Management-Lösung zur Verwaltung von Smartcards (virtuell und physisch) und Trusted Platform Module (TPM)

DB Systel GmbH (Bukr 2B)

Die DB Systel GmbH plant ein Managementsystem zur Verwaltung von physischen und virtuellen Smart Cards sowie Trusted Platform Modules (TPM) einschließlich der zugehörigen Client-Software anzuschaffen. Das Managementsystem für virtuelle Smartcards (VSC) ist mandatory, die anderen beiden Funktionsmodule sind optional. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, nach Zuschlagserteilung zu entscheiden, ob einzelne Funktionsmodule (Hinweis: das Funktionsmodul VSC wird in jedem Fall abgerufen) oder der volle Funktionsumfang beauftragt wird.
Ziel ist es, die Client-Sicherheit zu erhöhen und eine Reihe von PKI-Anwendungen (Smartcard-Logon in der Domäne, VPN-Einwahl, Code-Signing, WLAN-Authentifizierung) mit sicherem Schutz von privaten Schlüsseln zu ermöglichen. Damit wird auch die Erhöhung der Benutzer-freundlichkeit bei verschiedenen Anwendungen (insbesondere der VPN-Einwahl) angestrebt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-12-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-11-21.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-11-21 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-11-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Sicherheitssoftwarepaket
Referenznummer: 16FEA24582
Kurze Beschreibung:
Die DB Systel GmbH plant ein Managementsystem zur Verwaltung von physischen und virtuellen Smart Cards sowie Trusted Platform Modules (TPM) einschließlich der zugehörigen Client-Software anzuschaffen. Das Managementsystem für virtuelle Smartcards (VSC) ist mandatory, die anderen beiden Funktionsmodule sind optional. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, nach Zuschlagserteilung zu entscheiden, ob einzelne Funktionsmodule (Hinweis: das Funktionsmodul VSC wird in jedem Fall abgerufen) oder der volle Funktionsumfang beauftragt wird. Ziel ist es, die Client-Sicherheit zu erhöhen und eine Reihe von PKI-Anwendungen (Smartcard-Logon in der Domäne, VPN-Einwahl, Code-Signing, WLAN-Authentifizierung) mit sicherem Schutz von privaten Schlüsseln zu ermöglichen. Damit wird auch die Erhöhung der Benutzer-freundlichkeit bei verschiedenen Anwendungen (insbesondere der VPN-Einwahl) angestrebt.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Sicherheitssoftwarepaket 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Sicherheitssoftwarepaket 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Systel GmbH (Bukr 2B)
Postanschrift: Caroline-Michaelis-Straße 5-11
Postleitzahl: 10115
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏
E-Mail: stephan.sp.meyer@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 6926547668 📞
Fax: +49 6926520043 📠
URL der Dokumente: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏
URL der Teilnahme: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-11-21 📅
Einreichungsfrist: 2016-12-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-11-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 229-417851
ABl. S-Ausgabe: 229
Zusätzliche Informationen
1) Die Vergabe läuft über das e-Vergabeportal der DB (http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Registrierung unter Angabe der Vergabenummer (Hinweis auf EU –Vergabe) auf Portal notwendig. Den Bewerbern stehen die folg. Verfahren zur Einreichung von Teilnahmeanträgen (TNA) zur Verfügung: a) TNA über das Vergabeportal mit elektron. Signatur: Der Bewerber nutzt das Vergabeportal, um die mit dem TNA gef. Angaben zu machen und ggf. Begleitdok. hochzuladen. Er signiert den TNA mittels elektronischer Signatur gemäß Vergabeportal und sendet ihn elektronisch an die Vergabestelle. b) TNA über das Vergabeportal mit Mantelbogen: Der Bewerber nutzt das Vergabeportal, um die mit dem TNA geforderten Angaben zu machen und ggf. Begleitdok. hochzuladen. Das System generiert für den TNA sodann eine Prüfziffer. Die Prüfziffer wird auf dem sog. Mantelbogen vermerkt, der auszudrucken und mit rechtsverb. Unterschrift zu versehen ist. Der Mantelbogen ist im Original bei der Vergabestelle einzureichen. Die Prüfziffer ermöglicht die zweifelsfreie Zuordnung des elektronischen TNA zur rechtsverbindlichen Unterschrift des Bewerbers. Bitte beachten Sie, dass zur Einhaltung der Frist für den TNA sowohl die Angaben/Dokumente auf der e-Vergabeplattform eingestellt sein müssen als auch der rechtsverbindlich unterschriebene Mantelbogen bei der Vergabestelle vorliegen muss, andernfalls kann der TNA als nicht fristgerecht eingegangen nicht gewertet werden. Auf jede andere Art übermittelte TNA sind nicht zulässig. Für technischen oder methodischen Fragen zur e-Vergabeplattform steht die Bieterhotline (+49 8002658638) Mo.-Fr. in der Zeit von 8 bis 16 Uhr zur Verfügung. 2) Soweit der Bewerber bzgl. einzelner Bereiche, für die er ggf. im späteren Verlauf ein Angebot abgeben möchte, nicht über die dazu erforderliche Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde verfügt, kann er sich gemäß § 47 Abs. 1SektVO auf andere Unternehmen berufen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) stützen, müssen diese Drittunternehmen im TNA verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen im Falle der Zuschlagserteilung die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens — eine Aktualisierung der Verpflichtungserklärungen zu verlangen. Als Nachunternehmer (NU) gelten auch mit dem Bewerber „verbundene Unternehmen“. Der Auftraggeber überprüft auch bei den benannten Drittunternehmen, ob Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Für NU, die nicht zum Eignungsnachweis nach §. 47 Abs. 1SektVO benannt wurden, gilt folgendes: Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens: — sich evtl. von den Bietern vorgesehene NU benennen zu lassen und — die Vorlage von Eignungsnachweisen für diese NU zu fordern. Im Falle eines Austauschs solcher NU behält sich der AG eine erneute Prüfung der Eignung vor. 3) Geforderte Erklärungen und Nachweise gem. III.1), die bis zum Ablauf der Frist für den TNA nicht von dem Bewerber vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom AG zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden. 4) Der Bewerber ist zur vertraulichen Behandlung der gesamten Vergabeunterlagen verpflichtet und hat seine MA sowie sonstige mit der Prüfung / Bearbeitung der Vergabeunterlagen betraute Dritte entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten. 5) Die Ansprechp. des Bewerbers sind mit vollständiger Adresse nebst E-Mail Adresse anzugeben. Im ersten Schritt findet ein Teilnahmewettbewerb statt. Inhalt ist die Bewertung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) des Bewerbers im Hinblick auf die Erbringung der zu vergebenden Leistungen. Im zweiten Schritt „Aufforderung zur Angebotsabgabe“ werden die geeigneten Bieter zum Angebot aufgefordert.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die DB Systel GmbH plant ein Managementsystem zur Verwaltung von physischen und virtuellen Smart Cards sowie Trusted Platform Modules (TPM) einschließlich der zugehörigen Client-Software anzuschaffen. Das Managementsystem für virtuelle Smartcards (VSC) ist mandatory, die anderen beiden Funktionsmodule sind optional. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, nach Zuschlagserteilung zu entscheiden, ob einzelne Funktionsmodule (Hinweis: das Funktionsmodul VSC wird in jedem Fall abgerufen) oder der volle Funktionsumfang beauftragt wird.
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Ziel ist es, die Client-Sicherheit zu erhöhen und eine Reihe von PKI-Anwendungen (Smartcard-Logon in der Domäne, VPN-Einwahl, Code-Signing, WLAN-Authentifizierung) mit sicherem Schutz von privaten Schlüsseln zu ermöglichen. Damit wird auch die Erhöhung der Benutzer-freundlichkeit bei verschiedenen Anwendungen (insbesondere der VPN-Einwahl) angestrebt.
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Geschätzter Gesamtwert: 2 800 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Die DB Systel GmbH plant ein Managementsystem zur Verwaltung von physischen und virtuellen Smart Cards sowie Trusted Platform Modules (TPM) einschließlich der zugehörigen Client-Software anzuschaffen. Das Managementsystem für virtuelle Smartcards (VSC) ist mandatory, die anderen beiden Funktionsmodule sind optional. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, nach Zuschlagserteilung zu entscheiden, ob einzelne Funktionsmodule (Hinweis: das Funktionsmodul VSC wird in jedem Fall abgerufen) oder der volle Funktionsumfang beauftragt wird. In der Preismatrix sind die Preise für den vollen Funktionsumfang für die initiale Beschaffung von 90 000 Lizenzen als auch für Nachkäufe in den abgefragten Staffeln anzugeben.
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Es ist geplant, Smart Cards flächendeckend im Konzern der Deutsche Bahn AG einzuführen, potentiell ist von ca. 90 000 Benutzern, welche überwiegend mit Windows-basierten Endgeräten (Notebooks, PC und Tablets) arbeiten, auszugehen. Auf fast allen PC/Notebooks ist das Betriebssystem Windows 7 Enterprise installiert. Diese Endgeräte sind mit einem TPM Version 1.2 ausgestattet. Etwa 1 000 Tablets (Microsoft Surface Pro mit Windows 8 und 10) sind mit einem TPM Version 2.0 ausgerüstet.
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Überwiegend sollen Virtual Smart Cards (VSC) verwendet werden (Anteil > 95 %), in geringem Umfang und für spezielle Anwendungen (z. B. für Digitale Signatur) ist der Einsatz von physischen Smart Cards (PSC) vorgesehen.
Zu den Leistungen gehören auch ausgewählte Service- und Supportleistungen wie zum Beispiel Hotline per Telefon / E-Mail und Ferndiagnose im Fehlerfall und ggf. benötigte Unterstützungsleistungen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 2 800 000 EUR 💰
Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: 4 x 1 Jahr.
Beschreibung der Optionen:
Die Verwaltung von physischen Smart Cards sowie Trusted Platform Modules (TPM) wird der Auftraggeber optional beauftragen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Alle Erklärungen und Nachweise sind gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert und kann zum Ausschluss führen. Die Unterlagen sind möglichst gemäß der in der Bekanntmachung verwendeten Ordnungsnummern zu reihen und zu benennen.
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Ausschlusskriterien:
1. Abgabe des soweit zutreffend ausgefüllten und unterschriebenen Dokuments „Anlage 3 Lieferantenselbstauskunft“.
Das Dokument „Anlage 3 Lieferantenselbstauskunft ‚- befindet sich auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG (https://www.deutschebahn.com/bieterportal).
2. Der Bewerber (Unternehmen) hat seinem Teilnahmeantrag eine Erklärung darüber beizufügen:
a) dass über sein Vermögen kein Insolvenz- oder Sanierungsverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist und die Eröffnung auch nicht beantragt oder mangels Masse abgelehnt worden ist,
b) dass er sich nicht in Liquidation befindet,
c) dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuer und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er ansässig ist, oder nach den Rechtsvorschriften des Staates des Auftraggebers erfüllt hat,
d) ob rechtskräftige Feststellungen über berufliche Verfehlungen bestehen, die im Gewerbezentralregister eingetragen sind. Darüber hinaus erklärt er, ob derzeit ein Verfahren anhängig ist, das zu einer solchen Eintragung führen kann,
e) dass er in Bezug auf die Vergabe keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat,
f) dass kein Fall des § 123 Abs. 1-3 GWB vorliegt.
3. Als Nachweis, dass der Bewerber sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist, ist die Kopie eines aktuellen Handelsregisterauszugs (nicht älter als 12 Monate) oder ein gleichwertiges Dokument über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister seines Heimatlandes in deutscher Sprache (ggf. beglaubigte Übersetzung) vorzulegen.
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4. Unterzeichnete Anlage 6 ‘Vertraulichkeitsvereinbarung“.
Das Dokument Anlage 6 Vertraulichkeitsvereinbarung – befindet sich auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG (https://www.deutschebahn.com/bieterportal).
5. Fristgerechtes Einreichen des Teilnahmeantrages.
Das Nicht-Erfüllen nur eines Ausschlusskriteriums führt zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Wirtschaftliches Ausschlusskriterien:
6) Eigenerklärung zum Umsatz mit dem für den hier ausgeschriebenen Auftrag relevanten Produkt /den relevanten Produkten im letzten Jahr sowie durchschnittlicher Umsatz mit dem relevanten Produkt / den relevanten Produkten in den letzten 3 Wirtschaftsjahren.
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Der Bewerber hat zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit die – soweit zutreffend – ausgefüllte und rechtsverbindlich unterschriebene Lieferantenselbstauskunft einzureichen (s. o.).
Das Dokument Lieferantenselbstauskunft – befindet sich auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG (https://www.deutschebahn.com/bieterportal).
Das Nicht-Erfüllen nur eines Ausschlusskriteriums führt zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Fachliche Ausschlusskriterien:
7) Der Bewerber erklärt, dass sein Produktportfolio den Auftragsgegenstand „Managementsystem zur Verwaltung von Smart Cards (virtuell und physisch) und Trusted Platform Module (TPM) sowie die zugehörige Client-Software“ als Gesamtsystem umfasst.
8) Der Bewerber hat eine mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Software in seinem Portfolio, die bereits bei mindestens drei Kunden mit jeweils mehr als 1 000 Mitarbeitern und insgesamt für alle Kunden auf mehr als 100 000 Computern im Einsatz ist.
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9) Der Bewerber versichert, dass seine Prozesse den Anforderungen eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN ISO 9001 entsprechen. Zusätzlich belegt er dies durch ein ISO 9001 Zertifikat oder eine aussagekräftige Darstellung bzw. Beschreibung seiner Prozesse.
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Die Auswahl der Bewerber für eine Angebotsaufforderung erfolgt anhand der Anlage 1„Eignungsprüfung SCM und TPM“. Das Dokument Anlage 1„Eignungsprüfung_Smart Card Management System“
— befindet sich auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG (https://www.deutschebahn.com/bieterportal
Das Nicht-Erfüllen nur eines Ausschlusskriteriums führt zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Meyer, Stephan
Dokumente URL: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: FEA5 – Beschaffung Informationssysteme und Telekommunikation
Postanschrift: Kleyerstraße 25
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60326

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Die Vergabe läuft über das e-Vergabeportal der DB (http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Registrierung unter Angabe der Vergabenummer (Hinweis auf EU –Vergabe) auf Portal notwendig.
Den Bewerbern stehen die folg. Verfahren zur Einreichung von Teilnahmeanträgen (TNA) zur Verfügung:
a) TNA über das Vergabeportal mit elektron. Signatur: Der Bewerber nutzt das Vergabeportal, um die mit dem TNA gef. Angaben zu machen und ggf. Begleitdok. hochzuladen. Er signiert den TNA mittels elektronischer Signatur gemäß Vergabeportal und sendet ihn elektronisch an die Vergabestelle.
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b) TNA über das Vergabeportal mit Mantelbogen: Der Bewerber nutzt das Vergabeportal, um die mit dem TNA geforderten Angaben zu machen und ggf. Begleitdok. hochzuladen. Das System generiert für den TNA sodann eine Prüfziffer. Die Prüfziffer wird auf dem sog. Mantelbogen vermerkt, der auszudrucken und mit rechtsverb. Unterschrift zu versehen ist. Der Mantelbogen ist im Original bei der Vergabestelle einzureichen. Die Prüfziffer ermöglicht die zweifelsfreie Zuordnung des elektronischen TNA zur rechtsverbindlichen Unterschrift des Bewerbers. Bitte beachten Sie, dass zur Einhaltung der Frist für den TNA sowohl die Angaben/Dokumente auf der e-Vergabeplattform eingestellt sein müssen als auch der rechtsverbindlich unterschriebene Mantelbogen bei der Vergabestelle vorliegen muss, andernfalls kann der TNA als nicht fristgerecht eingegangen nicht gewertet werden.
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Auf jede andere Art übermittelte TNA sind nicht zulässig.
Für technischen oder methodischen Fragen zur e-Vergabeplattform steht die Bieterhotline (+49 8002658638) Mo.-Fr. in der Zeit von 8 bis 16 Uhr zur Verfügung.
2) Soweit der Bewerber bzgl. einzelner Bereiche, für die er ggf. im späteren Verlauf ein Angebot abgeben möchte, nicht über die dazu erforderliche Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde verfügt, kann er sich gemäß § 47 Abs. 1SektVO auf andere Unternehmen berufen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) stützen, müssen diese Drittunternehmen im TNA verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen im Falle der Zuschlagserteilung die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
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Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens
— eine Aktualisierung der Verpflichtungserklärungen zu verlangen.
Als Nachunternehmer (NU) gelten auch mit dem Bewerber „verbundene Unternehmen“.
Der Auftraggeber überprüft auch bei den benannten Drittunternehmen, ob Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Für NU, die nicht zum Eignungsnachweis nach §. 47 Abs. 1SektVO benannt wurden, gilt folgendes:
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens:
— sich evtl. von den Bietern vorgesehene NU benennen zu lassen und
— die Vorlage von Eignungsnachweisen für diese NU zu fordern.
Im Falle eines Austauschs solcher NU behält sich der AG eine erneute Prüfung der Eignung vor.
3) Geforderte Erklärungen und Nachweise gem. III.1), die bis zum Ablauf der Frist für den TNA nicht von dem Bewerber vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom AG zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden.
4) Der Bewerber ist zur vertraulichen Behandlung der gesamten Vergabeunterlagen verpflichtet und hat seine MA sowie sonstige mit der Prüfung / Bearbeitung der Vergabeunterlagen betraute Dritte entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten.
5) Die Ansprechp. des Bewerbers sind mit vollständiger Adresse nebst E-Mail Adresse anzugeben.
Im ersten Schritt findet ein Teilnahmewettbewerb statt. Inhalt ist die Bewertung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) des Bewerbers im Hinblick auf die Erbringung der zu vergebenden Leistungen. Im zweiten Schritt „Aufforderung zur Angebotsabgabe“ werden die geeigneten Bieter zum Angebot aufgefordert.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2016/S 229-417851 (2016-11-21)