Erweisen sich in der Wirtschaftlichkeitsberechnung eines Loses mehrere Lose als gleich wirtschaftlich ist beabsichtigt, unter Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes, des Transparenzgebots und des Diskriminierungsverbots eine Zuschlagserteilung per Losverfahren herbeizuführen, wobei durch Loslimitierung ein bereits zum Zug gekommener Bieter für das weitere Verfahren ausscheidet. Eine Vergabe per Auslosungsverfahren erfolgt unter Beteiligung der Stabstelle Kreisprüfung der Landkreisverwaltung.