Abschluss eines Rahmenvertrags nebst Beitrittsvereinbarung Server & Cloud Enrollment („SCE“) sowie Beitrittsvereinbarung Enterprise Agreement („EA“) durch die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns („KVB“) mit einem durch Microsoft autorisierten Handelspartner („LAR“) zum Bezug von Software-(Lizenz)-Liefer- und Pflegeleistungen auf der Grundlage der zwischen der Fa. Microsoft und der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, geschlossenen Konditionenverträgen (Microsoft Select, Microsoft Konzernvertrag/Enterprise Agreement – Government -, Microsoft Business- und Servicevertrag – MBSA – vom 1.7.2015) für alle von den Konditionenverträgen inkludierten Microsoft-Software-Produkte sowie zum Bezug von Beratungsleistungen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Verwaltung dieser Produkte stehen, sowohl vom Software-Hersteller als auch vom Handelspartner. Das Beitrittsrecht der KVB ergibt sich aus Anhang B des MBSA vom 1.7.2015.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-06-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-05-11.
Auftragsbekanntmachung (2016-05-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarepaket und Informationssysteme
Kurze Beschreibung:
Abschluss eines Rahmenvertrags nebst Beitrittsvereinbarung Server & Cloud Enrollment („SCE“) sowie Beitrittsvereinbarung Enterprise Agreement („EA“) durch die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns („KVB“) mit einem durch Microsoft autorisierten Handelspartner („LAR“) zum Bezug von Software-(Lizenz)-Liefer- und Pflegeleistungen auf der Grundlage der zwischen der Fa. Microsoft und der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, geschlossenen Konditionenverträgen (Microsoft Select, Microsoft Konzernvertrag/Enterprise Agreement – Government -, Microsoft Business- und Servicevertrag – MBSA – vom 1.7.2015) für alle von den Konditionenverträgen inkludierten Microsoft-Software-Produkte sowie zum Bezug von Beratungsleistungen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Verwaltung dieser Produkte stehen, sowohl vom Software-Hersteller als auch vom Handelspartner. Das Beitrittsrecht der KVB ergibt sich aus Anhang B des MBSA vom 1.7.2015.
Abschluss eines Rahmenvertrags nebst Beitrittsvereinbarung Server & Cloud Enrollment („SCE“) sowie Beitrittsvereinbarung Enterprise Agreement („EA“) durch die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns („KVB“) mit einem durch Microsoft autorisierten Handelspartner („LAR“) zum Bezug von Software-(Lizenz)-Liefer- und Pflegeleistungen auf der Grundlage der zwischen der Fa. Microsoft und der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, geschlossenen Konditionenverträgen (Microsoft Select, Microsoft Konzernvertrag/Enterprise Agreement – Government -, Microsoft Business- und Servicevertrag – MBSA – vom 1.7.2015) für alle von den Konditionenverträgen inkludierten Microsoft-Software-Produkte sowie zum Bezug von Beratungsleistungen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Verwaltung dieser Produkte stehen, sowohl vom Software-Hersteller als auch vom Handelspartner. Das Beitrittsrecht der KVB ergibt sich aus Anhang B des MBSA vom 1.7.2015.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwarepaket und Informationssysteme📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kassenärztliche Vereinigung Bayerns
Postanschrift: Elsenheimerstr. 39
Postleitzahl: 80687
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.kvb.de🌏
E-Mail: it-vergabestelle@kvb.de📧
Telefon: +49 89570932732📞
Fax: +49 8957093612732 📠
URL der Dokumente: http://www.staatsanzeiger-eservices.de🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2016-05-11 📅
Einreichungsfrist: 2016-06-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-05-13 📅
Datum des Beginns: 2016-07-01 📅
Datum des Endes: 2019-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 092-164235
ABl. S-Ausgabe: 92
Zusätzliche Informationen
Bieter sind nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 2 000 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer hat den Beitritt des Auftraggebers zu dem Microsoft Business- und Servicevertrag (MBSA) ab 1.7.2016 zur nahtlosen Erneuerung der bestehenden, auslaufenden Beitritte zu begleiten. Der Auftragnehmer hat eine lückenlose Lizensierung der beim Auftraggeber bereits vorhandenen Microsoft-Produkte sicherzustellen. Soweit während der Laufzeit des Rahmenvertrags Beitritte zu einem Folge-Konditionenvertrag erforderlich werden sollten, koordiniert der Auftragnehmer auch diese Beitritte.
Der Auftragnehmer hat den Beitritt des Auftraggebers zu dem Microsoft Business- und Servicevertrag (MBSA) ab 1.7.2016 zur nahtlosen Erneuerung der bestehenden, auslaufenden Beitritte zu begleiten. Der Auftragnehmer hat eine lückenlose Lizensierung der beim Auftraggeber bereits vorhandenen Microsoft-Produkte sicherzustellen. Soweit während der Laufzeit des Rahmenvertrags Beitritte zu einem Folge-Konditionenvertrag erforderlich werden sollten, koordiniert der Auftragnehmer auch diese Beitritte.
Der Auftragnehmer hat insbesondere folgende Leistungen zu erbringen:
1. Lieferungen/Software – Lizenzen:
a) Server:
— Core Infrastructure Server Suite DC-2 Proc…
… (Lizenzen Bestand: 32);
… (Zusatzlizenzen Projektion Laufzeit: 18);
— Core Infrastructure Server Suite ST (Lizenzen Bestand: 21).
b) Client:
— Windows Remote Desktop Services CAL (Zusatzlizenzen Projektion Laufzeit: 700);
— Windows Server User CAL (Lizenzen Bestand: 2000);
— SQL – User CAL (Lizenzen Bestand: 2000);
— SQL Server Standard (Lizenzen Bestand: 65);
— VDA (Lizenzen Bestand: 935);
— VDA (Zusatzlizenzen Projektion Laufzeit: 1065).
2. Zugehörige Beratungsleistungen:
— proaktive Lizenzberatung;
— proaktive Unterstützung jährlicher True-Up's;
— Nutzung von Trainings-Vouchern;
— proaktive Informationsleistung zu Vergünstigungsberechtigungen;
Geschätzter Wert ohne MwSt: 2 000 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber hat die einseitige Option, den Rahmenvertrag – parallel zu den Beitritten Server & Cloud Enrollment („SCE“) und Enterprise Agreement („EA“) – einmal um jeweils weitere 36 Monate zu verlängern.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister in Kopie bzw. eines gleichwertigen Nachweises, sofern der Bieter nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist – bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied.
2. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) – über Formular „Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ – bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied.
2. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) – über Formular „Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ – bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung durch Vorlage der Versicherungspolice in Kopie mit Angabe der Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden – bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied.
Mindeststandards:
Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung – bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, Teile des Auftrags/der ausgeschriebenen Leistungen von anderen Unternehmen (Unterauftragnehmer/Nachunternehmer) ausführen zulassen: Angabe, welche Teilleistung/en als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt sind – über Formular „Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen“. Siehe dazu auch Ziffer VI.3).
Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, Teile des Auftrags/der ausgeschriebenen Leistungen von anderen Unternehmen (Unterauftragnehmer/Nachunternehmer) ausführen zulassen: Angabe, welche Teilleistung/en als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt sind – über Formular „Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen“. Siehe dazu auch Ziffer VI.3).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1. Der Auftragnehmer muss über eine gültige Autorisierung als Microsoft-Handelspartner („LAR“) verfügen. Zum Nachweis hat der Bieter mit dem Angebot das unterschriebene Formular „Eigenerklärung zur Autorisierung als Microsoft-Handelspartner“ und das aktuell gültige Dokument in Kopie vorzulegen.
1. Der Auftragnehmer muss über eine gültige Autorisierung als Microsoft-Handelspartner („LAR“) verfügen. Zum Nachweis hat der Bieter mit dem Angebot das unterschriebene Formular „Eigenerklärung zur Autorisierung als Microsoft-Handelspartner“ und das aktuell gültige Dokument in Kopie vorzulegen.
2. Der Auftragnehmer muss während der gesamten Vertragslaufzeit für folgende Bereiche jeweils mindestens zwei zertifizierte Mitarbeiter als feste Ansprechpartner vorhalten: proaktive Lizenzberatung, proaktive Unterstützung jährlicher True Up's, proaktive Informationsleistung zu Vergünstigungsberechtigungen und proaktive Informationsleistungen Serviceangebote/Planning Services. Zum Nachweis hat der Bieter mit dem Angebot das ausgefüllte und unterschriebene Formular „Mitarbeiter für Beratungsleistungen“ mit namentlicher Benennung der jeweils vorgesehenen Mitarbeiter und für jeden benannten Mitarbeiter das aktuell gültige Zertifikat in Kopie vorzulegen.
2. Der Auftragnehmer muss während der gesamten Vertragslaufzeit für folgende Bereiche jeweils mindestens zwei zertifizierte Mitarbeiter als feste Ansprechpartner vorhalten: proaktive Lizenzberatung, proaktive Unterstützung jährlicher True Up's, proaktive Informationsleistung zu Vergünstigungsberechtigungen und proaktive Informationsleistungen Serviceangebote/Planning Services. Zum Nachweis hat der Bieter mit dem Angebot das ausgefüllte und unterschriebene Formular „Mitarbeiter für Beratungsleistungen“ mit namentlicher Benennung der jeweils vorgesehenen Mitarbeiter und für jeden benannten Mitarbeiter das aktuell gültige Zertifikat in Kopie vorzulegen.
Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen.
Verfahren
Begründung für die Rahmenvereinbarung:
Die strategische Ausrichtung von Infrastruktur-, Betriebssystem- und Applikationsebene der KVB auf das Microsoft-Produktumfeld erfordert die Sicherstellung einer langfristigen Technologie- und Plattformkontinuität.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-06-10 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:05
Zusätzliche Informationen: Bieter sind nicht zugelassen.
Alle ausgefüllten und unterschriebenen Angebotsunterlagen, insbesondere der bieterseitig unterschriebenen Rahmenvertrag und die bieterseitig unterschriebenen Beitrittsvereinbarungen, sind in schriftlicher Ausfertigung jeweils zweifach einzureichen. Zusätzlich sind alle vorgenannten Unterlagen zweifach auf CD einzureichen.
Alle ausgefüllten und unterschriebenen Angebotsunterlagen, insbesondere der bieterseitig unterschriebenen Rahmenvertrag und die bieterseitig unterschriebenen Beitrittsvereinbarungen, sind in schriftlicher Ausfertigung jeweils zweifach einzureichen. Zusätzlich sind alle vorgenannten Unterlagen zweifach auf CD einzureichen.
Bieterfragen sind bis spätestens 31.5.2016, 14:00 Uhr, ausschließlich an den eMail-Account it-vergabestelle@kvb.de zu richten. Spätere Fragen oder Hinweise können im Sinne des Wettbewerbs und der Gleichbehandlung nicht mehr beantwortet/bearbeitet werden.
Bieterfragen sind bis spätestens 31.5.2016, 14:00 Uhr, ausschließlich an den eMail-Account it-vergabestelle@kvb.de zu richten. Spätere Fragen oder Hinweise können im Sinne des Wettbewerbs und der Gleichbehandlung nicht mehr beantwortet/bearbeitet werden.
Aus Gründen der Dringlichkeit (Auslaufen bestehender Lizenzen, drohende Unterlizensierung) ist eine längere Angebotsfrist nicht möglich.
Beabsichtigt der Bieter Teile des Auftrags von anderen Unternehmen (Unterauftragnehmer/Nachunternehmer) ausführen zu lassen: Der Bieter, dessen Angebot den Zuschlag erhalten soll, hat auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers zu einem von ihm bestimmten Zeitpunkt die im Formular „Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen“ vorgesehenen Unterauftragnehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel der Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen (z. B. durch Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen) und dass diese Unternehmen geeignet sind und keine Ausschlussgründe vorliegen (durch Vorlage der Nachweise gemäß Ziffern III.1.1) und III.1.2) für jeden Unterauftragnehmer).
Beabsichtigt der Bieter Teile des Auftrags von anderen Unternehmen (Unterauftragnehmer/Nachunternehmer) ausführen zu lassen: Der Bieter, dessen Angebot den Zuschlag erhalten soll, hat auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers zu einem von ihm bestimmten Zeitpunkt die im Formular „Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen“ vorgesehenen Unterauftragnehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel der Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen (z. B. durch Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen) und dass diese Unternehmen geeignet sind und keine Ausschlussgründe vorliegen (durch Vorlage der Nachweise gemäß Ziffern III.1.1) und III.1.2) für jeden Unterauftragnehmer).
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, in der (a) alle Mitglieder aufgeführt sind, (b) das gegenüber dem Auftraggeber für das gesamte Verfahren und Vertragsverhältnis bevollmächtigte Mitglied (geschäftsführendes Mitglied) benannt ist, (c) die beinhaltet, dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird und (d) in der erklärt wird, dass das geschäftsführende Mitglied alle Mitglieder sowohl der Bietergemeinschaft als auch der Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Erklärungen entgegenzunehmen sowie Zahlungen anzunehmen und alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner haften (über Formular „Erklärung der Bietergemeinschaft“).
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, in der (a) alle Mitglieder aufgeführt sind, (b) das gegenüber dem Auftraggeber für das gesamte Verfahren und Vertragsverhältnis bevollmächtigte Mitglied (geschäftsführendes Mitglied) benannt ist, (c) die beinhaltet, dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird und (d) in der erklärt wird, dass das geschäftsführende Mitglied alle Mitglieder sowohl der Bietergemeinschaft als auch der Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Erklärungen entgegenzunehmen sowie Zahlungen anzunehmen und alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner haften (über Formular „Erklärung der Bietergemeinschaft“).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Quelle: OJS 2016/S 092-164235 (2016-05-11)
Ergänzende Angaben (2016-06-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Abschluss eines Rahmenvertrags nebst Beitrittsvereinbarung Server & Cloud Enrollment („SCE“) sowie Beitrittsvereinbarung Enterprise Agreement („EA“) durch die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns („KVB“) mit einem durch Microsoft autorisierten Handelspartner („LAR“) zum Bezug von Software-(Lizenz)-Liefer- und Pflegeleistungen auf der Grundlage der zwischen der Fa. Microsoft und der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, geschlossenen Konditionenverträgen (Microsoft Select, Microsoft Konzernvertrag/Enterprise Agreement – Government -, Microsoft Business- und Servicevertrag – MBSA – vom 01.07.2015) für alle von den Konditionenverträgen inkludierten Microsoft-Software-Produkte sowie zum Bezug von Beratungsleistungen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Verwaltung dieser Produkte stehen, sowohl vom Software-Hersteller als auch vom Handelspartner. Das Beitrittsrecht der KVB ergibt sich aus Anhang B des MBSA vom 01.07.2015.
Abschluss eines Rahmenvertrags nebst Beitrittsvereinbarung Server & Cloud Enrollment („SCE“) sowie Beitrittsvereinbarung Enterprise Agreement („EA“) durch die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns („KVB“) mit einem durch Microsoft autorisierten Handelspartner („LAR“) zum Bezug von Software-(Lizenz)-Liefer- und Pflegeleistungen auf der Grundlage der zwischen der Fa. Microsoft und der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, geschlossenen Konditionenverträgen (Microsoft Select, Microsoft Konzernvertrag/Enterprise Agreement – Government -, Microsoft Business- und Servicevertrag – MBSA – vom 01.07.2015) für alle von den Konditionenverträgen inkludierten Microsoft-Software-Produkte sowie zum Bezug von Beratungsleistungen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Verwaltung dieser Produkte stehen, sowohl vom Software-Hersteller als auch vom Handelspartner. Das Beitrittsrecht der KVB ergibt sich aus Anhang B des MBSA vom 01.07.2015.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben