Lieferung von: Wärmeenergie und elektrischer Energie für das Albert-Einstein-Schulzentrum der Stadt Laatzen. Lieferzeitraum 1.10.2016 bis 30.9.2026. Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Wärmeenergie, erzeugt in 2 vorhandenen Gaskesseln, für das Albert-Einstein-Schulzentrum nebst Sporthallen, Grundschule (nebst Sporthalle), Sonderschule (nebst Sporthalle), Spielkreis und Kindertagesstätte der Stadt Laatzen Die Wärmeenergie wird dabei in einer (vorhandenen) Heizzentrale erzeugt und über ein Nahwärmenetz an die Verbraucher der oben genannten Einrichtungen verteilt. In der Heizzentrale sind derzeit ein Gas-Spezialheizkessel, Nennwärmeleistung 1 350 kW sowie ein Gas-Brennwertkessel, Nennwärmeleistung 366 kW, installiert. Als Brennstoff dient Erdgas L. Die Kesselanlage wurde im September 2015 erstellt und in Betrieb genommen. Die Heizzentrale steht im Eigentum der Stadt Laatzen. Die Stadt Laatzen überlässt dem Betreiber die Heizzentrale incl. Kesselanlagen etc. zur Nutzung während der Dauer der Nutzungsvereinbarung. Gegenstand der Ausschreibung ist ferner die Lieferung von in einem BHKW erzeugter Wärmeenergie und elektrischer Energie für das Albert-Einstein-Schulzentrum der Stadt Laatzen. Das BHKW ist vom Betreiber neu in der Heizzentrale zu errichten und hydraulisch nach den technischen Vorgaben der Stadt Laatzen in die Bestandsanlage der Wärmeerzeugung einzubinden. Es ist ein BHKW mit 50kW elektrischer Leistung und einer thermischen Leistung zwischen 75 kW und 85 kW zu installieren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-03-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-03-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Mineralölerzeugnisse, Brennstoff, Elektrizität und andere Energiequellen
Menge oder Umfang:
Das Albert-Einstein-Schulzentrum der Stadt Laatzen wird derzeit über eine Heizzentrale mit 2 Wärmeerzeuger versorgt:— Gas-Spezialheizkessel (1) mit 1 350 kW, Typ Buderus Logano S825L;— Gas-Brennwertkessel (2) mit 366 kW, Typ Buderus Logano plus SB625;Gaskessel (1) wurde im Jahr 09/2015 eingebaut.Gaskessel (2) wurde im Jahr 09/2015 eingebaut.Insgesamt ist mit einer Gesamt-Jahreswärmelieferung ab Übergabestelle-Heizzentrale von 2 900 000 kWh (2013), zuzüglich witterungsbedingter Abweichungen, für das Nahwärmenetz Albert-Einstein-Schulzentrum zu rechnen. Die Wärmeenergie wird derzeit in einer (vorhandenen) in einem gesonderten Gebäude befindlichen Heizzentrale erzeugt. Die Heizzentrale steht im Eigentum der Stadt Laatzen. Die Stadt Laatzen überlässt dem Betreiber die Heizzentrale nebst vorhandenen Kesselanlagen zur Nutzung während der Dauer der Nutzungsvereinbarung. Die Einzelheiten der Überlassung sind in dem Nutzungsvertrag (Vertrag über den Betrieb der Heizzentrale Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung) geregelt. Die Wärmeübergabe erfolgt an der in der Leistungsbeschreibung definierten Übergabestelle am Hauptverteiler und Hauptsammler in der Heizzentrale. Die Wärme wird dann über ein Nahwärmenetz an die zu versorgenden Gebäude des Albert-Einstein-Schulzentrums sowie den weiteren Abnehmern geleitet. Das Nahwärmenetz steht im Eigentum der Stadt Laatzen. Die Stadt Laatzen ist auch (weiterhin) für die Unterhaltung des Nahwärmenetzes zuständig. Die Einzelheiten der Wärmelieferung aus den Gaskesselanlagen sind in dem Wärmeliefervertrag (Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung) geregelt. Der Betreiber soll zusätzlich in der Heizzentrale ein BHKW neu errichten. Es darf nicht aus mehreren Modulen bestehen. Es ist ein BHKW mit 50 kW elektrischer Leistung und einer thermischen Leistung zwischen 75 kW und 85kW zu installieren. Das BHKW muss in der „Liste zur Allgemeinverfügung zur Erteilung der Zulassung für hocheffiziente kleine KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 50 kW“, veröffentlicht durch die BAFA, aufgenommen sein. Es ist hydraulisch nach den technischen Vorgaben der Stadt Laatzen in die Bestandsanlage der Wärmeerzeugung einzubinden. Das BHKW ist wärmegeführt zu betreiben. Die vom BHKW erzeugte Wärme ist vorrangig vor der durch die Gasheizkesselanlage erzeugten Wärme in das Nahwärmenetz einzuspeisen. Die von dem BHKW gelieferte Wärmemenge ist durch einen eigenen Wärmemengenzähler in kWh zu erfassen. Die Einzelheiten der Wärmelieferung aus dem neu zu errichtenden BHKW sind ebenfalls in dem Wärmeliefervertrag geregelt. Der im BHKW erzeugte Strom soll zum Albert-Einstein-Schulzentrum geleitet und dort verbraucht werden. Die Einzelheiten der Stromlieferung aus den neu zu errichtenden BHKW sind in dem Stromliefervertrag geregelt.
Das Albert-Einstein-Schulzentrum der Stadt Laatzen wird derzeit über eine Heizzentrale mit 2 Wärmeerzeuger versorgt:— Gas-Spezialheizkessel (1) mit 1 350 kW, Typ Buderus Logano S825L;— Gas-Brennwertkessel (2) mit 366 kW, Typ Buderus Logano plus SB625;Gaskessel (1) wurde im Jahr 09/2015 eingebaut.Gaskessel (2) wurde im Jahr 09/2015 eingebaut.Insgesamt ist mit einer Gesamt-Jahreswärmelieferung ab Übergabestelle-Heizzentrale von 2 900 000 kWh (2013), zuzüglich witterungsbedingter Abweichungen, für das Nahwärmenetz Albert-Einstein-Schulzentrum zu rechnen. Die Wärmeenergie wird derzeit in einer (vorhandenen) in einem gesonderten Gebäude befindlichen Heizzentrale erzeugt. Die Heizzentrale steht im Eigentum der Stadt Laatzen. Die Stadt Laatzen überlässt dem Betreiber die Heizzentrale nebst vorhandenen Kesselanlagen zur Nutzung während der Dauer der Nutzungsvereinbarung. Die Einzelheiten der Überlassung sind in dem Nutzungsvertrag (Vertrag über den Betrieb der Heizzentrale Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung) geregelt. Die Wärmeübergabe erfolgt an der in der Leistungsbeschreibung definierten Übergabestelle am Hauptverteiler und Hauptsammler in der Heizzentrale. Die Wärme wird dann über ein Nahwärmenetz an die zu versorgenden Gebäude des Albert-Einstein-Schulzentrums sowie den weiteren Abnehmern geleitet. Das Nahwärmenetz steht im Eigentum der Stadt Laatzen. Die Stadt Laatzen ist auch (weiterhin) für die Unterhaltung des Nahwärmenetzes zuständig. Die Einzelheiten der Wärmelieferung aus den Gaskesselanlagen sind in dem Wärmeliefervertrag (Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung) geregelt. Der Betreiber soll zusätzlich in der Heizzentrale ein BHKW neu errichten. Es darf nicht aus mehreren Modulen bestehen. Es ist ein BHKW mit 50 kW elektrischer Leistung und einer thermischen Leistung zwischen 75 kW und 85kW zu installieren. Das BHKW muss in der „Liste zur Allgemeinverfügung zur Erteilung der Zulassung für hocheffiziente kleine KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 50 kW“, veröffentlicht durch die BAFA, aufgenommen sein. Es ist hydraulisch nach den technischen Vorgaben der Stadt Laatzen in die Bestandsanlage der Wärmeerzeugung einzubinden. Das BHKW ist wärmegeführt zu betreiben. Die vom BHKW erzeugte Wärme ist vorrangig vor der durch die Gasheizkesselanlage erzeugten Wärme in das Nahwärmenetz einzuspeisen. Die von dem BHKW gelieferte Wärmemenge ist durch einen eigenen Wärmemengenzähler in kWh zu erfassen. Die Einzelheiten der Wärmelieferung aus dem neu zu errichtenden BHKW sind ebenfalls in dem Wärmeliefervertrag geregelt. Der im BHKW erzeugte Strom soll zum Albert-Einstein-Schulzentrum geleitet und dort verbraucht werden. Die Einzelheiten der Stromlieferung aus den neu zu errichtenden BHKW sind in dem Stromliefervertrag geregelt.
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Laatzen
Postanschrift: Marktplatz 13
Postleitzahl: 30880
Postort: Laatzen
Kontakt
Internetadresse: http://www.laatzen.de🌏
E-Mail: teamfinanzen@laatzen.de📧
Telefon: +49 51182052010📞
Fax: +49 51182052099 📠
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Fehler oder Unklarheiten, die der Bieter erkennt oder erkennen kann, so hat er die Auftraggeberin rechtzeitig schriftlich über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform DTVP – Deutsches Vergabeportal – http://www.dtvp.de/Center/ – darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat. Diese Fragen oder Einwände müssen unverzüglich, spätestens bis zum 19.4.2016, 12:00 Uhr bei der zuvor genannten Plattform eingegangen sein. Die Beantwortung erfolgt von der ausschreibenden Stelle schriftlich (nicht telefonisch) auf zuvor genannter Plattform.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YR7YR5X.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Fehler oder Unklarheiten, die der Bieter erkennt oder erkennen kann, so hat er die Auftraggeberin rechtzeitig schriftlich über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform DTVP – Deutsches Vergabeportal – http://www.dtvp.de/Center/ – darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat. Diese Fragen oder Einwände müssen unverzüglich, spätestens bis zum 19.4.2016, 12:00 Uhr bei der zuvor genannten Plattform eingegangen sein. Die Beantwortung erfolgt von der ausschreibenden Stelle schriftlich (nicht telefonisch) auf zuvor genannter Plattform.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YR7YR5X.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von: Wärmeenergie und elektrischer Energie für das Albert-Einstein-Schulzentrum der Stadt Laatzen. Lieferzeitraum 1.10.2016 bis 30.9.2026. Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Wärmeenergie, erzeugt in 2 vorhandenen Gaskesseln, für das Albert-Einstein-Schulzentrum nebst Sporthallen, Grundschule (nebst Sporthalle), Sonderschule (nebst Sporthalle), Spielkreis und Kindertagesstätte der Stadt Laatzen Die Wärmeenergie wird dabei in einer (vorhandenen) Heizzentrale erzeugt und über ein Nahwärmenetz an die Verbraucher der oben genannten Einrichtungen verteilt. In der Heizzentrale sind derzeit ein Gas-Spezialheizkessel, Nennwärmeleistung 1 350 kW sowie ein Gas-Brennwertkessel, Nennwärmeleistung 366 kW, installiert. Als Brennstoff dient Erdgas L. Die Kesselanlage wurde im September 2015 erstellt und in Betrieb genommen. Die Heizzentrale steht im Eigentum der Stadt Laatzen. Die Stadt Laatzen überlässt dem Betreiber die Heizzentrale incl. Kesselanlagen etc. zur Nutzung während der Dauer der Nutzungsvereinbarung. Gegenstand der Ausschreibung ist ferner die Lieferung von in einem BHKW erzeugter Wärmeenergie und elektrischer Energie für das Albert-Einstein-Schulzentrum der Stadt Laatzen. Das BHKW ist vom Betreiber neu in der Heizzentrale zu errichten und hydraulisch nach den technischen Vorgaben der Stadt Laatzen in die Bestandsanlage der Wärmeerzeugung einzubinden. Es ist ein BHKW mit 50kW elektrischer Leistung und einer thermischen Leistung zwischen 75 kW und 85 kW zu installieren.
Lieferung von: Wärmeenergie und elektrischer Energie für das Albert-Einstein-Schulzentrum der Stadt Laatzen. Lieferzeitraum 1.10.2016 bis 30.9.2026. Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Wärmeenergie, erzeugt in 2 vorhandenen Gaskesseln, für das Albert-Einstein-Schulzentrum nebst Sporthallen, Grundschule (nebst Sporthalle), Sonderschule (nebst Sporthalle), Spielkreis und Kindertagesstätte der Stadt Laatzen Die Wärmeenergie wird dabei in einer (vorhandenen) Heizzentrale erzeugt und über ein Nahwärmenetz an die Verbraucher der oben genannten Einrichtungen verteilt. In der Heizzentrale sind derzeit ein Gas-Spezialheizkessel, Nennwärmeleistung 1 350 kW sowie ein Gas-Brennwertkessel, Nennwärmeleistung 366 kW, installiert. Als Brennstoff dient Erdgas L. Die Kesselanlage wurde im September 2015 erstellt und in Betrieb genommen. Die Heizzentrale steht im Eigentum der Stadt Laatzen. Die Stadt Laatzen überlässt dem Betreiber die Heizzentrale incl. Kesselanlagen etc. zur Nutzung während der Dauer der Nutzungsvereinbarung. Gegenstand der Ausschreibung ist ferner die Lieferung von in einem BHKW erzeugter Wärmeenergie und elektrischer Energie für das Albert-Einstein-Schulzentrum der Stadt Laatzen. Das BHKW ist vom Betreiber neu in der Heizzentrale zu errichten und hydraulisch nach den technischen Vorgaben der Stadt Laatzen in die Bestandsanlage der Wärmeerzeugung einzubinden. Es ist ein BHKW mit 50kW elektrischer Leistung und einer thermischen Leistung zwischen 75 kW und 85 kW zu installieren.
Menge oder Umfang:
Das Albert-Einstein-Schulzentrum der Stadt Laatzen wird derzeit über eine Heizzentrale mit 2 Wärmeerzeuger versorgt:
— Gas-Spezialheizkessel (1) mit 1 350 kW, Typ Buderus Logano S825L;
— Gas-Brennwertkessel (2) mit 366 kW, Typ Buderus Logano plus SB625;
Gaskessel (1) wurde im Jahr 09/2015 eingebaut.
Gaskessel (2) wurde im Jahr 09/2015 eingebaut.
Insgesamt ist mit einer Gesamt-Jahreswärmelieferung ab Übergabestelle-Heizzentrale von 2 900 000 kWh (2013), zuzüglich witterungsbedingter Abweichungen, für das Nahwärmenetz Albert-Einstein-Schulzentrum zu rechnen. Die Wärmeenergie wird derzeit in einer (vorhandenen) in einem gesonderten Gebäude befindlichen Heizzentrale erzeugt. Die Heizzentrale steht im Eigentum der Stadt Laatzen. Die Stadt Laatzen überlässt dem Betreiber die Heizzentrale nebst vorhandenen Kesselanlagen zur Nutzung während der Dauer der Nutzungsvereinbarung. Die Einzelheiten der Überlassung sind in dem Nutzungsvertrag (Vertrag über den Betrieb der Heizzentrale Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung) geregelt. Die Wärmeübergabe erfolgt an der in der Leistungsbeschreibung definierten Übergabestelle am Hauptverteiler und Hauptsammler in der Heizzentrale. Die Wärme wird dann über ein Nahwärmenetz an die zu versorgenden Gebäude des Albert-Einstein-Schulzentrums sowie den weiteren Abnehmern geleitet. Das Nahwärmenetz steht im Eigentum der Stadt Laatzen. Die Stadt Laatzen ist auch (weiterhin) für die Unterhaltung des Nahwärmenetzes zuständig. Die Einzelheiten der Wärmelieferung aus den Gaskesselanlagen sind in dem Wärmeliefervertrag (Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung) geregelt. Der Betreiber soll zusätzlich in der Heizzentrale ein BHKW neu errichten. Es darf nicht aus mehreren Modulen bestehen. Es ist ein BHKW mit 50 kW elektrischer Leistung und einer thermischen Leistung zwischen 75 kW und 85kW zu installieren. Das BHKW muss in der „Liste zur Allgemeinverfügung zur Erteilung der Zulassung für hocheffiziente kleine KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 50 kW“, veröffentlicht durch die BAFA, aufgenommen sein. Es ist hydraulisch nach den technischen Vorgaben der Stadt Laatzen in die Bestandsanlage der Wärmeerzeugung einzubinden. Das BHKW ist wärmegeführt zu betreiben. Die vom BHKW erzeugte Wärme ist vorrangig vor der durch die Gasheizkesselanlage erzeugten Wärme in das Nahwärmenetz einzuspeisen. Die von dem BHKW gelieferte Wärmemenge ist durch einen eigenen Wärmemengenzähler in kWh zu erfassen. Die Einzelheiten der Wärmelieferung aus dem neu zu errichtenden BHKW sind ebenfalls in dem Wärmeliefervertrag geregelt. Der im BHKW erzeugte Strom soll zum Albert-Einstein-Schulzentrum geleitet und dort verbraucht werden. Die Einzelheiten der Stromlieferung aus den neu zu errichtenden BHKW sind in dem Stromliefervertrag geregelt.
