Zusätzliche Informationen
A) Zum Auftraggeber:
Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 98 Nr. 4 GWB. Es wird ein nicht offenes Verfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zu Teilnahme nach dem 4. Teil des GWB und der Sektorenverordnung (SektVO) durchgeführt.
b) Zu Kooperationsformen:
ba) Bewerbergemeinschaften:
Für Bewerbergemeinschaften gelten die Anforderungen nach Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung.
bb) Rückgriff auf Ressourcen Dritter:
Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte zu berufen, muss er mit seiner Bewerbung die entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten vorlegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird.
Die unter Ziffer III.2.2) bis III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit müssen für die Dritten insoweit vorgelegt werden, als sich ein Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des Dritten beruft.
bc) Subunternehmer:
Beabsichtigt der Bewerber im Auftragsfall die Hinzuziehung von Subunternehmern und möchte sich der Bewerber zum Nachweis der eigenen Leistungsfähigkeit auf die Leistungsfähigkeit dieser Subunternehmer berufen (vgl. Ziffer VI.3 b) bb) der vorliegenden Bekanntmachung), so hat er bereits in seinem Teilnahmeantrag anzugeben, welche Leistungsbereiche von diesen Subunternehmern übernommen werden sollen; ferner sind die vorgesehenen Subunternehmer zu benennen und für diese die Eignungsnachweise entsprechend oben Ziffer VI.3. b), bb), bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Vorzulegen ist ferner die rechtsverbindliche Erklärung der benannten Subunternehmer über deren Zusicherung, im Fall der Beauftragung des Bewerbers die erklärten Subunternehmerleistungen als Subunternehmer zu erbringen.
c) Für den Teilnahmeantrag ist eine Kommunikation per E-Mail nicht zulässig.
d) Eventuelle Fragen von interessierten Unternehmen zum Teilnahmeantrag müssen bis spätestens 10 Tage vor dem Schlusstermin für die Einreichung von Teilnahmeanträgen, 11.00 Uhr, als Fax bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) vorliegen.
e) Die in Ziffer II.3 enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
f) Allgemeine Hinweise zur Einreichung der Teilnahmeanträge:
Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag rechtsverbindlich unterzeichnet ist. Es ist weiter zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung angegebenen Erklärungen und Nachweise (Punkt III.2.1) bis III.2.3)) vollständig und geordnet nach der Nummerierung beigefügt werden. Für die geforderte Aktualität der Nachweise ist der Schlusstermin (IV.3.4)) für den Teilnahmeantrag maßgeblich. Ein Verweis auf etwaige bei früheren Bewerbungen beim Auftraggeber eingereichte Eignungsnachweise ist unzulässig. Der Teilnahmeantrag (Die Vergabestelle verlangt kein von der Vergabestelle anzuforderndes Teilnahmeantrags-Formular) ist in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen, bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung. Die Anträge werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers. Der Umschlag des Teilnahmeantrags ist außen mit der Angabe „Nicht öffnen! – Teilnahmeantrag“ und dem „Aktenzeichen beim Auftraggeber“ (siehe IV.3.1)) zu beschriften und in einem verschlossenen Umschlag einzureichen.
Die vom Bewerber erstellten Bewerbungsunterlagen sind zusätzlich zur Papierfassung in digitaler Form als PDF-Files auf CD-ROM abzugeben. Für die Wertung des Teilnahmeantrages ist gleichwohl ausschließlich die schriftlich eingereichte Version gültig und maßgebend.
g) Besondere Hinweise zur persönlichen Abgabe der Teilnahmeanträge:
Der Firmensitz des Auftraggebers befindet sich im sensiblen Sicherheitsbereich des Flughafens. Der Bewerber kann seinen Teilnahmeantrag auch persönlich abgeben. Dabei muss er beachten, dass Mitarbeiter des Bewerbers, die den Sicherheitsbereich betreten möchten, mindestens 48 Stunden (Montag bis Freitag, ohne Wochenende) vorher das Formular „Antrag auf Ausstellung eines Tages-/ Besucherausweises“ unter
www.koeln-bonn-airport.de/b2b/zugang-zum-sicherheitsbereich.html heruntergeladen, ausgefüllt und per Fax an die Nummer gemäß Punkt I.1) „Kontaktstelle“ gesendet haben müssen. In der Registration an der Zentralen Kontrollstelle erhält dann der Mitarbeiter des Bewerbers bei Vorlage seines gültigen Personalausweises einen Tages-/ Besucherausweis und wird zur Abgabestelle H2B035 begleitet. Als Zeitraum zwischen dem Betreten der Zentralen Kontrollstelle und dem Eintreffen bei der Abgabestelle sind 20 bis 60 Minuten einzuplanen. Dies wird nicht als Grund für die verspätete Abgabe des Teilnahmeantrags akzeptiert. Der Teilnahmeantrag ist nur dann rechtzeitig zugegangen, wenn er spätestens bis zur angegebenen Frist (IV.3.4)) an der Adresse der Kontaktstelle (I.1)) in Raum H2B035 angekommen ist. Ein Ankommen bzw. eine Abgabe irgendwo auf dem Gelände reicht nicht um die Frist einzuhalten.
h) Erläuterungen zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs:
ha) Formelle Prüfung der Teilnahmeanträge: Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Eignung (Eignungsvoraussetzungen) zunächst auf Vollständigkeit prüfen. Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.2) der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Erklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich übereinstimmen.
hb) Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der inhaltlichen Mindestvorgaben sowie auf Nachweis der grundsätzlichen Eignung:
Der Auftraggeber wird die vollständigen Teilnahmeanträge (ggf. nach Nachforderung fehlender Erklärungen und Angaben, s. o.) inhaltlich darauf prüfen, ob die in Ziffer III.2.1) bis III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung enthaltenen Mindestvorgaben eingehalten werden. Auf Ziffer VI.3 b) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen. Alle in III.2) aufgeführten Eignungskriterien müssen erfüllt werden. Die „a“ Eignungskriterien müssen zu 100 % und bei den „b“ Eignungskriterien müssen die Mindestvoraussetzungen erfüllt sein, ansonsten wird der Bieter nicht weiter berücksichtigt. Der Nachweis zum „c“ Eignungskriterien muss erst nach Aufforderung durch den Auftraggeber nachgereicht werden. Hinweis: Da bei III.2.1) kein „b“ Eignungskriterien und bei III.2.3) kein „a“ Eignungskriterien verlangt wird, sind „ca“ bzw. „ba“ keine Schreibfehler.
Teilnahmeanträge, die ggf. benannte Mindestanforderungen nicht einhalten, werden nicht berücksichtigt. Dies gilt auch für Teilnahmeanträge, bei denen – ohne dass für die jeweiligen Nachweise und Erklärungen Mindestbedingungen formuliert wurden – die grundsätzliche Eignung aufgrund der jeweiligen Erklärungsinhalte nicht bejaht werden kann.
hc) Bewertung der Teilnahmeanträge:
Der Auftraggeber wird bei einer größeren Anzahl gleichwertiger Bewerber den Kreis der zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber auf höchstens sechs beschränken. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich die vorliegend geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, als vom Auftraggeber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebots einzuladenden Bewerber auswählen, welche die maßgeblichen Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen.
Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die maßgeblichen und nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen bewerten und gewichten. Hierzu wird der Auftraggeber eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1 000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1.000 Punkten entfallen:
— maximal 300 Punkte auf die Bewertung der Eignungsnachweise und Erklärungen nach Ziffer III.2.2 ba,
— maximal 700 Punkte auf die Bewertung der Eignungsnachweise und Erklärungen nach Ziffer III.2.3 ba.
Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die für die Bewertung nach voranstehender Vorgabe maßgeblichen Eignungsvoraussetzungen bewertet.
hd) Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt mittels Bewertungsmaßstab:
hda) Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte der zu bewertenden Angaben III.2.2ba nach ihrer Bedeutung mit unterschiedlichem Gewicht zu bewerten. Diese Bewertung wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
10 Punkte: Die Anzahl der Mitarbeiter mit gültiger Sicherheitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG beträgt >=11,
8 Punkte: Die Anzahl der Mitarbeiter des Bewerbers mit gültiger Sicherheitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG beträgt 8 bis 10,
6 Punkte: Die Anzahl der Mitarbeiter des Bewerbers mit gültiger Sicherheitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG beträgt 7 bis 8,
4 Punkte: Die Anzahl der Mitarbeiter des Bewerbers mit gültiger Sicherheitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG beträgt 5 bis 6,
2 Punkte: Die Anzahl der Mitarbeiter des Bewerbers mit gültiger Sicherheitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG beträgt 3 bis 4,
1 Punkt: Die Anzahl der Mitarbeiter des Bewerbers mit gültiger Sicherheitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG beträgt 1 bis 2,
0 Punkte: Der Bewerber beschäftigt keine Mitarbeiter mit gültiger Sicherheitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG.
Die Ermittlung des Punktergebnisses erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit Punkten die jeweilige maximale Punktzahl entsprechend der prozentualen Gewichtung „hc“ erzielt werden kann. Beispielrechnung: 10 x 30 = 300 Punkte.
hdb) Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte der zu bewertenden Angaben III.2.3ba nach ihrer Bedeutung mit unterschiedlichem Gewicht zu bewerten. Diese Bewertung wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
2,5 Punkte: Der Bewerber belegt ein vergleichbares Projekt bei einem Flughafen,
2,0 Punkte: Der Bewerber belegt ein vergleichbares Projekt ohne Bezug zu einem Flughafen,
1,5 Punkte: Der Bewerber belegt ein kleineres Projekt bei einem Flughafen,
1,0 Punkt: Der Bewerber belegt ein kleineres Projekt ohne Bezug zu einem Flughafen,
0,0 Punkte: Der Bewerber belegt kein realisiertes Projekt mit/ohne Bezug zu einem Flughafen, oder die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
Die Referenzen sind beim Eignungskriterium „ba“ durchzunummerieren. Werden mehr als vier Referenzen genannt, werden nur die ersten vier genannten Referenzen gewertet.
Als Projekt ist die Lieferung, Einrichtung und lokale Wartung von Druckern / Kopierern im Full-Service zu verstehen.
Die Ermittlung des Punktergebnisses erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 70 (4 x 2,5) Punkten die jeweilige maximale Punktzahl entsprechend der prozentualen Gewichtung „hc“ erzielt werden kann. Beispielrechnung: 4 x 2,5 x 70 = 700 Punkte.
Der Bewerber muss jede Referenz / Projektkunden mit Nennung des Ansprechpartners mit Telefonnummer mit Durchwahl belegen.
Für die Bewertung der Projekte müssen mindestens die folgenden Projektdetails (wertungsfähigen Angaben) angeben werden:
— Anzahl der Drucker / Kopierer (Gesamtanzahl),
— Auftragsvolumen (ca. in EUR exklusive Umsatzsteuer).
— Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils
hdc) Ein Bewerber, der weniger als die Mindestpunktzahl von 200 Punkten erzielt, gilt als nicht ausreichend fachkundig und leistungsfähig und bleibt daher von vornherein unberücksichtigt.
hdd) Sollte nach durchgeführter Bewertung der Teilnahmeanträge der Platz sechs mehrfach belegt sein, erhält der Bewerber mit der besten Platzierung in Ziffer III.2.2ba die Vergabeunterlagen und die anderen eine Absage.
i) Erläuterung zum Ablauf des Vergabeverfahrens: Der Auftraggeber wird den ausgewählten Bewerber zeitgleich die Vergabeunterlagen zusenden und zur Abgabe eines Angebots auffordern.
j) Das Hauptzuschlagkriterium (IV.2.1)) „Qualität“ untergliedert sich in Unterzuschlagskriterien, die in Summe wieder 100 % ergeben. Die Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
k) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.