Die Zuschlagserteilung ist abhängig von der Erfüllung und Einreichung aller in der Veröffentlichung und den Vergabeunterlagen geforderten Erklärungen. Durch den Auftraggeber ist beabsichtigt, nach Prüfung und Wertung der Angebote bei Angebotsgleichheit (BuchPrG) unter Beachtung des Gebotes der Transparenz und Gleichbehandlung die Zuschlagserteilung per Losverfahren durch eine unabhängige Kommission herbeizuführen. Aus Gründen der Mittelstandsförderung wird der Bieter, der bereits ein Teilauftrag (Los) durch Losentscheid erhalten hat, nicht mehr am weiteren Losverfahren beteiligt (Loslimitierung).