Am Flughafen München sind stationäre Anlagen zur Flugbetriebsstoffversorgung vorhanden und nach § 6 der Verordnung über Bodenabfertigungsdienste auf Flugplätzen (BADV) in der Flughafenbenutzungsordnung für den Flughafen München als Zentrale Infrastruktureinrichtungen bestimmt. Insbesondere sind dies das zentrale Tanklager und das Unterflurhydrantensystem. Der Auftrag umfasst die technische, kaufmännische und organisatorische Abwicklung des Betriebs und der Instandhaltung des Tanklagers einschließlich aller für den Durchsatz von Flugbetriebsstoff erforderlichen Einrichtungen, der Einlagerung und Lagerung von Flugbetriebsstoff sowie der Auslagerung von Flugbetriebsstoff über das Unterflurhydrantensystem einschließlich aller Tankpits. Der Betrieb wird als Geschäftsbesorgung im Namen und für Rechnung der Flughafen München GmbH erbracht.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-03-23.
Auftragsbekanntmachung (2016-03-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Diverse Hilfstätigkeiten für den Luftverkehr
Menge oder Umfang:
“Der Betrieb des Tanklagers und des Unterflurhydrantensystems umfasst technische, organisatorische und kaufmännische Leistungen. Die stationären Anlagen zur...”
Menge oder Umfang
Der Betrieb des Tanklagers und des Unterflurhydrantensystems umfasst technische, organisatorische und kaufmännische Leistungen. Die stationären Anlagen zur Flugbetriebsstoffversorgung beginnen bei den Übernahmestellen (Pipeline mit Übergabestation, Anschlussgleise für 2 Vollzüge und Gleisentladeanlage mit Kesselwagenpumpstation mit den zugehörigen Pantographeneinrichtungen, 3 Units zur Straßentankwagenentladung), setzen sich über das Tanklager (Manifold, 4 Behälter je 4 500 m³,1 Behälter 12 000 m³, 1 Behälter 14 800 m³ Feuerlöschstation, Rückhalteeinrichtungen, das Rohrleitungssystem im Tanklager, die Hydrantenpumpstation mit 10 Pumpen, Test und Nebeneinrichtungen, das unterirdische Parallelrohrsystem (mit ca. 40 Verteiler- und Absperrschächten) fort und enden schließlich an den ca. 500 Tankpits bei den Flugzeugabfertigungspositionen. Im Tanklager befinden sich die Komponenten zur Steuerung, Regelung und Visualisierung der Anlagen und deren Überwachungseinrichtungen. Die technischen Einrichtungen befinden sich im Eigentum der Flughafen München GmbH und werden bedarfsgerecht erweitert; sie werden dem Betreiber zur Verfügung gestellt. Die Bereitstellung dieser zentralen Infrastruktur des Flughafens ist im 24 Stunden Schichtbetrieb und an sämtlichen Tagen im Jahr zu gewährleisten. Der Jahresdurchsatz an Jet A1 lag in 2015 bei ca. 1 900 000 m³ mit steigender Tendenz. Die Leistung umfasst im Wesentlichen die Übernahme von Flugtriebstoffen aus der Fernleitung und den Zulieferfahrzeugen auf Schiene und gegebenenfalls Straße, die Befüllung und Lagerung in den Tanks, sowie die Auslagerung und Bereitstellung des Flugbetriebsstoffes an den Pits auf den Vorfeldern. Das Betreiben des Tanklagers und des Unterflurhydrantensystems umfasst neben der Instandhaltung nach DIN 31051, dem Bedienen, der Übernahme und gegebenenfalls Außerbetriebnahme von Anlagen auch die Sicherstellung der Qualität des Flugbetriebsstoffes gemäß den einschlägigen internationalen Standards.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Diverse Hilfstätigkeiten für den Luftverkehr📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen München GmbH
Postanschrift: Nordallee 25, München – Flughafen
Postleitzahl: 85356
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.munich-airport.de🌏
E-Mail: vergabe@munich-airport.de📧
Fax: +49 89975-61216 📠
“A) Der Auftraggeber ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 98 Nr. 4 GWB. Es wird ein Verhandlungsverfahren nach dem 4. Teil des GWB und der...”
A) Der Auftraggeber ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 98 Nr. 4 GWB. Es wird ein Verhandlungsverfahren nach dem 4. Teil des GWB und der Sektorenverordnung (SektVO) durchgeführt.
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Quelle: OJS 2016/S 061-105997 (2016-03-23)