Beschreibung der Beschaffung
Bei dem Haus Melanchthon handelt es sich um ein historisches Schulgebäude. Es befindet sich auf einem Weitläufigen, parkartigen Schulhof mit Turnhalle und originaler Einfriedung und ist Baudenkmal nach § 2 Abs. 2 Ziffer 1 DenkmSchG LSA und das Grundstück mit Bebauung Teil des Denkmalbereiches Altstadt Nach § 2 Abs. 2 Ziffer 2 DenkmSchG LSA.
Zur Sicherung des gymnasialen Standortes ist die Komplettsanierung des Schulkomplexes, insbesondere für die Beschulung der Sekundarstufe 2, Klassenstufen 10-12 erforderlich. Insgesamt sollen 17 Unterrichtsräume für ca. 280 Schüler und Lehrer im Haus Platz finden. Unter Betrachtung der allgemeinen geltenden bauordnungsrechtlichen und bautechnischen Regelungen, der Schulbaurichtlinien sowie auch unter Beachtung der notwendigen Fremdfinanzierung über Fördermittel ist es notwendig geworden, durch den Leerstand in den letzten Jahren und auch bedingt durch einen Sanierungsstau, eine umfassende Sanierung der Gebäude und Freiflächen vorzunehmen.
Momentan wird das Schulgebäude als Bürogebäude (Zwischenlösung) für das Reformationsjubiläum bis Ende 2017 genutzt.
Im Rahmen der Bedarfsanmeldung für das Förderprogramm Stark III (EFRE) beabsichtigt der Landkreis Wittenberg für o. g. Objekt die Erarbeitung der notwendigen Antragsunterlagen sowie optional die Planungsleistungen für die Leistungsphasen 5-9 nach HOAI zu vergeben.
Vom Auftraggeber wurden bereits im Vorfeld die Leistungsphasen 2 bis 4 vergeben und umgesetzt, wobei die Planung unsererseits zur Verfügung gestellt werden kann und Grundlage für die Komplettsanierung für das Haus Melanchthon darstellt. Die Erstellung sämtlicher Unterlagen für die Beantragung von Stark III Fördermitteln soll komplett in 2016 erarbeitet werden.
Es werden innovative Lösungen angestrebt, die Nutzung erneuerbarer Energien ist entsprechend der EEWärmeG vorgeschrieben. Die Gebäudetechnik muss sich an den Anforderungen der Nutzung Erneuerbarer Energien und dem sparsamen und effektiven Energieeinsatz ausrichten. Dabei darf die Funktionalität jedoch nicht außer Acht gelassen werden. Für die Sanierung des Objektes sollen Die Kriterien für die Vorhabenauswahl 2014-2020 EFRE „Sanierung von Schulen“ vollumfänglich und Bestmöglich erfüllt werden, um bei der Vergabe der Fördermittel auf die ersten Plätze der Rankingliste für die Gewährung von Zuwendungen zu gelangen.
Der Planungsauftrag beinhaltet sämtliche für die Realisierung der Bauaufgabe erforderlichen Architektenund Ingenieurleistungen.
Zum Planungsauftrag gehören Gebäudeplanung, Tragwerksplanung, Planung der technischen Ausrüstung, Freianlagenplanung, Schallschutz-, Wärmeschutz- und Brandschutznachweise, Bauakustik, Sigeko, Ausstattungsplanung, Geotechnik- und Vermessungsleistungen.
Gemäß DIN 277 betragen die Brutto-Grundfläche 3.016 m und die Nutzfläche 2.217 m. Die Gesamtbaukosten incl. Außenanlagen, Ausstattung, nichtöffentliche Erschließung und Baunebenkosten Betragen ca. 7 595 600 EUR (brutto).
Es besteht für die Umsetzung der Sanierungsmaßnahme ein notwendiger Zeitkorridor von ca. 2 Jahren nach Sicherung der Finanzierung für die Ausführungsplanung, Ausschreibung und Vergabe nach VOB sowie die Baudurchführung.
Eine genaue Umsetzung des Projektes soll gemeinsam mit dem Bauherrn und der Schulleitung erarbeitet und abgestimmt werden.
Für die Bearbeitung der STARK III Antragsunterlagen sind die entsprechenden Förderrichtlinien und Vorgaben zwingend zu beachten. Der Abgabetermin für die Antragsunterlagen ist auf jeden Fall
Einzuhalten (derzeit wurde für das EFRE-Förderprogramm noch kein Termin benannt).
Mit Beauftragung bzw. Vertragsabschluss gilt die Zustimmung zur Verwertung der Planung von anderen Büros bei Weiterführung der Arbeiten als vereinbart. Mit der Planung ist unverzüglich nach
Auftragserteilung zu beginnen.