Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die vollumfängliche Abwicklung (Frontend und Zentralsystem) von Internetspielaufträgen der Lotterien LOTTO 6aus49 (Normal und System), Eurojackpot (Normal und System), Keno, GlücksSpirale (inkl. Variolose 1/1, 1/2 und 1/5) und TOTO (Normal und System von 13er Ergebniswette und 6aus45 Auswahlwette) sowie der Zusatzlotterien Spiel77, SUPER 6, Glücks-Spirale Siegerchance und Plus 5 sowie die Bereitstellung der flankierenden Funktionen/Prozesse. Erwartet wird neben einem technischen Konzept zur Spielauftragsverarbeitung und der Skizzierung der Abläufe auch das Front-End für das Internet-Spielgeschäft von Lotto Rheinland-Pfalz im Web und Mobil. Der Wechsel zu einem neuen Dienstleister soll für den Spieler nicht funktionell bemerkt werden. Die bestehende mobile App muss ersetzt werden, ohne dass Nutzerdaten verloren gehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-11-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-10-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-10-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Lotterien
Referenznummer: 850-000-003619
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die vollumfängliche Abwicklung (Frontend und Zentralsystem) von Internetspielaufträgen der Lotterien LOTTO 6aus49 (Normal und System), Eurojackpot (Normal und System), Keno, GlücksSpirale (inkl. Variolose 1/1, 1/2 und 1/5) und TOTO (Normal und System von 13er Ergebniswette und 6aus45 Auswahlwette) sowie der Zusatzlotterien Spiel77, SUPER 6, Glücks-Spirale Siegerchance und Plus 5 sowie die Bereitstellung der flankierenden Funktionen/Prozesse. Erwartet wird neben einem technischen Konzept zur Spielauftragsverarbeitung und der Skizzierung der Abläufe auch das Front-End für das Internet-Spielgeschäft von Lotto Rheinland-Pfalz im Web und Mobil. Der Wechsel zu einem neuen Dienstleister soll für den Spieler nicht funktionell bemerkt werden. Die bestehende mobile App muss ersetzt werden, ohne dass Nutzerdaten verloren gehen.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die vollumfängliche Abwicklung (Frontend und Zentralsystem) von Internetspielaufträgen der Lotterien LOTTO 6aus49 (Normal und System), Eurojackpot (Normal und System), Keno, GlücksSpirale (inkl. Variolose 1/1, 1/2 und 1/5) und TOTO (Normal und System von 13er Ergebniswette und 6aus45 Auswahlwette) sowie der Zusatzlotterien Spiel77, SUPER 6, Glücks-Spirale Siegerchance und Plus 5 sowie die Bereitstellung der flankierenden Funktionen/Prozesse. Erwartet wird neben einem technischen Konzept zur Spielauftragsverarbeitung und der Skizzierung der Abläufe auch das Front-End für das Internet-Spielgeschäft von Lotto Rheinland-Pfalz im Web und Mobil. Der Wechsel zu einem neuen Dienstleister soll für den Spieler nicht funktionell bemerkt werden. Die bestehende mobile App muss ersetzt werden, ohne dass Nutzerdaten verloren gehen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Lotterien📦
Zusätzlicher CPV-Code: Internetdienste📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Rheinland-Pfalz🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Teilnahmeunterlagen, welche uneingeschränkt, direkt, gebührenfrei und vollständig unter dem in I.3) dieser Bekanntmachung aufgeführten Link einsehbar sind.
Objekt Umfang der Beschaffung
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Zweimalige Verlängerungsoption jeweils um ein Jahr.
Beschreibung der Optionen: Ja.
Zusätzliche Informationen:
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Teilnahmeunterlagen, welche uneingeschränkt, direkt, gebührenfrei und vollständig unter dem in I.3) dieser Bekanntmachung aufgeführten Link einsehbar sind.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Lotto Rheinland-Pfalz GmbH; Ferdinand-Sauerbruch-Straße 41; 56073; Koblenz.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Gemäß § 122 GWB sind Leistungen an geeignete, d. h. fachkundige und leistungsfähige Unternehmen, die nicht nach §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind, zu vergeben. Zum Nachweis des Nichtvorliegens zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB legt der Bewerber die unterschriebene Teil A – Anlage 02 Eigenerklärungen [uneingeschränkt, direkt, gebührenfrei und vollständig einsehbar unter dem in I.3) dieser Bekanntmachung aufgeführten Link] vor, im Falle einer Bewerbergemeinschaft von allen Mitgliedern. Weitere diesbezügliche Nachweise sind nicht vorzulegen, können aber von der ausschreibenden Stelle nachgefordert werden. Die Vergabestelle behält sich bereits jetzt vor, von den Bietern, die für den Zuschlag in Betracht kommen eine Gewerbezentralregisterauskunft nach § 150a Gewerbeordnung vom Bundesamt für Justiz einzuholen. Mit Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter sein Einverständnis hierzu. Liegen zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vor, ist der Bewerber von der Teilnahme auszuschließen, es sei denn, die Voraussetzungen des § 125 GWB liegen vor oder der zulässige Zeitraum für Ausschlüsse gemäß § 126 GWB ist überschritten. Liegen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vor, kann der Bewerber von der Teilnahme ausgeschlossen werden, es sei denn, die Voraussetzungen des § 125 GWB liegen vor oder der zulässige Zeitraum für Ausschlüsse gemäß § 126 GWB ist überschritten.
Gemäß § 122 GWB sind Leistungen an geeignete, d. h. fachkundige und leistungsfähige Unternehmen, die nicht nach §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind, zu vergeben. Zum Nachweis des Nichtvorliegens zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB legt der Bewerber die unterschriebene Teil A – Anlage 02 Eigenerklärungen [uneingeschränkt, direkt, gebührenfrei und vollständig einsehbar unter dem in I.3) dieser Bekanntmachung aufgeführten Link] vor, im Falle einer Bewerbergemeinschaft von allen Mitgliedern. Weitere diesbezügliche Nachweise sind nicht vorzulegen, können aber von der ausschreibenden Stelle nachgefordert werden. Die Vergabestelle behält sich bereits jetzt vor, von den Bietern, die für den Zuschlag in Betracht kommen eine Gewerbezentralregisterauskunft nach § 150a Gewerbeordnung vom Bundesamt für Justiz einzuholen. Mit Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter sein Einverständnis hierzu. Liegen zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vor, ist der Bewerber von der Teilnahme auszuschließen, es sei denn, die Voraussetzungen des § 125 GWB liegen vor oder der zulässige Zeitraum für Ausschlüsse gemäß § 126 GWB ist überschritten. Liegen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vor, kann der Bewerber von der Teilnahme ausgeschlossen werden, es sei denn, die Voraussetzungen des § 125 GWB liegen vor oder der zulässige Zeitraum für Ausschlüsse gemäß § 126 GWB ist überschritten.
Auf Anforderung der Vergabestelle (d. h. nicht zwingend mit dem Teilnahmeantrag) ist ein Handelsregisterauszug, nicht älter als 6 Monate (nicht beglaubigte Kopie genügt) vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter die ausgefüllten und unterzeichneten Teil A – Anlage 03_Unternehmensdarstellung (uneingeschränkt, direkt, gebührenfrei und vollständig einsehbar unter dem in I.3) dieser Bekanntmachung aufgeführten Link) seinem Angebot beizufügen. Demgemäß hat der Bieter zur Prüfung seiner Leistungsfähigkeit Auskunft zu Folgendem zu geben: Als Unternehmen am Markt präsent seit:, durchschnittlicher Gesamtjahresumsatz des Unternehmens aus den Jahren 2013, 2014 und 2015 in Deutschland (brutto), durchschnittlicher Gesamtjahresumsatz des Unternehmens aus den Jahren 2013, 2014 und 2015 in Deutschland (brutto) bezogen auf das hier in Frage stehende Geschäftsfeld, durchschnittliche Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2013, 2014 und 2015 in Deutschland, durchschnittliche Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2013, 2014 und 2015 in Deutschland in Bezug auf das hier in Frage stehende Geschäftsfeld. Anzahl der Kunden in den Jahren 2013, 2014 und 2015 in Deutsch-land in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben über die bisherige Tätigkeit zu machen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter die ausgefüllten und unterzeichneten Teil A – Anlage 03_Unternehmensdarstellung (uneingeschränkt, direkt, gebührenfrei und vollständig einsehbar unter dem in I.3) dieser Bekanntmachung aufgeführten Link) seinem Angebot beizufügen. Demgemäß hat der Bieter zur Prüfung seiner Leistungsfähigkeit Auskunft zu Folgendem zu geben: Als Unternehmen am Markt präsent seit:, durchschnittlicher Gesamtjahresumsatz des Unternehmens aus den Jahren 2013, 2014 und 2015 in Deutschland (brutto), durchschnittlicher Gesamtjahresumsatz des Unternehmens aus den Jahren 2013, 2014 und 2015 in Deutschland (brutto) bezogen auf das hier in Frage stehende Geschäftsfeld, durchschnittliche Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2013, 2014 und 2015 in Deutschland, durchschnittliche Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2013, 2014 und 2015 in Deutschland in Bezug auf das hier in Frage stehende Geschäftsfeld. Anzahl der Kunden in den Jahren 2013, 2014 und 2015 in Deutsch-land in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben über die bisherige Tätigkeit zu machen.
Mindeststandards:
6. Das Unternehmen des Bewerbers verfügt in den Jahren 2013, 2014 und 2015 mindestens über einen durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz von 10 000 000 EUR (brutto) (Ausschlusskriterium).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers wird anhand der genannten Referenzen geprüft, die der Bieter nach Maßgabe der Teil A – Anlage 04 Referenzen [uneingeschränkt, direkt, gebührenfrei und vollständig einsehbar unter dem in I.3) dieser Bekanntmachung aufgeführten Link] vorgelegt hat. Zum weiteren Nachweis zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist die eingereichte Teil A – Anlage 03 Unternehmensdarstellung im Hinblick auf die Mitarbeiterzahl maßgeblich. Die technische Eignung ist über Referenzen nachzuweisen; dieses aus Projekten, die mit dem Vergabegegenstand in etwa vergleichbar sind. Die Vergabestelle erwartet drei Referenzen. Der AG betrachtet drei Referenzen als erforderlich und ausreichend. Bei weiteren Referenzen ist die Spalte I durch den Bewerber zu kopieren und in den Spaltennummern J ff. fortlaufend einzutragen. Die technische Eignung ist über Referenzen nachzuweisen; dieses aus Projekten, die mit dem Vergabegegenstand in etwa vergleichbar sind. Die Vergabestelle erwartet drei Referenzen. Der AG erachtet drei Referenzen als ausreichend. Bei weiteren Referenzen ist die Spalte I durch den Bewerber zu kopieren und in den Spaltennummern J ff. fortlaufend einzutragen. Zur Bewertung jeder Referenz wird durch die Vergabestelle pro ausgewiesenem Kriterium (siehe Spalte C in Teil A – Anlage 08 Bewertungsmatrix Bietereignung) ein Leistungspunktwert (P) von 0 bis 10 Punkten (Spalte F) nach jeweils qualifizierter Aussage des Bewerbers pro Kriterium und Referenz vergeben, multipliziert mit der dem Kriterium zugehörigen Gewichtung Spalte E), addiert über die Einzelwerte aller Kriterien einer Referenz und somit die Leistungspunktzahl (normiert) errechnet. 0 P: keine/ nicht verwertbare Angaben; 1 – 3 P: wenig verwertbare / kaum mit den Anforderungen vergleichbare Angaben; 4 – 6 P: Angaben zur Referenz nähern sich den Projektanforderungen; 7 – 8 P: Angaben zur Referenz mit vergleichbar weitgehender Erfüllung der Projektanforderungen; 9 – 10 P: Angaben zur Referenz im Vergleich mit guter bis voller Erfüllung der Anforderungen. Über alle eingereichten Referenzen eines Bewerbers wird hinsichtlich der per Einzelbewertung ermittelten Punktezahl das arithmetische Mittel gebildet, welches in die abschließende Wertung der technischen Eignung dieses Bewerbers einfließt. Will der Bewerber mehr als 3 Referenzen nachweisen, ist die Tabelle entsprechend zu erweitern. Wenn ein Bieter mehr als die als ausreichend betrachteten drei Referenzen einreicht, wird nachfolgend beschriebenes Verfahren angewendet. Für jede Referenz wird pro ausgewiesenem Kriterium ein Punktwert vergeben und daraus die gesamte Leistungspunktzahl durch Addition errechnet. Aus allen abgegebenen Referenzen eines Bewerbers wird der arithmetische Mittelwert der Leistungspunktzahlen gebildet. Bitte beachten Sie, dass mittels dieser Methode schlechtere Referenzen gute abwerten können. Weiterhin wird bei der Mittelwertbildung immer von
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers wird anhand der genannten Referenzen geprüft, die der Bieter nach Maßgabe der Teil A – Anlage 04 Referenzen [uneingeschränkt, direkt, gebührenfrei und vollständig einsehbar unter dem in I.3) dieser Bekanntmachung aufgeführten Link] vorgelegt hat. Zum weiteren Nachweis zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist die eingereichte Teil A – Anlage 03 Unternehmensdarstellung im Hinblick auf die Mitarbeiterzahl maßgeblich. Die technische Eignung ist über Referenzen nachzuweisen; dieses aus Projekten, die mit dem Vergabegegenstand in etwa vergleichbar sind. Die Vergabestelle erwartet drei Referenzen. Der AG betrachtet drei Referenzen als erforderlich und ausreichend. Bei weiteren Referenzen ist die Spalte I durch den Bewerber zu kopieren und in den Spaltennummern J ff. fortlaufend einzutragen. Die technische Eignung ist über Referenzen nachzuweisen; dieses aus Projekten, die mit dem Vergabegegenstand in etwa vergleichbar sind. Die Vergabestelle erwartet drei Referenzen. Der AG erachtet drei Referenzen als ausreichend. Bei weiteren Referenzen ist die Spalte I durch den Bewerber zu kopieren und in den Spaltennummern J ff. fortlaufend einzutragen. Zur Bewertung jeder Referenz wird durch die Vergabestelle pro ausgewiesenem Kriterium (siehe Spalte C in Teil A – Anlage 08 Bewertungsmatrix Bietereignung) ein Leistungspunktwert (P) von 0 bis 10 Punkten (Spalte F) nach jeweils qualifizierter Aussage des Bewerbers pro Kriterium und Referenz vergeben, multipliziert mit der dem Kriterium zugehörigen Gewichtung Spalte E), addiert über die Einzelwerte aller Kriterien einer Referenz und somit die Leistungspunktzahl (normiert) errechnet. 0 P: keine/ nicht verwertbare Angaben; 1 – 3 P: wenig verwertbare / kaum mit den Anforderungen vergleichbare Angaben; 4 – 6 P: Angaben zur Referenz nähern sich den Projektanforderungen; 7 – 8 P: Angaben zur Referenz mit vergleichbar weitgehender Erfüllung der Projektanforderungen; 9 – 10 P: Angaben zur Referenz im Vergleich mit guter bis voller Erfüllung der Anforderungen. Über alle eingereichten Referenzen eines Bewerbers wird hinsichtlich der per Einzelbewertung ermittelten Punktezahl das arithmetische Mittel gebildet, welches in die abschließende Wertung der technischen Eignung dieses Bewerbers einfließt. Will der Bewerber mehr als 3 Referenzen nachweisen, ist die Tabelle entsprechend zu erweitern. Wenn ein Bieter mehr als die als ausreichend betrachteten drei Referenzen einreicht, wird nachfolgend beschriebenes Verfahren angewendet. Für jede Referenz wird pro ausgewiesenem Kriterium ein Punktwert vergeben und daraus die gesamte Leistungspunktzahl durch Addition errechnet. Aus allen abgegebenen Referenzen eines Bewerbers wird der arithmetische Mittelwert der Leistungspunktzahlen gebildet. Bitte beachten Sie, dass mittels dieser Methode schlechtere Referenzen gute abwerten können. Weiterhin wird bei der Mittelwertbildung immer von
mindestens drei Referenzen ausgegangen. Das heißt, werden nur zwei Referenzen abgegeben, fließen für eine fehlende Referenz 0 Punkte in die Mittelwertbildung ein, bei nur einer abgegebenen Referenz fließen 2 x 0 Punkte in die Mittelwertbildung ein.
Mindeststandards:
Die Mindestanforderungen sind als Ausschlusskriterien (A-Kriterien) gekennzeichnet und ergeben sich aus Teil A – Anlage 07 A-Kriterienkatalog und Teil A – Anlage 08 Bewertungsmatrix Bietereignung [alle Teilnahmeunterlagen sind uneingeschränkt, direkt, gebührenfrei und vollständig einsehbar unter dem in I.3) dieser Bekanntmachung aufgeführten Link]: 1.Der Bewerber verfügt bereits über ein bestehendes System zur Erbringung von Lotterie-Spielbetrieben im Internet und ist in der Lage im Rahmen der Angebotslegung dem AG einen entsprechenden Testzugang zur Verfügung zu stellen. 2. Der Bewerber verfügt über eine gültige Zertifizierung der World Lottery Association (WLA – SCS) und der ISO/IEC 27001 (International Organization for Standardization) oder gleichwertig. 3. Die Verarbeitung und Nutzung der Daten findet ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum statt. 4. Die ausgeschriebenen Dienstleistungen werden aus einem Standort innerhalb der EU/GPA erbracht, und zwar ausschließlich von Mitarbeitern, die über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen (bei Nicht-Muttersprachler min. C2 Level entsprechend dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen – GER). 5. Der Bewerber erklärt sich bereit, im Rahmen der Projektdurchführung an regelmäßigen Meetings im Raum Deutschland teilzunehmen. (6. siehe II.1.2). 7. Es wird ein deutschsprachiger Projektleiter (bei Nicht-Muttersprachler min. C2 Level entsprechend dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen – GER) eingesetzt, der über mind. 3 Jahre Projekterfahrung im o. g. Bereich verfügt. 8. Der Name des die Referenz einbringenden Unternehmens (Bewerber / Nachunternehmer / Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) ist konkret angegeben. 9. Die eingebrachte Referenz ist mit Auftragsgegenstand vergleichbar. Eine mit dem Auftragsgegenstand einge-brachte Referenz gilt als vergleichbar, wenn es sich um Internet – Dienstleistungen für staatliche Lotterieanbieter handelt. Dies betrifft insbesondere die vollumfängliche Abwicklung von Internetspielaufträgen der Lotterien LOTTO 6aus49 (Normal und System), Eurojackpot (Normal und System), Keno, GlücksSpirale (inkl. Variolose 1/1, 1/2 und 1/5) und TOTO (Normal und System von 13er Ergebniswette und 6aus45 Auswahlwette) sowie der Zusatzlotterien Spiel77, SUPER 6, GlücksSpirale, Glücksspirale Siegerchance und Plus 5.
Die Mindestanforderungen sind als Ausschlusskriterien (A-Kriterien) gekennzeichnet und ergeben sich aus Teil A – Anlage 07 A-Kriterienkatalog und Teil A – Anlage 08 Bewertungsmatrix Bietereignung [alle Teilnahmeunterlagen sind uneingeschränkt, direkt, gebührenfrei und vollständig einsehbar unter dem in I.3) dieser Bekanntmachung aufgeführten Link]: 1.Der Bewerber verfügt bereits über ein bestehendes System zur Erbringung von Lotterie-Spielbetrieben im Internet und ist in der Lage im Rahmen der Angebotslegung dem AG einen entsprechenden Testzugang zur Verfügung zu stellen. 2. Der Bewerber verfügt über eine gültige Zertifizierung der World Lottery Association (WLA – SCS) und der ISO/IEC 27001 (International Organization for Standardization) oder gleichwertig. 3. Die Verarbeitung und Nutzung der Daten findet ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum statt. 4. Die ausgeschriebenen Dienstleistungen werden aus einem Standort innerhalb der EU/GPA erbracht, und zwar ausschließlich von Mitarbeitern, die über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen (bei Nicht-Muttersprachler min. C2 Level entsprechend dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen – GER). 5. Der Bewerber erklärt sich bereit, im Rahmen der Projektdurchführung an regelmäßigen Meetings im Raum Deutschland teilzunehmen. (6. siehe II.1.2). 7. Es wird ein deutschsprachiger Projektleiter (bei Nicht-Muttersprachler min. C2 Level entsprechend dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen – GER) eingesetzt, der über mind. 3 Jahre Projekterfahrung im o. g. Bereich verfügt. 8. Der Name des die Referenz einbringenden Unternehmens (Bewerber / Nachunternehmer / Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) ist konkret angegeben. 9. Die eingebrachte Referenz ist mit Auftragsgegenstand vergleichbar. Eine mit dem Auftragsgegenstand einge-brachte Referenz gilt als vergleichbar, wenn es sich um Internet – Dienstleistungen für staatliche Lotterieanbieter handelt. Dies betrifft insbesondere die vollumfängliche Abwicklung von Internetspielaufträgen der Lotterien LOTTO 6aus49 (Normal und System), Eurojackpot (Normal und System), Keno, GlücksSpirale (inkl. Variolose 1/1, 1/2 und 1/5) und TOTO (Normal und System von 13er Ergebniswette und 6aus45 Auswahlwette) sowie der Zusatzlotterien Spiel77, SUPER 6, GlücksSpirale, Glücksspirale Siegerchance und Plus 5.
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Es werden 4 (vier) Bewerber entsprechend der im Zuge der Eignungsbewertung erreichten höchsten Bewertungspunktzahl zur Angebotsabgabe aufgefordert. Unter Erfüllung der Anforderungen aus den Teil A: Anlagen 01 bis 08 des Teilnahmeantragsschreibens werden 4 (vier) Bewerbungen mit den höchsten Leistungspunktwerten (nach Mittelwertbildung in absteigender Reihenfolge) die Aufforderung zur Angebotsabgabe erhalten. Die Eignungsbewertung ist in Teil A – Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb, Ziffern 2.5 und 2.6 dargestellt. Die Bewertungskriterien sind in Teil A – Anlage 08 Bewertungsmatrix Bietereignung aufgeführt. Sämtliche Teilnahmeunterlagen sind uneingeschränkt, direkt, gebührenfrei und vollständig einsehbar unter dem in I.3) dieser Bekanntmachung aufgeführten Link. Zu beachten: Angaben von Bewerbergemeinschaften werden in ihrer Gesamtheit über alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gewertet. Angaben von Nachunternehmern werden berücksichtigt, sofern diesbezüglich eine Mittelbereitstellungserklärung vorliegt (siehe Teil A: Anlage 05 zum vorgenannten Teilnahmeantragsschreiben).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Es werden 4 (vier) Bewerber entsprechend der im Zuge der Eignungsbewertung erreichten höchsten Bewertungspunktzahl zur Angebotsabgabe aufgefordert. Unter Erfüllung der Anforderungen aus den Teil A: Anlagen 01 bis 08 des Teilnahmeantragsschreibens werden 4 (vier) Bewerbungen mit den höchsten Leistungspunktwerten (nach Mittelwertbildung in absteigender Reihenfolge) die Aufforderung zur Angebotsabgabe erhalten. Die Eignungsbewertung ist in Teil A – Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb, Ziffern 2.5 und 2.6 dargestellt. Die Bewertungskriterien sind in Teil A – Anlage 08 Bewertungsmatrix Bietereignung aufgeführt. Sämtliche Teilnahmeunterlagen sind uneingeschränkt, direkt, gebührenfrei und vollständig einsehbar unter dem in I.3) dieser Bekanntmachung aufgeführten Link. Zu beachten: Angaben von Bewerbergemeinschaften werden in ihrer Gesamtheit über alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gewertet. Angaben von Nachunternehmern werden berücksichtigt, sofern diesbezüglich eine Mittelbereitstellungserklärung vorliegt (siehe Teil A: Anlage 05 zum vorgenannten Teilnahmeantragsschreiben).
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-11-16 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-04-30 📅
Referenz Zusätzliche Informationen
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: Vor Ablauf der Vertragslaufzeit.
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYDYRCG.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 613116-0📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Fax: +49 613116-2113 📠
Internetadresse: www.mwvlw.rlp.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Vergabestelle ist der Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz, Frau Sigrid Keller, Römerstraße 41, 56130 Bad Ems, Telefax: 02603 605-429). Die Vergabestelle ist Adressatin bei Rügen. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Vergabestelle ist der Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz, Frau Sigrid Keller, Römerstraße 41, 56130 Bad Ems, Telefax: 02603 605-429). Die Vergabestelle ist Adressatin bei Rügen. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/
Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb
einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 197-355139 (2016-10-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-01-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 5 000 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge