Miete Kopierer/Drucker

Flughafen Köln/Bonn GmbH

Lieferung, Aufbau, Einrichtung und lokaler Wartung von Druckern und Kopierern.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-03-17.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-03-17 Auftragsbekanntmachung
2016-11-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-03-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Datenverarbeitungsausrüstung
Menge oder Umfang:
A) Menge Geräte: ca. 200 Drucker, ca. 100 Multifunktionsgeräte, ca. 100 Kopiersysteme.b) Mindestanforderungen an die Hardware:ba) Die Geräte drucken vorwiegend SW, teilweise Farbe;bb) Die Geräte sind teilweise für DIN A3, vorwiegend für DIN A4 vorgesehen;bc) Die Geräte müssen die RAL-UZ 171 einhalten;bd) Die Geräuschemission in der lautesten Betriebsweise ermittelt gemäß RAL-UZ 171 darf den Wert von 70,00 dB (A) nicht überschreiten;be) Alle Geräte müssen eine Sicherheitsfestplatte (HDD / SSD) mit AES-Verschlüsselung beinhalten;bf) Die Lösung für das vertrauliche Drucken muss als zusätzliche Funktion in der Standardoberfläche der Geräte integriert sein;bg) Die Geräte sollen eine einheitliche Bedienerführung haben;bh) Der Bieter muss für die angegebene Menge/Ausführung nur Geräte von maximal zwei Herstellern verwenden.c) Mindestanforderungen an die Software:ca) automatische Kostenzuordnung / Abrechnung auf Kostenstellenebene;cb) Unterstützung von vertraulichem Drucken / Pullprinting-Fähigkeit.d) Dienstleistungsumfang:da) Lieferung, Aufbau, Einrichtung;db) Vermietung, Instandhaltung, inkl. Verbrauchsmaterial (ohne Papier);dc) Vor-Ort-Full-Service der Geräte mit einer Reaktionszeit von 4 Stunden (Mo-Fr);dd) Implementierung eines Flottenmanagement-Tools (Zähler-/ Toner-/ Servicemanagement, Reports);de) Implementierung eines Authentifizierung Systems;e) Der Bieter muss vom Hersteller zertifiziert sein;f) Standort der Geräte: vorwiegend im Geltungsbereichs des LuftSiG. Nur sicherheitsüberprüfte (Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG) Personen können den Service an den Geräten durchführen. Personen, Lieferungen und Fahrzeuge werden gemäß § 8 (1) Punkt 5 LuftSiG durchsucht.g) Die oben stehenden Angaben sind nur Stichpunkte und sollen den Bewerbern eine Hilfe sein um einzuschätzen, ob sie die Anforderungen erfüllen können. Die Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Datenverarbeitungsausrüstung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Köln/Bonn GmbH
Postanschrift: Heinrich-Steinmann-Str. 12
Postleitzahl: 51147
Postort: Köln
Kontakt
Telefon: +49 2203404120 📞
Fax: +49 2203402736 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-03-17 📅
Einreichungsfrist: 2016-05-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-03-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 057-096804
ABl. S-Ausgabe: 57
Zusätzliche Informationen
A) Zum Auftraggeber: Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 98 Nr. 4 GWB. Es wird ein nicht offenes Verfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zu Teilnahme nach dem 4. Teil des GWB und der Sektorenverordnung (SektVO) durchgeführt. b) Zu Kooperationsformen: ba) Bewerbergemeinschaften: Für Bewerbergemeinschaften gelten die Anforderungen nach Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung. bb) Rückgriff auf Ressourcen Dritter: Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte zu berufen, muss er mit seiner Bewerbung die entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten vorlegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird. Die unter Ziffer III.2.2) bis III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit müssen für die Dritten insoweit vorgelegt werden, als sich ein Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des Dritten beruft. bc) Subunternehmer: Beabsichtigt der Bewerber im Auftragsfall die Hinzuziehung von Subunternehmern und möchte sich der Bewerber zum Nachweis der eigenen Leistungsfähigkeit auf die Leistungsfähigkeit dieser Subunternehmer berufen (vgl. Ziffer VI.3 b) bb) der vorliegenden Bekanntmachung), so hat er bereits in seinem Teilnahmeantrag anzugeben, welche Leistungsbereiche von diesen Subunternehmern übernommen werden sollen; ferner sind die vorgesehenen Subunternehmer zu benennen und für diese die Eignungsnachweise entsprechend oben Ziffer VI.3. b), bb), bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Vorzulegen ist ferner die rechtsverbindliche Erklärung der benannten Subunternehmer über deren Zusicherung, im Fall der Beauftragung des Bewerbers die erklärten Subunternehmerleistungen als Subunternehmer zu erbringen. c) Für den Teilnahmeantrag ist eine Kommunikation per E-Mail nicht zulässig. d) Eventuelle Fragen von interessierten Unternehmen zum Teilnahmeantrag müssen bis spätestens 10 Tage vor dem Schlusstermin für die Einreichung von Teilnahmeanträgen, 11.00 Uhr, als Fax bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) vorliegen. e) Die in Ziffer II.3 enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. f) Allgemeine Hinweise zur Einreichung der Teilnahmeanträge: Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag rechtsverbindlich unterzeichnet ist. Es ist weiter zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung angegebenen Erklärungen und Nachweise (Punkt III.2.1) bis III.2.3)) vollständig und geordnet nach der Nummerierung beigefügt werden. Für die geforderte Aktualität der Nachweise ist der Schlusstermin (IV.3.4)) für den Teilnahmeantrag maßgeblich. Ein Verweis auf etwaige bei früheren Bewerbungen beim Auftraggeber eingereichte Eignungsnachweise ist unzulässig. Der Teilnahmeantrag (Die Vergabestelle verlangt kein von der Vergabestelle anzuforderndes Teilnahmeantrags-Formular) ist in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen, bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung. Die Anträge werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers. Der Umschlag des Teilnahmeantrags ist außen mit der Angabe „Nicht öffnen! – Teilnahmeantrag“ und dem „Aktenzeichen beim Auftraggeber“ (siehe IV.3.1)) zu beschriften und in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Die vom Bewerber erstellten Bewerbungsunterlagen sind zusätzlich zur Papierfassung in digitaler Form als PDF-Files auf CD-ROM abzugeben. Für die Wertung des Teilnahmeantrages ist gleichwohl ausschließlich die schriftlich eingereichte Version gültig und maßgebend. g) Besondere Hinweise zur persönlichen Abgabe der Teilnahmeanträge: Der Firmensitz des Auftraggebers befindet sich im sensiblen Sicherheitsbereich des Flughafens. Der Bewerber kann seinen Teilnahmeantrag auch persönlich abgeben. Dabei muss er beachten, dass Mitarbeiter des Bewerbers, die den Sicherheitsbereich betreten möchten, mindestens 48 Stunden (Montag bis Freitag, ohne Wochenende) vorher das Formular „Antrag auf Ausstellung eines Tages-/ Besucherausweises“ unter www.koeln-bonn-airport.de/b2b/zugang-zum-sicherheitsbereich.html heruntergeladen, ausgefüllt und per Fax an die Nummer gemäß Punkt I.1) „Kontaktstelle“ gesendet haben müssen. In der Registration an der Zentralen Kontrollstelle erhält dann der Mitarbeiter des Bewerbers bei Vorlage seines gültigen Personalausweises einen Tages-/ Besucherausweis und wird zur Abgabestelle H2B035 begleitet. Als Zeitraum zwischen dem Betreten der Zentralen Kontrollstelle und dem Eintreffen bei der Abgabestelle sind 20 bis 60 Minuten einzuplanen. Dies wird nicht als Grund für die verspätete Abgabe des Teilnahmeantrags akzeptiert. Der Teilnahmeantrag ist nur dann rechtzeitig zugegangen, wenn er spätestens bis zur angegebenen Frist (IV.3.4)) an der Adresse der Kontaktstelle (I.1)) in Raum H2B035 angekommen ist. Ein Ankommen bzw. eine Abgabe irgendwo auf dem Gelände reicht nicht um die Frist einzuhalten. h) Erläuterungen zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs: ha) Formelle Prüfung der Teilnahmeanträge: Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Eignung (Eignungsvoraussetzungen) zunächst auf Vollständigkeit prüfen. Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.2) der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Erklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich übereinstimmen. hb) Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der inhaltlichen Mindestvorgaben sowie auf Nachweis der grundsätzlichen Eignung: Der Auftraggeber wird die vollständigen Teilnahmeanträge (ggf. nach Nachforderung fehlender Erklärungen und Angaben, s. o.) inhaltlich darauf prüfen, ob die in Ziffer III.2.1) bis III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung enthaltenen Mindestvorgaben eingehalten werden. Auf Ziffer VI.3 b) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen. Alle in III.2) aufgeführten Eignungskriterien müssen erfüllt werden. Die „a“ Eignungskriterien müssen zu 100 % und bei den „b“ Eignungskriterien müssen die Mindestvoraussetzungen erfüllt sein, ansonsten wird der Bieter nicht weiter berücksichtigt. Der Nachweis zum „c“ Eignungskriterien muss erst nach Aufforderung durch den Auftraggeber nachgereicht werden. Hinweis: Da bei III.2.1) kein „b“ Eignungskriterien und bei III.2.3) kein „a“ Eignungskriterien verlangt wird, sind „ca“ bzw. „ba“ keine Schreibfehler. Teilnahmeanträge, die ggf. benannte Mindestanforderungen nicht einhalten, werden nicht berücksichtigt. Dies gilt auch für Teilnahmeanträge, bei denen – ohne dass für die jeweiligen Nachweise und Erklärungen Mindestbedingungen formuliert wurden – die grundsätzliche Eignung aufgrund der jeweiligen Erklärungsinhalte nicht bejaht werden kann. hc) Bewertung der Teilnahmeanträge: Der Auftraggeber wird bei einer größeren Anzahl gleichwertiger Bewerber den Kreis der zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber auf höchstens sechs beschränken. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich die vorliegend geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, als vom Auftraggeber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebots einzuladenden Bewerber auswählen, welche die maßgeblichen Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die maßgeblichen und nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen bewerten und gewichten. Hierzu wird der Auftraggeber eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1 000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1.000 Punkten entfallen: — maximal 300 Punkte auf die Bewertung der Eignungsnachweise und Erklärungen nach Ziffer III.2.2 ba, — maximal 700 Punkte auf die Bewertung der Eignungsnachweise und Erklärungen nach Ziffer III.2.3 ba. Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die für die Bewertung nach voranstehender Vorgabe maßgeblichen Eignungsvoraussetzungen bewertet. hd) Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt mittels Bewertungsmaßstab: hda) Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte der zu bewertenden Angaben III.2.2ba nach ihrer Bedeutung mit unterschiedlichem Gewicht zu bewerten. Diese Bewertung wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen: 10 Punkte: Die Anzahl der Mitarbeiter mit gültiger Sicherheitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG beträgt >=11, 8 Punkte: Die Anzahl der Mitarbeiter des Bewerbers mit gültiger Sicherheitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG beträgt 8 bis 10, 6 Punkte: Die Anzahl der Mitarbeiter des Bewerbers mit gültiger Sicherheitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG beträgt 7 bis 8, 4 Punkte: Die Anzahl der Mitarbeiter des Bewerbers mit gültiger Sicherheitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG beträgt 5 bis 6, 2 Punkte: Die Anzahl der Mitarbeiter des Bewerbers mit gültiger Sicherheitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG beträgt 3 bis 4, 1 Punkt: Die Anzahl der Mitarbeiter des Bewerbers mit gültiger Sicherheitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG beträgt 1 bis 2, 0 Punkte: Der Bewerber beschäftigt keine Mitarbeiter mit gültiger Sicherheitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG. Die Ermittlung des Punktergebnisses erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit Punkten die jeweilige maximale Punktzahl entsprechend der prozentualen Gewichtung „hc“ erzielt werden kann. Beispielrechnung: 10 x 30 = 300 Punkte. hdb) Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte der zu bewertenden Angaben III.2.3ba nach ihrer Bedeutung mit unterschiedlichem Gewicht zu bewerten. Diese Bewertung wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen: 2,5 Punkte: Der Bewerber belegt ein vergleichbares Projekt bei einem Flughafen, 2,0 Punkte: Der Bewerber belegt ein vergleichbares Projekt ohne Bezug zu einem Flughafen, 1,5 Punkte: Der Bewerber belegt ein kleineres Projekt bei einem Flughafen, 1,0 Punkt: Der Bewerber belegt ein kleineres Projekt ohne Bezug zu einem Flughafen, 0,0 Punkte: Der Bewerber belegt kein realisiertes Projekt mit/ohne Bezug zu einem Flughafen, oder die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum Merkmal keine wertungsfähigen Angaben. Die Referenzen sind beim Eignungskriterium „ba“ durchzunummerieren. Werden mehr als vier Referenzen genannt, werden nur die ersten vier genannten Referenzen gewertet. Als Projekt ist die Lieferung, Einrichtung und lokale Wartung von Druckern / Kopierern im Full-Service zu verstehen. Die Ermittlung des Punktergebnisses erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 70 (4 x 2,5) Punkten die jeweilige maximale Punktzahl entsprechend der prozentualen Gewichtung „hc“ erzielt werden kann. Beispielrechnung: 4 x 2,5 x 70 = 700 Punkte. Der Bewerber muss jede Referenz / Projektkunden mit Nennung des Ansprechpartners mit Telefonnummer mit Durchwahl belegen. Für die Bewertung der Projekte müssen mindestens die folgenden Projektdetails (wertungsfähigen Angaben) angeben werden: — Anzahl der Drucker / Kopierer (Gesamtanzahl), — Auftragsvolumen (ca. in EUR exklusive Umsatzsteuer). — Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils hdc) Ein Bewerber, der weniger als die Mindestpunktzahl von 200 Punkten erzielt, gilt als nicht ausreichend fachkundig und leistungsfähig und bleibt daher von vornherein unberücksichtigt. hdd) Sollte nach durchgeführter Bewertung der Teilnahmeanträge der Platz sechs mehrfach belegt sein, erhält der Bewerber mit der besten Platzierung in Ziffer III.2.2ba die Vergabeunterlagen und die anderen eine Absage. i) Erläuterung zum Ablauf des Vergabeverfahrens: Der Auftraggeber wird den ausgewählten Bewerber zeitgleich die Vergabeunterlagen zusenden und zur Abgabe eines Angebots auffordern. j) Das Hauptzuschlagkriterium (IV.2.1)) „Qualität“ untergliedert sich in Unterzuschlagskriterien, die in Summe wieder 100 % ergeben. Die Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. k) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Lieferung, Aufbau, Einrichtung und lokaler Wartung von Druckern und Kopierern.
Menge oder Umfang:
A) Menge Geräte: ca. 200 Drucker, ca. 100 Multifunktionsgeräte, ca. 100 Kopiersysteme.
b) Mindestanforderungen an die Hardware:
ba) Die Geräte drucken vorwiegend SW, teilweise Farbe;
bb) Die Geräte sind teilweise für DIN A3, vorwiegend für DIN A4 vorgesehen;
bc) Die Geräte müssen die RAL-UZ 171 einhalten;
bd) Die Geräuschemission in der lautesten Betriebsweise ermittelt gemäß RAL-UZ 171 darf den Wert von 70,00 dB (A) nicht überschreiten;
be) Alle Geräte müssen eine Sicherheitsfestplatte (HDD / SSD) mit AES-Verschlüsselung beinhalten;
bf) Die Lösung für das vertrauliche Drucken muss als zusätzliche Funktion in der Standardoberfläche der Geräte integriert sein;
bg) Die Geräte sollen eine einheitliche Bedienerführung haben;
bh) Der Bieter muss für die angegebene Menge/Ausführung nur Geräte von maximal zwei Herstellern verwenden.
c) Mindestanforderungen an die Software:
ca) automatische Kostenzuordnung / Abrechnung auf Kostenstellenebene;
cb) Unterstützung von vertraulichem Drucken / Pullprinting-Fähigkeit.
