Das Netz der Hafenbahn umfasst rund 300 Kilometer Gleise und etwa 800 Weichen. Mit den steigenden Güterzugzahlen ist auch ein erheblicher Zuwachs an Lokfahrten zwischen dem Hafen West und dem Netz der DB Netz AG sowie ein erhöhter Bedarf an Abstellkapazitäten im Bereich der Hafenbahn verbunden. Bereits heute verkehren pro Woche in dieser Relation ca. 400 allein fahrende Lokomotiven, die die ohnehin schon hoch belasteten Knoten und Streckenabschnitte zwischen dem westlichen Hafen, Harburg und Maschen zusätzlich beanspruchen. Eine maßgebliche betriebliche Entlastung der o.g. belasteten Knoten und Streckenabschnitte kann dadurch erreicht werden, dass eine Lokservicestelle (LSS) im westlichen Hafen errichtet wird, die von allen das Hafenbahnnetz befahrenden Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) diskriminierungsfrei genutzt werden kann.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-06-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-05-13.
Auftragsbekanntmachung (2016-05-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gleisbauarbeiten
Menge oder Umfang:
Herstellung von Gleisanlagen mit Oberleitung, 50 Hz-Anlagen, Leit- und Sicherheitstechnik, EOW-Anlage, TK-Anlagen, Schiebebühne mit Tiefgründung, Serviceanlage für Loks (Betankung und Besandung mit Tiefgründung), Straßen- und Leitungsarbeiten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gleisbauarbeiten📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: HPA Hamburg Port Authority, AöR
Postanschrift: Neuer Wandrahm 4
Postleitzahl: 20457
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.hamburg-port-authority.de🌏
E-Mail: zentralereinkauf@hpa.hamburg.de📧
Telefon: +49 4042847-2829📞
Fax: +49 4042847-2612 📠
1) Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Sektorenverordnung 2016.
2) Bietergemeinschaften sind zugelassen, jedoch ist die Bildung einer Bietergemeinschaft zu begründen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft sind im Angebot vollständig zu benennen (Vordruck). Im Angebot ist ein zentraler Ansprechpartner anzugeben, der bevollmächtigt ist, die Bietergemeinschaft zu vertreten. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied die Nachweise (gem. Pkt. III.2) vorzulegen. Ausländische Bieter / Unternehmen haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes (gem. Pkt. III.2) vorzulegen.
3) Bei schriftlicher Angebotsabgabe sind die Angebote als solche zu kennzeichnen und in einem verschlossenen Umschlag einzureichen.
4) Sollten sich aus Sicht des Bieters Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich schriftlich unter Angabe der unter Pkt. IV 3.1) genannten Vergabenummer per Fax oder E-Mail an folgende Adresse zu richten:
Hamburg Port Authority AöR
Brooktorkai 1
Zentraler Einkauf
20457 Hamburg
Fax: +49 40 42847-2612
E-Mail:ZentralerEinkauf@hpa.hamburg.de
5.) Rechtzeitig beim Auftraggeber beantragte Auskünfte zu den Vergabeunterlagen werden in der nach §16 SektVO Abs. 3 Nr. 1 vorgesehenen Frist bis sechs Kalendertage vor Eingang der Angebote erteilt.
6.) Fragen, die während des laufenden Verfahrens gestellt und beantwortet werden, sowie Informationen über ggf. Änderungspakete auf der e-Vergabe-Plattform sind ausschließlich unter http://www.hamburg-port-authority.de veröffentlicht und zwar im Bereich „Für Hafenkunden“ und dort unter „Ausschreibungen/Bauleistungen“. Der Bieter hat eigenverantwortlich und regelmäßig die Informationen abzurufen.
7.) Die Bewertung der Angebote erfolgt über die Zuschlagskriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen detailliert aufgeführt sind. Für die Bewertung der Zuschlagskriterien einzureichende Unterlagen sind in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführt. Fehlende Unterlagen, die für die Bewertung der Zuschlagskriterien erforderlich sind, werden nicht nachgefordert. Das Angebot ist somit unvollständig und wird von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
1) Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Sektorenverordnung 2016.
2) Bietergemeinschaften sind zugelassen, jedoch ist die Bildung einer Bietergemeinschaft zu begründen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft sind im Angebot vollständig zu benennen (Vordruck). Im Angebot ist ein zentraler Ansprechpartner anzugeben, der bevollmächtigt ist, die Bietergemeinschaft zu vertreten. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied die Nachweise (gem. Pkt. III.2) vorzulegen. Ausländische Bieter / Unternehmen haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes (gem. Pkt. III.2) vorzulegen.
3) Bei schriftlicher Angebotsabgabe sind die Angebote als solche zu kennzeichnen und in einem verschlossenen Umschlag einzureichen.
4) Sollten sich aus Sicht des Bieters Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich schriftlich unter Angabe der unter Pkt. IV 3.1) genannten Vergabenummer per Fax oder E-Mail an folgende Adresse zu richten:
Hamburg Port Authority AöR
Brooktorkai 1
Zentraler Einkauf
20457 Hamburg
Fax: +49 40 42847-2612
E-Mail:ZentralerEinkauf@hpa.hamburg.de
5.) Rechtzeitig beim Auftraggeber beantragte Auskünfte zu den Vergabeunterlagen werden in der nach §16 SektVO Abs. 3 Nr. 1 vorgesehenen Frist bis sechs Kalendertage vor Eingang der Angebote erteilt.
6.) Fragen, die während des laufenden Verfahrens gestellt und beantwortet werden, sowie Informationen über ggf. Änderungspakete auf der e-Vergabe-Plattform sind ausschließlich unter http://www.hamburg-port-authority.de veröffentlicht und zwar im Bereich „Für Hafenkunden“ und dort unter „Ausschreibungen/Bauleistungen“. Der Bieter hat eigenverantwortlich und regelmäßig die Informationen abzurufen.
7.) Die Bewertung der Angebote erfolgt über die Zuschlagskriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen detailliert aufgeführt sind. Für die Bewertung der Zuschlagskriterien einzureichende Unterlagen sind in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführt. Fehlende Unterlagen, die für die Bewertung der Zuschlagskriterien erforderlich sind, werden nicht nachgefordert. Das Angebot ist somit unvollständig und wird von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Netz der Hafenbahn umfasst rund 300 Kilometer Gleise und etwa 800 Weichen. Mit den steigenden Güterzugzahlen ist auch ein erheblicher Zuwachs an Lokfahrten zwischen dem Hafen West und dem Netz der DB Netz AG sowie ein erhöhter Bedarf an Abstellkapazitäten im Bereich der Hafenbahn verbunden. Bereits heute verkehren pro Woche in dieser Relation ca. 400 allein fahrende Lokomotiven, die die ohnehin schon hoch belasteten Knoten und Streckenabschnitte zwischen dem westlichen Hafen, Harburg und Maschen zusätzlich beanspruchen.
Das Netz der Hafenbahn umfasst rund 300 Kilometer Gleise und etwa 800 Weichen. Mit den steigenden Güterzugzahlen ist auch ein erheblicher Zuwachs an Lokfahrten zwischen dem Hafen West und dem Netz der DB Netz AG sowie ein erhöhter Bedarf an Abstellkapazitäten im Bereich der Hafenbahn verbunden. Bereits heute verkehren pro Woche in dieser Relation ca. 400 allein fahrende Lokomotiven, die die ohnehin schon hoch belasteten Knoten und Streckenabschnitte zwischen dem westlichen Hafen, Harburg und Maschen zusätzlich beanspruchen.
Eine maßgebliche betriebliche Entlastung der o.g. belasteten Knoten und Streckenabschnitte kann dadurch erreicht werden, dass eine Lokservicestelle (LSS) im westlichen Hafen errichtet wird, die von allen das Hafenbahnnetz befahrenden Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) diskriminierungsfrei genutzt werden kann.
Eine maßgebliche betriebliche Entlastung der o.g. belasteten Knoten und Streckenabschnitte kann dadurch erreicht werden, dass eine Lokservicestelle (LSS) im westlichen Hafen errichtet wird, die von allen das Hafenbahnnetz befahrenden Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) diskriminierungsfrei genutzt werden kann.
Dauer: 10 Monate
Referenznummer: B-0238-16-O-EU
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1.) Bescheinigung über die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
2.) formlose Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB 2016 vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1.) Umsatz des Unternehmers in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1.) Umsatz des Unternehmers in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen.
2.) Zahl der in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1.) Ausführung von Leistungen in den letzten zehn abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind(siehe Pkt.16 der LB).
2.) Dem Unternehmer für die Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehende technische Ausrüstung.
3.) Das für die Leitung und Aufsicht vorgesehene technische Personal (Referenzen aus den letzten fünf Jahren).
4.)Mindestanforderungen:
— Der Bieter ist für die Planung und den Bau von 15-kV-Oberleitungsanlagen und Ortssteuereinrichtungen (OSE) von der DB Netz AG zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe qualifiziert bzw. präqualifiziert.
— Der Bieter oder im Falle einer Bietergemeinschaft mind. eins der beteiligten Unternehmen hat…
… mehrfach für den Umbau von Oberleitungsanlagen in jeweils einer Bestandsanlage über mind. 5 Weichenverbindungen (bestehend aus jeweils mind. drei eng aufeinanderfolgenden Einzelweichen) in Bahnhofsköpfen und dabei außerdem in mind. 3 Gleisen desselben Bahnhofs eine vom EBA freigegebene Ausführungsplanung erstellt und die Umbauarbeiten im Rahmen von Betren ausgeführt.
… für den Umbau von Oberleitungsanlagen in einer Bestandsanlage mind. 20 Stk. Tiefgründungen für Oberleitungsmaste gleisgebunden im Bohrverfahren im Rahmen von Betren ausgeführt.
… mehrfach für den Umbau von Oberleitungsanlagen im Zusammenhang mit der Erstellung von Tiefgründungen für Oberleitungsmaste für Sondergründungen (nicht im Rammverfahren) eine vom EBA freigegebene Ausführungsplanung erstellt und die Arbeiten im Rahmen von Betren innerhalb von Sperrpausen ausgeführt.
— Der Bieter ist für den Bau von elektrischen Weichenheizungsanlagen von der DB Netz AG zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe qualifiziert bzw. präqualifiziert.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem(r) Vertreter(in).
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
1.) Die Unterlagen stehen ab sofort nur noch digital unter folgender Adresse zur Verfügung: https://vergabe.rib.de
Die Ausschreibung befindet sich unter der Maßnahme „Generalunternehmerleistungen Vehrkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke“; Vergabenummer „B-0238-16-O-EU“.
2.) Die Weitergabe der Ausschreibungen an Dritte ist nicht zulässig.
Zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Verfahrensablaufes muss die HPA einen Überblick über alle aktuellen Bewerber für eine Vergabemaßnahme haben. Bereits registrierte Firmen werden beim Download automatisch in die Firmenliste aufgenommen.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 50 Tage Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt § 160 Abs.3 Nr. 4 GWB 2016. Insbesondere ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs.3 Nr. 4 GWB 2016 nur zulässig, soweit nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt § 160 Abs.3 Nr. 4 GWB 2016. Insbesondere ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs.3 Nr. 4 GWB 2016 nur zulässig, soweit nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2016/S 094-169843 (2016-05-13)
Ergänzende Angaben (2016-10-21) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben