LV-Nr. U0734 – Funkinhouseversorgung T1/NBB/SBB (analog+digital) und T2/SAT (BOS digital)

Flughafen München GmbH

Der Flughafen München betreibt derzeit innerhalb seiner Gebäude und in Verbindungstunneln eine umfangreiche Funkinhouseversorgung. Die zugehörige Funkinfrastruktur wurde im Rahmen der Inbetriebnahme des Flughafens München 1991 errichtet und seitdem sukzessive erweitert und angepasst.
Aufgrund der langen Betriebsdauer der Anlage, der gestiegenen Nutzeranforderungen und der Einführung von TETRA-BOS wurde eine flughafenweite Neuplanung der Funkinhouseversorgung durchgeführt. Auf Basis dieser Ausführungsplanung ist vom Auftragnehmer eine flächendeckende Funkinhouseversorgung auf dem Gelände des Flughafens München zu errichten. Hierfür ist sowohl die aktive als auch die passive Funkinfrastruktur zu liefern und betriebsfertig zu installieren.
Dies beinhaltet den Aufbau eines optischen Funkverteilsystems (ODAS; Optical Distributed Antenna Systems), u.a. bestehend aus optischen Master-Units (OMUs) und optischen Remote-Units (ORUs). Weiterhin ist die komplette passive HF-Infrastruktur für die Funkinhouseversorgung zu erneuern.
Die neue Funkinhouseversorgung wird parallel zum bestehenden System errichtet. Alle im Anschluss an die Neu-Errichtung nicht mehr benötigten aktiven Komponenten des Bestandsystems sind zurückzubauen.
Die Arbeiten sind aufgrund unterschiedlicher Auftraggeber in zwei Lose unterteilt. Um die Durchgängigkeit des Systems zu gewährleisten, sind beide Lose durch einen einzelnen Auftragnehmer zu bearbeiten, d. h. die beiden Lose können nicht getrennt voneinander vergeben werden. Bewerbungen auf einzelne Lose sind daher nicht möglich.
— Los 1 betrifft alle Leistungen im Verantwortungsbereich der Flughafen München GmbH (FMG). Diese Leistungen beinhalten die Funkinfrastruktur (aktiv und passiv) für das Terminal 1, den Zentralbereich und weitere Gebäude im Nördlichen und Südlichen Bebauungsband (NBB und SBB).
— Los 2 betrifft alle Leistungen im Verantwortungsbereich der Terminal 2 Gesellschaft mbH & Co OHG (T2). Diese Leistungen beinhalten die aktive Systemtechnik zur Einspeisung des TETRA-BOS-Funks in die bestehende Funkinfrastruktur im Terminal 2 und im Satelliten.
Die Leistungen sind im nicht allgemein zugänglichen Bereich des Flughafens, teilweise im betrieblich sicherheitsempfindlichen Bereich sowie im Critical Part (Sicherheitsbereiche des Flughafens) zu erbringen und erfordern deshalb besondere Berücksichtigung der aktuellen Anforderungen an die Sicherheitsbestimmungen eines Flughafens.
Aufgrund des Projektumfangs (ca. 60 zu versorgende Objekte) und der zeitlichen Vorgaben zur Fertigstellung des Auftrags ist eine parallele Durchführung von Installationsleistungen vorzusehen. Dabei sind i.d.R. mehrere Teams des Auftragnehmers zeitlich parallel mit Aufbauten in unterschiedlichen Bereichen des Flughafens zu betrauen.
Die vorhandenen Systeme zur Funkinhouseversorgung müssen während der Baumaßnahmen zuverlässig verfügbar sein. In weiten Bereichen des Flughafens, z.B. Terminal 1 und 2 sind die Leistungen unter laufendem Terminal- und Flugbetrieb (Flughafenbetrieb) zu erbringen.
Für die o.g. Leistungen wird ein Instandhaltungsvertrag mit ausgeschrieben.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass es bei Warenanlieferungen in den Sicherheitsbereich zu nicht quantifizierbaren Wartezeiten kommen kann.
Der Auftraggeber weist ferner darauf hin, dass die Errichtung neuer Funkstationen nicht Gegenstand der vorliegend ausgeschriebenen Leistungen ist.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-11.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-04-11 Auftragsbekanntmachung
2016-04-18 Ergänzende Angaben
2017-06-07 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-04-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Funkanlagen
Menge oder Umfang:
Die Gesamtmenge bzw. der Gesamtumfang ergibt sich aus den in Anhang B beschriebenen Losen 1 und 2 des Auftrags.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Funkanlagen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen München GmbH
Postanschrift: Nordallee 25, München – Flughafen
Postleitzahl: 85356
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.munich-airport.de 🌏
E-Mail: vergabe@munich-airport.de 📧
Fax: +49 89975-61216 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-04-11 📅
Einreichungsfrist: 2016-05-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 075-132511
ABl. S-Ausgabe: 75
Zusätzliche Informationen
A) Auftraggeber ist vorliegend für Los 1 die Flughafen München GmbH, für Los 2 die Terminal2 Gesellschaft mbH & Co oHG, welche im Rahmen des Vergabeverfahrens durch die Flughafen München GmbH vertreten wird. Nicht von der Vertretungsbefugnis erfasst sind behördliche und gerichtliche Verfahren. Im Auftragsfall werden beide Auftraggeber einen eigenständigen Vertrag mit dem Auftraggeber abschließen. Die beiden Auftraggeber werden in dieser Bekanntmachung sowie im weiteren Vergabeverfahren aus Vereinfachungs- und Vereinheitlichungsgründen stets als „der Auftraggeber“ bezeichnet. Der Auftraggeber ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 98 Nr. 4 GWB. Es wird ein Verhandlungsverfahren nach dem 4. Teil des GWB und der Sektorenverordnung (SektVO) durchgeführt. b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren: aa) Bewerbergemeinschaften: Die unter Ziffer III. 2.1 bis Ziffer III. 2.3 der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Eigenerklärungen (Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Eignungsvoraussetzungen, die ganz oder teilweise nur von einzelnen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft erfüllt werden (beispielsweise Referenzangaben oder die Benennung von Personen im Rahmen des Personaleinsatzkonzepts) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft nur vom jeweiligen Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. So sind Referenzangaben nur bezogen auf die Leistungen zu machen, welche das jeweilige Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall ausführen wird. Für die Bewerbergemeinschaft ist darzustellen, wie die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall vorgesehen ist. Für Bewerbergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Bewerbergemeinschaftserklärung gem. Ziffer III.1.3 der vorliegenden Bekanntmachung hingewiesen. bb) Rückgriff auf Ressourcen Dritter: Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaften) oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis der finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte zu berufen, so sind die unter Ziffer III.2.2 bis III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Eigenerklärungen für die Dritten nur insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit der Dritten erfolgt. Es wird klargestellt, dass es im Falle einer teilweisen Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter nicht erforderlich ist, alle unter Ziffer III.2.2 bis III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Eigenerklärungen für die Dritten vorzulegen. Die Vorlage der Nachweise und Eigenerklärungen nach Ziffer III.2.1 (Zuverlässigkeit / persönliche Lage) ist nicht erforderlich. Zusätzlich zu den vorgenannten Nachweisen und Eigenerklärungen sowie zu einem ggf. vorgegebenen Bewerbungsbogen hat der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der Dritten vorlegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. cc) Subunternehmer: Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) im Auftragsfall die Hinzuziehung von Subunternehmern und möchte sich der Bewerber zum Nachweis der eigenen Leistungsfähigkeit auf die Leistungsfähigkeit dieser Subunternehmer berufen (vgl. Ziffer VI.3 b) bb) der vorliegenden Bekanntmachung), so hat er bereits in seinem Teilnahmeantrag anzugeben, welche Leistungsbereiche von diesen Subunternehmern übernommen werden sollen. Die vorgesehenen Subunternehmer sind zu benennen. Die unter Ziffer III.2.2 bis III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Eigenerklärungen sind für die Subunternehmer nur insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf deren Leistungsfähigkeit erfolgt. Es wird klargestellt, dass es im Falle einer teilweisen Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit von Subunternehmern nicht erforderlich ist, alle unter Ziffer III.2.2 bis III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Eigenerklärungen für die Subunternehmer vorzulegen. Die Vorlage der Nachweise und Eigenerklärungen nach Ziffer III.2.1 (Zuverlässigkeit / persönliche Lage) ist nicht erforderlich. Zusätzlich zu den vorgenannten Nachweisen und Eigenerklärungen sowie zu einem ggf. vorgegebenen Bewerbungsbogen hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der Subunternehmer vorlegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der der Subunternehmer nachgewiesen wird. c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung. d) Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist bei der Kontaktstelle nach Ziffer I.1 der vorliegenden Bekanntmachung in Textform anzufordern. Es sind in der Anforderung zwei E-Mail-Adressen zu benennen, an die der Bewerbungsbogen zu übermitteln ist. Nur die Informationen entsprechend der voranstehenden Vorgaben (Bewerbungsbogen einschließlich dort erwähnter Anlagen) werden für die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Die Teilnahmeanträge müssen in Schriftform (eigenhändig unterschrieben und im Original) bis zum Schlusstermin für deren Eingang, der in Ziffer IV.3.4 genannte Zeitpunkt maßgeblich ist, im verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1 eingehen. Der Umschlag ist mit dem Hinweis „Teilnahmewettbewerb für Vergabeverfahren LV-Nr. U0734 – Funkinhouseversorgung T1/NBB/SBB (analog+digital) und T2/SAT (BOS digital) – Nicht öffnen“ zu versehen. Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig. Die Teilnahmeanträge können bei persönlicher Abgabe bei der Kontaktstelle gem. Ziffer I.1 ausschließlich während der Geschäftszeiten (Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Freitag von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr) abgegeben werden. Den Teilnahmeanträgen sind außerdem elektronische Kopien aller in Papierform übermittelten Unterlagen auf einem geeigneten virengeprüften und virenfreien Datenträger beizulegen. Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren Format (z. B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den eingereichten Papierfassungen uneingeschränkt identisch sind. Sofern mit dem Original des Teilnahmeantrags weniger Unterlagen abgegeben wurden, als auf dem Datenträger vorzufinden sind, gilt im Zweifelsfall die Einreichung in Papierform vorrangig. Der Auftraggeber weist die Bewerber/Bewerbergemeinschaft daher darauf hin, dass ausschließlich die eingereichten Papierfassungen des eingereichten Teilnahmeantrags für die Prüfung maßgeblich sind. e) aa) Formale Prüfung der Teilnahmeanträge: Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Eigenerklärungen zunächst auf Vollständigkeit prüfen. Der Auftraggeber behält sich vor, nach § 19 Abs. 3 SektVO fehlende Nachweise und Eigenerklärungen nachzufordern. Verzichtet der Auftraggeber auf das Nachfordern von Nachweisen und Eigenerklärungen, werden unvollständige Teilnahmeanträge ausgeschlossen. Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.2 der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Eigenerklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Eigenerklärungen mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich nicht übereinstimmen. bb) Prüfen der Teilnahmeanträge auf Einhaltung etwaiger Mindestanforderungen sowie die grundsätzliche Eignung: Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen Teilnahmeanträge (ggf. nach Nachforderung fehlender Erklärungen und Nachweise, s.o.) inhaltlich prüfen. Die Prüfung bezieht sich auf die Einhaltung etwaiger in Ziffer III.2.1 bis III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung genannter Mindestanforderungen. Soweit nach Ziffer III.2.2 Mindestanforderungen gestellt werden, müssen diese bei allen Kooperationsformen nach Ziffer VI.3 b) der vorliegenden Bekanntmachung von den beteiligten Unternehmen insgesamt erfüllt werden. Die jeweils gemachten Angaben werden addiert. Teilnahmeanträge, die die ggf. genannten Mindestanforderungen nicht einhalten, werden nicht berücksichtigt. Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den in Ziffer III.2.1 bis III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung genannten Nachweise und Eigenerklärungen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt. cc) Bewertung der Teilnahmeanträge: Der Auftraggeber wird bei einer größeren Anzahl grundsätzlich geeigneter Bewerber den Kreis der zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber auf höchstens 8 beschränken. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich die vorliegend geforderten Eignungsvoraussetzungen nach voranstehender Ziffer VI.3 e) bb) erfüllen, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebots einzuladenden Bewerber auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1.000 Punkten entfallen — maximal 900 Punkte auf die Eignungsvoraussetzungen gemäß Ziffer III.2.3, wobei hiervon maximal 600 Punkte auf die Referenzangaben nach Ziffer III.2.3° d…) entfallen, — maximal 100 Punkte entfallen auf die Eignungsvoraussetzungen gemäß Ziffer III.2.2. Bei der Bewertung der Referenzangaben werden folgende Angaben bewertet: — Vergleichbarkeit der Art der Leistungen — Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen — Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten Eignungsvoraussetzungen bewertet. Die Bewertung der benannten Eignungsnachweise wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen: — 5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt, — 4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen, — 3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen, — 2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen, — 1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen, — 0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben. Der Auftraggeber behält sich vor, Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu lassen, die bei einem oder mehreren Bewertungskriterien gemäß dem voranstehenden Bewertungsmaßstab null oder einen Punkt erhalten. Die Entscheidung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze. Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jeden Nachweis oder jede Eigenerklärung erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann. Der Auftraggeber behält sich vor, Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu lassen, die bei einer Bewertung weniger als 600 Punkte erreichen. Die Entscheidung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze. Die konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte der der Bewertung unterzogenen Nachweise und Eigenerklärungen jeweils gesondert und unterschiedlich zu gewichten. Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle berücksichtigen. Liegt beispielsweise eine Begrenzung auf 8 Bewerber vor und ist die 8. Rangstelle nach der Bewertungsmatrix doppelt belegt, so wird der Auftraggeber 9 Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern. f) Die in Ziffer II.3 enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. g) Die auf der Grundlage der Wertung der eingereichten Teilnahmeanträge zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber erhalten zeit- und inhaltsgleich die Vergabeunterlagen für die Angebotsbearbeitung. h) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers. i) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 29.04.2016 in schriftlicher Form bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1 vorliegen. j) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird. k) Es müssen Bewerbungen für beide Lose abgegeben werden; Bewerbungen für einzelne Lose können somit nicht berücksichtigt werden, vgl. auch Ziffer II.1.5). l) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los. m) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens: Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber zeitgleich zur Abgabe eines Angebots auffordern. Der Auftraggeber wird die Angebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird die Angebote zwingend ausschließen, die die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich aufgeführten Mindestbedingungen nicht erfüllen. In allen anderen Fällen, in denen geforderte Erklärungen, Angaben oder Unterlagen, nicht, nicht ordnungsgemäß oder ausschließlich in digitaler Form dem in Schriftform einzureichenden Angebot beigefügt sind, behält sich der Auftraggeber einen Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, anstelle eines möglichen Ausschlusses unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung – ggf. mehrfach – fehlende Unterlagen nach § 19 Abs. 3 SektVO nachzufordern oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, zu betreiben. Der Auftraggeber wird mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen, deren Angebot für einen Vertragsabschluss hinreichend aussichtsreich erscheint. Dies bedeutet, dass nicht zwingend mit sämtlichen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, auch Vertragsverhandlungen geführt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, während des Vergabeverfahrens die Anzahl der in der Wertung verbleibenden Bieter auf der Grundlage der vorab benannten Zuschlagskriterien samt deren Gewichtung phasenweise zu verringern.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Flughafen München betreibt derzeit innerhalb seiner Gebäude und in Verbindungstunneln eine umfangreiche Funkinhouseversorgung. Die zugehörige Funkinfrastruktur wurde im Rahmen der Inbetriebnahme des Flughafens München 1991 errichtet und seitdem sukzessive erweitert und angepasst.
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Aufgrund der langen Betriebsdauer der Anlage, der gestiegenen Nutzeranforderungen und der Einführung von TETRA-BOS wurde eine flughafenweite Neuplanung der Funkinhouseversorgung durchgeführt. Auf Basis dieser Ausführungsplanung ist vom Auftragnehmer eine flächendeckende Funkinhouseversorgung auf dem Gelände des Flughafens München zu errichten. Hierfür ist sowohl die aktive als auch die passive Funkinfrastruktur zu liefern und betriebsfertig zu installieren.
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Dies beinhaltet den Aufbau eines optischen Funkverteilsystems (ODAS; Optical Distributed Antenna Systems), u.a. bestehend aus optischen Master-Units (OMUs) und optischen Remote-Units (ORUs). Weiterhin ist die komplette passive HF-Infrastruktur für die Funkinhouseversorgung zu erneuern.
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Die neue Funkinhouseversorgung wird parallel zum bestehenden System errichtet. Alle im Anschluss an die Neu-Errichtung nicht mehr benötigten aktiven Komponenten des Bestandsystems sind zurückzubauen.
Die Arbeiten sind aufgrund unterschiedlicher Auftraggeber in zwei Lose unterteilt. Um die Durchgängigkeit des Systems zu gewährleisten, sind beide Lose durch einen einzelnen Auftragnehmer zu bearbeiten, d. h. die beiden Lose können nicht getrennt voneinander vergeben werden. Bewerbungen auf einzelne Lose sind daher nicht möglich.
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— Los 1 betrifft alle Leistungen im Verantwortungsbereich der Flughafen München GmbH (FMG). Diese Leistungen beinhalten die Funkinfrastruktur (aktiv und passiv) für das Terminal 1, den Zentralbereich und weitere Gebäude im Nördlichen und Südlichen Bebauungsband (NBB und SBB).
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— Los 2 betrifft alle Leistungen im Verantwortungsbereich der Terminal 2 Gesellschaft mbH & Co OHG (T2). Diese Leistungen beinhalten die aktive Systemtechnik zur Einspeisung des TETRA-BOS-Funks in die bestehende Funkinfrastruktur im Terminal 2 und im Satelliten.
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Die Leistungen sind im nicht allgemein zugänglichen Bereich des Flughafens, teilweise im betrieblich sicherheitsempfindlichen Bereich sowie im Critical Part (Sicherheitsbereiche des Flughafens) zu erbringen und erfordern deshalb besondere Berücksichtigung der aktuellen Anforderungen an die Sicherheitsbestimmungen eines Flughafens.
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Aufgrund des Projektumfangs (ca. 60 zu versorgende Objekte) und der zeitlichen Vorgaben zur Fertigstellung des Auftrags ist eine parallele Durchführung von Installationsleistungen vorzusehen. Dabei sind i.d.R. mehrere Teams des Auftragnehmers zeitlich parallel mit Aufbauten in unterschiedlichen Bereichen des Flughafens zu betrauen.
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Die vorhandenen Systeme zur Funkinhouseversorgung müssen während der Baumaßnahmen zuverlässig verfügbar sein. In weiten Bereichen des Flughafens, z.B. Terminal 1 und 2 sind die Leistungen unter laufendem Terminal- und Flugbetrieb (Flughafenbetrieb) zu erbringen.
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Für die o.g. Leistungen wird ein Instandhaltungsvertrag mit ausgeschrieben.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass es bei Warenanlieferungen in den Sicherheitsbereich zu nicht quantifizierbaren Wartezeiten kommen kann.
Der Auftraggeber weist ferner darauf hin, dass die Errichtung neuer Funkstationen nicht Gegenstand der vorliegend ausgeschriebenen Leistungen ist.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Funkinhouseversorgung T1/NBB/SBB (analog und digital)
Kurze Beschreibung:
Betriebsfertige Errichtung einer flächendeckenden Gebäudefunkersorgung, die sowohl die Anforderungen an die flughafentypischen betrieblichen Funksysteme als auch die Anforderungen an eine BOS-Inhouse-Funkversorgung (analog 2m, TETRA BOS) erfüllt.
Die zu versorgenden Bereiche sind:
— Nördliches Bebauungsband (NBB),
— Südliches Bebauungsband (SBB),
— Terminal 1,
— Zentralbereich.
In den genannten Bereichen sind ca. 60 Objekte mit Inhouse-Funk zu versorgen, wobei die Funkdienste TETRA-BOS (BOS digital), TETRA-FMG (Bündelfunk digital) und BOS 2m (Analogfunk) bereit zu stellen sind.
Vom AN ist dazu ein neues optisches Funkverteilsystem (ODAS), bestehend aus optischen Master-Units (OMUs) und optischen Remote-Units (ORUs) für die genannten Dienste zu liefern und zu installieren. Weiterhin ist die passive HF-Infrastruktur, u.a. bestehend aus Antennen und Strahlerkabel zu errichten. In Gebäuden, die bereits mit einer Funkinfrastruktur ausgestattet sind, erfolgt der Aufbau des Gesamtsystems (Aktiv- und Passivtechnik) parallel zur bestehenden Infrastruktur.
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Es ist eine vollredundante Anlage zu errichten, die sich für Betrieb und Konfiguration als ein System darstellt. Bei Ausfall einer Aktiv- oder Passivkomponente muss die Funkversorgung im vollen Umfang weiterhin gewährleistet sein.
Für die zu erbringenden Leistungen ist auf Basis der Ausführungsplanung eine M+W-Planung zu erstellen.
Es ist eine stufenweise Migration vorgesehen, wobei zunächst die aktive Technik (OMU/ORU) vollumfänglich in Betrieb genommen wird, welche dabei auf die bestehenden HF-Infrastrukturen geschaltet wird. Die Umschaltung auf die neuen passiven Funkinfrastrukturen in den ca. 60 Objekten erfolgt nach der vollständigen Durchführung von Errichtung, Test und Abnahme der jeweiligen Funkinfrastruktur
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Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Arbeiten teilweise nur in den Nachtstunden durchgeführt werden können. Die Abstimmung hierzu ist Bestandteil der M+W-Planung.
Für o.g. Leistungen wird ein Instandhaltungsvertrag abgeschlossen.
Alle nach der Neu-Errichtung nicht mehr benötigten aktiven Komponenten des Bestandsystems inkl. dem Anfang 2016 abgeschalteten BOS-4m-Funk sind zurückzubauen.
Menge oder Umfang:
02 x Optische Master-Unit (OMU) 1 Band TETRA-BOS (Signalzuführung)
04 x Optische Remote-Unit (ORU) 1-Band TETRA BOS (Signalzuführung)
04 x Optische Master-Unit (OMU), 3 Band
ca. 60 x Optische Remote-Unit (ORU), 3-Band
ca. 43000 m Feederkabel
ca. 34000 m Strahlerkabel
ca. 460 x Antenne
ca. 690 x sonstige HF-Komponente (z.B. Tapper, Koppler)
01 Installation und Integration in das Bestandssystem
01 Stufenweise Migration des Gesamtsystems
01 Anschaltung an zentrales Überwachungssystem
01 Anschaltung an zentrale Leittechnik
ca. 40 x Rückbau und Entsorgung Verstärkerschrank
01 M+W Planung
01 Flächendeckende Versorgungsmessung
01 Mitwirkung bei Sachverständigenprüfungen
01 Dokumentation, teilweise in den IT-Systemen des AG.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Funkinhouseversorgung T2/SAT (BOS digital)
Kurze Beschreibung:
Betriebsfertige Errichtung einer flächendeckenden Gebäudefunkversorgung mit TETRA-BOS, die die Anforderungen an eine BOS-Inhouse-Funkversorgung erfüllt.
— Terminal 2,
— Satellit.
Die genannten Bereiche wurden bereits mit einem ODAS sowie der HF-Infrastruktur für die Dienste 2m BOS und TETRA-FMG ausgerüstet.
Vom AN ist ein neues optisches Funkverteilsystem (ODAS), bestehend aus optischen Master-Units (OMUs) und optischen Remote-Units (ORUs) für TETRA-BOS zu liefern und parallel zum Bestandssystem zu installieren. Eine Möglichkeit zur Signaleinspeisung des Dienstes TETRA-BOS ist an den HF-Koppelnetzwerken der bestehenden ORUs vorgesehen. Änderungen an der vorhandenen passiven Funk-Infrastruktur sind nicht Gegenstand der Ausschreibung.
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Es ist eine vollredundante Anlage in Verbindung mit dem in Los 1 ausgeschriebenen System zu errichten, die sich für Betrieb und Konfiguration als ein Gesamtsystem darstellt. Bei Ausfall einer Aktiv- oder Passivkomponente muss die Funkversorgung im vollen Umfang weiterhin gewährleistet sein.
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Parallel dazu existiert noch eine BOS-4m-Objektversorgung für die Polizei, welche Anfang 2016 abgeschaltet wurde. Die zugehörigen Verstärker sowie die nicht mehr benötigte HF-Infrastruktur sind im Rahmen der Erweiterung mit TETRA-BOS zurückzubauen.
Menge oder Umfang:
02 x Optische Master-Unit (OMU), 1 Band TETRA BOS
19 x Optische Remote-Unit (ORU), 1-Band TETRA BOS
ca. 15 x Rückbau und Entsorgung Verstärkerschrank BOS 4m
ca. 2500 m Rückbau HF-Kabel
Referenznummer: LV-Nr. U0734
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen München.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A) Eigenerklärung des Bewerbers,
aa) dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder mangels Masse abgelehnt worden ist, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 1 SektVO;
bb) dass er sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet; vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 2 SektVO;
cc) dass er die Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung nicht verletzt oder verletzt hat, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 3 SektVO;
dd) dass er keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) abgibt oder diese Auskünfte unberechtigt nicht erteilt, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 4 SektVO;
ee) dass keine schwere Verfehlung nachweislich vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des Bewerbers oder einer Person, die für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 5 SektVO; ein Verhalten ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn eine Person, die für die Führung der Geschäfte verantwortlich handelt, selbst gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelten Person vorliegt, § 21 Abs. 2 SektVO;
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ff) dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z.B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist.
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gg) dass die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft oder der zuständigen Organisation vorliegt;
b) Ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers soll vorgelegt werden, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist. Der Handelsregisterauszug soll nicht älter als 6 Monate sein (maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung.)
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Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3.d) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
Auf Ziffer VI.3 b) und Ziffer VI. 3 e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen. Zusätzlich zu den voranstehend aufgeführten Eigenerklärungen des Bewerbers nach voranstehender Ziffer III.2.1.a) sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung über den Umsatz (Euro, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Auf Ziffer VI.3 b) und Ziffer VI. 3 e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3.d) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
A) Benennung der Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Anzahl, welche im Geschäftsbereich tätig sind, in den die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen fällt;
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b) Auflistung der dem Unternehmen für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen zur Verfügung stehenden besonderen technischen Ausrüstung, durch Benennung und Kurzbeschreibung der Anzahl und Typen von kalibrierten Messgeräten für:
— Koaxialkabelmessung,
— Spektrumanalyse,
— Feldstärkemessung,
— Frequenzmessung,
— Modulationsgütemessung (Vektorfehler),
— HF-Leistungsmessungen (analog und digital TDMA)
c) Angaben zu realisierten oder in der Realisierung weit fortgeschrittenen Referenzprojekten aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 60 Monaten, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Ziffer II.1.5 und II.2 der vorliegenden Bekanntmachung) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden. Erwartet werden folgende Angaben für jedes Referenzprojekt:
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— Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse;
— Bezeichnung und Standort des Referenzobjekts
— Zeitraum der Leistungserbringung
— Auftragswert (Euro, netto)
— Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen, insbesondere mit folgenden Angaben:
— Objektbeschreibung (z.B. Umfeld, Komplexität, Größe/Fläche, etc.)
— Besondere Umstände bei der Leistungserbringung
— Art und Umfang von Planungsleistungen (z.B. M&W-Planung, etc.)
— eingesetzte Funkdienste (TETRA, BOS 2m, etc.)
— verbaute aktive Technik mit Angabe von Produkt und Hersteller (z.B. Verstärker, optische Verteilsysteme, etc.),
— Art und Umfang von Inbetriebnahmeleistungen (z.B. Einpegeln, Einmessen von Anlagen und Versorgungsmessungen, etc.)
— verbaute Elemente der passiven HF-Infrastruktur (z.B. Verteiler, Kabel, Antennen).
— Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Leistungen, insbesondere mit folgenden Angaben:
— Anzahl der verbauten Komponenten
— Mengenangabe installierter Funkkabel (laufende Meter / Typ),
— Anteiliger Auftragswert, sofern dieser von vorangehend gemachten Angaben abweichend
— Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden, Nennung der Nachunternehmer und deren Leistung.
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d) Darstellung der Geschäftsbereiche des Unternehmens, insbesondere für die Zuständigkeiten, in die die hier ausgeschriebenen Leistungen fallen samt Vorlage eines Organigramms (Gliederungsplans) des Unternehmens;
Auf Ziffer VI.3 b) und Ziffer VI. 3 e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3.d) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss – zusätzlich zum Bewerbungsbogen nach Ziffer VI.3.d) der vorliegenden Bekanntmachung – eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein.
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Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Flughafen München GmbH – FBB Beschaffung
Frau Renate Lohmair

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2017-01-01 📅
Datum des Endes: 2019-07-30 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 89 / 2176-2411 📞
Fax: +49 89 / 2176-2847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 107 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 107 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Wie oben, Ziffer VI.4.1)
Quelle: OJS 2016/S 075-132511 (2016-04-11)
Ergänzende Angaben (2016-04-18)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-04-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 080-142875
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 075-132511
ABl. S-Ausgabe: 80
Quelle: OJS 2016/S 080-142875 (2016-04-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-06-07)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Nordallee 25
Postort: München – Flughafen

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-06-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-06-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 109-220570
ABl. S-Ausgabe: 109

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2017/S 109-220570 (2017-06-07)