Der Landkreis Mühldorf am Inn beabsichtigt in einem 3. Bauabschnitt den Neubau einer Zweifeld-Sporthalle beim Beruflichen Schulzentrum Mühldorf am Inn. Das Berufliche Schulzentrum beinhaltet die Staatl. Berufsschule II und 4 Berufsfachschulen. Die Architektenleistungen bezüglich des 1. und 2. Bauabschnitts sind bereits vergeben. Der 1. und 2. Bauabschnitt beinhalten den sukzessiven Teilabbruch und sukzessiven Neubau des Beruflichen Schulzentrums im laufenden Betrieb. In einem 3. Bauabschnitt soll nunmehr eine Zweifeld-Sporthalle errichtet werden. Die Sporthalle soll abtrennbar sein und auch für schulische Veranstaltungen und Prüfungen genutzt werden. Die Sporthalle muss den planungsrechtlichen Anforderungen an eine Versammlungsstätte genügen. Nach einem bereits vorliegenden Vorentwurf einer möglichen Grundrissvariante liegen die Kosten (KG 200-700) bei ca. 4,42 Mio. EUR. geplanter Baubeginn: 1. Quartal 2018.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-09-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-08-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-08-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: 228/16
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Mühldorf am Inn beabsichtigt in einem 3. Bauabschnitt den Neubau einer Zweifeld-Sporthalle beim Beruflichen Schulzentrum Mühldorf am Inn. Das Berufliche Schulzentrum beinhaltet die Staatl. Berufsschule II und 4 Berufsfachschulen. Die Architektenleistungen bezüglich des 1. und 2. Bauabschnitts sind bereits vergeben. Der 1. und 2. Bauabschnitt beinhalten den sukzessiven Teilabbruch und sukzessiven Neubau des Beruflichen Schulzentrums im laufenden Betrieb. In einem 3. Bauabschnitt soll nunmehr eine Zweifeld-Sporthalle errichtet werden.
Die Sporthalle soll abtrennbar sein und auch für schulische Veranstaltungen und Prüfungen genutzt werden. Die Sporthalle muss den planungsrechtlichen Anforderungen an eine Versammlungsstätte genügen. Nach einem bereits vorliegenden Vorentwurf einer möglichen Grundrissvariante liegen die Kosten (KG 200-700) bei ca. 4,42 Mio. EUR.
geplanter Baubeginn: 1. Quartal 2018.
Der Landkreis Mühldorf am Inn beabsichtigt in einem 3. Bauabschnitt den Neubau einer Zweifeld-Sporthalle beim Beruflichen Schulzentrum Mühldorf am Inn. Das Berufliche Schulzentrum beinhaltet die Staatl. Berufsschule II und 4 Berufsfachschulen. Die Architektenleistungen bezüglich des 1. und 2. Bauabschnitts sind bereits vergeben. Der 1. und 2. Bauabschnitt beinhalten den sukzessiven Teilabbruch und sukzessiven Neubau des Beruflichen Schulzentrums im laufenden Betrieb. In einem 3. Bauabschnitt soll nunmehr eine Zweifeld-Sporthalle errichtet werden.
Die Sporthalle soll abtrennbar sein und auch für schulische Veranstaltungen und Prüfungen genutzt werden. Die Sporthalle muss den planungsrechtlichen Anforderungen an eine Versammlungsstätte genügen. Nach einem bereits vorliegenden Vorentwurf einer möglichen Grundrissvariante liegen die Kosten (KG 200-700) bei ca. 4,42 Mio. EUR.
Referenz Daten
Absendedatum: 2016-08-12 📅
Einreichungsfrist: 2016-09-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-08-17 📅
Datum des Beginns: 2016-11-30 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 157-284859
ABl. S-Ausgabe: 157
Zusätzliche Informationen
Das Formular „Teilnahmeantrag“ ist zwingend einzureichen, fehlt dieses oder ist es nicht unterschrieben, ist die Bewerbung ganz ausschließen.