d) Dienstleistungsumfang:
da) Lieferung, Aufbau, Einrichtung;
db) Vermietung, Instandhaltung, inkl. Verbrauchsmaterial (ohne Papier);
dc) Vor-Ort-Full-Service der Geräte mit einer Reaktionszeit von 4 Stunden (Mo-Fr);
dd) Implementierung eines Flottenmanagement-Tools (Zähler-/ Toner-/ Servicemanagement, Reports);
de) Implementierung eines Authentifizierung Systems;
e) Der Bieter muss vom Hersteller zertifiziert sein;
f) Standort der Geräte: vorwiegend im Geltungsbereichs des LuftSiG. Nur sicherheitsüberprüfte (Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG) Personen können den Service an den Geräten durchführen. Personen, Lieferungen und Fahrzeuge werden gemäß § 8 (1) Punkt 5 LuftSiG durchsucht.
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g) Die oben stehenden Angaben sind nur Stichpunkte und sollen den Bewerbern eine Hilfe sein um einzuschätzen, ob sie die Anforderungen erfüllen können. Die Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Referenznummer: KoDr 17/22
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Köln.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Aa) Handelsregisterauszug (Ausnahme GbR) (nicht älter als 2 Jahre) bzw. Gewerbeanmeldung als Fotokopien (nicht älter als 2 Jahre).
ab) Eigenerklärung, dass der Bewerber in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) keine unzutreffenden Erklärungen abgibt oder diese Auskünfte unberechtigt erteilt (§ 21 Abs. 4 Nr. 4 SektVO).
ac) Eigenerklärung des Bewerbers, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 13 Abs. 1 TVgG NRW nicht vorliegen.
ca) Aktuelle Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR 4 für die juristische Person oder Personenvereinigung nach § 150 GewO) als Fotokopie (nicht älter als 6 Monate). Sollte die Auskunft einen Eintrag von einer Verfehlung gemäß § 21, Abs. 4, Punkt 3, SektVO oder § 16, TVgG beinhalten, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Aa) Eigenerklärung des Bewerbers, dass über sein Vermögen oder Vermögen eines der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 1 SektVO, des Weiteren keine Liquidation gegen den Bewerber oder gegen ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft eingeleitet ist, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 2 SektVO.
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ab) Nachweis bestehender Haftpflichtversicherung durch Vorlage der Versicherungspolice (Kopien nicht älter als 6 Monate ausreichend) oder einer Bestätigung des Versicherers (Kopien nicht älter als sechs Monate ausreichend) mit folgenden Mindestdeckungssummen je Schadensfall: 2 000 000 EUR für Sachschäden, 2 000 000 EUR für Personenschäden (für die einzelne Person). Die vorgenannten Versicherungssummen müssen in einem Versicherungsjahr mindestens zweifach zur Verfügung stehen.
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Falls der Bewerber die Versicherungen nicht in der verlangten Höhe abgeschlossen hat, reicht ersatzweise die Bestätigung der Versicherung, dass sie im Zuschlagsfall die verlangten Deckungshöhen zusagt (Kopie nicht älter als drei Monate ausreichend).
ac) Nachweis, dass der Bewerber für seine Fahrzeuge eine KFZ-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 100 000 000 EUR abgeschlossen hat, oder dass ihm seine Versicherung bestätigt, dass sie im Zuschlagsfall eine Deckungszusage für 100 000 000 EUR pro Fahrzeug bei der KFZ-Haftpflicht zusagt (Kopien nicht älter als 6 Monate).
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ad) Eigenerklärung über den Jahresumsatz des Bewerbers (netto, exklusive Umsatzsteuer) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, für jedes abgeschlossene Geschäftsjahr getrennt.
ae) Eigenerklärung über die Anzahl der Mitarbeiter des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, für jedes abgeschlossene Geschäftsjahr getrennt.
af) Eigenerklärung über den Jahresumsatz des Bewerbers (netto, exklusive Umsatzsteuer) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen (Vermietung von Druckern und Kopierern), für jedes abgeschlossene Geschäftsjahr getrennt.
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Mindestbedingung: Der Jahresumsatz muss im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 1 000 000 EUR (netto, exklusive Umsatzsteuer) je Geschäftsjahr betragen.
ag) Eigenerklärung über die Anzahl der Mitarbeiter des Bewerbers die im Umkreis von 100 km um den Standort des Auftraggebers arbeiten und in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen (Wartung/Service von Druckern und Kopierern), für jedes abgeschlossene Geschäftsjahr getrennt.
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Mindestbedingung: Die Anzahl der Mitarbeiter muss im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 10 Mitarbeiter je Geschäftsjahr betragen haben.
ba) Eigenerklärung über die Anzahl der Mitarbeiter des Bewerbers die eine erfolgreiche, aktuell gültige, Zuverlässigkeitsprüfung nach § 7 LuftSiG vorweisen können, im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen tätig sind und im Umkreis von 100 km um den Standort des Auftraggebers arbeiten.
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Mindestbedingung: Die Anzahl ist anzugeben, eine Mindestzahl wird nicht vorgegeben.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Ba) Eigenerklärung über 4 Referenzen für die Vermietung von Druckern und Kopierern mit Full-Service. Die genannte Referenz muss in dem benannten Objekt mindestens eine Ausführungsdauer von 3 Jahren vorweisen und das Vertragsverhältnis muss aktuell noch bestehen. Mindestbedingung: Es werden nur Referenzen anerkannt mit mindestens 100 Druckern / Kopierern mit aktuell bestehendem Full-Service-Vertrag.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
A) Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft
einreichen.
b) Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag eine Bewerbergemeinschaftserklärung mit folgendem Inhalt einzureichen:
ba) Benennung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft;
bb) Benennung eines Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, das die Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren rechtsverbindlich vertritt;
bc) Darstellung der Aufgabenbereiche, die jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall übernimmt;
bd) Ausdrückliche Erklärung, dass die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sich verpflichten, sich im Auftragsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, deren Mitglieder im Auftragsfall für die Vertragserfüllung dem Auftraggeber als Gesamtschuldner haften;
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be) Die Bewerbergemeinschaftserklärung muss von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein.
c) Die unter Ziffer III.2.1) bis III.2.2) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung genannte Eignungsvoraussetzung ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bezogen auf dasjenige Fachgebiet vorzulegen, welches dieses Mitglied im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft ausführen wird.
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d) Eine Nichtvorlage/Nichtabgabe oder unvollständige Abgabe der genannten Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag führt für die Bietergemeinschaft automatisch zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Sonstige besondere Bedingungen:
A) Folgende Verpflichtungserklärungen zum TVgG-NRW werden in der Angebotsphase mittels Vordrucken abgefragt:
aa) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn für Dienst- und Bauleistungen nach Vorgaben des § 4 TVgG-NRW.
ab) Verpflichtungserklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien nach Vorgaben des § 18 TVgG-NRW.
ac) Verpflichtungserklärung zur Frauenförderung oder Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie nach Vorgaben des § 19 TVgG-NRW (VOL).
b) Bei Vertragsbeginn und während der Vertragsdauer muss jeder Mitarbeiter des Auftragnehmers, der das Gelände des Auftraggebers betritt, sicherheitsüberprüft (Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG) sein.
c) Spätestens zwei Monate nach der Zuschlagserteilung muss der Auftragnehmer mit der Zertifizierung als „bekannter Lieferant“ nach LuftSiG beginnen.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 5
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (50)
2. Qualität (30)
3. Energieeffizienz (20)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Rogge

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2017-02-01 📅
Datum des Endes: 2022-01-31 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln·Spruchkörper Köln
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Telefon: +49 221-147-3116 📞
Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/ 🌏
Fax: +49 221-147-2889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen des GWB:
§ 101a GWB Informations- und Wartepflicht
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 107 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
— 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Rügen bitte an das Faxgerät der Kontaktstelle (I.1)) senden.
Quelle: OJS 2016/S 057-096804 (2016-03-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-11-21)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-11-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-11-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 227-414535
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 057-096804
ABl. S-Ausgabe: 227

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Quelle: OJS 2016/S 227-414535 (2016-11-21)