Deutschland übernimmt den Vorsitz in der Gruppe der Zwanzig (G20), der 19 Staaten sowie die EU angehören. Im Rahmen des Vorsitzes richtet die Bundesregierung verschiedene Treffen der Staats- und Regierungschefs sowie der Ministerinnen und Minister der G20-Staaten aus. Das BPA sucht im Auftrag der Bundesregierung einen Auftragnehmer, der in den Jahren 2016 und 2017 im Rahmen der Gipfelpräsidentschaft ein Sortiment an Werbemitteln an die beteiligten obersten Bundesbehörden liefert. Für gemeinschaftliche ressortübergreifende Vorhaben und Maßnahmen ist ein einheitlicher Auftritt der Ressorts zu gewährleisten. Grundlage hierfür ist die Auswahl und die einheitliche Gestaltung der entsprechenden Artikel mit dem G20 Gipfellogo. Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags mit einem Unternehmen zur Beschaffung von Werbemitteln, die in der Leistungsbeschreibung (Punkt 1 Vertragsunterlagen) ausführlich dargestellt werden. Durch den Abschluss des Rahmenvertrags wird kein Anspruch des Auftragnehmers auf ein bestimmtes Auftragsvolumen oder die Erteilung einer bestimmten Anzahl von Einzelaufträgen begründet. Der voraussichtliche Bedarf ist ebenfalls den Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-07-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-06-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-06-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Werbe- und Marketingdienstleistungen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Werbe- und Marketingdienstleistungen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Postanschrift: Dorotheenstraße 84
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bundesregierung.de🌏
E-Mail: vergabe@bpa.bund.de📧
Fax: +49 3018272-2119 📠
Die folgenden Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt und sind eigenständig durch jeden Interessenten unter dem Link ftp://ausschreibung_oeffentlich@bpa-ftp.de/ aus dem Ordner „Werbemittel“ abzurufen:
Bewerbungsbedingungen mit folgenden Anlagen:
Anlage 1 – Eigenerklärung;
Anlage 2 – Bieterdarstellung;
Anlage 3 – Preisblatt;
Anlage 4 – Bewertungstabelle;
Anlage 5 – Erklärung einer Bietergemeinschaft;
Anlage 6 – Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen;
Anlage 7 – Liste aller einzureichenden Unterlagen.
Vertragsunterlagen mit folgenden Anlagen:
Anlage 1VU – Vertragsentwurf;
Anlage 2VU – Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).
Der Auftraggeber behält sich unter strikter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor, Unterlagen, die nicht wie gefordert eingereicht wurden, gemäß § 56 VgV unter Setzung einer Frist von den Bietern nachzufordern. Sollten die fehlenden Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb dieser Frist nachgereicht werden, wird das entsprechende Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Fragen zur Ausschreibung müssen bis zum 29.6.2016 bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle eingehen. Nach diesem Zeitpunkt eingehende Fragen können nicht mehr beantwortet werden.
Die folgenden Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt und sind eigenständig durch jeden Interessenten unter dem Link ftp://ausschreibung_oeffentlich@bpa-ftp.de/ aus dem Ordner „Werbemittel“ abzurufen:
Anlage 7 – Liste aller einzureichenden Unterlagen.
Vertragsunterlagen mit folgenden Anlagen:
Anlage 1VU – Vertragsentwurf;
Anlage 2VU – Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).
Der Auftraggeber behält sich unter strikter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor, Unterlagen, die nicht wie gefordert eingereicht wurden, gemäß § 56 VgV unter Setzung einer Frist von den Bietern nachzufordern. Sollten die fehlenden Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb dieser Frist nachgereicht werden, wird das entsprechende Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Fragen zur Ausschreibung müssen bis zum 29.6.2016 bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle eingehen. Nach diesem Zeitpunkt eingehende Fragen können nicht mehr beantwortet werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Deutschland übernimmt den Vorsitz in der Gruppe der Zwanzig (G20), der 19 Staaten sowie die EU angehören. Im Rahmen des Vorsitzes richtet die Bundesregierung verschiedene Treffen der Staats- und Regierungschefs sowie der Ministerinnen und Minister der G20-Staaten aus.
Deutschland übernimmt den Vorsitz in der Gruppe der Zwanzig (G20), der 19 Staaten sowie die EU angehören. Im Rahmen des Vorsitzes richtet die Bundesregierung verschiedene Treffen der Staats- und Regierungschefs sowie der Ministerinnen und Minister der G20-Staaten aus.
Das BPA sucht im Auftrag der Bundesregierung einen Auftragnehmer, der in den Jahren 2016 und 2017 im Rahmen der Gipfelpräsidentschaft ein Sortiment an Werbemitteln an die beteiligten obersten Bundesbehörden liefert. Für gemeinschaftliche ressortübergreifende Vorhaben und Maßnahmen ist ein einheitlicher Auftritt der Ressorts zu gewährleisten. Grundlage hierfür ist die Auswahl und die einheitliche Gestaltung der entsprechenden Artikel mit dem G20 Gipfellogo.
Das BPA sucht im Auftrag der Bundesregierung einen Auftragnehmer, der in den Jahren 2016 und 2017 im Rahmen der Gipfelpräsidentschaft ein Sortiment an Werbemitteln an die beteiligten obersten Bundesbehörden liefert. Für gemeinschaftliche ressortübergreifende Vorhaben und Maßnahmen ist ein einheitlicher Auftritt der Ressorts zu gewährleisten. Grundlage hierfür ist die Auswahl und die einheitliche Gestaltung der entsprechenden Artikel mit dem G20 Gipfellogo.
Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags mit einem Unternehmen zur Beschaffung von Werbemitteln, die in der Leistungsbeschreibung (Punkt 1 Vertragsunterlagen) ausführlich dargestellt werden.
Durch den Abschluss des Rahmenvertrags wird kein Anspruch des Auftragnehmers auf ein bestimmtes Auftragsvolumen oder die Erteilung einer bestimmten Anzahl von Einzelaufträgen begründet. Der voraussichtliche Bedarf ist ebenfalls den Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Durch den Abschluss des Rahmenvertrags wird kein Anspruch des Auftragnehmers auf ein bestimmtes Auftragsvolumen oder die Erteilung einer bestimmten Anzahl von Einzelaufträgen begründet. Der voraussichtliche Bedarf ist ebenfalls den Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Referenznummer: 36003/20#12
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung des Bieters, dass:
— keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen Bildung/Beteiligung an einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung, Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte, Betrug, Subventionsbetrug, Bestechlichkeit und Bestechung, Menschenhandel, Förderung des Menschenhandels oder anderer Strafnormen i. S. v. § 123 Abs. 1 GWB rechtskräftig verurteilt wurde oder gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist (einer Verurteilung nach den vorgenannten Vorschriften steht eine Verurteilung nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich),
— keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen Bildung/Beteiligung an einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung, Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte, Betrug, Subventionsbetrug, Bestechlichkeit und Bestechung, Menschenhandel, Förderung des Menschenhandels oder anderer Strafnormen i. S. v. § 123 Abs. 1 GWB rechtskräftig verurteilt wurde oder gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist (einer Verurteilung nach den vorgenannten Vorschriften steht eine Verurteilung nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich),
— die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurden,
— keine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Belegung mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR wegen illegaler Beschäftigung (§ 404 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung) erfolgt ist.
— keine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Belegung mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR wegen illegaler Beschäftigung (§ 404 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung) erfolgt ist.
Für Bewerber die ihren Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, beziehen sich deren Erklärungen auf die Rechtsvorschriften des Landes in dem sie niedergelassen sind.
Die entsprechende Eigenerklärung ist als Anlage 1 in den Bewerbungsbedingungen enthalten (vgl. Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung).
Sollte ein Bieter nicht in der Lage sein, die vorgenannte Eigenerklärung abzugeben, hat er die Gründe hierfür schriftlich darzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Bieterdarstellung mit folgendem Inhalt:
— – Allgemeine Angaben zum Unternehmen.
— Name des Unternehmens,
— Rechtsform,
— Geschäftsführung,
— ständiger Ansprechpartner für die spätere Leistungserbringung inkl. Kontaktdaten,
— Anschrift des Hauptsitzes, ggf. weitere Unternehmensstandorte/Niederlassungen,
— Gründungsdatum.
— – Umsatz.
— für 2 aufeinanderfolgende abgeschlossene Geschäftsjahre, wobei das letzte Geschäftsjahr in 2015 bzw. sofern noch nicht abgeschlossen in 2014 enden muss, auf dem Gebiet des Leistungsgegenstandes.
Zur Darstellung ist das in den Bewerbungsbedingungen in Anlage 2 enthaltene Formblatt „Bieterdarstellung“ zu verwenden (vgl. Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung).
Mindeststandards:
Mindestens 50 000 EUR Umsatz netto durchschnittlich pro Geschäftsjahr bezogen auf den Leistungsgegenstand, wobei der Umsatz in jedem einzelnen Geschäftsjahr mindestens 35 000 EUR betragen muss.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— – Referenzliste mit vergleichbaren Aufträgen, die seit 2013 durchgeführt wurden, mit folgenden Angaben:
— Auftraggeber mit Ansprechpartner einschließlich Kontaktdaten sowie
— Darstellung der erbrachten Leistung.
Zur Darstellung ist das in den Bewerbungsbedingungen in Anlage 2 enthaltene Formblatt „Bieterdarstellung“ zu verwenden (vgl. Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung).
Mindeststandards:
Mindestens 2 Referenzen, die die Kompetenz und Erfahrungen des Unternehmens in der Erbringung von dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbaren Leistungen belegen.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 17
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-08-16 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Frau Katrin Klement
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 36003/20#12
Zusätzliche Informationen
Die folgenden Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt und sind eigenständig durch jeden Interessenten unter dem Link ftp://ausschreibung_oeffentlich@bpa-ftp.de/ aus dem Ordner „Werbemittel“ abzurufen:
Anlage 7 – Liste aller einzureichenden Unterlagen.
Vertragsunterlagen mit folgenden Anlagen:
Anlage 1VU – Vertragsentwurf;
Anlage 2VU – Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).
Der Auftraggeber behält sich unter strikter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor, Unterlagen, die nicht wie gefordert eingereicht wurden, gemäß § 56 VgV unter Setzung einer Frist von den Bietern nachzufordern. Sollten die fehlenden Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb dieser Frist nachgereicht werden, wird das entsprechende Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Der Auftraggeber behält sich unter strikter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor, Unterlagen, die nicht wie gefordert eingereicht wurden, gemäß § 56 VgV unter Setzung einer Frist von den Bietern nachzufordern. Sollten die fehlenden Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb dieser Frist nachgereicht werden, wird das entsprechende Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Fragen zur Ausschreibung müssen bis zum 29.6.2016 bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle eingehen. Nach diesem Zeitpunkt eingehende Fragen können nicht mehr beantwortet werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist Folgendes zu beachten:
— Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
— Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— – der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der in § 134 Abs. 2 GWB geregelten Frist, nach deren Verstreichen ein Zuschlag erteilt werden darf, bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— – der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der in § 134 Abs. 2 GWB geregelten Frist, nach deren Verstreichen ein Zuschlag erteilt werden darf, bleibt unberührt,
— – Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— – Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— – mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2016/S 107-191192 (2016-06-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-08-10) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge