Linie 853 (Stadtverkehr Borken)
Kreis Borken c/o Zweckverband SPNV Münsterland Fachbereich Bus
Durchführung von Leistungen der Personenbeförderung im Linienverkehr als Gesamtleistung (heutige Linie 853).
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2016-06-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-05-24.
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2016-05-24 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2016-05-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Kurze Beschreibung:
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Borken 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreis Borken c/o Zweckverband SPNV Münsterland Fachbereich Bus
Postanschrift: Schorlemerstraße 26
Postleitzahl: 48143
Postort: Münster
Kontakt
Internetadresse: http://www.zvmbus.info/ 🌏
E-Mail: a.hilger@zvmbus.info.de 📧
Telefon: +49 251413444 📞
Fax: +49 251413449 📠
URL der Dokumente: https://ausschreibung.nwl-info.de/ 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-05-24 📅
Einreichungsfrist: 2016-06-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-05-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 102-181530
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 233-422724
ABl. S-Ausgabe: 102
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Dauer: 72 Monate
Beschreibung der Optionen:
Zusätzlicher CPV-Code: EA23
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kreis Borken.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mindeststandards:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mindeststandards:
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: §§ 3 ff. PBZugV.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-07-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-06-29 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:05
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: zu Händen von Herrn Armin Hilger
Dokumente URL: https://ausschreibung.nwl-info.de/ 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514113514 📞
Fax: +49 2514112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2016/S 102-181530 (2016-05-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Kurze Beschreibung:
Durchführung von Leistungen der Personenbeförderung im Linienverkehr als Gesamtleistung (heutige Linie 853).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Borken 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreis Borken c/o Zweckverband SPNV Münsterland Fachbereich Bus
Postanschrift: Schorlemerstraße 26
Postleitzahl: 48143
Postort: Münster
Kontakt
Internetadresse: http://www.zvmbus.info/ 🌏
E-Mail: a.hilger@zvmbus.info.de 📧
Telefon: +49 251413444 📞
Fax: +49 251413449 📠
URL der Dokumente: https://ausschreibung.nwl-info.de/ 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-05-24 📅
Einreichungsfrist: 2016-06-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-05-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 102-181530
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 233-422724
ABl. S-Ausgabe: 102
Zusätzliche Informationen
A:
Die Zugangsdaten für die unter der oben (Ziffer I.3)) angegebenen Internetseite zur Verfügung stehenden Auftragsunterlagen lauten:
Login: Bieter Linie 853 StadtverkehrBorken
Passwort: 42YGKfh!64T
B:
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 3 TVgG NRW werden nachfolgend die für die Verpflichtungserklärung nach § 4 TVgG NRW relevanten repräsentativen Tarifverträge benannt (siehe auch oben Ziffer III.2.2)).
— Spartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe (TV-N NW) vom 25.5.2001, zuletzt geändert am 30.5.2014 (Kommunaler Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen (KAV NW) und Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr (ÖTV) und Deutsche Angestellten Gewerkschaft (DAG) [heute: Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft – ver.di];
— Spartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe (TV-N NW) vom 25.5.2001, zuletzt geändert am 30.5.2014 (Kommunaler Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen (KAV NW) und DBB-Tarifunion);
— Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmer des privaten Omnibusgewerbes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 15.12.2015 (Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen e. V. (NWO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft – ver.di );
— Lohntarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer des privaten Omnibusgewerbes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 15.12.2015 (Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen e. V. (NWO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft – ver.di);
— Gehaltstarifvertrag für die kaufmännischen und technischen Angestellten sowie die Auszubildenden des privaten Omnibusgewerbes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 15.12.2015 (Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen e.V. (NWO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft – ver.di);
— Ergänzungstarifvertrag zu § 24 (7) Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmer des privaten Omnibusgewerbes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 15. Dezember 2015, § 6 (3) Lohntarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer des privaten Omnibusgewerbes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 15. Dezember 2015 und § 6 (3) Gehaltstarifvertrag für die kaufmännischen und technischen Angestellten des privaten Omnibusgewerbes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 15.12.2015 vom 4.2.2016 (Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen e. V. (NWO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft – ver.di).
C:
Die Abgabe eines Angebots durch eine Arbeitsgemeinschaft oder andere gemeinschaftliche Bieter (im Folgenden: Bietergemeinschaften) ist vorbehaltlich etwaiger wettbewerbsbeschränkender Absprachen zugelassen. Bietergemeinschaften haben zusätzlich zu den von allen Bietern einzureichenden Nachweisen und Erklärungen folgende Unterlagen ergänzend einzureichen:
— Gesamtschuldnerische Haftungserklärung;
— Vertrag hinsichtlich der Bietergemeinschaft (Kopie).
Im weiteren Verfahren kann eine Erklärung zur Notwendigkeit der Bietergemeinschaft nachgefordert werden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Dauer: 72 Monate
Beschreibung der Optionen:
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht, Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: EA23
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kreis Borken.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Bieter haben ihrem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister (nicht vor dem 14.3.2016 datiert) beizufügen (bei Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat eine gleichwertige aktuelle Bescheinung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche; falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht eine formlose Erklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind). Hierfür ausreichend ist ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind.
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Der Nachweis der Zuverlässigkeit und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe
1. über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens durch den Bieter beantragt wurde oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
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2. der Bieter sich nicht in Liquidation befindet;
3. der Bieter keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt;
4. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist.
5. der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat.
6. der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist.
Der Bieter gilt als zuverlässig, wenn davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und wenn davon ausgegangen werden kann, dass der Bieter auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet.
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Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seinen laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Sie ist insbesondere zu verneinen, wenn erhebliche Rückstände an Steuern oder an Beiträgen zur Sozialversicherung bestehen.
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Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Verkehre. Bieter können sich zum Nachweis der fachlichen Eignung auf die Referenzen Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass deren Leistungen oder Einrichtungen dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis ist durch eine entsprechende Erklärung des Dritten, auf dessen Referenzen der Bieter sich beruft, zu erbringen.
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Der Bewerber gilt als technisch leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: §§ 3 ff. PBZugV.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die in den Vergabeunterlagen enthaltenen und sich aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG-NRW ergebenden speziellen Vertragsbedingungen und Verpflichtungserklärungen sind Bestandteile dieses Vertrags. Die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, haben insbesondere die gemäß § 4 TVgG NRW erforderliche Verpflichtungserklärung abzugeben. Die hierfür relevanten und gemäß § 4 Abs. 2 Satz 3 TVgG NRW zu benennenden repräsentativen Tarifverträge werden in Abschnitt VI.3 dieser Bekanntmachung benannt.
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Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-07-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-06-29 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:05
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: zu Händen von Herrn Armin Hilger
Dokumente URL: https://ausschreibung.nwl-info.de/ 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
A:
Die Zugangsdaten für die unter der oben (Ziffer I.3)) angegebenen Internetseite zur Verfügung stehenden Auftragsunterlagen lauten:
Login: Bieter Linie 853 StadtverkehrBorken
Passwort: 42YGKfh!64T
B:
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 3 TVgG NRW werden nachfolgend die für die Verpflichtungserklärung nach § 4 TVgG NRW relevanten repräsentativen Tarifverträge benannt (siehe auch oben Ziffer III.2.2)).
— Spartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe (TV-N NW) vom 25.5.2001, zuletzt geändert am 30.5.2014 (Kommunaler Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen (KAV NW) und…
… Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr (ÖTV) und Deutsche Angestellten Gewerkschaft (DAG) [heute: Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft – ver.di];
… DBB-Tarifunion);
— Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmer des privaten Omnibusgewerbes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 15.12.2015 (Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen e. V. (NWO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft – ver.di );
— Lohntarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer des privaten Omnibusgewerbes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 15.12.2015 (Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen e. V. (NWO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft – ver.di);
— Gehaltstarifvertrag für die kaufmännischen und technischen Angestellten sowie die Auszubildenden des privaten Omnibusgewerbes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 15.12.2015 (Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen e.V. (NWO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft – ver.di);
Mehr anzeigen
— Ergänzungstarifvertrag zu § 24 (7) Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmer des privaten Omnibusgewerbes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 15. Dezember 2015, § 6 (3) Lohntarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer des privaten Omnibusgewerbes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 15. Dezember 2015 und § 6 (3) Gehaltstarifvertrag für die kaufmännischen und technischen Angestellten des privaten Omnibusgewerbes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 15.12.2015 vom 4.2.2016 (Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen e. V. (NWO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft – ver.di).
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C:
Die Abgabe eines Angebots durch eine Arbeitsgemeinschaft oder andere gemeinschaftliche Bieter (im Folgenden: Bietergemeinschaften) ist vorbehaltlich etwaiger wettbewerbsbeschränkender Absprachen zugelassen. Bietergemeinschaften haben zusätzlich zu den von allen Bietern einzureichenden Nachweisen und Erklärungen folgende Unterlagen ergänzend einzureichen:
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— Gesamtschuldnerische Haftungserklärung;
— Vertrag hinsichtlich der Bietergemeinschaft (Kopie).
Im weiteren Verfahren kann eine Erklärung zur Notwendigkeit der Bietergemeinschaft nachgefordert werden.
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514113514 📞
Fax: +49 2514112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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