Lieferung von Tinte- und Tonerprodukten

Logistik Zentrum Niedersachsen – Landesbetrieb -, Außenstelle Hannover

Es ist beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Tinte- und Tonerprodukten in vier Losen für die Landesbehörden in Niedersachsen mit einer Preisbindung von 12 Monaten sowie optional drei einseitigen Vertragsverlängerungen zu jeweils höchstens 12 Monaten mit einem Unternehmen (§21 Abs. 1 VgV) abzuschließen. Weitere Einzelheiten sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen. Der Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. Oktober 2016. Die erste Lieferung ist nach der ersten Webshopbestellung auszuführen, die mit Vertragsbeginn erfolgen kann.
Um sein einseitiges Optionsrecht zur dreimaligen Vertragsverlängerung um jeweils höchstens 12 weitere Monate auszuüben, fordert der Auftraggeber den Auftragnehmer spätestens 3 Monate vor Auslauf des Rahmenvertrages zu einer Stellungnahme auf, ob der Vertrag zu den geschlossenen Preisbindungen verlängert werden kann. Falls seitens des Auftragnehmers eine Preisänderung /-anpassung notwendig ist, soll dieser die Notwendigkeit einer solchen detailliert anhand objektiver Kriterien nachvollziehbar darlegen. Eine Preisänderung /-anpassung ist nur einvernehmlich nach Überprüfung und Feststellung der Wirtschaftlichkeit möglich.
Für die 4 Lose strebt der Auftraggeber eine Rahmenvertragsvereinbarung mit einem Auftragnehmer an, der sowohl das Kernsortiment (siehe Angebotsvordruck) als auch ein Randsortiment liefern soll.
Das Kernsortiment besteht aus den 50 umsatzstärksten Produkten. Der Umsatz basiert auf den Auswertungen der Jahre 2012-2015. Über das Kernsortiment hinaus wird der Auftraggeber auch die weiteren erforderlichen Tinte- und Tonerprodukte (Randsortiment) über den neuen Rahmenvertragspartner beschaffen.
Das Randsortiment für:
Los 1: bezieht sich nur auf Original Toner
Los 2: bezieht sich nur auf Rebuilt Toner
Los 3: bezieht sich nur auf Original Tinte
Los 4: bezieht sich nur auf Rebuilt Tinte
Die Auslieferungen erfolgen werktags an die in den jeweiligen Bestellungen definierten Lieferanschriften des Landes Niedersachsen inkl. niedersächsischer Inseln, die entsprechend der konkreten Bestellung abzuwickeln sind.
Der Auftraggeber behält sich im Rahmen der Angebotswertung die Möglichkeit vor, zur Verifizierung der angebotenen Produkte zu einzelnen Losen Muster anzufordern.
Falls der Auftraggeber von der Möglichkeit Gebrauch macht, sind die Muster nach schriftlicher Aufforderung durch die Vergabestelle an die Vergabestelle zu liefern.
Das Überlassen sowie die Lieferung und Abholung der Muster wird nicht vergütet. Die Dauer der Musterstellung beträgt mindestens 10 Werktage. Danach ist der Bieter berechtigt, die Muster wieder bei der Vergabestelle abzuholen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-06-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-05-13.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-05-13 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-05-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Tonerpatronen
Menge oder Umfang:
Die voraussichtliche Gesamtauftragssumme inkl. der Optionen beträgt ca. 20.800.000,00 EUR netto (ohne Umsatzsteuer). Dieses in Aussicht genommene Auftragsvolumen ist vom Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) so genau wie möglich ermittelt und beschrieben worden. Eine abschließende Festlegung ist jedoch wegen der Natur der Beschaffung, insbesondere wegen des nicht exakt vorhersehbaren Kauf-/Abrufverhaltens, weder möglich noch erforderlich (§ 21 Abs. 1 Satz 2 VgV). Das hier genannte Beschaffungsvolumen unterliegt infolge von nicht abschließend kalkulierbaren Bedarfszahlen der Kunden des Logistik Zentrum Niedersachsen – die Behörden und Dienststellen der niedersächsischen Landesverwaltung – erheblichen Schwankungen mit der Folge, dass insoweit lediglich eine Grobkalkulation angegeben werden kann. Somit stellt dieses Volumen lediglich eine Vorhersage und einen Anhaltspunkt zu Angebotserstellung und -kalkulation dar und begründet keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers.Der Gesamtauftrag ist gem. § 97 Abs. 4 GWB in 4 Fachlose aufgeteilt.Los 1: Original TonerLos 2: Rebuilt TonerLos 3: Original TinteLos 4: Rebuilt TinteDer Bieter kann ein Angebot auf ein Los, auf mehrere oder auf alle Lose abgeben; eine Loslimitierung findet nicht statt. Der Zuschlag erfolgt losweise.20 800 000
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Gesamtwert des Auftrags: 20 800 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Tonerpatronen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Logistik Zentrum Niedersachsen – Landesbetrieb -, Außenstelle Hannover
Postanschrift: Podbielskistraße 166
Postleitzahl: 30177
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.lzn.niedersachsen.de 🌏
E-Mail: katrin.herold@lzn.de 📧
Fax: +49 51189848-299 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-05-13 📅
Einreichungsfrist: 2016-06-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-05-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 094-169188
ABl. S-Ausgabe: 94
Zusätzliche Informationen
Am 01. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll Verzerrungen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge entgegenwirken, die durch den Einsatz von Niedriglohnkräften entstehen, Belastungen für die sozialen Sicherungssysteme mildern sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau-, Dienst- und Lieferleistungen – einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) – ab einem geschätzten Auftragswert von 10.000,00 EUR (netto). Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen des Abschnittes 2 der Vergabe- und Vertragsordnung (VgV) der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden, sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 31. Oktober 2013. Der Auftraggeber behält sich im Rahmen der Angebotswertung die Möglichkeit vor, zur Verifizierung der angebotenen Produkte zu einzelnen Losen Muster anzufordern. Falls der Auftraggeber von der Möglichkeit Gebrauch macht, sind die Muster nach schriftlicher Aufforderung durch die Vergabestelle an die Vergabestelle zu liefern. Das Überlassen sowie die Lieferung und Abholung der Muster wird nicht vergütet. Die Dauer der Musterstellung beträgt mindestens 10 Werktage. Danach ist der Bieter berechtigt, die Muster wieder bei der Vergabestelle abzuholen. Sollten die angeforderten Produkte nicht binnen der gesetzten Fristen oder nicht mit den im Angebot angegebenen Funktionalitäten und Spezifikationen geliefert werden, wird das Angebot vom weiteren Wettbewerb ausgeschlossen. Im Falle von Tinte-/Toner-Rebuiltprodukten haben diese vom Bieter angegebenen Rebuiltprodukte als Mindestleistung die Druckleistung des entsprechenden Tinte-/Toner-Originalprodukts zu erreichen („A“). Eine höhere Seitenleistung, bzw. Füllmenge bleibt bei der Wertung unberücksichtigt. Rebuiltprodukte, die diese Mindestdruckleistung nicht erreichen, stellen kein zuschlagsfähiges Angebot dar. Entsprechende Angebote werden zwingend ausgeschlossen. Der Auftragnehmer sichert dem Auftraggeber schriftlich zu, dass er die Nutzungs- und Verwertungsrechte zu den Grafiken und Texten aller in der Rahmenvereinbarung enthaltenen Produkte besitzt und dass diese für die vereinbarte Vertragslaufzeit dem Auftraggeber zur uneingeschränkten Nutzung im Webshop überlassen werden. Eine entsprechende Eigenerklärung zum Urheberrecht ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Im Hinblick auf das Recht zur Akteneinsicht (§ 165 Abs. 1 GWB) im Falle eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens werden die Bieter aufgefordert, Angaben in ihren Angeboten kenntlich zu machen, in die aus wichtigen Gründen, insbesondere aus Gründen des Geheimnisschutzes oder zur Wahrung von Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen, auch nicht im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens Einsicht durch Wettbewerber genommen werden soll (vgl. § 165 Abs. 3 GWB). Das Logistik Zentrum Niedersachsen wird im Falle eines Nachprüfungsverfahrens keine weitergehenden Kennzeichnungen an den Angeboten der Bieter vornehmen, so dass diese ggf. zur Akteneinsicht von der Vergabekammer freigegeben werden. Nicht gekennzeichnete Angaben werden ggf. durch die Vergabekammer Dritten gegenüber offen gelegt. Eine entsprechende Erklärung ist in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten. Das schriftliche Angebot ist als solches zu kennzeichnen und bis zu der unter Abschnitt IV.3.4 genannten Frist bei der unter Abschnitt I.1 angegebenen Adresse (Kontaktstelle) in einem fest verschlossenen fensterlosen Umschlag einzureichen (§ 53 Abs. 5 VgV). Dieser Umschlag ist mit dem den Vergabeunterlagen beigefügten Angebotsaufkleber mit der Aufschrift: „Angebotsunterlagen im Vergabeverfahren, Nicht vor Submissionstermin öffnen!“ von außen sichtbar zu kennzeichnen. Der Umschlag ist zu adressieren an das Logistik Zentrum Niedersachsen – Landesbetrieb -, Außenstelle Hannover, Podbielskistr. 166, 30177 Hannover. Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren – Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vergabeunterlagen einschließlich Anlagen eventuell unbeabsichtigte unzutreffende und/oder unvollständige Angaben (Fehler) enthalten können. Das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) sowie das Land Niedersachsen übernehmen hierfür – soweit rechtlich zulässig – keine Garantie oder Gewährleistung für aus den übergebenen Unterlagen erkennbare Fehler. Der Bieter muss sich über die Anforderungen an die zu erbringenden Leistungen selbst ein Bild verschaffen, die Informationen und Unterlagen des LZN entsprechend überprüfen und ggf. die Korrektur durch das LZN beantragen. Der Bieter bestätigt mit der Abgabe seines Angebots konkludent, sich ausreichend über die tatsächlichen Voraussetzungen seines Angebots informiert zu haben. Die Vergabeunterlagen können ab sofort elektronisch unter http://vergabe.niedersachsen.de nach kostenfreier Registrierung kostenlos heruntergeladen werden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es ist beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Tinte- und Tonerprodukten in vier Losen für die Landesbehörden in Niedersachsen mit einer Preisbindung von 12 Monaten sowie optional drei einseitigen Vertragsverlängerungen zu jeweils höchstens 12 Monaten mit einem Unternehmen (§21 Abs. 1 VgV) abzuschließen. Weitere Einzelheiten sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen. Der Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. Oktober 2016. Die erste Lieferung ist nach der ersten Webshopbestellung auszuführen, die mit Vertragsbeginn erfolgen kann.
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Um sein einseitiges Optionsrecht zur dreimaligen Vertragsverlängerung um jeweils höchstens 12 weitere Monate auszuüben, fordert der Auftraggeber den Auftragnehmer spätestens 3 Monate vor Auslauf des Rahmenvertrages zu einer Stellungnahme auf, ob der Vertrag zu den geschlossenen Preisbindungen verlängert werden kann. Falls seitens des Auftragnehmers eine Preisänderung /-anpassung notwendig ist, soll dieser die Notwendigkeit einer solchen detailliert anhand objektiver Kriterien nachvollziehbar darlegen. Eine Preisänderung /-anpassung ist nur einvernehmlich nach Überprüfung und Feststellung der Wirtschaftlichkeit möglich.
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Für die 4 Lose strebt der Auftraggeber eine Rahmenvertragsvereinbarung mit einem Auftragnehmer an, der sowohl das Kernsortiment (siehe Angebotsvordruck) als auch ein Randsortiment liefern soll.
Das Kernsortiment besteht aus den 50 umsatzstärksten Produkten. Der Umsatz basiert auf den Auswertungen der Jahre 2012-2015. Über das Kernsortiment hinaus wird der Auftraggeber auch die weiteren erforderlichen Tinte- und Tonerprodukte (Randsortiment) über den neuen Rahmenvertragspartner beschaffen.
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Das Randsortiment für:
Los 1: bezieht sich nur auf Original Toner
Los 2: bezieht sich nur auf Rebuilt Toner
Los 3: bezieht sich nur auf Original Tinte
Los 4: bezieht sich nur auf Rebuilt Tinte
Die Auslieferungen erfolgen werktags an die in den jeweiligen Bestellungen definierten Lieferanschriften des Landes Niedersachsen inkl. niedersächsischer Inseln, die entsprechend der konkreten Bestellung abzuwickeln sind.
Der Auftraggeber behält sich im Rahmen der Angebotswertung die Möglichkeit vor, zur Verifizierung der angebotenen Produkte zu einzelnen Losen Muster anzufordern.
Falls der Auftraggeber von der Möglichkeit Gebrauch macht, sind die Muster nach schriftlicher Aufforderung durch die Vergabestelle an die Vergabestelle zu liefern.
Das Überlassen sowie die Lieferung und Abholung der Muster wird nicht vergütet. Die Dauer der Musterstellung beträgt mindestens 10 Werktage. Danach ist der Bieter berechtigt, die Muster wieder bei der Vergabestelle abzuholen.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Original Toner
Kurze Beschreibung: Original Toner.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Rebuilt Toner
Kurze Beschreibung: Rebuilt Toner.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Original Tinte
Kurze Beschreibung: Original Tinte.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Rebuilt Tinte
Kurze Beschreibung: Rebuilt Tinte.
Menge oder Umfang:
Die voraussichtliche Gesamtauftragssumme inkl. der Optionen beträgt ca. 20.800.000,00 EUR netto (ohne Umsatzsteuer). Dieses in Aussicht genommene Auftragsvolumen ist vom Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) so genau wie möglich ermittelt und beschrieben worden. Eine abschließende Festlegung ist jedoch wegen der Natur der Beschaffung, insbesondere wegen des nicht exakt vorhersehbaren Kauf-/Abrufverhaltens, weder möglich noch erforderlich (§ 21 Abs. 1 Satz 2 VgV). Das hier genannte Beschaffungsvolumen unterliegt infolge von nicht abschließend kalkulierbaren Bedarfszahlen der Kunden des Logistik Zentrum Niedersachsen – die Behörden und Dienststellen der niedersächsischen Landesverwaltung – erheblichen Schwankungen mit der Folge, dass insoweit lediglich eine Grobkalkulation angegeben werden kann. Somit stellt dieses Volumen lediglich eine Vorhersage und einen Anhaltspunkt zu Angebotserstellung und -kalkulation dar und begründet keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers.
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Der Gesamtauftrag ist gem. § 97 Abs. 4 GWB in 4 Fachlose aufgeteilt.
Los 1: Original Toner
Los 2: Rebuilt Toner
Los 3: Original Tinte
Los 4: Rebuilt Tinte
Der Bieter kann ein Angebot auf ein Los, auf mehrere oder auf alle Lose abgeben; eine Loslimitierung findet nicht statt. Der Zuschlag erfolgt losweise.
Beschreibung der Optionen:
Drei einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 Monaten.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Dauer: 12 Monate
Referenznummer: AZ: 0029-RV-ITV/2016-03.37
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Niedersachsen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A. Allgemeine Teilnahmebedingungen (Abschnitt III.2.1-III.2.3):
Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter Abschnitt III.2.1 bis III.2.3 aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Beabsichtigt ein Bieter sich mit einer Bietergemeinschaft an dem Vergabeverfahren zu beteiligen, hat er die hierfür maßgeblichen Gründe schriftlich mitzuteilen und zusammen mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.2.1) aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen Mitgliedern bzw. dem bevollmächtigtem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt III.2.2 und III.2.3) gem. § 47 Abs. 1 VgV der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter Abschnitt III.2.2 und
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III.2.3 bezeichneten Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/ oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die unter Abschnitt III.2.1) aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 47 Abs. 1 VgV (Dritte) nach der Rechtsprechung nicht nur ein selbständiges, vom Bieter rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/- angehöriges Unternehmen zu verstehen ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 15.3.2012, Verg 2/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.6.2010, VII-Verg 13/10). Im Falle der Eignungsleihe nach § 47 Abs. 1 VgV
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ist der Auftragnehmer verpflichtet, diese/n benannten Dritten bei der Auftragsdurchführung in dem Umfang einzusetzen, wie er den/die Dritten zur Auftragsdurchführung benennt und sich auf dessen/deren Fachkunde und/oder Leistungsfähigkeit beruft.
Beabsichtigen Bieter, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 25 S. 1 Richtlinie 2004/18/EG) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen – , haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen. Zum Nachweise der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des/der Unterauftragnehmer/s sind die unter Abschnitt III.2.1) aufgeführten Unterlagen für diese/n Unterauftragnehmer auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Eine namentliche Benennung der Unterauftragnehmer oder eine Vorlage der Unterlagen nach Abschnitt III.2.1) für die Unterauftragnehmer im Angebot ist nicht erforderlich.
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Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Angebote ist nicht erforderlich.
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B. Die geforderten Eignungsunterlagen bzgl. Abschnitt III.2.1 im Einzelnen:
— Angaben zur Firma und zum Firmenprofil. Dieser Vordruck beinhaltet u. a. Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand, zur beruflichen Qualifikation der Beschäftigten, zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, zur Tariftreue und zum Mindestlohn, zur Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen), zum Umsatz, zu den Referenzen, zu den gewerblichen Schutzrechten und zur Kenntnisnahme des Hinweises zu § 165 Abs. 1 GWB (Akteneinsicht). (Vordruck ist den Vergabeunterlagen beigefügt)
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— ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft (dieser Vordruck ist nur im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft von allen Beteiligten auszufüllen und zu unterschreiben)
— ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von
Subunternehmen. Dieser Vordruck ist nur im Falle der Inanspruchnahme eines oder mehrerer wesentlichen/r Subunternehmer(s) vom Bieter und im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft durch das bevollmächtigte Mitglied auszufüllen und zu unterschreiben. (Vordruck ist den Vergabeunterlagen beigefügt)
eignungsrelevanten Dritten. Dieser Vordruck ist nur im Falle der Inanspruchnahme eines oder mehrerer eignungsrelevanten/r Dritten/r vom Bieter und im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft durch das bevollmächtigte Mitglied auszufüllen und zu unterschreiben. (Vordruck ist den Vergabeunterlagen beigefügt)
— Zertifizierungen des Qualitätsmanagementsystem gem. DIN EN ISO 9001:2008 oder vergleichbar
— ggf. Zertifizierung des Umweltmanagementsystem gem. DIN EN ISO 14001 oder EMAS oder vergleichbar.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Erklärungen hinsichtlich der Bonität des Unternehmens und des Umsatzes sind im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten. (siehe Ziffer III.2.1).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
— Referenzen, über die wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer. Eine entsprechende Tabelle ist im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten. (siehe Ziffer III.2.1)
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— Lieferkontinuität. Das Logistik Zentrum Niedersachsen arbeitet u. a. nach den Prinzipien und Methoden, wie sie für automatisierte Webshopverfahren üblich sind. Aufträge werden in der Regel durch E-Mail, in Ausnahmefällen per Telefax erteilt. Als weiterer Nachweis zur Eignung, speziell der technischen Leistungsfähigkeit, hat der Bieter in seinem Angebot darzustellen, wie er in geeigneter Weise die Lieferkontinuität auf der Grundlage von Bestellungen, die ihm von dem Logistik Zentrum Niedersachsen als automatisiert zugehende Webshopbestellungen zur Verfügung gestellt werden, garantiert (i.S.v. § 276 Abs. 1 S. 1 BGB). Die Darstellung der Lieferkontinuität soll eine möglichst ausführliche Beschreibung der betriebsinternen Vorgangsbearbeitung bis zur Zustellung der Ware enthalten, insbesondere in zeitlicher Hinsicht und zum Thema Problembewältigung bei absehbaren Lieferverzögerungen. Des Weiteren hat der Bieter in seiner Darstellung zur Lieferkontinuität anzugeben, ob eine betriebseigene Lagerung der Artikel vorgesehen ist oder ob und wie die zu liefernden Bedarfe seinerseits noch von Vorlieferanten geordert werden müssen.
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— Zertifizierung im Falle von Rebuiltprodukten nach DIN 33870-1 oder gleichwertig (für Toner) bzw. DIN 33870-2 oder gleichwertig (für Tinte).
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Darlegung der besonderen Bedingungen: Berücksichtigung finden nur Produkte, die unter den in den Kernarbeitsnormen der ILO festgelegten Mindestanforderungen hergestellt und/oder verarbeitet wurden.
Des Weiteren müssen die zum Zeitpunkt der Leistungsausführung geltenden Umweltschutzanforderungen, wie z. B.
— Einhaltung von Umweltschutzvorgaben,
— Einhaltung der jeweils gültigen lokalen ökologischen Mindeststandards,
— Verpflichtung zur Umweltschonung,
— FCKW-Verwendungsverbot,
— Einhaltung von Zollvorschriften,
sowie die Arbeitsschutzanforderungen der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union müssen erfüllt werden. Im Zweifelsfall gilt das strengere Recht. Die Erklärungen hinsichtlich der Einhaltung der Kernarbeitsnormen im Sinne der ILO-Konventionen (insbesondere der Nrn. 29, 87, 98, 100, 105, 111, 138 und 182) sowie zur Einhaltung von Sozialstandards sind in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten. (siehe Ziffer III.2.1 dieser EU-Bekanntmachung)
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Gem. § 11 NTVergG kann der öffentliche Auftraggeber für die Auftragsausführung soziale Anforderungen stellen, sofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer beschäftigt. In diesem Fall, stellt der Auftragnehmer sicher, dass bei der Ausführung des Auftrages mindestens eine Person nicht nur unwesentlich mitwirkt, die
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— schwerbehindert i.S.d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist oder
— unmittelbar vor ihrer Beschäftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos i.S.d. § 18 Abs. 1 SGB III war oder
— sich in der Berufsausbildung befindet.
Mit dem Angebot hat der Bieter einen aktuellen Händlerkatalog inkl. Preisen einzureichen.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 1
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-08-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Herold

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: AZ: 0029-RV-ITV/2016-03.37
Zusätzliche Informationen
Am 01. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll Verzerrungen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge entgegenwirken, die durch den Einsatz von Niedriglohnkräften entstehen, Belastungen für die sozialen Sicherungssysteme mildern sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau-, Dienst- und Lieferleistungen – einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) – ab einem geschätzten Auftragswert von 10.000,00 EUR (netto).
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Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen des Abschnittes 2 der Vergabe- und Vertragsordnung (VgV) der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden, sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 31. Oktober 2013.
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Der Auftraggeber behält sich im Rahmen der Angebotswertung die Möglichkeit vor, zur Verifizierung der angebotenen Produkte zu einzelnen Losen Muster anzufordern. Falls der Auftraggeber von der Möglichkeit Gebrauch macht, sind die Muster nach schriftlicher Aufforderung durch die Vergabestelle an die Vergabestelle zu liefern. Das Überlassen sowie die Lieferung und Abholung der Muster wird nicht vergütet. Die Dauer der Musterstellung beträgt mindestens 10 Werktage. Danach ist der Bieter berechtigt, die Muster wieder bei der Vergabestelle abzuholen. Sollten die angeforderten Produkte nicht binnen der gesetzten Fristen oder nicht mit den im Angebot angegebenen Funktionalitäten und Spezifikationen geliefert werden, wird das Angebot vom weiteren Wettbewerb ausgeschlossen.
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Im Falle von Tinte-/Toner-Rebuiltprodukten haben diese vom Bieter angegebenen Rebuiltprodukte als Mindestleistung die Druckleistung des entsprechenden Tinte-/Toner-Originalprodukts zu erreichen („A“). Eine höhere Seitenleistung, bzw. Füllmenge bleibt bei der Wertung unberücksichtigt. Rebuiltprodukte, die diese Mindestdruckleistung nicht erreichen, stellen kein zuschlagsfähiges Angebot dar. Entsprechende Angebote werden zwingend ausgeschlossen.
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Der Auftragnehmer sichert dem Auftraggeber schriftlich zu, dass er die Nutzungs- und Verwertungsrechte zu den Grafiken und Texten aller in der Rahmenvereinbarung enthaltenen Produkte besitzt und dass diese für die vereinbarte Vertragslaufzeit dem Auftraggeber zur uneingeschränkten Nutzung im Webshop überlassen werden. Eine entsprechende Eigenerklärung zum Urheberrecht ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
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Im Hinblick auf das Recht zur Akteneinsicht (§ 165 Abs. 1 GWB) im Falle eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens werden die Bieter aufgefordert, Angaben in ihren Angeboten kenntlich zu machen, in die aus wichtigen Gründen, insbesondere aus Gründen des Geheimnisschutzes oder zur Wahrung von Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen, auch nicht im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens Einsicht durch Wettbewerber genommen werden soll (vgl. § 165 Abs. 3 GWB). Das Logistik Zentrum Niedersachsen wird im Falle eines Nachprüfungsverfahrens keine weitergehenden Kennzeichnungen an den Angeboten der Bieter vornehmen, so dass diese ggf. zur Akteneinsicht von der Vergabekammer freigegeben werden. Nicht gekennzeichnete Angaben werden ggf. durch die Vergabekammer Dritten gegenüber offen gelegt. Eine entsprechende Erklärung ist in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten.
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Das schriftliche Angebot ist als solches zu kennzeichnen und bis zu der unter Abschnitt IV.3.4 genannten Frist bei der unter Abschnitt I.1 angegebenen Adresse (Kontaktstelle) in einem fest verschlossenen fensterlosen Umschlag einzureichen (§ 53 Abs. 5 VgV). Dieser Umschlag ist mit dem den Vergabeunterlagen beigefügten Angebotsaufkleber mit der Aufschrift: „Angebotsunterlagen im Vergabeverfahren, Nicht vor Submissionstermin öffnen!“ von außen sichtbar zu kennzeichnen. Der Umschlag ist zu adressieren an das Logistik Zentrum Niedersachsen – Landesbetrieb -, Außenstelle Hannover, Podbielskistr. 166, 30177 Hannover.
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Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren – Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
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Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vergabeunterlagen einschließlich Anlagen eventuell unbeabsichtigte unzutreffende und/oder unvollständige Angaben (Fehler) enthalten können. Das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) sowie das Land Niedersachsen übernehmen hierfür – soweit rechtlich zulässig – keine Garantie oder Gewährleistung für aus den übergebenen Unterlagen erkennbare Fehler. Der Bieter muss sich über die Anforderungen an die zu erbringenden Leistungen selbst ein Bild verschaffen, die Informationen und Unterlagen des LZN entsprechend überprüfen und ggf. die Korrektur durch das LZN beantragen. Der Bieter bestätigt mit der Abgabe seines Angebots konkludent, sich ausreichend über die tatsächlichen Voraussetzungen seines Angebots informiert zu haben.
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Die Vergabeunterlagen können ab sofort elektronisch unter http://vergabe.niedersachsen.de nach kostenfreier Registrierung kostenlos heruntergeladen werden.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg
Postanschrift: Postfach
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21310
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 413115-2943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
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§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Tagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
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Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 Abs. 2 Satz 3 GWB.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 094-169188 (2016-05-13)