Generalsanierung des Bayerischen Verwaltungsgerichtes Ansbach mit den Schwerpunkten Sanierung im Bereich Brandschutz, Schadstoffe, technische Anlagen, Energie, Herstellung der Barrierefreiheit und allgemeiner Substanzerhalt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-09-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-08-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lüftung - Kälte
16 E 0178
Produkte/Dienstleistungen: Installateurarbeiten📦 Beschreibung
Ort der Leistung: Ansbach, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 91522 Ansbach
Beschreibung der Beschaffung:
“Generalsanierung des Bayer. Verwaltungsgerichtes Ansbach mit den Schwerpunkten im Bereich Brandschutz, Schadstoffe, techn. Anlagen, Energie, Herstellung der...”
Beschreibung der Beschaffung
Generalsanierung des Bayer. Verwaltungsgerichtes Ansbach mit den Schwerpunkten im Bereich Brandschutz, Schadstoffe, techn. Anlagen, Energie, Herstellung der Barrierefreiheit und allgemeiner Substanzerhalt
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2017-01-16 📅
Datum des Endes: 2022-09-30 📅
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2016/S 233-423983
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 16 E 0178
Titel: Lüftung / Kälte
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-11-25 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Würflein Haustechnik GmbH & Co.KG
Postanschrift: Am Sportzentrum 5
Postort: Weihenzell
Postleitzahl: 91629
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Ansbach, Landkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 156562.71 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
keine
Körper überprüfen
Name: Regierung v. Mittelfranken
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981/531277📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Staatliches Bauamt Ansbach
Postanschrift: Würzburger Landstraße 22
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981/8905-0📞
Fax: +49 981/8905-2130 📠
Quelle: OJS 2023/S 011-026638 (2023-01-11)