Insgesamt ist mit einer Gesamt-Jahreswärmelieferung ab Übergabestelle-Heizzentrale von 2 900 000 kWh (2013), zuzüglich witterungsbedingter Abweichungen, für das Nahwärmenetz Albert-Einstein-Schulzentrum zu rechnen. Die Wärmeenergie wird derzeit in einer (vorhandenen) in einem gesonderten Gebäude befindlichen Heizzentrale erzeugt. Die Heizzentrale steht im Eigentum der Stadt Laatzen. Die Stadt Laatzen überlässt dem Betreiber die Heizzentrale nebst vorhandenen Kesselanlagen zur Nutzung während der Dauer der Nutzungsvereinbarung. Die Einzelheiten der Überlassung sind in dem Nutzungsvertrag (Vertrag über den Betrieb der Heizzentrale Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung) geregelt. Die Wärmeübergabe erfolgt an der in der Leistungsbeschreibung definierten Übergabestelle am Hauptverteiler und Hauptsammler in der Heizzentrale. Die Wärme wird dann über ein Nahwärmenetz an die zu versorgenden Gebäude des Albert-Einstein-Schulzentrums sowie den weiteren Abnehmern geleitet. Das Nahwärmenetz steht im Eigentum der Stadt Laatzen. Die Stadt Laatzen ist auch (weiterhin) für die Unterhaltung des Nahwärmenetzes zuständig. Die Einzelheiten der Wärmelieferung aus den Gaskesselanlagen sind in dem Wärmeliefervertrag (Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung) geregelt. Der Betreiber soll zusätzlich in der Heizzentrale ein BHKW neu errichten. Es darf nicht aus mehreren Modulen bestehen. Es ist ein BHKW mit 50 kW elektrischer Leistung und einer thermischen Leistung zwischen 75 kW und 85kW zu installieren. Das BHKW muss in der „Liste zur Allgemeinverfügung zur Erteilung der Zulassung für hocheffiziente kleine KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 50 kW“, veröffentlicht durch die BAFA, aufgenommen sein. Es ist hydraulisch nach den technischen Vorgaben der Stadt Laatzen in die Bestandsanlage der Wärmeerzeugung einzubinden. Das BHKW ist wärmegeführt zu betreiben. Die vom BHKW erzeugte Wärme ist vorrangig vor der durch die Gasheizkesselanlage erzeugten Wärme in das Nahwärmenetz einzuspeisen. Die von dem BHKW gelieferte Wärmemenge ist durch einen eigenen Wärmemengenzähler in kWh zu erfassen. Die Einzelheiten der Wärmelieferung aus dem neu zu errichtenden BHKW sind ebenfalls in dem Wärmeliefervertrag geregelt. Der im BHKW erzeugte Strom soll zum Albert-Einstein-Schulzentrum geleitet und dort verbraucht werden. Die Einzelheiten der Stromlieferung aus den neu zu errichtenden BHKW sind in dem Stromliefervertrag geregelt.
Dauer: 120 Monate
Referenznummer: 09/2016
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Niedersachsen, Region Hannover, Stadt Laatzen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1.) Aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister, der zum Zeitpunkt des Endes der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate ist, nach Unternehmensform des Bieters: a) bei Einzelunternehmen: für den/die Inhaber – Auszug für die natürliche Person; b) bei juristischen Personen und Personenvereinigungen: für die Gesellschaft – Auszug für die juristische Person;- oder Kopie desselben. Ausländische Bieter haben eine aktuelle (max. 3 Monate alt, maßgebend ist der Zeitpunkt des Endes der Angebotsfrist) gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands vorzulegen oder eine eidesstattliche Erklärung oder eine förmliche Erklärung vor einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dafür qualifizierten Berufsorganisation des Herkunftslands.
1.) Aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister, der zum Zeitpunkt des Endes der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate ist, nach Unternehmensform des Bieters: a) bei Einzelunternehmen: für den/die Inhaber – Auszug für die natürliche Person; b) bei juristischen Personen und Personenvereinigungen: für die Gesellschaft – Auszug für die juristische Person;- oder Kopie desselben. Ausländische Bieter haben eine aktuelle (max. 3 Monate alt, maßgebend ist der Zeitpunkt des Endes der Angebotsfrist) gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands vorzulegen oder eine eidesstattliche Erklärung oder eine förmliche Erklärung vor einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dafür qualifizierten Berufsorganisation des Herkunftslands.
2.)Eigenerklärung, dass der gesetzlichen Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge nachgekommen wurde bzw. und die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Lieferungen/ Leistungen erfüllt werden.
2.)Eigenerklärung, dass der gesetzlichen Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge nachgekommen wurde bzw. und die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Lieferungen/ Leistungen erfüllt werden.
3.) Eigenerklärung, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
3.) Eigenerklärung, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
4.) Eigenerklärung, dass die Bieterin/ der Bieter den letzten 2 Jahren wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften nicht mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten und mehr oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist.
4.) Eigenerklärung, dass die Bieterin/ der Bieter den letzten 2 Jahren wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften nicht mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten und mehr oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist.
5.) Eigenerklärung, dass das Unternehmen in den letzten 10 Jahren an keinerlei kartellrechtswidrigen oder wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Handlungen beteiligt war.
6.) Eigenerklärung, dass keine der in § 6 Abs. 4 EG/ VOL/A genannten schweren Verfehlungen begangen wurden.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist vorzulegen:
Bescheinigung der Berufsgenossenschaft. Falls der Bieter seinen Sitz oder Wohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland hat und noch nicht Mitglied einer deutschen Berufsgenossenschaft ist, hat er vor Erteilung des Auftrags auf Verlangen der aus-schreibenden Stelle nachzuweisen, dass er sein Unternehmen, soweit es auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland tätig wird, zur Berufsgenossenschaft angemeldet hat. Für den Fall, dass der Bieter aufgrund internationaler Vereinbarungen von der Pflicht zur Mitgliedschaft bei einer deutschen Berufsgenossenschaft befreit ist, hat er dies durch eine Bescheinigung der deutschen Berufsgenossenschaft zu belegen.
Bescheinigung der Berufsgenossenschaft. Falls der Bieter seinen Sitz oder Wohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland hat und noch nicht Mitglied einer deutschen Berufsgenossenschaft ist, hat er vor Erteilung des Auftrags auf Verlangen der aus-schreibenden Stelle nachzuweisen, dass er sein Unternehmen, soweit es auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland tätig wird, zur Berufsgenossenschaft angemeldet hat. Für den Fall, dass der Bieter aufgrund internationaler Vereinbarungen von der Pflicht zur Mitgliedschaft bei einer deutschen Berufsgenossenschaft befreit ist, hat er dies durch eine Bescheinigung der deutschen Berufsgenossenschaft zu belegen.
Die in den geforderten Erklärungen, Eigenerklärungen und Eignungsnachweise genannten Anforderungen sind Mindestanforderungen. Gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen EU-Mitgliedstaaten oder Vertragsstaaten des EWR Abkommens werden anerkannt und müssen mit einer beglaubigten Übersetzung in die deutsche Sprache eingereicht werden.
Die in den geforderten Erklärungen, Eigenerklärungen und Eignungsnachweise genannten Anforderungen sind Mindestanforderungen. Gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen EU-Mitgliedstaaten oder Vertragsstaaten des EWR Abkommens werden anerkannt und müssen mit einer beglaubigten Übersetzung in die deutsche Sprache eingereicht werden.
Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern (§ 19 EG Abs. 2 VOL/A). Die Nachforderung gilt nicht für das Angebotsformular und für die Dokumente mit Preisangaben. Bei Nachforderung fehlender Unterlagen sind diese spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Auftraggeberin vom Bieter per E-Mail oder Fax vorab vorzulegen. Die nachträgliche Übersendung der Originale auf dem Postweg ist jedoch zwingend erforderlich. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung (per Fax oder E-Mail) durch die Auftraggeberin und endet mit Ablauf der gesetzten Frist. Für die Einhaltung der Frist ist der Eingang der nachgeforderten Unterlagen bei der Auftraggeberin maßgeblich. Für die fristgerechte Einreichung ist der Bieter verantwortlich.
Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern (§ 19 EG Abs. 2 VOL/A). Die Nachforderung gilt nicht für das Angebotsformular und für die Dokumente mit Preisangaben. Bei Nachforderung fehlender Unterlagen sind diese spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Auftraggeberin vom Bieter per E-Mail oder Fax vorab vorzulegen. Die nachträgliche Übersendung der Originale auf dem Postweg ist jedoch zwingend erforderlich. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung (per Fax oder E-Mail) durch die Auftraggeberin und endet mit Ablauf der gesetzten Frist. Für die Einhaltung der Frist ist der Eingang der nachgeforderten Unterlagen bei der Auftraggeberin maßgeblich. Für die fristgerechte Einreichung ist der Bieter verantwortlich.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1.) Dem Angebot müssen Angaben zum Unternehmen und eine Darstellung der in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen in vergleichbarer Größenordnung im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen beigefügt werden. 2.) Der Bieter hat in einem Vordruck/Formblatt namentlich eine deutschsprachige Ansprechperson / Projektverantwortlichen nebst Vertretung zu benennen. Für Anfragen des Auftraggebers muss ein direkter fester Ansprechpartner/ Projektleiter bzw. eine direkte feste Ansprechpartnerin/ Projektleiterin des Auftragnehmers während der üblichen Geschäftszeiten (montags bis donnerstags von 8:00 bis 16:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 13:00 Uhr) telefonisch, per Mail und / oder per Fax zur Verfügung stehen. Hierfür ist bereits bei Angebotsabgabe ein Ansprechpartner bzw. eine Ansprechpartnerin mit Kontaktdaten (Anschrift, Telefon (fest und mobil), E-Mail namentlich zu benennen. Seitens des Auftraggebers werden gleichermaßen entsprechende Kontaktdaten (Anschrift, Telefon, E-Mail und Fax) kommuniziert. Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, etwaige Änderungen bezüglich der Ansprechpartnerin bzw. des Ansprechpartners gegenseitig unverzüglich mitzuteilen. Die Erreichbarkeit der Ansprechpartnerin bzw. des Ansprechpartners muss zu den oben angegebenen Geschäftszeiten gewährleistet sein.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1.) Dem Angebot müssen Angaben zum Unternehmen und eine Darstellung der in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen in vergleichbarer Größenordnung im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen beigefügt werden. 2.) Der Bieter hat in einem Vordruck/Formblatt namentlich eine deutschsprachige Ansprechperson / Projektverantwortlichen nebst Vertretung zu benennen. Für Anfragen des Auftraggebers muss ein direkter fester Ansprechpartner/ Projektleiter bzw. eine direkte feste Ansprechpartnerin/ Projektleiterin des Auftragnehmers während der üblichen Geschäftszeiten (montags bis donnerstags von 8:00 bis 16:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 13:00 Uhr) telefonisch, per Mail und / oder per Fax zur Verfügung stehen. Hierfür ist bereits bei Angebotsabgabe ein Ansprechpartner bzw. eine Ansprechpartnerin mit Kontaktdaten (Anschrift, Telefon (fest und mobil), E-Mail namentlich zu benennen. Seitens des Auftraggebers werden gleichermaßen entsprechende Kontaktdaten (Anschrift, Telefon, E-Mail und Fax) kommuniziert. Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, etwaige Änderungen bezüglich der Ansprechpartnerin bzw. des Ansprechpartners gegenseitig unverzüglich mitzuteilen. Die Erreichbarkeit der Ansprechpartnerin bzw. des Ansprechpartners muss zu den oben angegebenen Geschäftszeiten gewährleistet sein.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist vorzulegen:
1.) Ein aktueller aussagekräftiger Geschäftsbericht in deutscher Sprache bzw. in deutscher Übersetzung.
2.) Angabe, bei welchem in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Versicherungsunternehmen der Bewerber haftpflichtversichert ist und wie hoch die vereinbarten Deckungssummen für Personenschäden und für sonstige Schäden sind.
Die in den geforderten Erklärungen, Eigenerklärungen und Eignungsnachweise genannten Anforderungen sind Mindestanforderungen. Gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen EU-Mitgliedstaaten oder Vertragsstaaten des EWR Abkommens werden anerkannt und müssen mit einer beglaubigten Übersetzung in die deutsche Sprache eingereicht werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die in den geforderten Erklärungen, Eigenerklärungen und Eignungsnachweise genannten Anforderungen sind Mindestanforderungen. Gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen EU-Mitgliedstaaten oder Vertragsstaaten des EWR Abkommens werden anerkannt und müssen mit einer beglaubigten Übersetzung in die deutsche Sprache eingereicht werden.
Soweit zutreffen sind folgende Angaben zu machen:
1.) Erklärung zur Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer (Nachunternehmer).
2) Erklärung zu Bietergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften:
Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit dem Angebot ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters, mit einer von allen Mitgliedern unterzeichneten Erklärung zu übergeben, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Bedient sich der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen, muss er in diesem Fall dem Auftraggeber nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Art und Umfang der Mittel müssen in der Verpflichtungserklärung dargestellt werden. In diesem Fall sind andere Unternehmen, auf deren Nachweise verwiesen wurde, bei Beauftragung des Bieters so einzubeziehen, dass die von den anderen Unternehmen zur Verfügung gestellten Mittel die Eignung des Bieters zur Durchführung des zu vergebenden Auftrages begründen oder sichern. Bei Beauftragung ist der Bieter verpflichtet, die zugesicherten Mittel des anderen Unternehmens auch einzusetzen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit dem Angebot ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters, mit einer von allen Mitgliedern unterzeichneten Erklärung zu übergeben, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Bedient sich der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen, muss er in diesem Fall dem Auftraggeber nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Art und Umfang der Mittel müssen in der Verpflichtungserklärung dargestellt werden. In diesem Fall sind andere Unternehmen, auf deren Nachweise verwiesen wurde, bei Beauftragung des Bieters so einzubeziehen, dass die von den anderen Unternehmen zur Verfügung gestellten Mittel die Eignung des Bieters zur Durchführung des zu vergebenden Auftrages begründen oder sichern. Bei Beauftragung ist der Bieter verpflichtet, die zugesicherten Mittel des anderen Unternehmens auch einzusetzen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern (§ 19 EG Abs. 2 VOL/A). Die Nachforderung gilt nicht für das Angebotsformular und für die Dokumente mit Preisangaben. Bei Nachforderung fehlender Unterlagen sind diese spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Auftraggeberin vom Bieter per E-Mail oder Fax vorab vorzulegen. Die nachträgliche Übersendung der Originale auf dem Postweg ist jedoch zwingend erforderlich. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung (per Fax oder E-Mail) durch die Auftraggeberin und endet mit Ablauf der gesetzten Frist. Für die Einhaltung der Frist ist der Eingang der nachgeforderten Unterlagen bei der Auftraggeberin maßgeblich. Für die fristgerechte Einreichung ist der Bieter verantwortlich.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern (§ 19 EG Abs. 2 VOL/A). Die Nachforderung gilt nicht für das Angebotsformular und für die Dokumente mit Preisangaben. Bei Nachforderung fehlender Unterlagen sind diese spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Auftraggeberin vom Bieter per E-Mail oder Fax vorab vorzulegen. Die nachträgliche Übersendung der Originale auf dem Postweg ist jedoch zwingend erforderlich. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung (per Fax oder E-Mail) durch die Auftraggeberin und endet mit Ablauf der gesetzten Frist. Für die Einhaltung der Frist ist der Eingang der nachgeforderten Unterlagen bei der Auftraggeberin maßgeblich. Für die fristgerechte Einreichung ist der Bieter verantwortlich.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die Vergabeunterlagen sind bei der Vergabeplattform „DTVP“, http://www.dtvp.de/Center/ kostenlos herunterladbar.
Zuvor muss sich der Bewerber kostenfrei registrieren lassen. Bei Weitergabe der Vergabeunterlagen und -dateien an Dritte, ist der Anfordernde der Vergabeunterlagen dafür verantwortlich, dass die Vergabeunterlagen und alle weiteren Informationen, die die Vergabestelle bereitstellt, rechtzeitig, vollständig und unverändert an die Bewerber weitergegeben werden. Wir empfehlen die Vergabeunterlagen frühzeitig (spätestens bis zum 19.4.2016, 12:00 Uhr) von vorgenannter Plattform herunterzuladen und durchzulesen. Die Angebote sind in Papierform per Post an die Adresse der Auftraggeberin zu senden oder dort abzugeben. Die ausschreibende Stelle vergütet den Aufwand der Angebotserstellung und Angebotsversendung den Bietern nicht.
Zuvor muss sich der Bewerber kostenfrei registrieren lassen. Bei Weitergabe der Vergabeunterlagen und -dateien an Dritte, ist der Anfordernde der Vergabeunterlagen dafür verantwortlich, dass die Vergabeunterlagen und alle weiteren Informationen, die die Vergabestelle bereitstellt, rechtzeitig, vollständig und unverändert an die Bewerber weitergegeben werden. Wir empfehlen die Vergabeunterlagen frühzeitig (spätestens bis zum 19.4.2016, 12:00 Uhr) von vorgenannter Plattform herunterzuladen und durchzulesen. Die Angebote sind in Papierform per Post an die Adresse der Auftraggeberin zu senden oder dort abzugeben. Die ausschreibende Stelle vergütet den Aufwand der Angebotserstellung und Angebotsversendung den Bietern nicht.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-06-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 09/2016
Zusätzliche Informationen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Fehler oder Unklarheiten, die der Bieter erkennt oder erkennen kann, so hat er die Auftraggeberin rechtzeitig schriftlich über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform DTVP – Deutsches Vergabeportal – http://www.dtvp.de/Center/ – darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat. Diese Fragen oder Einwände müssen unverzüglich, spätestens bis zum 19.4.2016, 12:00 Uhr bei der zuvor genannten Plattform eingegangen sein. Die Beantwortung erfolgt von der ausschreibenden Stelle schriftlich (nicht telefonisch) auf zuvor genannter Plattform.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Fehler oder Unklarheiten, die der Bieter erkennt oder erkennen kann, so hat er die Auftraggeberin rechtzeitig schriftlich über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform DTVP – Deutsches Vergabeportal – http://www.dtvp.de/Center/ – darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat. Diese Fragen oder Einwände müssen unverzüglich, spätestens bis zum 19.4.2016, 12:00 Uhr bei der zuvor genannten Plattform eingegangen sein. Die Beantwortung erfolgt von der ausschreibenden Stelle schriftlich (nicht telefonisch) auf zuvor genannter Plattform.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YR7YR5X.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131151335📞
Fax: +49 4131152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf § 107 (3) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. §101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2016/S 058-097595 (2016-03-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-07-14) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge