Microsoft-Lizenzen

Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik BGHW

Lieferung von Microsoft-Lizenzen für ca. 2 000 Arbeitsplätze.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-03-23.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-03-23 Auftragsbekanntmachung
2016-06-07 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-03-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarepaket für Dokumentenerstellung, Zeichnen, Bildverarbeitung, Terminplanung und Produktivität
Menge oder Umfang: Software-Lizenzen für ca. 2 000 IT-Arbeitsplätze.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwarepaket für Dokumentenerstellung, Zeichnen, Bildverarbeitung, Terminplanung und Produktivität 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik BGHW
Postanschrift: M 5, 7
Postleitzahl: 68161
Postort: Mannheim
Kontakt
Internetadresse: http://www.bghw.de 🌏
E-Mail: direktion-mannheim@bghw.de 📧
Fax: +49 621/183-5191 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-03-23 📅
Einreichungsfrist: 2016-05-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-03-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 061-103418
ABl. S-Ausgabe: 61

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Lieferung von Microsoft-Lizenzen für ca. 2 000 Arbeitsplätze.
Es werden Varianten akzeptiert
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: IT 2016/01
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Mannheim.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Nachweis über eine Gewerbeanmeldung, den Eintrag im Handelsregister bzw. Zweckverbandsvertrag (nicht
älter als 12 Monate),
— Unternehmensdarstellung (Haupttätigkeit, zuständige Niederlassung, Anzahl an technischen Mitarbeitenden
an diesem Standort),
— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung (Deckungszusage und Deckungssumme) mit mind. 1 000 000 für
Sachschäden je Schadensfall,
— Nachweis der Mitgliedschaft einer Berufsgenossenschaft (nicht älter als 6 Monate, Nachweis bis mindestens
zur Zuschlagsfrist gültige
Mitgliedschaft)
— Ausschluss von öffentlichen Aufträgen nach § 5 des Gesetztes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und § 6
des Arbeitnehmerentsendegesetzes,
(Formblatt 3).
— Eigenerklärung, dass Ausschlusstatbestände gem. § 6
(4) EG VOL/A (Formblatt 4) nicht vorliegen,
(6) EG VOL/A (Formblatt 5) nicht vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Unbedenklichkeitsnachweise der
Sozialversicherungen, bei denen die meisten
MitarbeiterInnen versichert sind,
— Unbedenklichkeitsnachweis des zuständigen
Finanzamtes zu Steuern und Abgaben.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Darstellung von mindestens 3 vergleichbaren
Projekten hinsichtlich des Gesamtlieferumfangs in der
Menge der Lizenzen aus den letzten 3
Jahren unter detaillierter Angabe der erbrachten
Leistungen sowie Benennung einer Ansprechpartnerin
mit Telefonkontakt.
— kaufmännischer Ablauf sowie Kommunikation
zwischen AG und AN (vertreten durch
Vertriebsmitarbeiter oder Service-Call-Center-Agents) in
deutscher Sprache (min. Stufe B2 des Europäischen
Referenzrahmens). Nachweis beifügen.
— Leistungsportfolio im Umfeld von MS-Lizenzhandel
(z. B. Asset Management Tools, Schulungen, etc.) – falls
Feld nicht ausreicht, Anhang beifügen
und Verweis darauf in Antwortfeld eintragen.
— Anzahl Vertriebsmitarbeiter im Außendienst, dediziert
für Lizenz-handel Öffentliche Verwaltung (ÖV)
— Anzahl Microsoft Licence Specialists (MCTS), für
Lizenzhandel für die ÖV, Nachweise für mindestens 3
Mitarbeitende.
— Anzahl fest angestellte Microsoft Certified System
Engineers (MCSE), Nachweise für mindestens 3
— Anzahl Microsoft Certified Trainer (MCT), die in
Ihrem Unternehmen für die Schulung von Kunden zur
Verfügung stehen, Nachweise für
mindestens 3 Mitarbeitende.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Kauf.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Arbeitsgemeinschaft als BGB-Gesellschaft gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 48
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-06-06 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-05-03 📅
Öffnungsort: Mannheim.
Ort des Eröffnungstermins: Mannheim.
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Angebotspreis (60)
2. Zusätzliche Rabattierung auf Kondition BMI Rabattstaffel D (40)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Dezernat Beschaffung und Service
Thomas Ziegler

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: IT 2016/01

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.de 📧
Telefon: +49 2289499-0 📞
Fax: +49 2289499-400 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Bieter wird darauf
hingewiesen, dass er zur Wahrung seiner Rechte – gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Ziffer 2 GWB Verstöße gegen
die Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber
rügen muss – gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Ziffer 3 GWB Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber rügen muss. Der Bieter wird ferner
darauf hingewiesen, dass er zur Wahrung seiner Rechte gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Ziffer 4 GWB ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einleiten muss.
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Quelle: OJS 2016/S 061-103418 (2016-03-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-06-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 733 102,55 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-06-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-06-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 111-197901
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 061-103418
ABl. S-Ausgabe: 111

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 2. Zusätzliche Rabattierung auf Kondition BMI Rabatstaffel D (40)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-05-20 📅
Name: Bechtle GmbH & Co. KG
Postanschrift: Martin-Luther-King Weg 4
Postort: Münster
Postleitzahl: 48155
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gem. § 107 GWB: Der Auftraggeber verweist auf die Rechtslage gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn die Nachprüfung vom Antrags- / Bieterunternehmen nicht innerhalb von 15 Tagen nach Zurückweisung einer Rüge durch die Ausschreibende Stelle beantragt wird. Die ausschreibende Stelle weist ferner darauf hin, dass Rügen im Sinne des § 107 Abs. 3 S. 1 Nr.1 GWB unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Erkennen des Verstoßes zu erheben sind.
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Quelle: OJS 2016/S 111-197901 (2016-06-07)