Ergänzende Angaben (2016-12-08) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Landkreis Ahrweiler, vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein-Mosel GmbH als Vergabestelle”
Postanschrift: Schloßstr. 18-20
Postort: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 26130355-22📞
E-Mail: wettbewerb@vrminfo.de📧
Fax: +49 26130355-21 📠
Region: Koblenz, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.vrminfo.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Linienbündel Rhein-Ahr und Rhein-Brohltal.
Aktenzeichen bei der Vergabestelle: Vergabe 2016-AW”
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦
Kurze Beschreibung: Öffentliche Nahverkehrsleistung im Landkreis Ahrweiler im Bus- und ALF-Verkehr.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2016/S 215-391542
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.2
Ort des zu ändernden Textes: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Alter Wert
Text:
“(...)
— Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes. (...) Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das...”
Text
(...)
— Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes. (...) Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d. h. nicht älter als Stichtag: 20.9.2016.
— Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit (...) Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d. h. nicht älter als Stichtag: 20.9.2016.
(...)
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“— Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes. (...) Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das...”
Text
— Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes. (...) Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d. h. nicht älter als Stichtag: 9.10.2016.
— Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit. (...) Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d. h. nicht älter als Stichtag: 9.10.2016.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2016-12-20 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2017-01-09 📅
Zeit: 10:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2016-12-20 📅
Zeit: 10:15
Neuer Wert
Datum: 2017-01-09 📅
Zeit: 10:15
Quelle: OJS 2016/S 239-436058 (2016-12-08)
Ergänzende Angaben (2016-12-21)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Datum: 2017-02-17 📅
Neuer Wert
Datum: 2017-04-13 📅
Quelle: OJS 2016/S 248-455131 (2016-12-21)
Ergänzende Angaben (2017-01-05)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.2
Ort des zu ändernden Textes: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Alter Wert
Text:
“(...)
— Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes. (...) Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das...”
Text
(...)
— Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes. (...) Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d. h. nicht älter als Stichtag: 9.10.2016.
— Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit. (...) Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d. h. nicht älter als Stichtag: 9.10.2016.
(...)
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“(...)
— Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes. (...) Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das...”
Text
(...)
— Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes. (...) Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d. h. nicht älter als Stichtag: 18.10.2016.
— Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit. (...) Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d. h. nicht älter als Stichtag: 18.10.2016.
(...)
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2017-01-09 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2017-01-18 📅
Zeit: 10:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2017-01-09 📅
Zeit: 10:15
Neuer Wert
Datum: 2017-01-18 📅
Zeit: 10:15
Quelle: OJS 2017/S 005-007252 (2017-01-05)
Ergänzende Angaben (2017-05-10)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.2
Ort des zu ändernden Textes: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Alter Wert
Text:
“(...)
— Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes. (...) Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das...”
Text
(...)
— Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes. (...) Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d. h. nicht älter als Stichtag: 18.10.2016.
— Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit. (...) Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d. h. nicht älter als Stichtag: 18.10.2016.
(...)
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“(...)
— Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes. (...) Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das...”
Text
(...)
— Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes. (...) Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d. h. nicht älter als Stichtag: 20.3.2017.
— Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit. (...) Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d. h. nicht älter als Stichtag: 20.3.2017.
(...)
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2017-01-18 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2017-06-20 📅
Zeit: 10:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6
Alter Wert
Datum: 2017-04-13 📅
Neuer Wert
Datum: 2017-10-20 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2017-01-18 📅
Zeit: 10:15
Neuer Wert
Datum: 2017-06-20 📅
Zeit: 10:05
Quelle: OJS 2017/S 091-180488 (2017-05-10)