Lieferung von Montagematerial

Wasserverband Nordhausen

Die Vergabestelle ist der in der Region Nordhausen zuständige Wasserversorger. Für ihren Versorgungsauftrag benötigt sie ab dem 1.2.2017 (Vertragsbeginn) kontinuierlich Montagematerial.
Gegenstand des Auftrags (als Rahmenvertrag) ist die bedarfsgerechte Belieferung der Vergabestelle mit DVGW-zugelassenem Montagematerial (Formstücke, Armaturen, Rohre, Fittings/Schrauben) für das gesamte Verbandsgebiet.
Die Belieferung erfolgt auf der Grundlage separater Einzelaufträge (zu den Bedingungen des Rahmenvertrages) entweder zu dem Lager der Vergabestelle, Hallesche Straße 132, 99734 Nordhausen oder an deren künftige Baustellen.
Vertragsgegenstand ist also die Verpflichtung des zukünftigen Auftragnehmers, die Vergabestelle im Bedarfsfall auf der Grundlage von Einzelbestellungen mit spezifischen Montagematerial (nachfolgend auch Vertragsprodukte) entgeltlich zu beliefern. Dieser Rahmenvertrag begründet jedoch keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen. Dem zukünftigen Auftragnehmer werden dementsprechend auch keine Mindestmengen garantiert.
Das vertragsgegenständliche Montagematerial wird in einem zukünftigen Leistungsverzeichnis (Bestandteil der Unterlagen im Verhandlungsverfahren) abschließend angeführt; darin werden dann auch einzelnen Materialteile entsprechend ihrer Funktion bestimmten Kapiteln zugeordnet.
— Kapitel 1 – Formstücke.
— Kapitel 2 – Armaturen.
— Kapitel 3 – Rohre.
— Kapitel 4 – Fittings, Schrauben und Dichtungen.
Das Montagematerial muss grundsätzlich für eine vorschriftsmäßige, sichere Verwendung geeignet sein und dem Stand der Technik entsprechen. Darüber hinaus gelten folgende Materialanforderungen:
— Der zukünftige Auftragnehmer liefert ausschließlich die im Leistungsverzeichnis benannten Fabrikate, Typen und Ausführungen. Abweichungen sind nur in begründeten Ausnahmefällen und nur nach schriftlicher Zustimmung der Vergabestelle zulässig.
— Es ist jeweils DVGW-zugelassenes Material zu liefern, soweit im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich etwas anderes vermerkt ist.
— Bei organischen Werkstoffen, welche im Trinkwasserbereich eingesetzt werden sollen, sind die Vorgaben des DVGW-Arbeitsblattes W 270 und die UBA-Leitlinien einzuhalten.
— Alle verwendeten Werkstoffe und Materialien müssen den Vorgaben des § 17 der im November 2015 in Kraft getretenen Dritten Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) entsprechen.
— Metallische Werkstoffe müssen gemäß der DIN 5930-6 und den UBA-Leitlinien geprüft sein.
— Zementgebundene Werkstoffe müssen den Vorgaben der DVGW Arbeitsblätter W 347 und W 270 entsprechen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-12-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-11-15.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-11-15 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-11-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bedarf für Rohrleitungssysteme
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bedarf für Rohrleitungssysteme 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Wasserverband Nordhausen
Postanschrift: Hallesche Straße 132
Postleitzahl: 99734
Postort: Nordhausen
Kontakt
Internetadresse: http://www.wvn-online.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-11-15 📅
Einreichungsfrist: 2016-12-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-11-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 224-408876
ABl. S-Ausgabe: 224
Zusätzliche Informationen
Die Ausschreibungsunterlagen sind ausschließlich über die hierfür eingerichtete Internetseite www.schickerthies.de/wvn-B04-2016 abzurufen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Vergabestelle ist der in der Region Nordhausen zuständige Wasserversorger. Für ihren Versorgungsauftrag benötigt sie ab dem 1.2.2017 (Vertragsbeginn) kontinuierlich Montagematerial.
Gegenstand des Auftrags (als Rahmenvertrag) ist die bedarfsgerechte Belieferung der Vergabestelle mit DVGW-zugelassenem Montagematerial (Formstücke, Armaturen, Rohre, Fittings/Schrauben) für das gesamte Verbandsgebiet.
Die Belieferung erfolgt auf der Grundlage separater Einzelaufträge (zu den Bedingungen des Rahmenvertrages) entweder zu dem Lager der Vergabestelle, Hallesche Straße 132, 99734 Nordhausen oder an deren künftige Baustellen.
Vertragsgegenstand ist also die Verpflichtung des zukünftigen Auftragnehmers, die Vergabestelle im Bedarfsfall auf der Grundlage von Einzelbestellungen mit spezifischen Montagematerial (nachfolgend auch Vertragsprodukte) entgeltlich zu beliefern. Dieser Rahmenvertrag begründet jedoch keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen. Dem zukünftigen Auftragnehmer werden dementsprechend auch keine Mindestmengen garantiert.
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Das vertragsgegenständliche Montagematerial wird in einem zukünftigen Leistungsverzeichnis (Bestandteil der Unterlagen im Verhandlungsverfahren) abschließend angeführt; darin werden dann auch einzelnen Materialteile entsprechend ihrer Funktion bestimmten Kapiteln zugeordnet.
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— Kapitel 1 – Formstücke.
— Kapitel 2 – Armaturen.
— Kapitel 3 – Rohre.
— Kapitel 4 – Fittings, Schrauben und Dichtungen.
Das Montagematerial muss grundsätzlich für eine vorschriftsmäßige, sichere Verwendung geeignet sein und dem Stand der Technik entsprechen. Darüber hinaus gelten folgende Materialanforderungen:
— Der zukünftige Auftragnehmer liefert ausschließlich die im Leistungsverzeichnis benannten Fabrikate, Typen und Ausführungen. Abweichungen sind nur in begründeten Ausnahmefällen und nur nach schriftlicher Zustimmung der Vergabestelle zulässig.
— Es ist jeweils DVGW-zugelassenes Material zu liefern, soweit im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich etwas anderes vermerkt ist.
— Bei organischen Werkstoffen, welche im Trinkwasserbereich eingesetzt werden sollen, sind die Vorgaben des DVGW-Arbeitsblattes W 270 und die UBA-Leitlinien einzuhalten.
— Alle verwendeten Werkstoffe und Materialien müssen den Vorgaben des § 17 der im November 2015 in Kraft getretenen Dritten Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) entsprechen.
— Metallische Werkstoffe müssen gemäß der DIN 5930-6 und den UBA-Leitlinien geprüft sein.
— Zementgebundene Werkstoffe müssen den Vorgaben der DVGW Arbeitsblätter W 347 und W 270 entsprechen.
Referenznummer: wvnB-04-2016

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bewerber hat sich im Bewerberformular an der angegebenen Stelle darüber zu erklären, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§123, 124 GWB sowie gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz vorliegen. Bei Bietergemeinschaften dürfen besagte Ausschlussgründe für kein Mitglied der Bietergemeinschaft einschlägig sein. Sofern Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, kann sich der Bewerber im Bewerberformular an der angegebenen Stelle darüber erklären, dass eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorliegt.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung (im Bewerberformular), aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den Jahren 2013 bis 2015 Beschäftigten (zu ermitteln gemäß § 267 Abs. 5 HGB) und die Anzahl seiner Führungskräfte in den Jahren 2013 bis 2015 ersichtlich ist. Teilzeitkräfte sind entsprechend umzurechnen. Im Falle einer Bietergemeinschaft kommt es auf die Anzahl der bei allen Mitgliedern gemeinsam Beschäftigten bzw. auf die Anzahl der dort insgesamt vorgehaltenen Führungskräfte in den Jahren 2013 bis 2015 an.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bewerber muss über Kenntnisse und Erfahrungen in vergleichbaren Vorhaben verfügen.
Das (geeignete) Referenzprojekt muss dabei folgende Mindestanforderungen kumulativ erfüllen:
— Mindestauftragssumme (Einzelauftrag oder Rahmenvertrag) in Höhe von 150 000 EUR netto.
— Referenz darf nicht älter als drei Jahre sein, diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn die Leistungsausführung zumindest teilweise in den Zeitraum seit dem 1.1.2014 fällt.
— Es muss sich um eine vergleichbare Referenz handeln. Eine hinreichende Vergleichbarkeit ist gegeben, wenn die Referenzleistung der ausgeschriebenen Leistung soweit ähnelt, dass sie einen hinreichenden Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bewerbers zulässt.
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Entsprechende Angaben werden im Bewerberformular abgefragt.
Zum Nachweis der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit in diesem Punkt muss der Bieter ein entsprechendes Referenzprojekt vorweisen können. Die Bewerber sind aufgefordert, alle verfügbaren Referenzen anzugeben. Im Teilnahmeantrag können bis maximal 15 Referenzen angeführt werden; darüber hinaus besteht die Möglichkeit, weitere Referenzen in einem Beiblatt zum Teilnahmeantrag (mit diesem fest zu verbinden) anzugeben. Die Vergabestelle prüft dann alle angegebenen Referenzen darauf, ob zumindest eine von ihnen den vorgenannten Anforderungen genügt.
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Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Vgl. die zukünftigen Vertragsbedingungen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Beteiligte Bieter persönlich haftend.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 23
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Sollten mehr als drei Bewerber ihre Eignung nachweisen, erfolgt die Auswahl für die Einladung zum Verhandlungsverfahren wie folgt: Für jede angegebene zusätzliche Referenz (Referenz > 1), die den vorgegebenen Mindestanforderungen genügt, erhält der Bewerber 1 Punkt. Es werden maximal 14 zusätzliche Referenzen (Referenzen > 1) gewertet. Dabei werden von der Vergabestelle alle im Teilnahmeantrag und in einem Beiblatt zum Teilnahmeantrag (mit diesem fest zu verbinden) eventuell zusätzlich angeführte Referenzen geprüft. Ein Bewerber kann daher maximal 14 Punkte erreichen. Die einzelnen Bewertungen werden dokumentiert. Ergibt sich auch nach Durchführung des entsprechenden Auswahlverfahrens noch keine hinreichende Differenzierung, so erfolgt die Auswahl zwischen punktgleichen Bewerbern anhand folgender Kriterien (in der angegebenen Rangfolge bzw. Priorität): 1. Zahl der Beschäftigten in den Jahren 2013 bis 2015 (1. Rangstelle) 2. Zahl der Führungskräfte in den Jahren 2013 bis 2015 (2. Rangstelle) Sollten sich anhand der vorgenannten, auch hilfsweise eingeführten Auswahlkriterien und trotz der gebildeten Rangfolge immer noch mehr als drei in die engere Auswahl zu nehmende Bewerber ergeben, dann wird in erforderlichem Umfang gelost.
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Name: Schicker Thies Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Postanschrift: Dalbergsweg 3
Postort: Erfurt
Postleitzahl: 99084
Kontaktperson: Hrn. RA Dr. Thies
Telefon: +49 3616592419 📞
E-Mail: post@schickerthies.de 📧
Fax: +49 3616592499 📠
URL für weitere Informationen: http://www.schickerthies.de 🌏
URL der Dokumente: www.schickerthies.de/wvn-B04-2016 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2017-02-01 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: wvnB-04-2016

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Weimarplatz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 36137737276 📞
Fax: +49 36137739354 📠
Quelle: OJS 2016/S 224-408876 (2016-11-15)