Lieferung von vorinstallierten PC-Systemen (ca. 300 St. p. a. und ca. 80 St. Notebooks p. a.), Druckern (ca. 50 St. p. a.) und weiterer IT-Hardware (ca. 300 Monitore p.a.).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-01-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-12-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Lieferung von vorinstallierten PC-Systemen (ca. 300 Stk. p.a. und ca. 80 Stk. Notebooks p.a.), Druckern (ca. 50 Stk. p.a.) und weiterer IT-Hardware (ca. 300 Monitore p.a.).
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Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Es besteht die Option eine, mehrere oder alle der aufgeführten Dienstleistungen zusätzlich zu beauftragen:
— Übernahme Betreuung Bestandsgeräte;
— Verkauf...”
Beschreibung der Optionen
Es besteht die Option eine, mehrere oder alle der aufgeführten Dienstleistungen zusätzlich zu beauftragen:
— Übernahme Betreuung Bestandsgeräte;
— Verkauf an Mitarbeiter;
— Gerätetransport;
— Sonstige Reparaturen/Wartungen/Instandhaltung.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2016/S 239-436137
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Lieferung von vorinstallierten PC-Systemen und weiterer IT-Hardware 2017-2021
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-07-14 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Medialine Eurotrade AG
Postort: Bad Sobernheim
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Bad Kreuznach🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4042823-1448📞
Fax: +49 4042823-2020 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Europäische Kommission, Generaldirektion Wettbewerb
Postanschrift: 200, Rue de Loi
Postort: Brüssel
Postleitzahl: 1049
Land: Belgien 🇧🇪
Telefon: +32 2991111📞
Fax: +32 2950138 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur
Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4042823-1448📞
Fax: +49 4042823-2020 📠
Quelle: OJS 2017/S 143-295542 (2017-07-25)