Bei dem Formular „Bewerbungsbogen“ handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers, eine richtige/bessere Darstellung in anderen Formularen heilt dies nicht. Sind in diesem Formular z. B. die Mindestkriterien nicht erfüllt/nicht angegeben, wird die Referenz nicht gewertet. Dies gilt ebenso für gemachte bzw. nicht gemachte Angaben in den Projektdatenblättern.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Bewerbungsbogen fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Unklare, widersprüchliche oder fehlende Angaben in den Formularen gehen zu Lasten des Bewerbers. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden im Verfahren nicht berücksichtigt (auch nicht zurückgesandt).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYY6BJ.
Das Formular „Teilnahmeantrag“ ist zwingend einzureichen, fehlt dieses oder ist es nicht unterschrieben, ist die Bewerbung ganz ausschließen.
Bei dem Formular „Bewerbungsbogen“ handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers, eine richtige/bessere Darstellung in anderen Formularen heilt dies nicht. Sind in diesem Formular z. B. die Mindestkriterien nicht erfüllt/nicht angegeben, wird die Referenz nicht gewertet. Dies gilt ebenso für gemachte bzw. nicht gemachte Angaben in den Projektdatenblättern.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Bewerbungsbogen fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Unklare, widersprüchliche oder fehlende Angaben in den Formularen gehen zu Lasten des Bewerbers. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden im Verfahren nicht berücksichtigt (auch nicht zurückgesandt).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYY6BJ.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Mühldorf am Inn beabsichtigt in einem 3. Bauabschnitt den Neubau einer Zweifeld-Sporthalle beim Beruflichen Schulzentrum Mühldorf am Inn. Das Berufliche Schulzentrum beinhaltet die Staatl. Berufsschule II und 4 Berufsfachschulen. Die Architektenleistungen bezüglich des 1. und 2. Bauabschnitts sind bereits vergeben. Der 1. und 2. Bauabschnitt beinhalten den sukzessiven Teilabbruch und sukzessiven Neubau des Beruflichen Schulzentrums im laufenden Betrieb. In einem 3. Bauabschnitt soll nunmehr eine Zweifeld-Sporthalle errichtet werden.
Der Landkreis Mühldorf am Inn beabsichtigt in einem 3. Bauabschnitt den Neubau einer Zweifeld-Sporthalle beim Beruflichen Schulzentrum Mühldorf am Inn. Das Berufliche Schulzentrum beinhaltet die Staatl. Berufsschule II und 4 Berufsfachschulen. Die Architektenleistungen bezüglich des 1. und 2. Bauabschnitts sind bereits vergeben. Der 1. und 2. Bauabschnitt beinhalten den sukzessiven Teilabbruch und sukzessiven Neubau des Beruflichen Schulzentrums im laufenden Betrieb. In einem 3. Bauabschnitt soll nunmehr eine Zweifeld-Sporthalle errichtet werden.
Die Sporthalle soll abtrennbar sein und auch für schulische Veranstaltungen und Prüfungen genutzt werden. Die Sporthalle muss den planungsrechtlichen Anforderungen an eine Versammlungsstätte genügen. Nach einem bereits vorliegenden Vorentwurf einer möglichen Grundrissvariante liegen die Kosten (KG 200-700) bei ca. 4,42 Mio. EUR.
Die Sporthalle soll abtrennbar sein und auch für schulische Veranstaltungen und Prüfungen genutzt werden. Die Sporthalle muss den planungsrechtlichen Anforderungen an eine Versammlungsstätte genügen. Nach einem bereits vorliegenden Vorentwurf einer möglichen Grundrissvariante liegen die Kosten (KG 200-700) bei ca. 4,42 Mio. EUR.
geplanter Baubeginn: 1. Quartal 2018.
Mit diesem Auftrag werden stufenweise die Architektenleistungen des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume (Leistungsphasen 2-9 gemäß § 34 Abs. 3 i.V.m. Anl. 10 Nr. 10.1 HOAI 2013) vergeben.
Beschreibung der Optionen: Die Beauftragung erfolgt stufenweise.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Mühldorf a. Inn.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bei juristischen Personen Vorlage des Handelsregisterauszugs (nicht älter als 6 Monate vor dieser Bekanntmachung). Bei Partnerschaften Vorlage des Auszugs aus dem Partnerschaftsregister nach PartG (nicht älter als 6 Monate vor dieser Bekanntmachung). Erklärung, dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB und § 124 GWB nicht vorliegen.
Bei juristischen Personen Vorlage des Handelsregisterauszugs (nicht älter als 6 Monate vor dieser Bekanntmachung). Bei Partnerschaften Vorlage des Auszugs aus dem Partnerschaftsregister nach PartG (nicht älter als 6 Monate vor dieser Bekanntmachung). Erklärung, dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB und § 124 GWB nicht vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1.) Eigenerklärung über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (brutto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beim Leistungsbild Objektplanung Gebäude u. Innenräume.
2.) Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln anzugeben.
Nachweis auf Verlangen der Vergabestelle durch Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
3.) Berufshaftpflichtversicherung des AN/der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, mit einer Deckungssumme von min. 1 000 000 EUR für Personenschäden pro Verstoß und von min. 1 000 000 EUR für sonstige Schäden pro Verstoß. Sie/Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. Bei einer ARGE muss die Versicherung auf die ARGE ausgestellt sein oder eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder benannt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist. Die Bescheinigung darf nicht älter als 6 Monate vor dieser Bekanntmachung sein.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3.) Berufshaftpflichtversicherung des AN/der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, mit einer Deckungssumme von min. 1 000 000 EUR für Personenschäden pro Verstoß und von min. 1 000 000 EUR für sonstige Schäden pro Verstoß. Sie/Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. Bei einer ARGE muss die Versicherung auf die ARGE ausgestellt sein oder eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder benannt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist. Die Bescheinigung darf nicht älter als 6 Monate vor dieser Bekanntmachung sein.
Mindeststandards:
1.) mind. 200.000,00 EUR brutto Gesamtumsatz im Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beim Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume. Ist dieses Mindestkriterium nicht erfüllt, ist die Bewerbung insgesamt zwingend auszuschließen.
1.) mind. 200.000,00 EUR brutto Gesamtumsatz im Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beim Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume. Ist dieses Mindestkriterium nicht erfüllt, ist die Bewerbung insgesamt zwingend auszuschließen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweise gem. § 46 Abs. 3 VgV; entsprechende Formblätter werden mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
Die tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall sind namentlich zu benennen und mit beruflicher Qualifikation anzugeben. Der Nachweis der fachlichen Qualifikation des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) und durch Angaben zur Berufserfahrung in Jahren zu führen. Es ist mind. 1 Person zu benennen, die die Bauvorlageberechtigung besitzt.
Die tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall sind namentlich zu benennen und mit beruflicher Qualifikation anzugeben. Der Nachweis der fachlichen Qualifikation des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) und durch Angaben zur Berufserfahrung in Jahren zu führen. Es ist mind. 1 Person zu benennen, die die Bauvorlageberechtigung besitzt.
Eigenerklärungen über:
A.) das jährliche Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Beschäftigten (Anzahl Architekten; Dipl.-Ing. Univ./ TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung).
B.) Referenzen (Die Angaben sind in den entsprechenden Formblättern „Bewerbungsbogen/Projektdatenblätter“ zu machen):
1.) Referenzportfolio Sporthallen; Neubauten, mit einem Neubau vergeleichbare Sanierungen) der letzten 10 Jahre (Beginn der Lph. 2 zwischen 01.06.2006 und 30.06.2016) mit Angaben zu:
a.) Auftraggeber,
b.) Art der Aufgabenstellung (Sporthallen; Sanierung, Neubau; Bauen im lfd. Betrieb, Beantragung von Fördermitteln),
c.) erbrachten Leistungen in den Leistungsphasen 2-8 im Leistungsbild Objektplanung Gebäude u. Innenräume (Angabe in Prozentpunkten),
d.) Größenordnung des Projekts: Projektkosten (KG 200-700) (hier: ca. 4,2 Mio. EUR brutto; die Referenzen sollten daher jedenfalls eine Größenordnung von >1,0 Mio. EUR brutto und mehr aufweisen.).
2.) Referenzportfolio Versammlungsstätten nach VStättV der letzten 10 Jahre (Beginn der Lph. 2 zwischen 01.06.2006 und 30.06.2016) mit Angaben zu:
b.) Art der Aufgabenstellung (Versammlungsstätte nach VStättV).
C.) Angaben zur Berufserfahrung des konkret zur Verfügung stehenden Personals:
1.) Angabe zur Berufserfahrung des Projektleiters,
2.) Angabe zur Berufserfahrung des für das konkrete Projekt für die Objektüberwachung vorgesehenen Verantwortlichen („Bauleiter“).
Mindeststandards:
Zu A.) mind. 2 Architekten (Planer) im jährlichen Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Beschäftigten. Ist dieses Mindestkriterium nicht erfüllt, ist die Bewerbung insgesamt zwingend auszuschließen.
zu B.1.) mind. 1 Referenz Sporthalle als mind. Einfeld-Sporthalle im genannten Zeitraum gem. III.2.3, B.1). Ist dieses Mindestkriterium nicht erfüllt, ist die Bewerbung insgesamt zwingend auszuschließen.
zu B.2.) mind. 1 Referenz Versammlungsstätte gem. VStättV im genannten Zeitraum gem. III.2.3, B.2). Ist dieses Mindestkriterium nicht erfüllt, ist die Bewerbung insgesamt zwingend auszuschließen.
zu B.)
a.) Der Bearbeitungszeitraum der Referenzobjekte (zu oben unter III.2.3. genanntem B.1) Sporthallen und B.2) Versammlungsstätte nach VStättV) erstreckt sich auf den Zeitraum 01.06.2006 bis 30.06.2016. Referenzobjekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als mit der Leistungsphase 2 in diesem Zeitraum begonnen wurde.
a.) Der Bearbeitungszeitraum der Referenzobjekte (zu oben unter III.2.3. genanntem B.1) Sporthallen und B.2) Versammlungsstätte nach VStättV) erstreckt sich auf den Zeitraum 01.06.2006 bis 30.06.2016. Referenzobjekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als mit der Leistungsphase 2 in diesem Zeitraum begonnen wurde.
b.) Die Referenzen müssen mind. erbrachte Leistungen in den Lph. 2-8 von insgesamt 60 Prozentpunkten nach der HOAI 2013 bzw. 59 Prozentpunkten nach der HOAI 2009 aufweisen.
c.) Die Referenzen müssen mind. eine Größenordnung ab 1,0 Mio. EUR brutto (KG 200-700) aufweisen.
zu C.1.) Der angegebene Projektleiter muss mind. eine 5-jährige Berufserfahrung als Projektleiter nachweisen. Ist dieses Mindestkriterium nicht erfüllt, ist die Bewerbung insgesamt zwingend auszuschließen.
zu C.2.) Der angegebene für die Objektüberwachung vorgesehene Verantwortliche („Bauleiter“) muss mind. eine 5-jährige Berufserfahrung als „Bauleiter“ nachweisen. Ist dieses Mindestkriterium nicht erfüllt, ist die Bewerbung insgesamt zwingend auszuschließen.
zu C.2.) Der angegebene für die Objektüberwachung vorgesehene Verantwortliche („Bauleiter“) muss mind. eine 5-jährige Berufserfahrung als „Bauleiter“ nachweisen. Ist dieses Mindestkriterium nicht erfüllt, ist die Bewerbung insgesamt zwingend auszuschließen.
zu C.) Der Projektleiter und der Bauleiter können in der Person übereinstimmen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Architekten und Ingenieure, Bauordnung und Baukammerngesetz.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Alle Bewerber, die die Mindestkriterien unter Ziff. III.1.2) und III.1.3) erfüllen, werden zu Verhandlungsgesprächen eingeladen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2 Monate
Das Formular „Teilnahmeantrag“ ist zwingend einzureichen, fehlt dieses oder ist es nicht unterschrieben, ist die Bewerbung ganz ausschließen.
Bei dem Formular „Bewerbungsbogen“ handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers, eine richtige/bessere Darstellung in anderen Formularen heilt dies nicht. Sind in diesem Formular z. B. die Mindestkriterien nicht erfüllt/nicht angegeben, wird die Referenz nicht gewertet. Dies gilt ebenso für gemachte bzw. nicht gemachte Angaben in den Projektdatenblättern.
Bei dem Formular „Bewerbungsbogen“ handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers, eine richtige/bessere Darstellung in anderen Formularen heilt dies nicht. Sind in diesem Formular z. B. die Mindestkriterien nicht erfüllt/nicht angegeben, wird die Referenz nicht gewertet. Dies gilt ebenso für gemachte bzw. nicht gemachte Angaben in den Projektdatenblättern.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Bewerbungsbogen fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Unklare, widersprüchliche oder fehlende Angaben in den Formularen gehen zu Lasten des Bewerbers. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden im Verfahren nicht berücksichtigt (auch nicht zurückgesandt).
Der Auftraggeber behält sich vor, im Bewerbungsbogen fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Unklare, widersprüchliche oder fehlende Angaben in den Formularen gehen zu Lasten des Bewerbers. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden im Verfahren nicht berücksichtigt (auch nicht zurückgesandt).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYY6BJ.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/02857/🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfngsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bisz um Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 157-284859 (2016-08-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-01-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Mühldorf am Inn beabsichtigt in einem 3. Bauabschnitt den Neubau einer Zweifeld-Sporthalle beim Beruflichen Schulzentrum Mühldorf am Inn. Das Berufliche Schulzentrum beinhaltet die Staatl. Berufsschule II und 4 Berufsfachschulen. Die Architektenleistungen bezüglich des 1. und 2. Bauabschnitts sind bereits vergeben. Der 1. und 2. Bauabschnitt beinhalten den sukzessiven Teilabbruch und sukzessiven Neubau des Beruflichen Schulzentrums im laufenden Betrieb. In einem 3. Bauabschnitt soll nunmehr eine Zweifeld-Sporthalle errichtet werden.
Die Sporthalle soll abtrennbar sein und auch für schulische Veranstaltungen und Prüfungen genutzt werden. Die Sporthalle muss den planungsrechtlichen Anforderungen an eine Versammlungsstätte genügen. Nach einem bereits vorliegenden Vorentwurf einer möglichen Grundrissvariante liegen die Kosten (KG 200-700) bei ca. 4 420 000 EUR.
Geplanter Baubeginn: 1. Quartal 2018.
Der Landkreis Mühldorf am Inn beabsichtigt in einem 3. Bauabschnitt den Neubau einer Zweifeld-Sporthalle beim Beruflichen Schulzentrum Mühldorf am Inn. Das Berufliche Schulzentrum beinhaltet die Staatl. Berufsschule II und 4 Berufsfachschulen. Die Architektenleistungen bezüglich des 1. und 2. Bauabschnitts sind bereits vergeben. Der 1. und 2. Bauabschnitt beinhalten den sukzessiven Teilabbruch und sukzessiven Neubau des Beruflichen Schulzentrums im laufenden Betrieb. In einem 3. Bauabschnitt soll nunmehr eine Zweifeld-Sporthalle errichtet werden.
Die Sporthalle soll abtrennbar sein und auch für schulische Veranstaltungen und Prüfungen genutzt werden. Die Sporthalle muss den planungsrechtlichen Anforderungen an eine Versammlungsstätte genügen. Nach einem bereits vorliegenden Vorentwurf einer möglichen Grundrissvariante liegen die Kosten (KG 200-700) bei ca. 4 420 000 EUR.
Geplanter Baubeginn: 1. Quartal 2018.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Sporthalle soll abtrennbar sein und auch für schulische Veranstaltungen und Prüfungen genutzt werden. Die Sporthalle muss den planungsrechtlichen Anforderungen an eine Versammlungsstätte genügen. Nach einem bereits vorliegenden Vorentwurf einer möglichen Grundrissvariante liegen die Kosten (KG 200-700) bei ca. 4 420 000 EUR.
Die Sporthalle soll abtrennbar sein und auch für schulische Veranstaltungen und Prüfungen genutzt werden. Die Sporthalle muss den planungsrechtlichen Anforderungen an eine Versammlungsstätte genügen. Nach einem bereits vorliegenden Vorentwurf einer möglichen Grundrissvariante liegen die Kosten (KG 200-700) bei ca. 4 420 000 EUR.
Geplanter Baubeginn: 1. Quartal 2018.
Mit diesem Auftrag werden stufenweise die Architektenleistungen des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume (Leistungsphasen 2-9 gemäß § 34 Abs. 3 i. V. m. Anl. 10 Nr. 10.1 HOAI 2013) vergeben.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Herangehensweise und Arbeitsweise
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Herausforderungen und Schwierigkeiten des Projekts
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gesamteindruck im Rahmen der Präsentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Gewichtung des Preises: 15
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-01-11 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;