Lieferung von Schulausstattungen

Land Berlin, vertreten durch das Landesverwaltungsamt Berlin, LS

Lieferung von Drehstuhl, Klassen-Elementschränke, Holz-Stühle und Holz-Tisch.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-08-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-07-26.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-07-26 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-07-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Möbel
Kurze Beschreibung: Lieferung von Drehstuhl, Klassen-Elementschränke, Holz-Stühle und Holz-Tisch.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Möbel 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Sitze, Stühle sowie Zubehörprodukte und -teile 📦
Schränke und Regale 📦
Möbel 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Berlin, vertreten durch das Landesverwaltungsamt Berlin, LS
Postanschrift: Fehrbelliner Platz 1
Postleitzahl: 10707
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.berlin.de/landesverwaltungsamt 🌏
E-Mail: magdalena.hajdel@lvwa.berlin.de 📧
Telefon: +49 3090139-6138 📞
Fax: +49 9028-3508 📠
URL der Dokumente: http://www.berlin.de/vergabeplattform 🌏
URL der Teilnahme: http://www.berlin.de/vergabeplattform 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-07-26 📅
Einreichungsfrist: 2016-08-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-07-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 146-263221
ABl. S-Ausgabe: 146
Zusätzliche Informationen
ILO-Kernarbeitsnorm. Gemäß § 8 Abs. 2 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (v. 8.7.2010) hat der Bieter entweder ein Zertifikat oder eine Eigenerklärung vorzulegen, dass es noch kein Zertifikat gibt. Für Produkte, die innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) hergestellt wurden, ist eine Herkunftsbescheinigung ausreichend.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 291 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Drehstuhl
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Lieferung von Drehstühlen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 6 000 EUR 💰
Dauer: 12 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Dreimalige optionale Verlängerung des Vertrages um 1 Jahr.
Beschreibung der Optionen: Dreimalige optionale Verlängerung des Vertrages um 1 Jahr.
Zusätzliche Informationen:
ILO-Kernarbeitsnorm.
Gemäß § 8 Abs. 2 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (v. 8.7.2010) hat der Bieter entweder ein Zertifikat oder eine Eigenerklärung vorzulegen, dass es noch kein Zertifikat gibt. Für Produkte, die innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) hergestellt wurden, ist eine Herkunftsbescheinigung ausreichend.
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Bezeichnung des Loses: Klassen-Elementschränke
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Lieferung von Klassen-Elementschränken.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 260 000 EUR 💰
Zusätzliche Informationen: ILO-Kernarbeitsnorm
Bezeichnung des Loses: Holz-Stühle und Holz-Tisch
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung: Lieferung von Holz-Stühlen und Holz-Tisch.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 25 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Eine Vielzahl von Adressen in Berlin, ca. 196 Dienststellen und
max.1 000 Schulen.
max. 1 000 Schulen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind von den Bietern bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische Bieter/Bietergemeinschaften dürfen jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes vorlegen; der Gleichwertigkeitsnachweis des jeweiligen Nachweises ist mit dem Angebot vorzulegen.
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1. Soweit eine Eintragungspflicht besteht, ist ein aktueller Nachweis über den Eintrag in das Berufs -oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedsstaates oder Vertragsstaats desEWRAbkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für die Angebotsabgabe nicht älter als 6 Monate sein), einzureichen. Wenn keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht: Kopie der Gewerbean- und ggf. -ummeldung für die ausführende Betriebsstätte;
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2. Eigenerklärungen zur Zuverlässigkeit gemäß Vordruck „Eigenerklärung gemäß § 6 Absatz 3 VOL/A bzw. §48 Absatz 2 VgV“ (Wirt 321) – siehe unter: http://www.berlin.de/vergabeservice/vergabeleitfaden/formulare, alternativ die Bescheinigung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in Berlin zur Aufnahme in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV-Bescheinigung), bzw. eine Bescheinigung anderer geeigneter Präqualifikationsstellen. Der Bieter kann an Stelle der geforderten Nachweise und Erklärungen eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung gemäß § 50 VgV vorlegen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Bieter, die im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (z. B. Nachunternehmer oder Konzerntöchter), haben entsprechende Nachweise und Erklärungen dem Angebot vorzulegen oder – bei Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung – dort entsprechende Angaben zu machen. Auf Verlangen des Auftraggebers ist der Nachweis (gemäß Vordruck) zu erbringen, dass ihm/ihr die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Bieter, die im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (z. B. Nachunternehmer oder Konzerntöchter), haben entsprechende Nachweise und Erklärungen dem Angebot vorzulegen oder – bei Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung – dort entsprechende Angaben zu machen.
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Bescheinigungen oder jedes andere geeignete Beweismittel, wie technische Unterlagen des Herstellersoder Prüfberichte anerkannter Stellen, welches belegt, dass
die Kriterien der Umweltverordnung- VwVBU-speziell Pkt. 10,11 und 15 eingehalten werden. Nähere Angaben zur Umweltverordnung VwVBU siehe Link http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/beschaffung/
der Artikel im Los 1 über ein GS-Zeichen verfügt.
Die ausschreibende Stelle behält sich vor, Prüfzertifikate sowie Nachweise über DIN EN Normen oder TÜV/GS – Zeichen unter Setzung einer Frist nachzufordern.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Siehe Vergabeunterlagen, insbesondere gelten folgende Mindestanforderungen/Angebotsbedingungen:
1. Eigenerklärung gemäß Vordruck „Erklärung über Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ nach § 9 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz i. V. m. § 1 Abs. 2 Frauenförderverordnung – siehe http://www.berlin.de/vergabeservice/vergabeleitfaden/formulare/
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2. Eigenerklärung gemäß Vordruck „Erklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung undSozialversicherungsbeiträgen“ nach § 1 Abs. 2, 4 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz –
3. Gemäß § 8 Abs. 1 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetztes (v. 8. Juli 2010) gelten dieMindeststandards der ILO-Kernarbeitsnormen.
4. Vorbemerkungen zu den jeweiligen Losen
Es wird auf die Ausschreibungsunterlagen, ergänzend die ZVB/BVB des Landes Berlins verwiesen.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-09-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-08-29 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.berlin.de/landesverwaltungsamt 🌏
Dokumente URL: http://www.berlin.de/vergabeplattform 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesverwaltungsamt Berlin, LS GSt 1
Telefon: +49 3090139-6349 📞
E-Mail: sbvinfo@lvwa.berlin.de 📧
Fax: +49 3090283508 📠
Land: Berlin 🏙️
Internetadresse: http://www.berlin.de/vergabeplattform 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1.Die Bieter haben zu beachten, dass das Angebot an den dafür vorgesehenen Stellen rechtsverbindlichunterzeichnet ist. Grundsätzlich ist die Textform bei der Unterschrift ausreichend.Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur diese bzw. die händische Unterschrift.
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2.Die Angebote und deren Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat entweder schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens 16/2016 auf dem verschlossenen Behältnis/Umschlag zu erfolgen oder über die Vergabeplattform des Landes Berlin. http://www.berlin.de/vergabeplattform.
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Zur Nutzung der Vergabeplattform ist eine Anmeldung erforderlich. Die Übersendung per Telefax oder mittels E-Mail, ist nicht zulässig. Angebote, die per Fax oder per E-Mail übersandt werden, werden im Verfahren nicht berücksichtigt.
3.Die Übermittlung von Fragen an den Auftraggeber hat ausschließlich schriftlich / per Fax / E-Mail unter Angabe des Aktenzeichens 16/2016 zu erfolgen. Andere, insbesondere telefonische Anfragen,werden nicht beantwortet. Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben müssen bis spätestens 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist angefordert werden.
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Hinweis:
4.Eine automatische Information, über Änderungen oder Konkretisierungen der Ausschreibungs-unterlagen, erfolgt nur an alle registrierten Bewerber. Nichtregistrierte Interessenten sind verpflichtet,sich eigenverantwortlich über Änderungen etc., auf der Vergabeplattform, unter https://www.berlin.de/vergabeplattform, zu informieren.
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5. Die geforderten Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind dem Angebot vollständig beizufügen, es seidenn, der Auftraggeber hat ausdrücklich etwas anders bestimmt. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkundenkönnen in Kopie beigefügt werden. Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignungdes Bieters/der Bietergemeinschaft die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. Dies können insbesondere ein Bundes- oder Gewerbezentralregisterauszug sein. Es wird darauf hingewiesen, dass nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt werden und darüber hinausgehende Unterlagen nicht erwünscht sind. Angebote, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen. Die in Ziffer III.2.2) der Bekanntmachung geforderten Nachweise sind Mindestanforderungen.
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6.Der Auftraggeber behält sich ggf. die Nachforderung von Unterlagen vor.(z. B. Unterlagen die die Eignungbetreffen)
7.Die Teile des Angebotes, die Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten oder aus anderen wichtigenGründen dem Geheimschutz unterliegen, sind entsprechend zu kennzeichnen.
8.Der Auftraggeber behält sich vor, die nach § 4 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz vom 8.7.2010 in der jeweils geltenden Fassung verlangten Nachweise von dem Bieter, der den Zuschlag erhalten soll,zu verlangen.
9.Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter und Bieterinnen sowie Bewerberinnen und Bewerber eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist. Die Maßnahmen nach § 2 FFV, hier insbesondere § 2 Nr. 7, Nr. 9, können durch vorhandene anerkannte und geeignete Auszeichnungen oder Zertifizierungen nachgewiesen werden. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt. Auf der Grundlage von § 13 LGG wird ausdrücklich auf §§ 6 Abs. 1, 4 Nr. 3, 7 FFV verwiesen.
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Mit dem Angebot sind Zertifikate bzw. die Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (Wirt 326) einzureichen.
Die in § 48 Abs. 2 VgV grundsätzliche Zulassung von Eigenerklärungen wird durch §§ 4 Abs. 1, 8Abs. 3 S. 2, 10 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (v. 8.7.2010) eingeschränkt.
Rechtzeitig angeforderte zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben werden bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt.
10.Im Übrigen gelten die Anforderungen der Vergabeunterlagen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316 📞
Fax: +49 3090137613 📠
Internetadresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
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jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135GWB).
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Quelle: OJS 2016/S 146-263221 (2016-07-26)