Die Stadt Pirmasens beabsichtigt, die flächendeckende Breitbandversorgung mit mind. 30 Mbit/s und möglichst 50 Mbit/s und mehr nach der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung (NGA-RR) für diese Gebiete sicherzustellen. In weiten Teilen ist die Stadt bereits mit solchen Bandbreiten versorgt oder diese befinden sich momentan im Aufbau, jedoch existieren Bereiche, in denen Bandbreiten von 30 Mbit/s und mehr nach der NGA-RR nicht erreicht werden. Eine Übersicht dieser Bereiche kann bei der unter 8. aufgeführten Stelle angefordert werden. Es handelt es sich um 40 ermittelte Cluster mit ca. 164 Haushalten und 193 Gewerbebetriebe. Als Voraussetzung für ein weiteres Tätigwerden der Stadt darf kein Anbieter den Ausbau innerhalb der nächsten 3 Jahre ohne den Einsatz öffentlicher Mittel verpflichtend beabsichtigen. Aus diesem Grunde wird ein Markterkundungs- und nicht förmliches Interessenbekundungsverfahren durchgeführt. Im genannten Gebiet bereits anbietende Unternehmen werden gebeten, verbindlich aktuelle Übersichten der derzeitigen Up- und Downloadraten detailliert darzustellen sowie ihre Ausbaupläne einschließlich Mobilfunk für die nächsten drei Jahre im Zielgebiet oder Teilen dessen offenzulegen und mitzuteilen, ob der Aufbau eines NGA-Netzes innerhalb des relevanten Zeitraums durch die Nutzung bestehender alternativer Infrastrukturen oder die Inanspruchnahme vorabregulierter Vorleistungen oder eines bezuschussten Darlehens erfolgen wird. Kündigt ein Unternehmen im Rahmen dieser Abfrage den Ausbau an und/oder bestätigt ein Unternehmen die Sicherstellung der Breitbandabdeckung entsprechend des genannten Bedarfs in den vorab in Bezug genommenen Bereichen, so ist dies bindend. Die Stadt kann einen Unternehmensplan nebst einem detaillierten Zeitplan für den Netzausbau sowie Belege für adäquate Finanzierung oder sonstige Nachweise fordern, die belegen, dass die geplanten Investitionen glaubhaft und plausibel sind. Das angekündigte Vorhaben muss dabei erheblich Fortschritte bei der Breitbandabdeckung innerhalb des 3 Jahres Zeitraums vorsehen und der Abschluss der geplanten Investition sollte anschließend in einer angemessenen Frist vorgesehen sein. Es wird darauf hingewiesen, dass am Markterkundungsverfahren teilnehmende Unternehmen eigene Infrastrukturen der Bundesnetzagentur zur Aufnahme in den Infrastrukturatlas mitteilen müssen. Die Unternehmen erklären sich über das zentrale Online-Portal www.breitbandausschreibungen.de einverstanden, die vorhandenen Infrastrukturdaten im Infrastrukturatlas des Bundes zur Nutzung im Auswahlverfahren freizugeben, und stimmen der Veröffentlichung durch die Bewilligungsbehörde zu. Die Ergebnisse der Markterkundung werden über das zentrale Online-Portal www.breitbandausschreibungen.de veröffentlicht. Teilnehmende Unternehmen erklären sich dazu ausdrücklich bereit. Darüber hinaus werden interessierte Unternehmen gebeten, ihr Interesse an einer Breitbanderschließung im o. g. Sinne zu bekunden und mitzuteilen, welche Leistungen der öffentlichen Hand aus ihrer Sicht für die Erschließung erforderlich sind.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-09-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-08-10.
