Lieferung von Strom ab 1.1.2017

Amt Kaltenkirchen-Land

Lieferung von Strom ab dem 1.1.2017 an die Abnahmestellen des Amts Kaltenkirchen-Land und der zugehörigen Gemeinden mit einer Menge von ca. 1 000 000 kWh pro Lieferjahr für ca. 162 Abnahmestellen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-10-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-09-14.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-09-14 Auftragsbekanntmachung
2016-12-19 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-09-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Strom ab dem 1.1.2017 an die Abnahmestellen des Amts Kaltenkirchen-Land und der zugehörigen Gemeinden mit einer Menge von ca. 1 000 000 kWh pro Lieferjahr für ca. 162 Abnahmestellen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizität 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Elektrizität 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Segeberg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Amt Kaltenkirchen-Land
Postanschrift: Schmalfelder Straße 9
Postleitzahl: 24568
Postort: Kaltenkirchen
Kontakt
Internetadresse: http://www.kaltenkirchen-land.de 🌏
E-Mail: daniel.peper@kaltenkirchen-land.landsh.de 📧
Telefon: +49 4191/5009-47 📞
Fax: +49 4191/5009-32 📠
URL der Dokumente: https://emscon.protonet.info/public_links/Yloqj1jI1YNzZ6XP1fEYFA 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-09-14 📅
Einreichungsfrist: 2016-10-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-09-17 📅
Datum des Beginns: 2017-01-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 180-322384
ABl. S-Ausgabe: 180
Zusätzliche Informationen
Nicht öffentlich.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Informationen über Lose: Gemeinsame Vergabe von Los 1 und Los 2.
Bezeichnung des Loses: Abnahmestellen ohne Leistungsmessung (SLP) und Straßenbeleuchtung
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Strom für die Abnahmestellen ohne Leistungsmessung (SLP) und für die Straßenbeleuchtung mit einem jährlichen Strombedarf von ca. 900 000 kWh für ca. 161 Abnahmestellen.
Beschreibung der Verlängerungen: Optionale Verlängerung um 1 mal 1 Jahr.
Bezeichnung des Loses: Abnahmestellen mit Leistungsmessung (RLM)
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Strom für eine Abnahmestelle mit Leistungsmessung (RLM) mit einem jährlichen Strombedarf von ca. 100 000 kWh.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Amt Kaltenkirchen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6 EG Abs. 6 VOL/A, § 7 EG Abs. 1, 4, 5, 8 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
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Wenn kein Präqualifikationsnachweis erbracht werden kann, wird ein Nachweis der personellen, technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der Zuverlässigkeit der Geschäftsleitung gefordert. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn eine unterzeichnete Eigenerklärung und die Anzeige gem. § 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vorgelegt werden. Bieter, die nicht anzeigepflichtig nach § 5 EnWG sind und auch freiwillig keine Anzeige nach § 5 des EnWG abgegeben haben, haben dem Angebot zur Strombelieferung einen Berufs- oder Handelsregisterauszug sowie eine aktuelle Bilanz oder einen aktuellen Geschäftsbericht oder vergleichbare Unterlagen beizulegen. Anstelle der Anzeige nach § 5 EnWG wird als Nachweis auch die Genehmigung nach § 3 der alten Fassung des EnWG oder eine vergleichbare Genehmigung anerkannt. Der Auftrag kann von folgenden Erklärungen oder Nachweisen abhängig gemacht werden, die ggf. vom Bieter auf Anforderung nachzureichen sind:
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— Bankauskunft;
— Referenzen zum Nachweis der energiewirtschaftlichen Bestätigung innerhalb der letzten 3 Jahre;
— Berufs-oder Handelsregisterauszug und eine aktuelle Bilanz oder einen aktuellen Geschäftsbericht oder vergleichbare Unterlagen;
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich
Stromlieferungen der letzten 3 Geschäftsjahre.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6 EG Abs. 6 VOL/A, § 7 EG Abs. 1, 4, 5, 8 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
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Wenn kein Präqualifikationsnachweis erbracht werden kann, wird ein Nachweis der personellen, technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der Zuverlässigkeit der Geschäftsleitung gefordert. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn eine unterzeichnete Eigenerklärung und die Anzeige gem. § 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vorgelegt werden. Bieter, die nicht anzeigepflichtig nach § 5 EnWG sind und auch freiwillig keine Anzeige nach § 5 des EnWG abgegeben haben, haben dem Angebot zur Strombelieferung einen Berufs- oder Handelsregisterauszug sowie eine aktuelle Bilanz oder einen aktuellen Geschäftsbericht oder vergleichbare Unterlagen beizulegen. Anstelle der Anzeige nach § 5 EnWG wird als Nachweis auch die Genehmigung nach § 3 der alten Fassung des EnWG oder eine vergleichbare Genehmigung anerkannt. Der Auftrag kann von folgenden Erklärungen oder Nachweisen abhängig gemacht werden, die ggf. vom Bieter auf Anforderung nachzureichen sind:
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— Bankauskunft;
— Referenzen zum Nachweis der energiewirtschaftlichen Bestätigung innerhalb der letzten 3 Jahre;
— Berufs-oder Handelsregisterauszug und eine aktuelle Bilanz oder einen aktuellen Geschäftsbericht oder vergleichbare Unterlagen;
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich
Stromlieferungen der letzten 3 Geschäftsjahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6 EG Abs. 6 VOL/A, § 7 EG Abs. 1, 4, 5, 8 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
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Wenn kein Präqualifikationsnachweis erbracht werden kann, wird ein Nachweis der personellen, technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der Zuverlässigkeit der Geschäftsleitung gefordert. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn eine unterzeichnete Eigenerklärung und die Anzeige gem. § 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vorgelegt werden. Bieter, die nicht anzeigepflichtig nach § 5 EnWG sind und auch freiwillig keine Anzeige nach § 5 des EnWG abgegeben haben, haben dem Angebot zur Strombelieferung einen Berufs- oder Handelsregisterauszug sowie eine aktuelle Bilanz oder einen aktuellen Geschäftsbericht oder vergleichbare Unterlagen beizulegen. Anstelle der Anzeige nach § 5 EnWG wird als Nachweis auch die Genehmigung nach § 3 der alten Fassung des EnWG oder eine vergleichbare Genehmigung anerkannt. Der Auftrag kann von folgenden Erklärungen oder Nachweisen abhängig gemacht werden, die ggf. vom Bieter auf Anforderung nachzureichen sind:
Mehr anzeigen
— Bankauskunft;
— Referenzen zum Nachweis der energiewirtschaftlichen Bestätigung innerhalb der letzten 3 Jahre;
— Berufs-oder Handelsregisterauszug und eine aktuelle Bilanz oder einen aktuellen Geschäftsbericht oder vergleichbare Unterlagen;
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich
Stromlieferungen der letzten 3 Geschäftsjahre.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-12-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-10-20 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ort des Eröffnungstermins: Kaltenkirchen.
Zusätzliche Informationen: Nicht öffentlich.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herr Daniel Peper
Dokumente URL: https://emscon.protonet.info/public_links/Yloqj1jI1YNzZ6XP1fEYFA 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: E/M/S Energieconsulting GmbH
Postanschrift: Braunsbergstr. 19a
Postort: Münster
Postleitzahl: 48155
Telefon: +49 251/3833075 📞
E-Mail: hobeling@ems-consulting.de 📧
Fax: +49 251/3833820 📠
Land: Münster, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: http://www.ems-consulting.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie
Postanschrift: Düsterbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431/988-4640 📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Fax: +49 431/988-4702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 180-322384 (2016-09-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-12-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 687459.05 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-12-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-12-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 247-451344
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 180-322384
ABl. S-Ausgabe: 247

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Strom für die Abnahmestellen ohne Leistungsmessung (SLP) und für die Straßenbeleuchtung mit einem jährlichen Strombedarf von ca. 900 000 kWh für ca. 161 Abnahmestellen.
Lieferung von Strom für eine Abnahmestelle mit Leistungsmessung (RLM) mit einem jährlichen Strombedarf von ca. 100 000 kWh.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-11-29 📅
Quelle: OJS 2016/S 247-451344 (2016-12-19)