Angestrebt wird eine Rahmenvereinbarung mit dem Hersteller Microsoft durch einen Vertragspartner sowie durch den Vertragspartner die Lieferleistung von Softwarelizenzen für Volumenlizensierungen im Bereich Forschung & Lehre zum Abschluss des herstellerspezifischen Lizenzmodells Enrollment for Education Solutions (EES) mit dem Hersteller Microsoft. Die HAW Hamburg hat bereits einen Microsoft Campusvertrag (EES), dessen Laufzeit am 31.03.2016 enden wird. Ausgeschrieben wird hier der neue Anschlussvertrag. Angeboten werden sollen die Konditionen für den Abschluss eines Microsoft Campus Agreements bzw. Enrollment for Education Solutions (EES) und Core Server Plattform, sowie additional Products der HAW Hamburg als Lizenzmietmodelle für den Zeitraum von drei Jahren vom 1.4.2016 bis 31.3.2019 bei Zahlung der jährlich fälligen Lizenzgebühren (sog. „yearly annual von Microsoft“). Bitte beachten Sie, dass durch ein existierendes bundesweites Hochschul-Rahmen-abkommen mit Microsoft für die HAW Hamburg der Preislevel D bei den entsprechenden Produkten angeboten wird, bei anderen Produkten, die nicht Bestandteil des bundesweiten Hochschul-Rahmenabkommens z. B. der Preislevel A (FTE = 1000), bzw. Rabattierungen aufgrund des Beitritts zum Bundesrahmenvertrag angeboten werden. Aufgrund der möglichen Stichtagsregelungen zum Beitritt des Bundes-Rahmenvertrages für Hochschulen (1.5. / 1.11. p.a.) sowie der Problemlage, dass der bisherige EES-Vertrag der HAW Hamburg am 31.3.2106 enden wird, weist die Auftraggeberin an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass vom künftigen Auftragnehmer / Bieter eine vertragliche Überbrückungslösung für den Monat April 2016 für die Auftraggeberin zu finden ist. Es gilt die zum Vertragsstartzeitpunkt vom Hersteller Microsoft angebotene Software-Assurance für die unter Ziffer 2.1 genannten Softwarelizensierungen im Rahmen der ausgeschriebenen Lizenzmodelle. Der Vertragspartner verfügt über durch den Hersteller Microsoft qualifizierte Lizenzberater/-spezialisten, die den Auftraggeber im Bereich F&L-Volumenlizensierung für die Dauer des Vertragszeitraumes hinsichtlich geänderter Bedarfe beim Auftraggeber und geänderter Lizenzbedingungen des Herstellers ohne zusätzliche Kosten beratend unterstützen. Näheres zu den weiteren Anforderungen an die Eignung des Vertragspartners entnehmen Sie bitte dem Vordruck zur Eignungsprüfung (Teil D der Verdingungsunterlagen). Ferner erwartet die Auftraggeberin, dass der Auftragnehmer in regelmäßigen Abständen (mindestens 1 x pro Quartal) während des gesamten Vertragszeitraumes die Auftraggeberin schriftlich (z.B. durch Mail-Newsletter) über alle Änderungen und Neuerungen von Microsoft-Produkten und Microsoft-Lizenzmodellen, sowie deren Details, informiert.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-02-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-01-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-01-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarepaket und Informationssysteme
Menge oder Umfang:
Vor Erstellung der Ausschreibungsunterlagen wurde eine Bedarfsermittlung an der HAW Hamburg durchgeführt und die verschiedenen Lizenzmodelle des Herstellers Microsoft für den Bereich Forschung & Lehre evaluiert und auf den Bedarf der HAW Hamburg abgestimmt. Wichtige Kennzahlen sind die Anzahl der Studierenden (18 000) und des lehrenden Personals, 1 000 FTE (Full-Time-Employee) für die Preisstaffelungen beim Hersteller Microsoft.
Vor Erstellung der Ausschreibungsunterlagen wurde eine Bedarfsermittlung an der HAW Hamburg durchgeführt und die verschiedenen Lizenzmodelle des Herstellers Microsoft für den Bereich Forschung & Lehre evaluiert und auf den Bedarf der HAW Hamburg abgestimmt. Wichtige Kennzahlen sind die Anzahl der Studierenden (18 000) und des lehrenden Personals, 1 000 FTE (Full-Time-Employee) für die Preisstaffelungen beim Hersteller Microsoft.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwarepaket und Informationssysteme📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW Hamburg)
Postanschrift: Berliner Tor 5
Postleitzahl: 20099
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://haw-hamburg.de🌏
E-Mail: ausschreibungen_haw@haw-hamburg.de📧
Telefon: +49 4042875-9026📞
Fax: +49 4042875-9039 📠
— Die Vergabeunterlagen können ausschließlich über die E-Mail-Adresse: ausschreibungen_haw@haw-hamburg.de abgefordert werden und werden dann per E-Mail übersandt;
— Bestehen in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind entsprechende Rückfragen schriftlich an die in Abschnitt I oder Anhang A genannten Kontaktstellen zu richten. Auch weitere Auskünfte werden nur auf schriftliche Anfrage über diese Kontaktstellen erteilt;
— zu IV 3.7: Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis vier Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden.
Abweichung vom Grundsatz der Losbildung:
Die Auftraggeberin ist sich des Umstandes bewusst, dass sie als öffentlicher Auftraggeber nach § 2 EG Abs. 2 Satz 2 VOL/A den Beschaffungsgegentand im Grundsatz nach Fach- und Teillosen getrennt vergeben muss. Unter einem Teillos versteht man dabei die Aufteilung in mengenmäßiger oder räumlicher Hinsicht, während das Fachlos auf die Aufteilung in verschiedene Leistungsarten, Gewerbezweige oder Fachgebiete abzielt. Insofern ist weiter zu beachten, dass die Forderung nach der Bildung von Teil- und auch Fachlosen selbständig nebeneinander steht und damit grundsätzlich sowohl Teil- als auch Fachlose zu bilden sind.
Eine Abweichung vom Grundsatz der Losbildung ist nur zulässig, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. Es wurde überprüft, ob die Bildung von Losen zu einem unverhältnismäßig hohen finanziellen Aufwand oder unverhältnismäßigen Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Aufträgen und Störungen führen würde.
Von der Bildung von Fachlosen wurde bei der vorliegenden Ausschreibung abgesehen, da es sich um eine Leistung handelt, die eine Firma anbieten kann.
Auf die Bildung von Teillosen wurde u. a. verzichtet, da mittelständische Interessen schon aufgrund des Auftragsvolumens gewahrt sind.
Nach Abwägung aller für und gegen sprechenden Argumente überwiegen aus Sicht der Auftraggeberin klar die Argumente gegen eine Aufteilung nach Losen. Die Leistung wird daher im Wege einer Gesamtvergabe ausgeschrieben.
— Die Vergabeunterlagen können ausschließlich über die E-Mail-Adresse: ausschreibungen_haw@haw-hamburg.de abgefordert werden und werden dann per E-Mail übersandt;
— Bestehen in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind entsprechende Rückfragen schriftlich an die in Abschnitt I oder Anhang A genannten Kontaktstellen zu richten. Auch weitere Auskünfte werden nur auf schriftliche Anfrage über diese Kontaktstellen erteilt;
— zu IV 3.7: Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis vier Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden.
Abweichung vom Grundsatz der Losbildung:
Die Auftraggeberin ist sich des Umstandes bewusst, dass sie als öffentlicher Auftraggeber nach § 2 EG Abs. 2 Satz 2 VOL/A den Beschaffungsgegentand im Grundsatz nach Fach- und Teillosen getrennt vergeben muss. Unter einem Teillos versteht man dabei die Aufteilung in mengenmäßiger oder räumlicher Hinsicht, während das Fachlos auf die Aufteilung in verschiedene Leistungsarten, Gewerbezweige oder Fachgebiete abzielt. Insofern ist weiter zu beachten, dass die Forderung nach der Bildung von Teil- und auch Fachlosen selbständig nebeneinander steht und damit grundsätzlich sowohl Teil- als auch Fachlose zu bilden sind.
Eine Abweichung vom Grundsatz der Losbildung ist nur zulässig, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. Es wurde überprüft, ob die Bildung von Losen zu einem unverhältnismäßig hohen finanziellen Aufwand oder unverhältnismäßigen Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Aufträgen und Störungen führen würde.
Von der Bildung von Fachlosen wurde bei der vorliegenden Ausschreibung abgesehen, da es sich um eine Leistung handelt, die eine Firma anbieten kann.
Auf die Bildung von Teillosen wurde u. a. verzichtet, da mittelständische Interessen schon aufgrund des Auftragsvolumens gewahrt sind.
Nach Abwägung aller für und gegen sprechenden Argumente überwiegen aus Sicht der Auftraggeberin klar die Argumente gegen eine Aufteilung nach Losen. Die Leistung wird daher im Wege einer Gesamtvergabe ausgeschrieben.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Angestrebt wird eine Rahmenvereinbarung mit dem Hersteller Microsoft durch einen Vertragspartner sowie durch den Vertragspartner die Lieferleistung von Softwarelizenzen für Volumenlizensierungen im Bereich Forschung & Lehre zum Abschluss des herstellerspezifischen Lizenzmodells Enrollment for Education Solutions (EES) mit dem Hersteller Microsoft.
Angestrebt wird eine Rahmenvereinbarung mit dem Hersteller Microsoft durch einen Vertragspartner sowie durch den Vertragspartner die Lieferleistung von Softwarelizenzen für Volumenlizensierungen im Bereich Forschung & Lehre zum Abschluss des herstellerspezifischen Lizenzmodells Enrollment for Education Solutions (EES) mit dem Hersteller Microsoft.
Die HAW Hamburg hat bereits einen Microsoft Campusvertrag (EES), dessen Laufzeit am 31.03.2016 enden wird. Ausgeschrieben wird hier der neue Anschlussvertrag.
Angeboten werden sollen die Konditionen für den Abschluss eines Microsoft Campus Agreements bzw. Enrollment for Education Solutions (EES) und Core Server Plattform, sowie additional Products der HAW Hamburg als Lizenzmietmodelle für den Zeitraum von drei Jahren vom 1.4.2016 bis 31.3.2019 bei Zahlung der jährlich fälligen Lizenzgebühren (sog. „yearly annual von Microsoft“).
Angeboten werden sollen die Konditionen für den Abschluss eines Microsoft Campus Agreements bzw. Enrollment for Education Solutions (EES) und Core Server Plattform, sowie additional Products der HAW Hamburg als Lizenzmietmodelle für den Zeitraum von drei Jahren vom 1.4.2016 bis 31.3.2019 bei Zahlung der jährlich fälligen Lizenzgebühren (sog. „yearly annual von Microsoft“).
Bitte beachten Sie, dass durch ein existierendes bundesweites Hochschul-Rahmen-abkommen mit Microsoft für die HAW Hamburg der Preislevel D bei den entsprechenden Produkten angeboten wird, bei anderen Produkten, die nicht Bestandteil des bundesweiten Hochschul-Rahmenabkommens z. B. der Preislevel A (FTE = 1000), bzw. Rabattierungen aufgrund des Beitritts zum Bundesrahmenvertrag angeboten werden.
Bitte beachten Sie, dass durch ein existierendes bundesweites Hochschul-Rahmen-abkommen mit Microsoft für die HAW Hamburg der Preislevel D bei den entsprechenden Produkten angeboten wird, bei anderen Produkten, die nicht Bestandteil des bundesweiten Hochschul-Rahmenabkommens z. B. der Preislevel A (FTE = 1000), bzw. Rabattierungen aufgrund des Beitritts zum Bundesrahmenvertrag angeboten werden.
Aufgrund der möglichen Stichtagsregelungen zum Beitritt des Bundes-Rahmenvertrages für Hochschulen (1.5. / 1.11. p.a.) sowie der Problemlage, dass der bisherige EES-Vertrag der HAW Hamburg am 31.3.2106 enden wird, weist die Auftraggeberin an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass vom künftigen Auftragnehmer / Bieter eine vertragliche Überbrückungslösung für den Monat April 2016 für die Auftraggeberin zu finden ist.
Aufgrund der möglichen Stichtagsregelungen zum Beitritt des Bundes-Rahmenvertrages für Hochschulen (1.5. / 1.11. p.a.) sowie der Problemlage, dass der bisherige EES-Vertrag der HAW Hamburg am 31.3.2106 enden wird, weist die Auftraggeberin an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass vom künftigen Auftragnehmer / Bieter eine vertragliche Überbrückungslösung für den Monat April 2016 für die Auftraggeberin zu finden ist.
Es gilt die zum Vertragsstartzeitpunkt vom Hersteller Microsoft angebotene Software-Assurance für die unter Ziffer 2.1 genannten Softwarelizensierungen im Rahmen der ausgeschriebenen Lizenzmodelle.
Der Vertragspartner verfügt über durch den Hersteller Microsoft qualifizierte Lizenzberater/-spezialisten, die den Auftraggeber im Bereich F&L-Volumenlizensierung für die Dauer des Vertragszeitraumes hinsichtlich geänderter Bedarfe beim Auftraggeber und geänderter Lizenzbedingungen des Herstellers ohne zusätzliche Kosten beratend unterstützen.