Auftragsbekanntmachung (2016-08-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kommunikationsinfrastruktur
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kommunikationsinfrastruktur📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Unbestimmt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Pirmasens
Postanschrift: Schützenstraße 16
Postleitzahl: 66953
Postort: Pirmasens
Kontakt
Internetadresse: http://www.pirmasens.de🌏
E-Mail: michael.maas@pirmasens.de📧
Telefon: +49 6331842465📞
Fax: +49 6331842462 📠
Das vorliegende europaweite Interessenbekundungsverfahren ist kein Vergabeverfahren nach Maßgabe der §§ 97 ff. GWB, unterliegt also auch nicht den Vorgaben der Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe (2014/24/EU) oder der Richtlinie über die Konzessionsvergabe (2014/23/EU). Das Verfahren folgt jedoch den von der EU-Kommission in der Mitteilung vom 23.06.2006 ((ABl. EU 2006/C 179/02) aufgestellten primärrechtlichen Grundsätzen. Das Interessenbekundungsverfahren erfolgt dabei in Anlehnung an ein europaweites Verhandlungsverfahren mit vorgeschalteter Vergabebekanntmachung gemäß § 17 VgV als „zweistufiges Verfahren“.
In einer ersten Stufe werden die Wirtschaftsteilnehmer ermittelt, welche die erforderliche Eignung für eine leistungsfähige Breitbandversorgung bieten. Es ist beabsichtigt, maximal drei geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern.
Die Auswahl der im zweiten Schritt zur Verhandlung einzuladenden Wirtschaftsteilnehmer wird nach Maßgabe und durch vergleichende Bewertung der nach Abschnitt III vorgelegten Unterlagen und Nachweise, insbesondere der fachlichen Qualifikationen sowie der Referenzen getroffen. Die zweite Stufe des Verfahrens umfasst die Verhandlungs- und Wertungsphase.
Mit der Abgabe der Teilnahmeunterlagen erklärt sich der Wirtschaftsteilnehmer bereit, dass das Ergebnis des Verhandlungsverfahrens (Vergabeentscheidung) auf der Bundesplattform www.breitbandausschreibungen.de veröffentlicht wird.
Ausländische Bewerber haben statt der etwa geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften des Herkunftslandes vorzulegen.
Die Kommune behält sich vor, im Rahmen des Interessenbekundungs- und Auswahlverfahrens weitere Unterlagen, Nachweise und Erklärungen, insbesondere zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit zur Errichtung einer flächendeckenden Breitbandversorgung, zu fordern.
Die Interessenbekundungen sind in einem verschlossenen Umschlag in deutscher Sprache, unterschrieben und als „Interessenbekundung Breitbandversorgung Stadt Pirmasens – nur persönlich öffnen“ gekennzeichnet bei der unter Abschnitt I. genannten Stelle einzureichen. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Eingang beim Auftraggeber an. Teilnahmeanträge/Interessenbekundungen in elektronischer Form (z. B. Telegramm, Telebrief, Telex, Telefax, E-Mail oder ähnliches) werden nicht berücksichtigt.
Etwaige Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind schriftlich oder in elektronischer Form (E-Mail) an die unter Abschnitt I. genannte Stelle zu richten.
Das vorliegende europaweite Interessenbekundungsverfahren ist kein Vergabeverfahren nach Maßgabe der §§ 97 ff. GWB, unterliegt also auch nicht den Vorgaben der Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe (2014/24/EU) oder der Richtlinie über die Konzessionsvergabe (2014/23/EU). Das Verfahren folgt jedoch den von der EU-Kommission in der Mitteilung vom 23.06.2006 ((ABl. EU 2006/C 179/02) aufgestellten primärrechtlichen Grundsätzen. Das Interessenbekundungsverfahren erfolgt dabei in Anlehnung an ein europaweites Verhandlungsverfahren mit vorgeschalteter Vergabebekanntmachung gemäß § 17 VgV als „zweistufiges Verfahren“.
In einer ersten Stufe werden die Wirtschaftsteilnehmer ermittelt, welche die erforderliche Eignung für eine leistungsfähige Breitbandversorgung bieten. Es ist beabsichtigt, maximal drei geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern.
Die Auswahl der im zweiten Schritt zur Verhandlung einzuladenden Wirtschaftsteilnehmer wird nach Maßgabe und durch vergleichende Bewertung der nach Abschnitt III vorgelegten Unterlagen und Nachweise, insbesondere der fachlichen Qualifikationen sowie der Referenzen getroffen. Die zweite Stufe des Verfahrens umfasst die Verhandlungs- und Wertungsphase.
Mit der Abgabe der Teilnahmeunterlagen erklärt sich der Wirtschaftsteilnehmer bereit, dass das Ergebnis des Verhandlungsverfahrens (Vergabeentscheidung) auf der Bundesplattform www.breitbandausschreibungen.de veröffentlicht wird.
Ausländische Bewerber haben statt der etwa geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften des Herkunftslandes vorzulegen.
Die Kommune behält sich vor, im Rahmen des Interessenbekundungs- und Auswahlverfahrens weitere Unterlagen, Nachweise und Erklärungen, insbesondere zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit zur Errichtung einer flächendeckenden Breitbandversorgung, zu fordern.
Die Interessenbekundungen sind in einem verschlossenen Umschlag in deutscher Sprache, unterschrieben und als „Interessenbekundung Breitbandversorgung Stadt Pirmasens – nur persönlich öffnen“ gekennzeichnet bei der unter Abschnitt I. genannten Stelle einzureichen. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Eingang beim Auftraggeber an. Teilnahmeanträge/Interessenbekundungen in elektronischer Form (z. B. Telegramm, Telebrief, Telex, Telefax, E-Mail oder ähnliches) werden nicht berücksichtigt.
Etwaige Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind schriftlich oder in elektronischer Form (E-Mail) an die unter Abschnitt I. genannte Stelle zu richten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Pirmasens beabsichtigt, die flächendeckende Breitbandversorgung mit mind. 30 Mbit/s und möglichst 50 Mbit/s und mehr nach der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung (NGA-RR) für diese Gebiete sicherzustellen. In weiten Teilen ist die Stadt bereits mit solchen Bandbreiten versorgt oder diese befinden sich momentan im Aufbau, jedoch existieren Bereiche, in denen Bandbreiten von 30 Mbit/s und mehr nach der NGA-RR nicht erreicht werden.
Die Stadt Pirmasens beabsichtigt, die flächendeckende Breitbandversorgung mit mind. 30 Mbit/s und möglichst 50 Mbit/s und mehr nach der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung (NGA-RR) für diese Gebiete sicherzustellen. In weiten Teilen ist die Stadt bereits mit solchen Bandbreiten versorgt oder diese befinden sich momentan im Aufbau, jedoch existieren Bereiche, in denen Bandbreiten von 30 Mbit/s und mehr nach der NGA-RR nicht erreicht werden.
Eine Übersicht dieser Bereiche kann bei der unter 8. aufgeführten Stelle angefordert werden. Es handelt es sich um 40 ermittelte Cluster mit ca. 164 Haushalten und 193 Gewerbebetriebe.
Als Voraussetzung für ein weiteres Tätigwerden der Stadt darf kein Anbieter den Ausbau innerhalb der nächsten 3 Jahre ohne den Einsatz öffentlicher Mittel verpflichtend beabsichtigen. Aus diesem Grunde wird ein Markterkundungs- und nicht förmliches Interessenbekundungsverfahren
Als Voraussetzung für ein weiteres Tätigwerden der Stadt darf kein Anbieter den Ausbau innerhalb der nächsten 3 Jahre ohne den Einsatz öffentlicher Mittel verpflichtend beabsichtigen. Aus diesem Grunde wird ein Markterkundungs- und nicht förmliches Interessenbekundungsverfahren
durchgeführt. Im genannten Gebiet bereits anbietende Unternehmen werden gebeten, verbindlich aktuelle Übersichten der derzeitigen Up- und Downloadraten detailliert darzustellen sowie ihre Ausbaupläne einschließlich Mobilfunk für die nächsten drei Jahre im Zielgebiet oder Teilen dessen offenzulegen und mitzuteilen, ob der Aufbau eines NGA-Netzes innerhalb des relevanten Zeitraums durch die Nutzung bestehender alternativer Infrastrukturen oder die Inanspruchnahme vorabregulierter Vorleistungen oder eines bezuschussten Darlehens erfolgen wird.
durchgeführt. Im genannten Gebiet bereits anbietende Unternehmen werden gebeten, verbindlich aktuelle Übersichten der derzeitigen Up- und Downloadraten detailliert darzustellen sowie ihre Ausbaupläne einschließlich Mobilfunk für die nächsten drei Jahre im Zielgebiet oder Teilen dessen offenzulegen und mitzuteilen, ob der Aufbau eines NGA-Netzes innerhalb des relevanten Zeitraums durch die Nutzung bestehender alternativer Infrastrukturen oder die Inanspruchnahme vorabregulierter Vorleistungen oder eines bezuschussten Darlehens erfolgen wird.
Kündigt ein Unternehmen im Rahmen dieser Abfrage den Ausbau an und/oder bestätigt ein Unternehmen die Sicherstellung der Breitbandabdeckung entsprechend des genannten Bedarfs in den vorab in Bezug genommenen Bereichen, so ist dies bindend. Die Stadt kann einen Unternehmensplan nebst einem detaillierten Zeitplan für den Netzausbau sowie Belege für adäquate Finanzierung oder sonstige Nachweise fordern, die belegen, dass die geplanten Investitionen glaubhaft und plausibel sind. Das angekündigte Vorhaben muss dabei erheblich Fortschritte bei der Breitbandabdeckung innerhalb des 3 Jahres Zeitraums vorsehen und der Abschluss der geplanten Investition sollte anschließend in einer angemessenen Frist vorgesehen sein.
Kündigt ein Unternehmen im Rahmen dieser Abfrage den Ausbau an und/oder bestätigt ein Unternehmen die Sicherstellung der Breitbandabdeckung entsprechend des genannten Bedarfs in den vorab in Bezug genommenen Bereichen, so ist dies bindend. Die Stadt kann einen Unternehmensplan nebst einem detaillierten Zeitplan für den Netzausbau sowie Belege für adäquate Finanzierung oder sonstige Nachweise fordern, die belegen, dass die geplanten Investitionen glaubhaft und plausibel sind. Das angekündigte Vorhaben muss dabei erheblich Fortschritte bei der Breitbandabdeckung innerhalb des 3 Jahres Zeitraums vorsehen und der Abschluss der geplanten Investition sollte anschließend in einer angemessenen Frist vorgesehen sein.
Es wird darauf hingewiesen, dass am Markterkundungsverfahren teilnehmende Unternehmen eigene Infrastrukturen der Bundesnetzagentur zur Aufnahme in den Infrastrukturatlas mitteilen müssen. Die Unternehmen erklären sich über das zentrale Online-Portal www.breitbandausschreibungen.de einverstanden, die vorhandenen Infrastrukturdaten im Infrastrukturatlas des Bundes zur Nutzung im Auswahlverfahren freizugeben, und stimmen der Veröffentlichung durch die Bewilligungsbehörde zu.
Es wird darauf hingewiesen, dass am Markterkundungsverfahren teilnehmende Unternehmen eigene Infrastrukturen der Bundesnetzagentur zur Aufnahme in den Infrastrukturatlas mitteilen müssen. Die Unternehmen erklären sich über das zentrale Online-Portal www.breitbandausschreibungen.de einverstanden, die vorhandenen Infrastrukturdaten im Infrastrukturatlas des Bundes zur Nutzung im Auswahlverfahren freizugeben, und stimmen der Veröffentlichung durch die Bewilligungsbehörde zu.
