Der Auftraggeber vergibt den Auftrag zur Lieferung frei Haus von jährlich 2.800 Mg technischer Natronlauge (Natriumhydroxidlösung, CAS-Nr.: 1310-73-2; EG-Nr.: 215-185-5) mit 50 Massenprozenten NaOH für die Vertragslaufzeit vom 1.5.2016 bis zum 30.4.2017 mit der Option einer einjährigen Verlängerung für die Laufzeit vom 1.5.2017 bis 30.4.2018 mit ebenfalls 2.800 Mg technichscher Natronlauge mit 50 Massenprozenten NaOH. Eine genaue Beschreibung für die Verlängerungsoption sind bei den Punkten II.2.2 Angaben zu Optionen sowie II.2.3 Angaben zur Vertragsverlängerung näher beschrieben. Die geforderte Natriumhydroxidlösung, im folgenden Natronlauge genannt, ist für den Einsatz im HCL – Wäscher der Rauchgasreinigungsanlage des Müllheizkraftwerks (MHKW) Leverkusen bestimmt und hat den Reinheitsanforderungen nach DIN/EN 896 (früher: DIN 19616) zu entsprechen. Die Anlieferung der Natronlauge hat regelmäßig zweimal wöchentlich (montags und donnerstags zwischen 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr) sowie ggf. auf Abruf durch den Auftraggeber über die Waage des MHKW Leverkusen, Im Eisholz, 12, 51373 Leverkusen in einem Einkammerfahrzeug zu erfolgen. Pro Anlieferung sind ca. 24 -25 Mg Natronlauge in flüssiger Form in vollen Tankwagenpartien bereitzustellen. Die Entladedruckluft wird vom Auftraggeber gestellt, die Verladung erfolgt mittels 80er „Krombacher“-Kupplungsanschlüssen. Der Entladevorgang am MHKW Leverkusen wird dabei durch geschultes Personal des Auftraggebers überwacht. Grundsätzlich ist der ordnungsgemäße, den rechtlichen Vorschriften und Normen entsprechende Transport des Gefahrguts während der gesamten Transportkette durch den Auftragnehmer zu gewährleisten. Zum Entladen der Natronlauge wird ein Einkammerfahrzeug benötig. Bis zum vollständigen Entladen und Abkoppeln des Tankwagens vom Pumpsystem trägt der Auftragnehmer die sich aus der Leistungserbringung ergebende Gefahr. Der Auftragnehmer führt die Leistungen auf eigene Gefahr durch. Der Auftraggeber übernimmt keine Haftung. Dies gilt nicht für von dem Auftraggeber grob fahrlässig oder vorsätzlich veranlasste Schäden. Sollte es bei der Anlieferung der Natronlauge auf dem Betriebsgelände des Auftraggebers zu einem Zwischenfall kommen, bei dem Natronlauge austritt, sind den Anweisungen des Personals Folge zu leisten, um unverzüglich Maßnahmen zur Schadensbegrenzung einzuleiten. In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass neben den Telefondienst-Mitarbeitern des Auftragnehmers, ebenfalls die Fahrer und Disponenten des Lieferauftrags ausreichend gute Deutschkenntnisse vorweisen müssen. Die schriftliche Korrespondenz hat ebenfalls in der Amtssprache deutsch zu erfolgen. Zur Ausführung und Koordination der auszuführenden Leistung hat der Auftragnehmer seine telefonische Erreichbarkeit von Montag bis Freitag, 7.30 bis 17.00 Uhr sicherzustellen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass der Auftraggeber innerhalb der genannten Uhrzeiten zu jeder Zeit Mitarbeiter des Auftragnehmers erreichen kann, die über ausreichend gute Deutschkenntnisse verfügen. Aufgrund von Feiertagen kann es zu Verschiebungen der Anliefertage und Anlieferzeiten kommen. Die Ersatztermine werden dem Auftragnehmer durch den Auftraggeber drei Wochen im Voraus schriftlich mitgeteilt. Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber Konflikte mit Feiertagen selbstständig mit, die ihm bereits bei der Planung seiner regelmäßigen Anlieferungen auffallen. Sollte es zu Verspätungen bei der Ankunft am MHKW Leverkusen kommen, die auf Grund von Vorkommnissen (z.B. unvorhersehbare Straßensperrungen, Unfälle) die nicht in der Risikosphäre des Auftragnehmers liegen, ist der Auftraggeber unverzüglich zu informieren. Sollten weitere, zusätzliche Anlieferungen nötig werden, benachrichtigt der Auftraggeber den Auftragnehmer spätestens eine Woche im Voraus (Anlieferung auf Abruf). Einmal jährlich wird das MHKW Leverkusen einer Revision unterzogen (geplante Revision). Der Auftraggeber kündigt die Revision einen Monat vor Beginn der Maßnahme an. Die Gesamtdauer der Revision beträgt ca. 20 Wochen. Die drei Verbrennungslinien werden zeitlich versetzt einer Revision unterzogen. Ein vollständiger Anlagenstillstand tritt nicht ein. Bei einer Änderung des Anlieferungsrhythmus, welcher auf Grund einer Anlagenrevision notwendig sein sollte, teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer die Änderungen 3 Wochen im Voraus mit. Bei einem ungeplanten Anlagenstillstand, teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer dies unverzüglich mit. Der Auftraggeber teilt in diesem Fall auch mit, ob die wöchentliche Anlieferung der Natronlauge unterbrochen wird und wann die Anlieferung wieder aufgenommen wird. Der Auftragnehmer erhält für die Einfahrt in das MHKW Leverkusen kein Vorfahrtsrecht, so dass Wartezeiten außerhalb des Verladevorgangs entstehen können. Die durchschnittliche Wartezeit inkl. Abfertigung, Verwiegung und Entladung von 120 min je Anlieferungsvorgang sind zu berücksichtigen. Darüber hinausgehende Wartezeiten werden nur dann gesondert vergütet, wenn aufgrund außergewöhnlich langer Aufenthaltszeiten durch betriebliche Störungen, wie