Luftsicherheitskontrollen
Durchführung von Luftsicherheitskontrollen gemäß § 5 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) (Durchsuchung und Überprüfung von Passagieren, Hand- und Reisegepäck) auf dem Flughafen Sylt in Westerland im Auftrag des Landesbetriebs Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV-SH), als zuständige Luftsicherheitsbehörde gemäß § 5 LuftSiG.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-01-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-12-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2016-12-06
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Auftragsbekanntmachung
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2017-02-24
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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