Die Ergebnisse der Markterkundung werden über das zentrale Online-Portal www.breitbandausschreibungen.de veröffentlicht. Teilnehmende Unternehmen erklären sich dazu ausdrücklich bereit.
Darüber hinaus werden interessierte Unternehmen gebeten, ihr Interesse an einer Breitbanderschließung im o. g. Sinne zu bekunden und mitzuteilen, welche Leistungen der öffentlichen Hand aus ihrer Sicht für die Erschließung erforderlich sind.
Referenznummer: 20160701-001
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 66953 Pirmasens.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Vorlage einer aussagekräftigen Unternehmensdarstellung
2. Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges
3. Vorlage einer aktuellen Gewerbeanmeldung
4. Nachweis einer Registrierung als Netzbetreiber bei der Bundesnetzagentur und eine im Wege der Eigenerklärung erklärte Zusicherung, dass alle Gesetze und Vorschriften, welche sich auf die Bereiche Planung, Aufbau und Betrieb von Telekommunikationsanlagen beziehen, eingehalten werden.
4. Nachweis einer Registrierung als Netzbetreiber bei der Bundesnetzagentur und eine im Wege der Eigenerklärung erklärte Zusicherung, dass alle Gesetze und Vorschriften, welche sich auf die Bereiche Planung, Aufbau und Betrieb von Telekommunikationsanlagen beziehen, eingehalten werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
5. Bestätigung in Form einer Eigenerklärung, wonach:
a) über das Vermögen des Bewerbers ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren nicht eröffnet oder die Eröffnung nicht beantragt oder der Antrag nicht mangels Masse abgelehnt worden ist und
b) der Bewerber seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
6. Darstellung der Finanzkraft und der Bonität des Bewerbers, insbesondere die Jahresabschlüsse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bewerbers (2013-2015) oder andere geeignete Nachweise, die für die Einschätzung der finanziellen Situation des Bewerbers relevant sein können, z.B. Bankauskunft/Bankerklärung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
6. Darstellung der Finanzkraft und der Bonität des Bewerbers, insbesondere die Jahresabschlüsse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bewerbers (2013-2015) oder andere geeignete Nachweise, die für die Einschätzung der finanziellen Situation des Bewerbers relevant sein können, z.B. Bankauskunft/Bankerklärung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
7. Nachweis fundierter Erfahrungen im Bau von glasfaserbasierten Telekommunikationsnetzen.
8. Angaben über die eingesetzte Breitbandtechnologie und die damit zur Verfügung gestellten Bandbreiten in der Kommune.
9. Vorlage eines Grobkonzeptes in Bezug auf die sukzessive Entwicklung der Breitbandversorgung innerhalb der nächsten 3 Jahre.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 1
Höchstzahl der Bewerber: 10
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Tiefbauamt
Michael Maas
Name: Stadt Pirmasens
E-Mail: michaelmaas@pirmasens.de📧
URL der Dokumente: www.pirmasens.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-10-01 📅
Datum des Endes: 2023-09-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 20160701-001
Zusätzliche Informationen
Das vorliegende europaweite Interessenbekundungsverfahren ist kein Vergabeverfahren nach Maßgabe der §§ 97 ff. GWB, unterliegt also auch nicht den Vorgaben der Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe (2014/24/EU) oder der Richtlinie über die Konzessionsvergabe (2014/23/EU). Das Verfahren folgt jedoch den von der EU-Kommission in der Mitteilung vom 23.06.2006 ((ABl. EU 2006/C 179/02) aufgestellten primärrechtlichen Grundsätzen. Das Interessenbekundungsverfahren erfolgt dabei in Anlehnung an ein europaweites Verhandlungsverfahren mit vorgeschalteter Vergabebekanntmachung gemäß § 17 VgV als „zweistufiges Verfahren“.
Das vorliegende europaweite Interessenbekundungsverfahren ist kein Vergabeverfahren nach Maßgabe der §§ 97 ff. GWB, unterliegt also auch nicht den Vorgaben der Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe (2014/24/EU) oder der Richtlinie über die Konzessionsvergabe (2014/23/EU). Das Verfahren folgt jedoch den von der EU-Kommission in der Mitteilung vom 23.06.2006 ((ABl. EU 2006/C 179/02) aufgestellten primärrechtlichen Grundsätzen. Das Interessenbekundungsverfahren erfolgt dabei in Anlehnung an ein europaweites Verhandlungsverfahren mit vorgeschalteter Vergabebekanntmachung gemäß § 17 VgV als „zweistufiges Verfahren“.
In einer ersten Stufe werden die Wirtschaftsteilnehmer ermittelt, welche die erforderliche Eignung für eine leistungsfähige Breitbandversorgung bieten. Es ist beabsichtigt, maximal drei geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern.
Die Auswahl der im zweiten Schritt zur Verhandlung einzuladenden Wirtschaftsteilnehmer wird nach Maßgabe und durch vergleichende Bewertung der nach Abschnitt III vorgelegten Unterlagen und Nachweise, insbesondere der fachlichen Qualifikationen sowie der Referenzen getroffen. Die zweite Stufe des Verfahrens umfasst die Verhandlungs- und Wertungsphase.
Die Auswahl der im zweiten Schritt zur Verhandlung einzuladenden Wirtschaftsteilnehmer wird nach Maßgabe und durch vergleichende Bewertung der nach Abschnitt III vorgelegten Unterlagen und Nachweise, insbesondere der fachlichen Qualifikationen sowie der Referenzen getroffen. Die zweite Stufe des Verfahrens umfasst die Verhandlungs- und Wertungsphase.
Mit der Abgabe der Teilnahmeunterlagen erklärt sich der Wirtschaftsteilnehmer bereit, dass das Ergebnis des Verhandlungsverfahrens (Vergabeentscheidung) auf der Bundesplattform www.breitbandausschreibungen.de veröffentlicht wird.
Ausländische Bewerber haben statt der etwa geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften des Herkunftslandes vorzulegen.
Die Kommune behält sich vor, im Rahmen des Interessenbekundungs- und Auswahlverfahrens weitere Unterlagen, Nachweise und Erklärungen, insbesondere zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit zur Errichtung einer flächendeckenden Breitbandversorgung, zu fordern.
Die Kommune behält sich vor, im Rahmen des Interessenbekundungs- und Auswahlverfahrens weitere Unterlagen, Nachweise und Erklärungen, insbesondere zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit zur Errichtung einer flächendeckenden Breitbandversorgung, zu fordern.
Die Interessenbekundungen sind in einem verschlossenen Umschlag in deutscher Sprache, unterschrieben und als „Interessenbekundung Breitbandversorgung Stadt Pirmasens – nur persönlich öffnen“ gekennzeichnet bei der unter Abschnitt I. genannten Stelle einzureichen. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Eingang beim Auftraggeber an. Teilnahmeanträge/Interessenbekundungen in elektronischer Form (z. B. Telegramm, Telebrief, Telex, Telefax, E-Mail oder ähnliches) werden nicht berücksichtigt.
Die Interessenbekundungen sind in einem verschlossenen Umschlag in deutscher Sprache, unterschrieben und als „Interessenbekundung Breitbandversorgung Stadt Pirmasens – nur persönlich öffnen“ gekennzeichnet bei der unter Abschnitt I. genannten Stelle einzureichen. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Eingang beim Auftraggeber an. Teilnahmeanträge/Interessenbekundungen in elektronischer Form (z. B. Telegramm, Telebrief, Telex, Telefax, E-Mail oder ähnliches) werden nicht berücksichtigt.
Etwaige Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind schriftlich oder in elektronischer Form (E-Mail) an die unter Abschnitt I. genannte Stelle zu richten.