangsstelle), jedoch nicht vor dem Tag der Erfüllung der Leistung.
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Bekanntmachungs-ID: CXPSYYLYM21.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473055 📞
E-Mail: vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Fax: +49 2211472891 📠
Internetadresse: http://www.brd.nrw.de/organisation/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter und Bewerber sowie auf die Präklusionsregelungen gem. § 160 Abs.3 Nr.1 bis Nr.4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs.3 GWB lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2016/S 112-198842 (2016-06-08)