Markterkundung für die Wärmeversorgung der Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises in Simmern
Markterkundung für die Wärmeversorgung der Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises in Simmern.
Der Auftraggeber will den Ausbau der erneuerbaren Energien vorantreiben, wenn und soweit dies wirtschaftlich vertretbar ist.
Die Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises in Simmern soll wenn und soweit dies wirtschaftlich vertretbar ist in Zukunft mit Wärme aus regenerativer Energie versorgt/beliefert werden.
Unter regenerativer Energie versteht der Auftraggeber Energieträger, die im Rahmen des menschlichen Zeithorizonts praktisch unerschöpflich zur Verfügung stehen oder sich verhältnismäßig schnell erneuern. Damit grenzen sie sich von fossilen Energiequellen ab, die sich erst über den Zeitraum von Millionen Jahren regenerieren. Der Auftraggeber setzt auf erneuerbare Energiequellen, weil erneuerbare Energiequellen eine höhere Energieeffizienz aufweisen. Der Auftraggeber begreift erneuerbare Energiequellen als wichtigste Säule einer nachhaltigen Energiepolitik und der Energiewende. Zu ihnen zählen insbesondere Bioenergie, Erdwärme, Wasserkraft, Meeresenergie, Sonnenenergie und Windenergie. Der Begriff „erneuerbare Energien“ wird dabei nicht im streng physikalischen Sinne verstanden, denn Energie lässt sich nach dem Energieerhaltungssatz weder vernichten noch erschaffen, sondern lediglich in verschiedene Formen überführen. Auch aus erneuerbaren Energien gewonnene sekundäre Energieträger (Elektrizität, Wärme, Kraftstoff) werden als erneuerbare Energien verstanden.
Dabei sind auch und insbesondere Contracting-Lösungen in den Blick zu nehmen: Erneuerbare Energien spielen im Contractingmarkt eine wichtige Rolle. Energiecontracting ist dazu prädestiniert, sich den ökonomischen und ökologischen Herausforderungen zu stellen. Insbesondere bei solar- und geothermischen Anlagen sowie Holzbetrieben ist die Wärmeerzeugung weit verbreitet. Da der Betrieb dieser Anlagen im Vergleich zu konventionellen Energieanlagen großes Know-how voraussetzt, ist das Erneuerbare-Energien-Contracting ein ideales Betätigungsfeld für innovative Energiedienstleister.
Ziel ist die Entwicklung, Umsetzung und langfristige Gewährleistung einer energetisch effizienten Lösung.
Denkbar sind Einspar-Contracting und Energieliefer-Contracting. Anstatt selbst Brennstoffe und/oder Strom zu beschaffen und anstelle eigener Investitionen in Energieanlagen kommt in Betracht, einen Energie-Dienstleister mit der Bereitstellung der benötigten Nutzenergien entsprechend seiner jeweiligen Bedarfsstruktur – einschließlich Planung, Bau, Finanzierung und Betrieb der dafür notwendigen technischen Anlagen zu beauftragen. Im Unterschied zum Einspar-Contracting ist bei der Energieliefer-Variante keine direkte Orientierung der Bezahlung des Energie-Dienstleisters am Einsparungserfolg möglich, sondern es wird die gelieferte Nutzenergie abgerechnet. Eine im Vergleich zur Ausgangssituation verbesserte Energieeffizienz – etwa durch Verwendung neuer und sparsamer Kesselanlagen oder durch Einsatz von Blockheizkraftwerken (BHKW) – wird sich aber gleichwohl in einem vergleichsweise günstigeren Preis der gelieferten Nutzenergien ausdrücken. Und insofern behält auch bei diesem Contracting-Modell das Effizienzziel seinen zentralen Platz.
Ziel ist die Vorstellung einer Palette von möglichen Lösungen, die präzise auf den Bedarf des Auftraggebers abgestimmt sind.
Insbesondere innovative Energiedienstleister sind deshalb aufgefordert, sich an diesem Markterkundungsverfahren mit einer Interessensbekundung zu beteiligen.
Vor Einreichung der Interessenbekundung für das Markterkundungsverfahren ist die Einsichtnahme in und die Auswertung eines Informationsmemorandums erforderlich.
Das Informationsmemorandum enthält Angaben über die aktuelle Wärmelieferung, die Vorstellungen des Auftraggebers bezüglich der zukünftigen Wärmelieferung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-25.
Wer?
Wie?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2016-04-25
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Auftragsbekanntmachung
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