Logistikdienstleistungen (Lagerung, Verpackung, Versand, Retouren), Onlinebestellsystem für das Projekt Stromspar-Check Kommunal

Logistikdienstleistungen (Lagerung, Verpackung, Versand, Retouren), Onlinebestellsystem für das Projekt Stromspar-Check Kommunal

Der Auftragnehmer übernimmt Lagerung, Verpackung, Versand und das Retourenmanagement für Energie- und Wassersparartikel sowie Marketing- und Printprodukte, die im Rahmen des Stromspar-Check Kommunal vom eaD zentral beschafft und durch die etwa 140 Projektstandorte abgerufen werden. Der Auftragnehmer stellt ein Online-Bestellsystem zur Verfügung, über das die Standorte die Artikel bestellen können und das dem Auftragnehmer die Verwaltung der Standortbudgets sowie Einblick in Entwicklungen des Lagerbestands und der Bestellhistorie der Standorte ermöglicht, inkl. der Möglichkeit aktuelle Informationen für alle Nutzer einzustellen.
Der Deutsche Caritasverband (DCV) und der Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands (eaD) e. V. haben durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative eine Förderung für das Vorhaben „Stromspar-Check Kommunal – Haushalte mit geringem Einkommen schützen das Klima“ für die Laufzeit 1.4.2016 – 31.3.2019 als Verbundpartner erhalten. Im SSC Kommunal beraten geschulte langzeitarbeitslose Menschen (Stromsparhelfer und Serviceberater) Haushalte mit geringem Einkommen zum Energie- und Wassersparen und bauen Energie- und Wasserspartechnik ein. Ziel ist es, Kosten, Verbräuche und CO2-Emissionen in den Haushalten zu reduzieren.
Der eaD ist gemeinsam mit dem DCV für die übergeordnete Steuerung des Projekts verantwortlich. Der eaD verantwortet außerdem die Verfügbarmachung von Energie- und Wassersparartikeln sowie Marketing und Printprodukten.
Nähere Angaben zur Leistung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Diese können über o. g. Kontaktstelle angefordert werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-03-29.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-03-29 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-03-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Postbeförderung auf der Straße
Menge oder Umfang:
Der erforderliche Umfang der Leistungen ist insbesondere abhängig von den Bestellhäufigkeiten und -volumina der Standorte sowie vom Lageraufkommen. Diese Aspekte können nur in geringem Maß vom Auftraggeber gesteuert werden. Der erforderliche Aufwand ist zudem im Laufe des Projekts einer hohen Dynamik unterworfen.Daher sind für die Kosten für Lagerung, Verpackung, Versand und Retourenmanagement Einzelpreise anzugeben, mindestens für:— Annahme von durch den Auftragnehmer bestellter Ware;— Lagerung der Waren (Preis je Euro-Flachpalette);— Verpackung und Versand je Paket und je Euro-Flachpalette;— Preis Rückbuchung bzw. Entsorgung und Dokumentation je Retourenpaket.Die Abrechnung erfolgt monatlich je nach angefallenem Aufwand.Der durchschnittliche Aufwand wie folgt eingeschätzt:— Verpackung und Versand: 500 Pakete pro Monat,;— Palettenversand: sporadisch (ca. 1 – 2 Mal pro Jahr eine Palette);— Briefversand: selten (ca. 2 Mal pro Jahr je 5 Maxi- und/oder Großbriefe);— Lagerung: 100 Paletten durchgehend (Lagerkosten anzugeben pro Monat);— Retouren: 15 Pakete pro Monat.Die Kosten zur Bereitstellung des Onlinebestellsystems sind als Pauschalangebot anzugeben.Der Auftrag kann bei einer möglichen Verlängerung des Gesamtvorhabens SSC Kommunal maximal zweimal, jedoch insgesamt maximal um ein Jahr, verlängert werden.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Postbeförderung auf der Straße 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Logistikdienstleistungen (Lagerung, Verpackung, Versand, Retouren), Onlinebestellsystem für das Projekt Stromspar-Check Kommunal
Postanschrift: Französische Straße 23
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.energieagenturen.de 🌏
E-Mail: info@energieagenturen.de 📧
Telefon: +49 3029333066 📞
Fax: +49 3029333099 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-03-29 📅
Einreichungsfrist: 2016-05-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 065-112946
ABl. S-Ausgabe: 65

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer übernimmt Lagerung, Verpackung, Versand und das Retourenmanagement für Energie- und Wassersparartikel sowie Marketing- und Printprodukte, die im Rahmen des Stromspar-Check Kommunal vom eaD zentral beschafft und durch die etwa 140 Projektstandorte abgerufen werden. Der Auftragnehmer stellt ein Online-Bestellsystem zur Verfügung, über das die Standorte die Artikel bestellen können und das dem Auftragnehmer die Verwaltung der Standortbudgets sowie Einblick in Entwicklungen des Lagerbestands und der Bestellhistorie der Standorte ermöglicht, inkl. der Möglichkeit aktuelle Informationen für alle Nutzer einzustellen.
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Der Deutsche Caritasverband (DCV) und der Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands (eaD) e. V. haben durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative eine Förderung für das Vorhaben „Stromspar-Check Kommunal – Haushalte mit geringem Einkommen schützen das Klima“ für die Laufzeit 1.4.2016 – 31.3.2019 als Verbundpartner erhalten. Im SSC Kommunal beraten geschulte langzeitarbeitslose Menschen (Stromsparhelfer und Serviceberater) Haushalte mit geringem Einkommen zum Energie- und Wassersparen und bauen Energie- und Wasserspartechnik ein. Ziel ist es, Kosten, Verbräuche und CO2-Emissionen in den Haushalten zu reduzieren.
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Der eaD ist gemeinsam mit dem DCV für die übergeordnete Steuerung des Projekts verantwortlich. Der eaD verantwortet außerdem die Verfügbarmachung von Energie- und Wassersparartikeln sowie Marketing und Printprodukten.
Nähere Angaben zur Leistung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Diese können über o. g. Kontaktstelle angefordert werden.
Menge oder Umfang:
Der erforderliche Umfang der Leistungen ist insbesondere abhängig von den Bestellhäufigkeiten und -volumina der Standorte sowie vom Lageraufkommen. Diese Aspekte können nur in geringem Maß vom Auftraggeber gesteuert werden. Der erforderliche Aufwand ist zudem im Laufe des Projekts einer hohen Dynamik unterworfen.
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Daher sind für die Kosten für Lagerung, Verpackung, Versand und Retourenmanagement Einzelpreise anzugeben, mindestens für:
— Annahme von durch den Auftragnehmer bestellter Ware;
— Lagerung der Waren (Preis je Euro-Flachpalette);
— Verpackung und Versand je Paket und je Euro-Flachpalette;
— Preis Rückbuchung bzw. Entsorgung und Dokumentation je Retourenpaket.
Die Abrechnung erfolgt monatlich je nach angefallenem Aufwand.
Der durchschnittliche Aufwand wie folgt eingeschätzt:
— Verpackung und Versand: 500 Pakete pro Monat,;
— Palettenversand: sporadisch (ca. 1 – 2 Mal pro Jahr eine Palette);
— Briefversand: selten (ca. 2 Mal pro Jahr je 5 Maxi- und/oder Großbriefe);
— Lagerung: 100 Paletten durchgehend (Lagerkosten anzugeben pro Monat);
— Retouren: 15 Pakete pro Monat.
Die Kosten zur Bereitstellung des Onlinebestellsystems sind als Pauschalangebot anzugeben.
Der Auftrag kann bei einer möglichen Verlängerung des Gesamtvorhabens SSC Kommunal maximal zweimal, jedoch insgesamt maximal um ein Jahr, verlängert werden.
Mindestzahl der möglichen Verlängerungen: 1
Höchstzahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutschland.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Folgende Nachweise sind von Bietern sowie allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft zu erbringen. Die Erfüllung der Kriterien ist zusätzlich in der Anlage 1 zu den Vergabeunterlagen zu bestätigen (Eignungskriterien (Checkliste Musskriterien)).
1. Auszug aus dem Handelsregister:
Die nachfolgend genannten Angaben sind als Mindestbedingungen ausschließlich auf den Formblättern, die auf Anforderung der Vergabeunterlagen vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden, zu erbringen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage von Nachweisen zu verlangen.
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Folgende Angaben sind durch Bieter/Bietergemeinschaften unter Verwendung der Formblätter einzureichen:
2. Persönliche Lage des Bieters:
o Erklärung der Bieter bzw. der Hauptvertreter der Bietergemeinschaft und der Mitglieder der Bietergemeinschaft, dass:
sie sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befinden oder ihre Tätigkeit eingestellt haben oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer entsprechenden Lage befinden,
sie nachweislich keine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt,
sie ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftragnehmers ordnungsgemäß erfüllt haben,
kein Ausschlussgrund nach § 21 Abs.1 Arbeitnehmerentsendegesetz besteht,
kein Ausschlussgrund nach § 19 Mindestlohngesetz besteht.
o Erklärung der Bieter bzw. der Hauptvertreter der Bietergemeinschaft und der Mitglieder der Bietergemeinschaft, dass keine Verurteilung gegen Personen, deren Verhalten dem Bieter/den Mitgliedern der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist, vorliegt, gemäß:
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§ 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
§ 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
§ 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
§ 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
§ 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationen Strafgerichtshofes,
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Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
§ 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
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Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten.
o Erklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen, dass der Bieter
den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts gewährt werden, die der nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) vom 20.4.2009 (BGBl. I S. 799) einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt oder andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte einzuhalten,
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den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 EUR gezahlt wird,
den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt gezahlt wird (Tarifvertragliche Regelungen bleiben davon unberührt).
von einem vom Bieter beauftragten Nachunternehmer oder von einem vom Bieter oder einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher verlangt wird, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die der Bieter selbst einzuhalten versprochen hat und mit diesen die „Besonderen Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen“ (Wirt 323) vereinbaren wird.
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o Erklärung gemäß § 1 Absatz 2 der Frauenförderverordnung
Die Abgabe wissentlich falscher Erklärungen hat den Ausschluss des Bieters/Mitgliedern einer Bietergemeinschaft von weiteren Auftragserteilungen zu Folge und kann zu einem Ausschluss bis zur Dauer von drei Jahren von der Vergabe öffentlicher Aufträge führen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Bieter bzw. Hauptvertreter einer Bietergemeinschaft müssen folgende Kriterien nachweisen:
— Gesamtumsatz für jedes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre ≥ 2 000 000 EUR;
— durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und Führungskräfte in den letzten 3 Kalenderjahren (pro Jahr) ≥ 10 Personen;
— Netto-Umsatz in mindestens einem Referenzprojekt über vergleichbare Leistungen von ≥ 200 000 EUR; zusätzlich Nachweis weiterer Referenzprojekte (mind. 2); Abschlussdatum von Referenzprojekten darf nicht länger als 3 Jahre zurückliegen.
Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ist in den dafür vorgesehenen Formblättern nachzuweisen. Die Erfüllung der Kriterien ist zusätzlich in der Anlage 1 zu den Vergabeunterlagen zu bestätigen (Eignungskriterien (Checkliste Musskriterien)). Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage geeigneter Nachweise zu verlangen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Darstellung des Unternehmens mit Beschreibung des Leistungsprofils und der technischen Ressourcen (Infrastruktur) (Formblatt 3),
— Erklärung über die Personalentwicklung in den letzten 3 Jahren (Formblatt 3),
— Die Personen, die dem AG als Ansprechpartner zur Verfügung stehen werden, sind vom Bieter/von der Bietergemeinschaft namentlich zu benennen (Formblatt 3).
Der Bieter muss die im Folgenden genannten Kompetenzen und Voraussetzungen abdecken (wird in Formblatt 3 und in Anlage 1 zu den Vergabeunterlagen abgefragt).
— Umsetzung von Logistik und Fulfillment-Services im unter Ziffer II.1.5) und II.2.1) genannten Umfang;
— Kundenservice und -betreuung;
— Hervorragende Deutschkenntnisse bei allen Ansprechpartnern des AG;
— Versandleistungen erfolgen klimaneutral;
— Gewährleistung von Zustellzeiten bis max. 4 Tage:
o Max. 2 Arbeitstage Regellaufzeit;
o Max. 2 Arbeitstage Verpackungszeitraum.
Das Verpackungsmaterial muss mindestens folgenden Standards genügen (wird in Anlage 1 zu den Vergabeunterlagen abgefragt):
— Kartonage:
o Stabile Wellpapp- Faltkartons;
o Maße 650 x 350 x 370 mm.
— Umweltfreundliches und komplett recyclingfähiges Verpackungsmaterial, inkl. Füllmaterial (keine nicht-abbaubaren Kunststoffe).
Die technische Leistungsfähigkeit ist in den dafür vorgesehenen Formblättern nachzuweisen. Die Erfüllung der Kriterien ist zusätzlich in der Anlage 1 zu den Vergabeunterlagen zu bestätigen (Eignungskriterien (Checkliste Musskriterien)). Für die mögliche Erfüllung weiterer Zuschlagskriterien werden entsprechend Anlage 1 zu den Vergabeunterlagen Punkte vergeben.
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Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage geeigneter Nachweise zu verlangen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Folgende wichtigen Vertragsbedingungen sind verbindlich:
— Werden im Rahmen des Projektes Teile oder zusätzliche Elemente nicht durch die für das Projekt bereit gestellten Fördermittel, sondern durch andere Mittel finanziert, dann trägt der AN hierfür das alleinige Risiko einer etwaigen Doppelförderung. In diesem Zusammenhang weist der AG ausdrücklich darauf hin, dass etwaige finanzielle Forderungen aufgrund von unzulässiger Doppelförderung, die auf die vom AN zusätzlich zu den Fördermitteln hinzugezogenen Mittel zurückgehen, allein vom AN abzugelten sind.
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— Alle Ansprüche aus dem Vertrag verjähren 2 Jahre nach Vertragsende. Ausgenommen ist zehnjährige Aufbewahrungsfrist der Projektunterlagen, da bis zum Ende der zehnjährigen Aufbewahrungsfrist der Projektunterlagen eine Prüfung durch den Fördermittelgeber oder eine andere Prüfinstitution erfolgen kann. Daher verjähren die in diesem Absatz genannten Ansprüche erst 10 Jahre nach Vertragsende.
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— Der AN ist verpflichtet, auch nach Beendigung der Vertragslaufzeit Leistungen zu erbringen, soweit dies erforderlich ist, damit der AG seiner Verpflichtung zum Nachweis der ordnungsgemäßen Verwendung der Fördermittel nachkommen kann.
— Der AN ist verpflichtet, die ihm durch den Auftrag übertragenen Leistungen unter Beachtung der Förderbestimmungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu erbringen.
— Der AN hat die Rechte und Interessen des AG im Rahmen der ihm übertragenen Leistungen zu wahren. Soweit dem AN nicht ausdrücklich im Vertrag von dem Auftraggeber Vollmacht erteilt ist, darf der AN keine Verträge abschließen, aufheben oder ändern, keine finanziellen Verpflichtungen für den AG eingehen oder Kosten erhöhende Maßnahmen anordnen.
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— Der AN hat dem AG jederzeit (auch nach Beendigung des Vertrages) Auskunft zu erteilen und Einsichtnahme in projektbezogene Unterlagen zu gewähren. Der AN hat den AG rechtzeitig auf erforderlich werdende Entscheidungen und sonstige Mitwirkungsleistungen hinzuweisen und diese durch eine Darstellung des Sachverhalts und einen Entscheidungs- und Handlungsvorschlag vorzubereiten.
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— Der AN ist verpflichtet, bei der Erbringung seiner Leistungen und bei der Steuerung von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft und/oder Nachunternehmern auf die Einhaltung der in der Beauftragung vorgesehenen Kostenobergrenze hinzuwirken. Die Übernahme einer Kostengarantie ist damit nicht verbunden.
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— Hält der AN die vorgegebene Kostenobergrenze auch bei strikter Beachtung des Gebots der Wirtschaftlichkeit für nicht auskömmlich, so hat er den AG darüber unter Angabe der Gründe unverzüglich schriftlich zu unterrichten und Vorschläge zu unterbreiten, wie der Kostenobergrenze eingehalten werden kann.
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— Zahlungen sind jeweils zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Überreichung der jeweiligen Rechnung unter der Voraussetzung, dass die entsprechende Zahlung des Fördermittelgebers beim AG eingegangen ist. Die vom AN jeweils zu erstellende Rechnung muss den Vorschriften des Umsatzsteuerrechts entsprechen.
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— Der AN gewährleistet, dass er für den Fall der Beschädigung oder Entwendung von Waren, die sich beim AN in Anlieferung befinden bzw. beim AN lagern, für den Versand vorbereitet werden und zum Standort transportiert werden, über entsprechende Versicherungen verfügt.
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— Der AN hat seine Aufgaben im Rahmen des Vertrags unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften sowie der allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätze und der anerkannten Regeln der Technik mit der gebotenen Fach- und Sachkunde durchzuführen.
— Der AN haftet für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen. Der AG behält sich Schadenersatzforderungen nach § 249 BGB vor.
— Vom AG festgestellte fehlerhaft erbrachte Leistungen sind auf Verlangen und im Rahmen der in diesem Fall vom AG gesetzten Frist unverzüglich zu korrigieren.
— Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund mit einer Frist von vier Wochen kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
— Wird der Vertrag aus einem Grund gekündigt, den der AN zu vertreten hat, steht dem AN die Vergütung nur für die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen zu.
— Wird der Vertrag aus einem vom AG zu vertretenden Grund gekündigt, hat der AN Anspruch auf Vergütung der bis zur Vertragsbeendigung erbrachten und nachgewiesenen Leistungen.
— Sollten dem AN an seinen Leistungen Urheberrechte zustehen, bleibt dessen Urheberpersönlichkeitsrecht unberührt.
— Der AN räumt dem AG an sämtlichen von ihm erstellten Entwürfen, Plänen, Zeichnungen, Skizzen, Konzepten, Modellen und Berechnungen – unabhängig davon, ob an diesen Unterlagen urheberrechtlicher Schutz besteht oder nicht – ein ausschließliches sowie zeitlich, räumlich und inhaltlich begrenztes Nutzungsrecht zum Zwecke der Realisierung des Projekts ein.
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— Der AN verpflichtet sich, alle Daten gemäß den gesetzlichen Anforderungen und insbesondere nach Maßgabe der einschlägigen Datenschutzgesetze zu verarbeiten.
— Dem AN ist es untersagt, im Rahmen der Leistungserbringung erhobene personenbezogene Daten ohne Genehmigung der betroffenen Personen weiterzugeben, weiterzuveräußern, weiterzuverarbeiten oder zu anderen Zwecken als der Erfüllung des Vertrages bzw. der Ziele des Projekts zu nutzen. Der AN stellt sicher, dass personenbezogene Daten vor dem Zugriff Unbefugter geschützt und ggf. zur Vertragserfüllung eingeschaltete Dritte zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet werden.
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— Die Vertragsparteien verpflichten sich, über alle vertraulichen Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags über die jeweils andere Vertragspartei oder andere Projektpartner bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren und dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können. Diese Verpflichtung besteht auch über das Ende des Vertrags hinaus fort.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Rechnungslegung erfolgt monatlich an den AG je nach angefallenem Aufwand. Rechnungen sind zahlbar innerhalb 30 Tagen. Bei Zahlung binnen 10 Tagen werden 2 % Skonto gezogen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften mit gesamtschuldnerischer Haftung und einem bevollmächtigten Vertreter sind zulässig. Sie haben mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung vorzulegen, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und ein Bevollmächtigter bezeichnet wird, der die Gemeinschaft im Vergabeverfahren rechtsverbindlich vertritt. Weiterhin ist anzugeben, welche Teilleistungen von den Mitgliedern erbracht werden sollen und eine Erklärung über die gesamtschuldnerische Haftung beizufügen. Die geforderten Erklärungen und Nachweise nach den Abschnitten III.2.1) bis III.2.3) sind – soweit einschlägig – von jedem Mitglied der Gemeinschaft zu erbringen, bei den Unterlagen nach Ziffern III.2.2) und III.2.3) bezogen auf die jeweilige Teilleistung.
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Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss nachweisen, dass er/sie im Falle des Einsatzes von Nachunternehmern auf die Mittel der/des Nachunternehmer(s) im Falle der Auftragserteilung tatsächlich zugreifen kann. Der Nachweis der tatsächlichen Zugriffsmöglichkeit erfolgt durch Vorlage einer Eigenerklärung des Nachunternehmers (auf Formblatt 4), in der er sich für den Fall der Beauftragung des Bieters/der Bietergemeinschaft gegenüber diesem/dieser bereit erklärt, die Ressourcen/Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Bei der Einbindung von Nachunternehmern, die erst während der Projektlaufzeit bekannt werden, sind deren Namen sowie Angaben zur Verfügbarkeit ihrer personellen und technischen Ressourcen vor Auftragserteilung an den Auftraggeber zu übermitteln.
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Zu den bereits im Antrag zu benennenden Unterauftragnehmern zählen nicht solche Unternehmer, die lediglich geringfügige technische oder organisatorische Hilfestellungen zur Unterstützung der Tätigkeiten des Auftragnehmers erbringen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-06-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-05-16 📅
Öffnungsort: Berlin.
Ort des Eröffnungstermins: Berlin.
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (60)
2. Qualität (40)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands (eaD) e. V.
Dr. Oliver Bätz

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-06-01 📅
Datum des Endes: 2019-03-31 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Regelungen der §§ 102ff. GWB. Insbesondere ist § 107 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung bzw. den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Frist für die Abgabe der Angebote gemäß Ziffer IV.3.4) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe Ziffer VI.4.1)
Quelle: OJS 2016/S 065-112946 (2016-03-29)