Lieferung von Montagematerial
Die Vergabestelle ist der in der Region Nordhausen zuständige Wasserversorger. Für ihren Versorgungsauftrag benötigt sie ab dem 1.2.2017 (Vertragsbeginn) kontinuierlich Montagematerial.
Gegenstand des Auftrags (als Rahmenvertrag) ist die bedarfsgerechte Belieferung der Vergabestelle mit DVGW-zugelassenem Montagematerial (Formstücke, Armaturen, Rohre, Fittings/Schrauben) für das gesamte Verbandsgebiet.
Die Belieferung erfolgt auf der Grundlage separater Einzelaufträge (zu den Bedingungen des Rahmenvertrages) entweder zu dem Lager der Vergabestelle, Hallesche Straße 132, 99734 Nordhausen oder an deren künftige Baustellen.
Vertragsgegenstand ist also die Verpflichtung des zukünftigen Auftragnehmers, die Vergabestelle im Bedarfsfall auf der Grundlage von Einzelbestellungen mit spezifischen Montagematerial (nachfolgend auch Vertragsprodukte) entgeltlich zu beliefern. Dieser Rahmenvertrag begründet jedoch keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen. Dem zukünftigen Auftragnehmer werden dementsprechend auch keine Mindestmengen garantiert.
Das vertragsgegenständliche Montagematerial wird in einem zukünftigen Leistungsverzeichnis (Bestandteil der Unterlagen im Verhandlungsverfahren) abschließend angeführt; darin werden dann auch einzelnen Materialteile entsprechend ihrer Funktion bestimmten Kapiteln zugeordnet.
— Kapitel 1 – Formstücke.
— Kapitel 2 – Armaturen.
— Kapitel 3 – Rohre.
— Kapitel 4 – Fittings, Schrauben und Dichtungen.
Das Montagematerial muss grundsätzlich für eine vorschriftsmäßige, sichere Verwendung geeignet sein und dem Stand der Technik entsprechen. Darüber hinaus gelten folgende Materialanforderungen:
— Der zukünftige Auftragnehmer liefert ausschließlich die im Leistungsverzeichnis benannten Fabrikate, Typen und Ausführungen. Abweichungen sind nur in begründeten Ausnahmefällen und nur nach schriftlicher Zustimmung der Vergabestelle zulässig.
— Es ist jeweils DVGW-zugelassenes Material zu liefern, soweit im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich etwas anderes vermerkt ist.
— Bei organischen Werkstoffen, welche im Trinkwasserbereich eingesetzt werden sollen, sind die Vorgaben des DVGW-Arbeitsblattes W 270 und die UBA-Leitlinien einzuhalten.
— Alle verwendeten Werkstoffe und Materialien müssen den Vorgaben des § 17 der im November 2015 in Kraft getretenen Dritten Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) entsprechen.
— Metallische Werkstoffe müssen gemäß der DIN 5930-6 und den UBA-Leitlinien geprüft sein.
— Zementgebundene Werkstoffe müssen den Vorgaben der DVGW Arbeitsblätter W 347 und W 270 entsprechen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-12-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-11-15.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2016-11-15
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Auftragsbekanntmachung
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