Lieferung von Natronlauge 50 % für die Rauchgasreinigung

AVEA Entsorgungsbetriebe GmbH & Co. KG

Der Auftraggeber vergibt den Auftrag zur Lieferung frei Haus von jährlich 2.800 Mg technischer Natronlauge (Natriumhydroxidlösung, CAS-Nr.: 1310-73-2; EG-Nr.: 215-185-5) mit 50 Massenprozenten NaOH für die Vertragslaufzeit vom 1.5.2016 bis zum 30.4.2017 mit der Option einer einjährigen Verlängerung für die Laufzeit vom 1.5.2017 bis 30.4.2018 mit ebenfalls 2.800 Mg technichscher Natronlauge mit 50 Massenprozenten NaOH. Eine genaue Beschreibung für die Verlängerungsoption sind bei den Punkten II.2.2 Angaben zu Optionen sowie II.2.3 Angaben zur Vertragsverlängerung näher beschrieben.
Die geforderte Natriumhydroxidlösung, im folgenden Natronlauge genannt, ist für den Einsatz im HCL – Wäscher der Rauchgasreinigungsanlage des Müllheizkraftwerks (MHKW) Leverkusen bestimmt und hat den Reinheitsanforderungen nach DIN/EN 896 (früher: DIN 19616) zu entsprechen.
Die Anlieferung der Natronlauge hat regelmäßig zweimal wöchentlich (montags und donnerstags zwischen 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr) sowie ggf. auf Abruf durch den Auftraggeber über die Waage des MHKW Leverkusen, Im Eisholz, 12, 51373 Leverkusen in einem Einkammerfahrzeug zu erfolgen. Pro Anlieferung sind ca. 24 -25 Mg Natronlauge in flüssiger Form in vollen Tankwagenpartien bereitzustellen. Die Entladedruckluft wird vom Auftraggeber gestellt, die Verladung erfolgt mittels 80er „Krombacher“-Kupplungsanschlüssen. Der Entladevorgang am MHKW Leverkusen wird dabei durch geschultes Personal des Auftraggebers überwacht.
Grundsätzlich ist der ordnungsgemäße, den rechtlichen Vorschriften und Normen entsprechende Transport des Gefahrguts während der gesamten Transportkette durch den Auftragnehmer zu gewährleisten. Zum Entladen der Natronlauge wird ein Einkammerfahrzeug benötig.
Bis zum vollständigen Entladen und Abkoppeln des Tankwagens vom Pumpsystem trägt der Auftragnehmer die sich aus der Leistungserbringung ergebende Gefahr. Der Auftragnehmer führt die Leistungen auf eigene Gefahr durch. Der Auftraggeber übernimmt keine Haftung. Dies gilt nicht für von dem Auftraggeber grob fahrlässig oder vorsätzlich veranlasste Schäden.
Sollte es bei der Anlieferung der Natronlauge auf dem Betriebsgelände des Auftraggebers zu einem Zwischenfall kommen, bei dem Natronlauge austritt, sind den Anweisungen des Personals Folge zu leisten, um unverzüglich Maßnahmen zur Schadensbegrenzung einzuleiten.
In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass neben den Telefondienst-Mitarbeitern des Auftragnehmers, ebenfalls die Fahrer und Disponenten des Lieferauftrags ausreichend gute Deutschkenntnisse vorweisen müssen. Die schriftliche Korrespondenz hat ebenfalls in der Amtssprache deutsch zu erfolgen. Zur Ausführung und Koordination der auszuführenden Leistung hat der Auftragnehmer seine telefonische Erreichbarkeit von Montag bis Freitag, 7.30 bis 17.00 Uhr sicherzustellen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass der Auftraggeber innerhalb der genannten Uhrzeiten zu jeder Zeit Mitarbeiter des Auftragnehmers erreichen kann, die über ausreichend gute Deutschkenntnisse verfügen.
Aufgrund von Feiertagen kann es zu Verschiebungen der Anliefertage und Anlieferzeiten kommen. Die Ersatztermine werden dem Auftragnehmer durch den Auftraggeber drei Wochen im Voraus schriftlich mitgeteilt. Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber Konflikte mit Feiertagen selbstständig mit, die ihm bereits bei der Planung seiner regelmäßigen Anlieferungen auffallen.
Sollte es zu Verspätungen bei der Ankunft am MHKW Leverkusen kommen, die auf Grund von Vorkommnissen (z.B. unvorhersehbare Straßensperrungen, Unfälle) die nicht in der Risikosphäre des Auftragnehmers liegen, ist der Auftraggeber unverzüglich zu informieren.
Sollten weitere, zusätzliche Anlieferungen nötig werden, benachrichtigt der Auftraggeber den Auftragnehmer spätestens eine Woche im Voraus (Anlieferung auf Abruf).
Einmal jährlich wird das MHKW Leverkusen einer Revision unterzogen (geplante Revision). Der Auftraggeber kündigt die Revision einen Monat vor Beginn der Maßnahme an. Die Gesamtdauer der Revision beträgt ca. 20 Wochen. Die drei Verbrennungslinien werden zeitlich versetzt einer Revision unterzogen. Ein vollständiger Anlagenstillstand tritt nicht ein. Bei einer Änderung des Anlieferungsrhythmus, welcher auf Grund einer Anlagenrevision notwendig sein sollte, teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer die Änderungen 3 Wochen im Voraus mit.
Bei einem ungeplanten Anlagenstillstand, teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer dies unverzüglich mit. Der Auftraggeber teilt in diesem Fall auch mit, ob die wöchentliche Anlieferung der Natronlauge unterbrochen wird und wann die Anlieferung wieder aufgenommen wird.
Der Auftragnehmer erhält für die Einfahrt in das MHKW Leverkusen kein Vorfahrtsrecht, so dass Wartezeiten außerhalb des Verladevorgangs entstehen können. Die durchschnittliche Wartezeit inkl. Abfertigung, Verwiegung und Entladung von 120 min je Anlieferungsvorgang sind zu berücksichtigen.
Darüber hinausgehende Wartezeiten werden nur dann gesondert vergütet, wenn aufgrund außergewöhnlich langer Aufenthaltszeiten durch betriebliche Störungen, wie zum Beispiel Defekte an den Toren oder Ausfall der Pumpanlage Mehraufwendungen entstehen. Folgende Regelungen sind zu beachten:
Außerordentliche Wartezeiten von mehr als 120 Minuten werden vor Ort vom Betriebsbüro des Auftraggebers anhand von Nachweiszetteln bestätigt und dokumentiert. Das Original erhält der Auftraggeber, die Durchschrift der Auftragnehmer.
Die außerordentlichen Aufenthaltszeiten werden mit dem Auftragnehmer nach Zeitaufwand abgerechnet. Der Auftragnehmer hat dazu die ihm tatsächlich entstandenen Zusatzkosten transparent in schriftlicher Form nachzuweisen. Der Auftragnehmer hat seine Transportfahrzeuge (Einkammerfahrzeug) so zur Entladung bereitzustellen, dass Wartezeiten beim Entladen, vermieden werden.
Reklamationen werden dem Auftragnehmer durch den Auftraggeber schriftlich per E-Mail oder Fax mitgeteilt. Die beanstandeten Aufgaben, z.B. Lieferung von Mindermengen oder Natronlauge mit inkorrekten Massenprozentzahlen, sind innerhalb eines Werktags durch den Auftragnehmer nachzuholen bzw. zu beheben. Die Erledigung der Reklamation ist dem Auftraggeber spätestens am darauf folgenden Tag schriftlich (per Fax oder E-Mail) zu bestätigen.
Kommt es zu einer Fehl- oder Minderleistung des Auftragnehmers, die nicht innerhalb eines Werktages behoben wurde, berechnet der Auftraggeber eine Vertragsstrafe von täglich 5 % des an diesem Tag fälligen Auftragswerts. Sollte die Fehl- oder Minderleistung auch am zweiten Werktag noch nicht behoben sein, behält sich der Auftraggeber vor, eine kurzfristige Ersatzvornahme zu treffen. Die Mehrkosten für diese Ersatzvornahme hat der Auftragnehmer zu tragen. Auch die hierbei entstehenden Verwaltungskosten werden dem Auftragnehmer in Rechnung gestellt.
Sollte es darüber hinaus auf Grund einer Fehl- oder Minderleistung des Auftragnehmers zu einem Anlagenstillstand kommen, behält sich der Auftraggeber zusätzlich das Recht vor, dem Auftragnehmer alle anfallenden Kosten hierfür in Rechnung zu stellen.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-03-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-01-20.

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Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-01-20 Auftragsbekanntmachung