zum Beispiel Defekte an den Toren oder Ausfall der Pumpanlage Mehraufwendungen entstehen. Folgende Regelungen sind zu beachten: Außerordentliche Wartezeiten von mehr als 120 Minuten werden vor Ort vom Betriebsbüro des Auftraggebers anhand von Nachweiszetteln bestätigt und dokumentiert. Das Original erhält der Auftraggeber, die Durchschrift der Auftragnehmer. Die außerordentlichen Aufenthaltszeiten werden mit dem Auftragnehmer nach Zeitaufwand abgerechnet. Der Auftragnehmer hat dazu die ihm tatsächlich entstandenen Zusatzkosten transparent in schriftlicher Form nachzuweisen. Der Auftragnehmer hat seine Transportfahrzeuge (Einkammerfahrzeug) so zur Entladung bereitzustellen, dass Wartezeiten beim Entladen, vermieden werden. Reklamationen werden dem Auftragnehmer durch den Auftraggeber schriftlich per E-Mail oder Fax mitgeteilt. Die beanstandeten Aufgaben, z.B. Lieferung von Mindermengen oder Natronlauge mit inkorrekten Massenprozentzahlen, sind innerhalb eines Werktags durch den Auftragnehmer nachzuholen bzw. zu beheben. Die Erledigung der Reklamation ist dem Auftraggeber spätestens am darauf folgenden Tag schriftlich (per Fax oder E-Mail) zu bestätigen. Kommt es zu einer Fehl- oder Minderleistung des Auftragnehmers, die nicht innerhalb eines Werktages behoben wurde, berechnet der Auftraggeber eine Vertragsstrafe von täglich 5 % des an diesem Tag fälligen Auftragswerts. Sollte die Fehl- oder Minderleistung auch am zweiten Werktag noch nicht behoben sein, behält sich der Auftraggeber vor, eine kurzfristige Ersatzvornahme zu treffen. Die Mehrkosten für diese Ersatzvornahme hat der Auftragnehmer zu tragen. Auch die hierbei entstehenden Verwaltungskosten werden dem Auftragnehmer in Rechnung gestellt. Sollte es darüber hinaus auf Grund einer Fehl- oder Minderleistung des Auftragnehmers zu einem Anlagenstillstand kommen, behält sich der Auftraggeber zusätzlich das Recht vor, dem Auftragnehmer alle anfallenden Kosten hierfür in Rechnung zu stellen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-03-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-01-20.
Auftragsbekanntmachung (2016-01-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Natronlauge
Menge oder Umfang:
Zur Ausschreibung kommen jährlich 2.800 Mg technische Natronlauge mit 50 Massenprozenten NaOH.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Natronlauge📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: AVEA Entsorgungsbetriebe GmbH & Co. KG
Postanschrift: Braunswerth 1-3
Postleitzahl: 51766
Postort: Engelskirchen
Kontakt
Internetadresse: http://www.avea.de🌏
E-Mail: einkauf@avea.de📧
Telefon: +49 214-8668-442📞
Fax: +49 214-8668-450 📠
Der Schlusstermin für Bieterfragen beläuft sich auf zehn Werktage (29.2.2016) bis 11:00 Uhr vor Ende der Angebotsfrist.
Bieterfragen sind mit dem Betreff „Bieterfrage zur Ausschreibung Natronlauge“ per E-Mail an einkauf@avea.de oder per Fax an +49 214-8668-450 zu stellen. Zur Gleichbehandlung werden die Fragen und Antworten anonymisiert an alle potentiellen Bieter mitgeteilt.
Der Schlusstermin für Bieterfragen beläuft sich auf zehn Werktage (29.2.2016) bis 11:00 Uhr vor Ende der Angebotsfrist.
Bieterfragen sind mit dem Betreff „Bieterfrage zur Ausschreibung Natronlauge“ per E-Mail an einkauf@avea.de oder per Fax an +49 214-8668-450 zu stellen. Zur Gleichbehandlung werden die Fragen und Antworten anonymisiert an alle potentiellen Bieter mitgeteilt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber vergibt den Auftrag zur Lieferung frei Haus von jährlich 2.800 Mg technischer Natronlauge (Natriumhydroxidlösung, CAS-Nr.: 1310-73-2; EG-Nr.: 215-185-5) mit 50 Massenprozenten NaOH für die Vertragslaufzeit vom 1.5.2016 bis zum 30.4.2017 mit der Option einer einjährigen Verlängerung für die Laufzeit vom 1.5.2017 bis 30.4.2018 mit ebenfalls 2.800 Mg technichscher Natronlauge mit 50 Massenprozenten NaOH. Eine genaue Beschreibung für die Verlängerungsoption sind bei den Punkten II.2.2 Angaben zu Optionen sowie II.2.3 Angaben zur Vertragsverlängerung näher beschrieben.
Der Auftraggeber vergibt den Auftrag zur Lieferung frei Haus von jährlich 2.800 Mg technischer Natronlauge (Natriumhydroxidlösung, CAS-Nr.: 1310-73-2; EG-Nr.: 215-185-5) mit 50 Massenprozenten NaOH für die Vertragslaufzeit vom 1.5.2016 bis zum 30.4.2017 mit der Option einer einjährigen Verlängerung für die Laufzeit vom 1.5.2017 bis 30.4.2018 mit ebenfalls 2.800 Mg technichscher Natronlauge mit 50 Massenprozenten NaOH. Eine genaue Beschreibung für die Verlängerungsoption sind bei den Punkten II.2.2 Angaben zu Optionen sowie II.2.3 Angaben zur Vertragsverlängerung näher beschrieben.
Die geforderte Natriumhydroxidlösung, im folgenden Natronlauge genannt, ist für den Einsatz im HCL – Wäscher der Rauchgasreinigungsanlage des Müllheizkraftwerks (MHKW) Leverkusen bestimmt und hat den Reinheitsanforderungen nach DIN/EN 896 (früher: DIN 19616) zu entsprechen.
Die geforderte Natriumhydroxidlösung, im folgenden Natronlauge genannt, ist für den Einsatz im HCL – Wäscher der Rauchgasreinigungsanlage des Müllheizkraftwerks (MHKW) Leverkusen bestimmt und hat den Reinheitsanforderungen nach DIN/EN 896 (früher: DIN 19616) zu entsprechen.
Die Anlieferung der Natronlauge hat regelmäßig zweimal wöchentlich (montags und donnerstags zwischen 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr) sowie ggf. auf Abruf durch den Auftraggeber über die Waage des MHKW Leverkusen, Im Eisholz, 12, 51373 Leverkusen in einem Einkammerfahrzeug zu erfolgen. Pro Anlieferung sind ca. 24 -25 Mg Natronlauge in flüssiger Form in vollen Tankwagenpartien bereitzustellen. Die Entladedruckluft wird vom Auftraggeber gestellt, die Verladung erfolgt mittels 80er „Krombacher“-Kupplungsanschlüssen. Der Entladevorgang am MHKW Leverkusen wird dabei durch geschultes Personal des Auftraggebers überwacht.
Die Anlieferung der Natronlauge hat regelmäßig zweimal wöchentlich (montags und donnerstags zwischen 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr) sowie ggf. auf Abruf durch den Auftraggeber über die Waage des MHKW Leverkusen, Im Eisholz, 12, 51373 Leverkusen in einem Einkammerfahrzeug zu erfolgen. Pro Anlieferung sind ca. 24 -25 Mg Natronlauge in flüssiger Form in vollen Tankwagenpartien bereitzustellen. Die Entladedruckluft wird vom Auftraggeber gestellt, die Verladung erfolgt mittels 80er „Krombacher“-Kupplungsanschlüssen. Der Entladevorgang am MHKW Leverkusen wird dabei durch geschultes Personal des Auftraggebers überwacht.
Grundsätzlich ist der ordnungsgemäße, den rechtlichen Vorschriften und Normen entsprechende Transport des Gefahrguts während der gesamten Transportkette durch den Auftragnehmer zu gewährleisten. Zum Entladen der Natronlauge wird ein Einkammerfahrzeug benötig.
Grundsätzlich ist der ordnungsgemäße, den rechtlichen Vorschriften und Normen entsprechende Transport des Gefahrguts während der gesamten Transportkette durch den Auftragnehmer zu gewährleisten. Zum Entladen der Natronlauge wird ein Einkammerfahrzeug benötig.
Bis zum vollständigen Entladen und Abkoppeln des Tankwagens vom Pumpsystem trägt der Auftragnehmer die sich aus der Leistungserbringung ergebende Gefahr. Der Auftragnehmer führt die Leistungen auf eigene Gefahr durch. Der Auftraggeber übernimmt keine Haftung. Dies gilt nicht für von dem Auftraggeber grob fahrlässig oder vorsätzlich veranlasste Schäden.
Bis zum vollständigen Entladen und Abkoppeln des Tankwagens vom Pumpsystem trägt der Auftragnehmer die sich aus der Leistungserbringung ergebende Gefahr. Der Auftragnehmer führt die Leistungen auf eigene Gefahr durch. Der Auftraggeber übernimmt keine Haftung. Dies gilt nicht für von dem Auftraggeber grob fahrlässig oder vorsätzlich veranlasste Schäden.
Sollte es bei der Anlieferung der Natronlauge auf dem Betriebsgelände des Auftraggebers zu einem Zwischenfall kommen, bei dem Natronlauge austritt, sind den Anweisungen des Personals Folge zu leisten, um unverzüglich Maßnahmen zur Schadensbegrenzung einzuleiten.
Sollte es bei der Anlieferung der Natronlauge auf dem Betriebsgelände des Auftraggebers zu einem Zwischenfall kommen, bei dem Natronlauge austritt, sind den Anweisungen des Personals Folge zu leisten, um unverzüglich Maßnahmen zur Schadensbegrenzung einzuleiten.
In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass neben den Telefondienst-Mitarbeitern des Auftragnehmers, ebenfalls die Fahrer und Disponenten des Lieferauftrags ausreichend gute Deutschkenntnisse vorweisen müssen. Die schriftliche Korrespondenz hat ebenfalls in der Amtssprache deutsch zu erfolgen. Zur Ausführung und Koordination der auszuführenden Leistung hat der Auftragnehmer seine telefonische Erreichbarkeit von Montag bis Freitag, 7.30 bis 17.00 Uhr sicherzustellen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass der Auftraggeber innerhalb der genannten Uhrzeiten zu jeder Zeit Mitarbeiter des Auftragnehmers erreichen kann, die über ausreichend gute Deutschkenntnisse verfügen.
In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass neben den Telefondienst-Mitarbeitern des Auftragnehmers, ebenfalls die Fahrer und Disponenten des Lieferauftrags ausreichend gute Deutschkenntnisse vorweisen müssen. Die schriftliche Korrespondenz hat ebenfalls in der Amtssprache deutsch zu erfolgen. Zur Ausführung und Koordination der auszuführenden Leistung hat der Auftragnehmer seine telefonische Erreichbarkeit von Montag bis Freitag, 7.30 bis 17.00 Uhr sicherzustellen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass der Auftraggeber innerhalb der genannten Uhrzeiten zu jeder Zeit Mitarbeiter des Auftragnehmers erreichen kann, die über ausreichend gute Deutschkenntnisse verfügen.
Aufgrund von Feiertagen kann es zu Verschiebungen der Anliefertage und Anlieferzeiten kommen. Die Ersatztermine werden dem Auftragnehmer durch den Auftraggeber drei Wochen im Voraus schriftlich mitgeteilt. Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber Konflikte mit Feiertagen selbstständig mit, die ihm bereits bei der Planung seiner regelmäßigen Anlieferungen auffallen.
Aufgrund von Feiertagen kann es zu Verschiebungen der Anliefertage und Anlieferzeiten kommen. Die Ersatztermine werden dem Auftragnehmer durch den Auftraggeber drei Wochen im Voraus schriftlich mitgeteilt. Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber Konflikte mit Feiertagen selbstständig mit, die ihm bereits bei der Planung seiner regelmäßigen Anlieferungen auffallen.
Sollte es zu Verspätungen bei der Ankunft am MHKW Leverkusen kommen, die auf Grund von Vorkommnissen (z.B. unvorhersehbare Straßensperrungen, Unfälle) die nicht in der Risikosphäre des Auftragnehmers liegen, ist der Auftraggeber unverzüglich zu informieren.
Sollte es zu Verspätungen bei der Ankunft am MHKW Leverkusen kommen, die auf Grund von Vorkommnissen (z.B. unvorhersehbare Straßensperrungen, Unfälle) die nicht in der Risikosphäre des Auftragnehmers liegen, ist der Auftraggeber unverzüglich zu informieren.
Sollten weitere, zusätzliche Anlieferungen nötig werden, benachrichtigt der Auftraggeber den Auftragnehmer spätestens eine Woche im Voraus (Anlieferung auf Abruf).
Einmal jährlich wird das MHKW Leverkusen einer Revision unterzogen (geplante Revision). Der Auftraggeber kündigt die Revision einen Monat vor Beginn der Maßnahme an. Die Gesamtdauer der Revision beträgt ca. 20 Wochen. Die drei Verbrennungslinien werden zeitlich versetzt einer Revision unterzogen. Ein vollständiger Anlagenstillstand tritt nicht ein. Bei einer Änderung des Anlieferungsrhythmus, welcher auf Grund einer Anlagenrevision notwendig sein sollte, teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer die Änderungen 3 Wochen im Voraus mit.
Einmal jährlich wird das MHKW Leverkusen einer Revision unterzogen (geplante Revision). Der Auftraggeber kündigt die Revision einen Monat vor Beginn der Maßnahme an. Die Gesamtdauer der Revision beträgt ca. 20 Wochen. Die drei Verbrennungslinien werden zeitlich versetzt einer Revision unterzogen. Ein vollständiger Anlagenstillstand tritt nicht ein. Bei einer Änderung des Anlieferungsrhythmus, welcher auf Grund einer Anlagenrevision notwendig sein sollte, teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer die Änderungen 3 Wochen im Voraus mit.
Bei einem ungeplanten Anlagenstillstand, teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer dies unverzüglich mit. Der Auftraggeber teilt in diesem Fall auch mit, ob die wöchentliche Anlieferung der Natronlauge unterbrochen wird und wann die Anlieferung wieder aufgenommen wird.
Bei einem ungeplanten Anlagenstillstand, teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer dies unverzüglich mit. Der Auftraggeber teilt in diesem Fall auch mit, ob die wöchentliche Anlieferung der Natronlauge unterbrochen wird und wann die Anlieferung wieder aufgenommen wird.
Der Auftragnehmer erhält für die Einfahrt in das MHKW Leverkusen kein Vorfahrtsrecht, so dass Wartezeiten außerhalb des Verladevorgangs entstehen können. Die durchschnittliche Wartezeit inkl. Abfertigung, Verwiegung und Entladung von 120 min je Anlieferungsvorgang sind zu berücksichtigen.
Der Auftragnehmer erhält für die Einfahrt in das MHKW Leverkusen kein Vorfahrtsrecht, so dass Wartezeiten außerhalb des Verladevorgangs entstehen können. Die durchschnittliche Wartezeit inkl. Abfertigung, Verwiegung und Entladung von 120 min je Anlieferungsvorgang sind zu berücksichtigen.
Darüber hinausgehende Wartezeiten werden nur dann gesondert vergütet, wenn aufgrund außergewöhnlich langer Aufenthaltszeiten durch betriebliche Störungen, wie zum Beispiel Defekte an den Toren oder Ausfall der Pumpanlage Mehraufwendungen entstehen. Folgende Regelungen sind zu beachten:
Darüber hinausgehende Wartezeiten werden nur dann gesondert vergütet, wenn aufgrund außergewöhnlich langer Aufenthaltszeiten durch betriebliche Störungen, wie zum Beispiel Defekte an den Toren oder Ausfall der Pumpanlage Mehraufwendungen entstehen. Folgende Regelungen sind zu beachten:
Außerordentliche Wartezeiten von mehr als 120 Minuten werden vor Ort vom Betriebsbüro des Auftraggebers anhand von Nachweiszetteln bestätigt und dokumentiert. Das Original erhält der Auftraggeber, die Durchschrift der Auftragnehmer.
Die außerordentlichen Aufenthaltszeiten werden mit dem Auftragnehmer nach Zeitaufwand abgerechnet. Der Auftragnehmer hat dazu die ihm tatsächlich entstandenen Zusatzkosten transparent in schriftlicher Form nachzuweisen. Der Auftragnehmer hat seine Transportfahrzeuge (Einkammerfahrzeug) so zur Entladung bereitzustellen, dass Wartezeiten beim Entladen, vermieden werden.
Die außerordentlichen Aufenthaltszeiten werden mit dem Auftragnehmer nach Zeitaufwand abgerechnet. Der Auftragnehmer hat dazu die ihm tatsächlich entstandenen Zusatzkosten transparent in schriftlicher Form nachzuweisen. Der Auftragnehmer hat seine Transportfahrzeuge (Einkammerfahrzeug) so zur Entladung bereitzustellen, dass Wartezeiten beim Entladen, vermieden werden.
Reklamationen werden dem Auftragnehmer durch den Auftraggeber schriftlich per E-Mail oder Fax mitgeteilt. Die beanstandeten Aufgaben, z.B. Lieferung von Mindermengen oder Natronlauge mit inkorrekten Massenprozentzahlen, sind innerhalb eines Werktags durch den Auftragnehmer nachzuholen bzw. zu beheben. Die Erledigung der Reklamation ist dem Auftraggeber spätestens am darauf folgenden Tag schriftlich (per Fax oder E-Mail) zu bestätigen.
Reklamationen werden dem Auftragnehmer durch den Auftraggeber schriftlich per E-Mail oder Fax mitgeteilt. Die beanstandeten Aufgaben, z.B. Lieferung von Mindermengen oder Natronlauge mit inkorrekten Massenprozentzahlen, sind innerhalb eines Werktags durch den Auftragnehmer nachzuholen bzw. zu beheben. Die Erledigung der Reklamation ist dem Auftraggeber spätestens am darauf folgenden Tag schriftlich (per Fax oder E-Mail) zu bestätigen.
Kommt es zu einer Fehl- oder Minderleistung des Auftragnehmers, die nicht innerhalb eines Werktages behoben wurde, berechnet der Auftraggeber eine Vertragsstrafe von täglich 5 % des an diesem Tag fälligen Auftragswerts. Sollte die Fehl- oder Minderleistung auch am zweiten Werktag noch nicht behoben sein, behält sich der Auftraggeber vor, eine kurzfristige Ersatzvornahme zu treffen. Die Mehrkosten für diese Ersatzvornahme hat der Auftragnehmer zu tragen. Auch die hierbei entstehenden Verwaltungskosten werden dem Auftragnehmer in Rechnung gestellt.
Kommt es zu einer Fehl- oder Minderleistung des Auftragnehmers, die nicht innerhalb eines Werktages behoben wurde, berechnet der Auftraggeber eine Vertragsstrafe von täglich 5 % des an diesem Tag fälligen Auftragswerts. Sollte die Fehl- oder Minderleistung auch am zweiten Werktag noch nicht behoben sein, behält sich der Auftraggeber vor, eine kurzfristige Ersatzvornahme zu treffen. Die Mehrkosten für diese Ersatzvornahme hat der Auftragnehmer zu tragen. Auch die hierbei entstehenden Verwaltungskosten werden dem Auftragnehmer in Rechnung gestellt.
Sollte es darüber hinaus auf Grund einer Fehl- oder Minderleistung des Auftragnehmers zu einem Anlagenstillstand kommen, behält sich der Auftraggeber zusätzlich das Recht vor, dem Auftragnehmer alle anfallenden Kosten hierfür in Rechnung zu stellen.
Beschreibung der Optionen:
Die Vertragsdauer verlängert sich einmalig um ein weiteres Jahr bis zum 30.4.2018, wenn eine der Vertragsparteien den Vertrag nicht bis zum 31.10.2016 kündigt. Bei einer Kündigung beläuft sich die Vertragsdauer vom 1.5.2016 bis zum 30.4.2017.
(1) Die Vertragsparteien sind berechtigt, jeweils bis zum 01.03 eines Jahres zum 01.05 desselben Jahres (erstmals zum 01.05.2017), eine Anpassung des Entgelts gemäß der folgenden Preisanpassungsformel zu verlangen. Die Preisanpassung erfolgt jährlich und wird an die Entwicklung des Index für gewerbliche Produkte, im speziellen für sonstige anorganische Grundstoffe & Chemikalien (GP-Nr. 2013) des Statistischen Bundesamtes zum jeweiligen Vorjahreswert, gebunden. Bei einer Umstellung des Basisjahres durch das Statistische Bundesamt findet der Verkettungsfaktor entsprechend Anwendung.
(1) Die Vertragsparteien sind berechtigt, jeweils bis zum 01.03 eines Jahres zum 01.05 desselben Jahres (erstmals zum 01.05.2017), eine Anpassung des Entgelts gemäß der folgenden Preisanpassungsformel zu verlangen. Die Preisanpassung erfolgt jährlich und wird an die Entwicklung des Index für gewerbliche Produkte, im speziellen für sonstige anorganische Grundstoffe & Chemikalien (GP-Nr. 2013) des Statistischen Bundesamtes zum jeweiligen Vorjahreswert, gebunden. Bei einer Umstellung des Basisjahres durch das Statistische Bundesamt findet der Verkettungsfaktor entsprechend Anwendung.
Die Neufestsetzung der Vergütung erfolgt nach der folgenden Formel:
P = P0 x NP/NP0
Es bedeuten:
P = Entgelt zum Anpassungszeitpunkt (01.05 des Jahres)
P0 = Vereinbartes Entgelt zum 01.05.2016 bzw. Entgelt gemäß der letzten Anpassung
NP = Jahresdurchschnitt der vom Statistischen Bundesamt ermittelten
Erzeugerpreisindizes für gewerbliche Produkte (Fachserie 17,
Reihe 2), monatliche Veröffentlichung, Erzeugerpreisindex für
vom Zeitraum Januar bis Dezember des Vorjahres, erstmals zum
Jahresdurchschnitt 2016
NP0 = Mittelwert der vom Statistischen Bundesamt ermittelten Erzeugerpreisindizes für gewerbliche Produkte (Fachserie 17, Reihe 2), monatliche Veröffentlichung, Erzeugerpreisindex für sonstige anorganische Grundstoffe & Chemikalien (GP-Nr. 2013), zum Jahresdurchschnitt 2015 bzw. selbiger Index zum Zeitpunkt der letzten Anpassung.
NP0 = Mittelwert der vom Statistischen Bundesamt ermittelten Erzeugerpreisindizes für gewerbliche Produkte (Fachserie 17, Reihe 2), monatliche Veröffentlichung, Erzeugerpreisindex für sonstige anorganische Grundstoffe & Chemikalien (GP-Nr. 2013), zum Jahresdurchschnitt 2015 bzw. selbiger Index zum Zeitpunkt der letzten Anpassung.
Basisjahr für die Preisgleitklausel ist das Jahr 2010(= 100). Im Falle einer Änderung des Basisjahrs erfolgt die Berechnung über den vom Statistischen Bundesamt festgelegten Verkettungsfaktor.
Rechenbeispiel:
P(Berechnung 1. Anpassung zum 1.5.2017 bis 30.4.2018) = P0(Angebotspreis) x NP(Index Jahresdurchschnitt 2016) / NP0 (Index Jahresdurchschnitt 2015)
(2) Das Anpassungsverlangen muss dem Vertragspartner schriftlich und unter Beifügung einer nachvollziehbaren Berechnung sowie der dazugehörigen Berechnungsgrundlage zugehen. Das Verlangen muss erkennen lassen, um welchen Prozentsatz die Entgelte verändert werden sollen.
(2) Das Anpassungsverlangen muss dem Vertragspartner schriftlich und unter Beifügung einer nachvollziehbaren Berechnung sowie der dazugehörigen Berechnungsgrundlage zugehen. Das Verlangen muss erkennen lassen, um welchen Prozentsatz die Entgelte verändert werden sollen.
(3) Eine Anpassung der Entgelte nach Abs. 1 kann nur verlangt werden, wenn sich nach der Preisanpassungsformel eine Veränderung der Entgelte, im Vergleich zum Entgelt am 01.05.2016 bzw. zum Zeitpunkt der letzten Anpassung, um 3 % oder mehr ergibt.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
AVEA Entsorgungsbetriebe GmbH & Co. KG
Im Eisholz 12
51373 Leverkusen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter hat mit dem Angebot folgende Nachweise vorzulegen:
— Aktueller Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
— Aktueller Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Begründung: Der Nachweis ist erforderlich zur Prüfung der Zuverlässigkeit.
Der Bieter hat Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
Ich/wir erklären hiermit,
— dass keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegt, d.h., dass weder ich/wir, noch eine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zugerechnet werden kann, rechtskräftig für eine der Straftaten verurteilt ist, die in § 6 EG Abs. 4 VOL/A aufgeführt sind (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen,
— dass keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegt, d.h., dass weder ich/wir, noch eine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zugerechnet werden kann, rechtskräftig für eine der Straftaten verurteilt ist, die in § 6 EG Abs. 4 VOL/A aufgeführt sind (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen,
— dass mein/unser Unternehmen über eine den Vergabeunterlagen entsprechende Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung verfügt oder im Falle eines etwaigen Zuschlags vor Leistungsbeginn abschließt bzw. erweitert (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit).
Der Auftraggeber wird die Anlagen A und B zu den Vergabeunterlagen und damit die entsprechenden Eigenerklärungen nicht nachfordern. Werden die Anlagen A und B zu den Vergabeunterlagen nicht ausgefüllt und unterschrieben mit dem Angebot eingereicht, so wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
Der Auftraggeber wird die Anlagen A und B zu den Vergabeunterlagen und damit die entsprechenden Eigenerklärungen nicht nachfordern. Werden die Anlagen A und B zu den Vergabeunterlagen nicht ausgefüllt und unterschrieben mit dem Angebot eingereicht, so wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage E zu den Vergabeunterlagen zu machen:
— Darstellung und Erläuterung der Unternehmensstruktur des Bieters (Muttergesellschaften, Niederlassungen) (Eignungskriterien: Zuverlässigkeit, technische Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
— Darstellung und Erläuterung der Unternehmensstruktur des Bieters (Muttergesellschaften, Niederlassungen) (Eignungskriterien: Zuverlässigkeit, technische Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Der Auftraggeber behält sich unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgebots vor, im Falles des Einsatzes von Unterauftragnehmern folgende Nachweise und Erklärungen anzufordern:
— Aktueller Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit).
— Aktueller Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit).
— Darstellung und Erläuterung der Unternehmensstruktur (Muttergesellschaften, Niederlassungen) (Eignungskriterien: Zuverlässigkeit, technische Leistungsfähigkeit).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bieter hat mit dem Angebot folgende Nachweise einzureichen:
— Vorlage von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen des Unternehmens aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist, oder anderer geeigneter Nachweise zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Vorlage von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen des Unternehmens aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist, oder anderer geeigneter Nachweise zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Begründung: Der Nachweis ist erforderlich zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit.
Der Bieter hat ferner Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
Ich/wir erklären hiermit,
— dass keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A vorliegt (Eignungskriterium: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— dass keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A vorliegt (Eignungskriterium: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen.
Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Erklärungen auf Anlage E zu den Vergabeunterlagen zu machen:
— Erklärung über den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Fachkunde). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung über den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Fachkunde). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bieter hat mit dem Angebot folgende Nachweise einzureichen. Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Nachweise für alle Mitglieder einzeln einzureichen:
— Nachweis über die Zulassung des Stoffes gem. REACH-Verordnung (EG-Nr. 1907/2006),
— Aktuelles Produkt- oder Sicherheitsdatenblatt. Im Falle einer Änderung der Datenblätter ist der Auftraggeber unverzüglich zu unterrichten.
Der Bieter hat Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
Ich/wir erklären hiermit,
— alle notwendigen und rechtlich angeordneten Sicherheitsvorkehrungen im Umgang und beim Transport von Gefahrgütern zu jeder Zeit zu beachten.
Der Bieter hat zwingend mit dem Angebot folgende Erklärungen auf Anlage D zu den Vergabeunterlagen einzureichen:
» Erklärung, ob und wenn ja bzgl. welcher Leistungsbestandteile der Bieter Leistungen an Unterauftragnehmer übertragen will. Diese Unterauftragnehmer sind zu benennen, falls sie zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt sind (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
» Erklärung, ob und wenn ja bzgl. welcher Leistungsbestandteile der Bieter Leistungen an Unterauftragnehmer übertragen will. Diese Unterauftragnehmer sind zu benennen, falls sie zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt sind (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage E zu den Vergabeunterlagen zu machen:
— Referenzliste, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Leistungsumfangs (Menge), der Leistungszeit der Auftraggeber (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen,
— Referenzliste, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Leistungsumfangs (Menge), der Leistungszeit der Auftraggeber (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen,
Der Auftraggeber behält sich unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgebots vor, im Falles des Einsatzes von Unterauftragnehmern folgende Erklärung anzufordern:
— Referenzliste, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Leistungsumfangs (Menge), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
— Referenzliste, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Leistungsumfangs (Menge), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich in ausreichender Höhe gegen Haftungsrisiken aus dem Betrieb nach Maßgabe dieses Vertrages zu versichern und dies auf Anforderung durch Vorlage der Versicherungsverträge nachzuweisen. Dies gilt insbesondere für eine Betriebshaftpflichtversicherung. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, spätestens nach Auftragserteilung aber noch vor Leistungsbeginn, eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung mindestens in Höhe von 1 000 000 EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abzuschließen oder eine bereits bestehende Versicherung zu erhöhen. Diese Versicherung ist während der gesamten Laufzeit des Vertrages aufrecht zu erhalten.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich in ausreichender Höhe gegen Haftungsrisiken aus dem Betrieb nach Maßgabe dieses Vertrages zu versichern und dies auf Anforderung durch Vorlage der Versicherungsverträge nachzuweisen. Dies gilt insbesondere für eine Betriebshaftpflichtversicherung. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, spätestens nach Auftragserteilung aber noch vor Leistungsbeginn, eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung mindestens in Höhe von 1 000 000 EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abzuschließen oder eine bereits bestehende Versicherung zu erhöhen. Diese Versicherung ist während der gesamten Laufzeit des Vertrages aufrecht zu erhalten.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Zahlungsbedingung wird auf 30 Tage ohne Skontoabzug festgelegt. Eventuelle Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers sind gegenstandslos.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben gemäß (§ 16 EG Abs. 6 VOL/A) in den Angeboten jeweils zu benennen:
— die Mitglieder sowie
— eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages.
Zu diesem Zweck liegt den Vergabeunterlagen die Anlage B bei. Auf dieser Anlage B zu den Vergabeunterlagen hat die Bietergemeinschaft außerdem zu erklären, dass
— der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber – auch bei der Angebotsabgabe – rechtsverbindlich vertritt,
— alle Mitglieder der Bietergemeinschaft von der Angebotsabgabe an und auch im Falle der Beauftragung als Gesamtschuldner haften.
Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haben außerdem auf Anlage B zu erklären, dass
— keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs.…
… 6 VOL/A vorliegt,
… 4 VOL/A vorliegt, d.h., dass weder ich/wir, noch eine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zugerechnet werden kann, rechtskräftig für eine der Straftaten verurteilt ist, die in § 6 EG Abs. 4 VOL/A aufgeführt sind.
Die in Anlage B zu den Vergabeunterlagen beigefügte Arbeits- und Bietergemeinschaftserklärung ist in jedem Fall den Angebotsunterlagen beizufügen.
Auch wenn keine Arbeits- und Bietergemeinschaft geplant ist, ist die Anlage B zu den Vergabeunterlagen auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Der Auftraggeber wird die Arbeits- und Bietergemeinschaftserklärung nicht nachfordern. Sofern die Anlage B zu den Vergabeunterlagen nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Auch wenn keine Arbeits- und Bietergemeinschaft geplant ist, ist die Anlage B zu den Vergabeunterlagen auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Der Auftraggeber wird die Arbeits- und Bietergemeinschaftserklärung nicht nachfordern. Sofern die Anlage B zu den Vergabeunterlagen nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Die in Anlage C zu den Vergabeunterlagen beigefügte Erklärung zu Arbeits- und Bietergemeinschaften ist in jedem Fall den Angebotsunterlagen beizufügen.
Auch wenn keine Arbeits- und Bietergemeinschaft geplant ist, ist die Anlage C zu den Vergabeunterlagen auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Der Auftraggeber wird die Angaben von Arbeits- und Bietergemeinschaften nicht nachfordern. Sofern die Anlage C zu den Vergabeunterlagen nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Auch wenn keine Arbeits- und Bietergemeinschaft geplant ist, ist die Anlage C zu den Vergabeunterlagen auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Der Auftraggeber wird die Angaben von Arbeits- und Bietergemeinschaften nicht nachfordern. Sofern die Anlage C zu den Vergabeunterlagen nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die in Anlage C zu den Vergabeunterlagen geforderten Angaben zu erläutern. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die geforderten Erläuterungen nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die in Anlage C zu den Vergabeunterlagen geforderten Angaben zu erläutern. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die geforderten Erläuterungen nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Aufwand für die Erstellung des Angebots wird nicht erstattet.
In Ziffer 3 der Vergabeunterlagen sowie in Abschnitt III der Bekanntmachung werden verschiedene Unterlagen und Angaben aufgeführt, die erforderlich sind, um am Vergabeverfahren teilzunehmen.
Bei Nachweisen sind Kopien ausreichend. Das Ausstellungsdatum der jeweiligen Nachweise darf nicht mehr als 12 Monate vor dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote liegen, es sei denn, das Dokument ist unbefristet gültig oder weist eine Gültigkeit aus, die über den Tag der Einreichung des Angebotes hinaus reicht. Der Auftraggeber akzeptiert in Bezug auf die geforderten Nachweise grundsätzlich die Vorlage einfacher Kopien, und zwar auch dann, wenn die ausstellende Behörde selbst formale Bedingungen für die Gültigkeit ihrer Erklärung aufstellt.
Bei Nachweisen sind Kopien ausreichend. Das Ausstellungsdatum der jeweiligen Nachweise darf nicht mehr als 12 Monate vor dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote liegen, es sei denn, das Dokument ist unbefristet gültig oder weist eine Gültigkeit aus, die über den Tag der Einreichung des Angebotes hinaus reicht. Der Auftraggeber akzeptiert in Bezug auf die geforderten Nachweise grundsätzlich die Vorlage einfacher Kopien, und zwar auch dann, wenn die ausstellende Behörde selbst formale Bedingungen für die Gültigkeit ihrer Erklärung aufstellt.
Werden diejenigen Erklärungen und Nachweise, bei denen nicht ausdrücklich die zwingende Einreichung zum Angebotszeitpunkt gefordert ist, nicht, nicht vollständig oder nicht in eindeutig wertbarer Form bis zum Angebotszeitpunkt eingereicht, behält sich der Auftraggeber vor, diese gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A nachzufordern, bzw. vervollständigen oder erläutern zu lassen. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Werden diejenigen Erklärungen und Nachweise, bei denen nicht ausdrücklich die zwingende Einreichung zum Angebotszeitpunkt gefordert ist, nicht, nicht vollständig oder nicht in eindeutig wertbarer Form bis zum Angebotszeitpunkt eingereicht, behält sich der Auftraggeber vor, diese gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A nachzufordern, bzw. vervollständigen oder erläutern zu lassen. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Zwingende Einreichung der Urkalkulation:
— Der Bieter hat die Preisermittlung (Urkalkulation) in einem gesonderten mit „Urkalkulation“ beschrifteten, verschlossenen und mit dem Bieternamen gekennzeichneten Umschlag dem Angebot beizufügen.
Der Auftraggeber wird die Urkalkulation nicht nachfordern.
Sofern die Urkalkulation nicht mit dem Angebot vorgelegt wird,
führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
In der Kalkulation sind Investitions-, Personal- und Materialkosten, Wartungs- und Instandhaltungskosten und Betriebskosten sowie Verwaltungskosten darzustellen. Ferner sind die Ansätze für Wagnis und Gewinn aufzuführen.
Die Urkalkulation wird geöffnet, wenn der Bieter im Rahmen der Wertung bzw. einer etwa erforderlichen Angebotsaufklärung keine nachvollziehbare Begründung für die wirtschaftliche Auskömmlichkeit seines Angebotes abgibt sowie bei erforderlichen Nachverhandlungen im Laufe der Vertragsabwicklung.
Die Urkalkulation wird geöffnet, wenn der Bieter im Rahmen der Wertung bzw. einer etwa erforderlichen Angebotsaufklärung keine nachvollziehbare Begründung für die wirtschaftliche Auskömmlichkeit seines Angebotes abgibt sowie bei erforderlichen Nachverhandlungen im Laufe der Vertragsabwicklung.
Der Auftraggeber teilt in diesen Fällen dem Bieter bzw. Auftragnehmer den Termin zur Öffnung der Urkalkulation 10 Kalendertage vor dem Öffnungstermin mit. Dem Bieter bzw. Auftragnehmer wird überlassen, zum Öffnungstermin zu erscheinen. Erscheint der Bieter bzw. Auftragnehmer zum vereinbarten Öffnungstermin nicht, so wird die Urkalkulation im Nichtbeisein des Bieters bzw. Auftragnehmers durch den Auftraggeber geöffnet. Die Urkalkulation wird danach wieder verschlossen. Die Urkalkulation wird nach Beendigung des Vertrages zurückgegeben, wenn dies gewünscht wird.
Der Auftraggeber teilt in diesen Fällen dem Bieter bzw. Auftragnehmer den Termin zur Öffnung der Urkalkulation 10 Kalendertage vor dem Öffnungstermin mit. Dem Bieter bzw. Auftragnehmer wird überlassen, zum Öffnungstermin zu erscheinen. Erscheint der Bieter bzw. Auftragnehmer zum vereinbarten Öffnungstermin nicht, so wird die Urkalkulation im Nichtbeisein des Bieters bzw. Auftragnehmers durch den Auftraggeber geöffnet. Die Urkalkulation wird danach wieder verschlossen. Die Urkalkulation wird nach Beendigung des Vertrages zurückgegeben, wenn dies gewünscht wird.
Regelungen bezüglich der Weitervergabe an Unterauftragnehmer:
Die als Anlage D zu den Vergabeunterlagen beigefügte Erklärung über den Einsatz von Unterauftragnehmern ist in jedem Fall den Angebotsunterlagen beizufügen.
Auch wenn der Einsatz von Unterauftragnehmern nicht geplant ist, ist die Anlage D zu den Vergabeunterlagen auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Der Auftraggeber wird die Erklärung über den Einsatz von Unterauftragnehmern nicht nachfordern. Sofern die Anlage D zu den Vergabeunterlagen nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Auch wenn der Einsatz von Unterauftragnehmern nicht geplant ist, ist die Anlage D zu den Vergabeunterlagen auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Der Auftraggeber wird die Erklärung über den Einsatz von Unterauftragnehmern nicht nachfordern. Sofern die Anlage D zu den Vergabeunterlagen nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Der Bieter hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen, falls diese zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt sind (z.B. Transportunternehmen).
Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die in Anlage D zu den Vergabeunterlagen geforderten Angaben bezüglich Nachunternehmern, die zum Angebotszeitpunkt noch nicht bekannt waren, nachzureichen bzw. zu erläutern.
Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die in Anlage D zu den Vergabeunterlagen geforderten Angaben bezüglich Nachunternehmern, die zum Angebotszeitpunkt noch nicht bekannt waren, nachzureichen bzw. zu erläutern.
Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Weitervergabe an nachträglich (= nach Zuschlag) benannte Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Die Zustimmung ist nicht erforderlich bei unwesentlichen Teilleistungen.
Angaben für die Prüfung der fachlichen Richtigkeit und Auskömmlichkeit:
Der Bieter hat in Anlage E zu den Vergabeunterlagen neben Erklärungen, die der Eignungsprüfung dienen, auch Angaben zu machen die der Prüfung der fachlichen Richtigkeit und Auskömmlichkeit dienen. Der Auftraggeber fordert die Bieter auf, diejenigen Sachverhalte anzugeben, die bereits zum Angebotszeitpunkt bekannt sind.
Der Bieter hat in Anlage E zu den Vergabeunterlagen neben Erklärungen, die der Eignungsprüfung dienen, auch Angaben zu machen die der Prüfung der fachlichen Richtigkeit und Auskömmlichkeit dienen. Der Auftraggeber fordert die Bieter auf, diejenigen Sachverhalte anzugeben, die bereits zum Angebotszeitpunkt bekannt sind.
Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die geforderten Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-05-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-03-10 📅
Öffnungsort: Avea GmbH & Co. KG, Im Eisholz 3, 51373 Leverkusen.
Ort des Eröffnungstermins: Avea GmbH & Co. KG, Im Eisholz 3, 51373 Leverkusen.
Sprachen
Sonstige Sprachen: Die Amtssprache der Korrespondenz hat in Deutsch zu erfolgen.
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Avea GmbH & Co. KG, Im Eisholz 3, 51373 Leverkusen
Herrn Berndt
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-05-01 📅
Datum des Endes: 2017-04-30 📅
Zusätzliche Informationen
Der Schlusstermin für Bieterfragen beläuft sich auf zehn Werktage (29.2.2016) bis 11:00 Uhr vor Ende der Angebotsfrist.
Bieterfragen sind mit dem Betreff „Bieterfrage zur Ausschreibung Natronlauge“ per E-Mail an einkauf@avea.de oder per Fax an +49 214-8668-450 zu stellen. Zur Gleichbehandlung werden die Fragen und Antworten anonymisiert an alle potentiellen Bieter mitgeteilt.
Bieterfragen sind mit dem Betreff „Bieterfrage zur Ausschreibung Natronlauge“ per E-Mail an einkauf@avea.de oder per Fax an +49 214-8668-450 zu stellen. Zur Gleichbehandlung werden die Fragen und Antworten anonymisiert an alle potentiellen Bieter mitgeteilt.
Es gelten die Fristen nach § 107 Abs. 3 GWB. Auf § 107 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen.
Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 GWB, insbesondere § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 GWB, insbesondere § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).