Der Vertragspartner verfügt über durch den Hersteller Microsoft qualifizierte Lizenzberater/-spezialisten, die den Auftraggeber im Bereich F&L-Volumenlizensierung für die Dauer des Vertragszeitraumes hinsichtlich geänderter Bedarfe beim Auftraggeber und geänderter Lizenzbedingungen des Herstellers ohne zusätzliche Kosten beratend unterstützen.
Näheres zu den weiteren Anforderungen an die Eignung des Vertragspartners entnehmen Sie bitte dem Vordruck zur Eignungsprüfung (Teil D der Verdingungsunterlagen).
Ferner erwartet die Auftraggeberin, dass der Auftragnehmer in regelmäßigen Abständen (mindestens 1 x pro Quartal) während des gesamten Vertragszeitraumes die Auftraggeberin schriftlich (z.B. durch Mail-Newsletter) über alle Änderungen und Neuerungen von Microsoft-Produkten und Microsoft-Lizenzmodellen, sowie deren Details, informiert.
Ferner erwartet die Auftraggeberin, dass der Auftragnehmer in regelmäßigen Abständen (mindestens 1 x pro Quartal) während des gesamten Vertragszeitraumes die Auftraggeberin schriftlich (z.B. durch Mail-Newsletter) über alle Änderungen und Neuerungen von Microsoft-Produkten und Microsoft-Lizenzmodellen, sowie deren Details, informiert.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Referenznummer: 2016-2-EU-ITSC
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
**HINWEIS:
Die in nachfolgender Beschreibung genannten Dokumente und Vordrucke werden Ihnen, nachdem Sie per E-Mail an die E-Mail Adresse ausschreibungen_haw@haw-hamburg.de Ihr Interesse bekundet haben, per E-Mail zur Verfügung gestellt.
Eigenerklärungen:
Die auf den nachfolgend benannten Vordrucken geforderten Angaben, Erklärungen und Ausführungen sind zur Beurteilung der Eignung der Bieter vollständig beizubringen. Die Vordrucke müssen die geforderten Angaben enthalten und mit Datum, ggf. Firmenstempel und Unterschrift versehen werden. Falls erforderlich, können die Angaben auf gesonderten Blättern unter zwingender Einhaltung des Schemas des jeweiligen Vordruckes gemacht werden. Verweise auf andere Inhalte innerhalb des Angebotes oder auf Broschüren können unvollständige Angaben auf den Vordrucken nicht ersetzen. Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen, Vordrucke, Referenzen usw. für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Eigenerklärungen können auch ohne Originalunterschrift (z. B. aufgrund der Übermittlung per Fax von einem Nachunternehmer an den Generalunternehmer) eingereicht werden. Die Auftraggeberin behält sich jedoch vor, die Originale unter Fristsetzung nachzufordern. Sollten diese dann nicht innerhalb der Frist nachgereicht werden, führt dies zum Ausschluss des betreffenden Angebotes.
Die auf den nachfolgend benannten Vordrucken geforderten Angaben, Erklärungen und Ausführungen sind zur Beurteilung der Eignung der Bieter vollständig beizubringen. Die Vordrucke müssen die geforderten Angaben enthalten und mit Datum, ggf. Firmenstempel und Unterschrift versehen werden. Falls erforderlich, können die Angaben auf gesonderten Blättern unter zwingender Einhaltung des Schemas des jeweiligen Vordruckes gemacht werden. Verweise auf andere Inhalte innerhalb des Angebotes oder auf Broschüren können unvollständige Angaben auf den Vordrucken nicht ersetzen. Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen, Vordrucke, Referenzen usw. für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Eigenerklärungen können auch ohne Originalunterschrift (z. B. aufgrund der Übermittlung per Fax von einem Nachunternehmer an den Generalunternehmer) eingereicht werden. Die Auftraggeberin behält sich jedoch vor, die Originale unter Fristsetzung nachzufordern. Sollten diese dann nicht innerhalb der Frist nachgereicht werden, führt dies zum Ausschluss des betreffenden Angebotes.
Eigenerklärung Zuverlässigkeit/Sozialversicherung (Inhalt des Angebotsvordrucks);
Eigenerklärung Bietergemeinschaft;
Verpflichtungserklärung Nachunternehmer;
Eigenerklärung Tariftreue.
Für die letzten 3 Geschäftsjahre:
Erklärungen über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie über den Umsatz des Unternehmens mit ähnlichen Leistungen wie hier ausgeschrieben.
Angabe dreier Referenzaufträge, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Angabe des Auftraggebers, der Beschreibung der Leistung und des Auftragswertes.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Für die letzten 3 Geschäftsjahre:
Erklärungen über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie über den Umsatz des Unternehmens mit ähnlichen Leistungen wie hier ausgeschrieben.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Angabe dreier Referenzaufträge, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Angabe des Auftraggebers, der Beschreibung der Leistung und des Auftragswertes.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Es ist keine besondere Rechtsform nötig. Voraussetzung ist eine gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 3
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-03-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle der HAW Hamburg
Frau Doreen Gerdes
E-Mail: dieter.carmesin@fb.hamburg.de📧
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-04-01 📅
Datum des Endes: 2019-03-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2016-2-EU-ITSC
Zusätzliche Informationen
— Die Vergabeunterlagen können ausschließlich über die E-Mail-Adresse: ausschreibungen_haw@haw-hamburg.de abgefordert werden und werden dann per E-Mail übersandt;
— Bestehen in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind entsprechende Rückfragen schriftlich an die in Abschnitt I oder Anhang A genannten Kontaktstellen zu richten. Auch weitere Auskünfte werden nur auf schriftliche Anfrage über diese Kontaktstellen erteilt;
— Bestehen in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind entsprechende Rückfragen schriftlich an die in Abschnitt I oder Anhang A genannten Kontaktstellen zu richten. Auch weitere Auskünfte werden nur auf schriftliche Anfrage über diese Kontaktstellen erteilt;
— zu IV 3.7: Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis vier Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden.
Abweichung vom Grundsatz der Losbildung:
Die Auftraggeberin ist sich des Umstandes bewusst, dass sie als öffentlicher Auftraggeber nach § 2 EG Abs. 2 Satz 2 VOL/A den Beschaffungsgegentand im Grundsatz nach Fach- und Teillosen getrennt vergeben muss. Unter einem Teillos versteht man dabei die Aufteilung in mengenmäßiger oder räumlicher Hinsicht, während das Fachlos auf die Aufteilung in verschiedene Leistungsarten, Gewerbezweige oder Fachgebiete abzielt. Insofern ist weiter zu beachten, dass die Forderung nach der Bildung von Teil- und auch Fachlosen selbständig nebeneinander steht und damit grundsätzlich sowohl Teil- als auch Fachlose zu bilden sind.
Die Auftraggeberin ist sich des Umstandes bewusst, dass sie als öffentlicher Auftraggeber nach § 2 EG Abs. 2 Satz 2 VOL/A den Beschaffungsgegentand im Grundsatz nach Fach- und Teillosen getrennt vergeben muss. Unter einem Teillos versteht man dabei die Aufteilung in mengenmäßiger oder räumlicher Hinsicht, während das Fachlos auf die Aufteilung in verschiedene Leistungsarten, Gewerbezweige oder Fachgebiete abzielt. Insofern ist weiter zu beachten, dass die Forderung nach der Bildung von Teil- und auch Fachlosen selbständig nebeneinander steht und damit grundsätzlich sowohl Teil- als auch Fachlose zu bilden sind.
Eine Abweichung vom Grundsatz der Losbildung ist nur zulässig, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. Es wurde überprüft, ob die Bildung von Losen zu einem unverhältnismäßig hohen finanziellen Aufwand oder unverhältnismäßigen Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Aufträgen und Störungen führen würde.
Eine Abweichung vom Grundsatz der Losbildung ist nur zulässig, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. Es wurde überprüft, ob die Bildung von Losen zu einem unverhältnismäßig hohen finanziellen Aufwand oder unverhältnismäßigen Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Aufträgen und Störungen führen würde.
Von der Bildung von Fachlosen wurde bei der vorliegenden Ausschreibung abgesehen, da es sich um eine Leistung handelt, die eine Firma anbieten kann.
Auf die Bildung von Teillosen wurde u. a. verzichtet, da mittelständische Interessen schon aufgrund des Auftragsvolumens gewahrt sind.
Nach Abwägung aller für und gegen sprechenden Argumente überwiegen aus Sicht der Auftraggeberin klar die Argumente gegen eine Aufteilung nach Losen. Die Leistung wird daher im Wege einer Gesamtvergabe ausgeschrieben.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber bzw. Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern bzw. Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber bzw. Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern bzw. Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 007-007841 (2016-01-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-03-23) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge