Migration der Zugsicherungsanlage in Duisburg

Via Verkehrsgesellschaft mbH

Zweck der Ausschreibung ist die Migration der Linienzugbeeinflussungs-Zugsicherungsanlagen (LZB-Anlagen) der Stellwerke Duisburg Hauptbahnhof und Meiderich in Duisburg. Die in Betrieb befindlichen Zugsicherungsanlagen bestehen im Wesentlichen aus den Komponenten LZB L90, SpDr L77-2 und COMMAND 900 der Fa. Thales.
Zu liefern und zu montieren ist eine Zugsicherungsanlage gemäß § 22 Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab) einschließlich der Lieferung der korrespondierenden Fahrzeuggeräte für neu zu beschaffende Fahrzeuge.
Beschafft werden soll folgendes Zugsicherungssystem:
— ein elektronisches Stellwerk (ESTW) mit Hauptsignalen gemäß BOStrab Anlage 4 und die Anpassung der Rampenbereiche mit F- und Weichenlagesignalen, Gleisfreimeldung und Weichenantrieben.
— ein dezentrales, punktförmiges Zugbeeinflussungssystem im Automatisierungsgrad NTO mit der Sicherheitsintegritätsstufe ≥SIL3, welches mit dem System ZUB 222t der Fa. Siemens des Migrationsstellwerkes Heinrich-Heine-Allee in Düsseldorf telegrammkompatibel ist, einschl.
— der Übertragung der Zugnummern und aller Wagennummern zur Strecke,
— einer Übermittlung der Aufwertung des Fahrtbegriffes des Fahrstraßenzielsignals,
— Lieferung der Ausrüstung für 47 Stück neuen Via/DVG Niederflur (NF)-Fahrzeugen. Die Montage erfolgt durch den Fahrzeughersteller,
— eine parallele Schnittstelle des Stellwerkes zu dem vorhandenen Zugbeeinflussungssystem LZB L90 mit dem Automatisierungsgrad STO,
— ein Zuglenksystem (ZLR) mit einer separaten Bedien- und Anzeigeoberfläche,
— ein örtliches, systemzugehöriges Bedien- und Anzeigesystem mit dem notwendigen Protokollsystem als Bedien- und Administrator-Arbeitsplatz für ESTW, ZLR und Nebensysteme,
— eine (PDS-)Schnittstelle zu dem vorhandenen, weiter als Bedienebene einzusetzenden Fernsteuersystem COMMAND 900 der Fa. Thales. Dessen Anpassung an das ESTW ist nicht
Auftragsgegenstand, wohl aber die federführende Abstimmung und Erstellung des Melde- und Kommandokataloges und des Pflichtenheftes als auch die federführende Erstellung des Gesamtsicherheitsnachweises.
— ein Service- und Diagnosesystem für ESTW, ZLR und Nebensysteme.
Die Lieferung der Ausrüstung für 18 Stück neue Hochflur (HF)-Fahrzeuge als Ersatz der B80-Fahrzeuge ist nicht Bestandteil des indikativen Angebotes, da sie zwingend mit dem Funkaufwerteverfahren des Siemens-ZUB222t-Systems im Düsseldorfer Zugsicherungsbereich kommunizieren müssen. Im Zuge des Verhandlungsverfahrens werden mit den Bietern das mögliche weitere Vorgehen und die Aufnahme dieser Lieferung in das finale Angebot besprochen.
Bei Bedarf des Auftraggebers sind Serviceleistungen für das Zugsicherungssystem zu erbringen.
Im Angebot kann ein von der Planung der Vergabestelle und der funktionalen Beschreibung in den Vergabeunterlagen abweichender Ablauf der Migration als Lösungskonzept vom Bieter vorgeschlagen werden.
Die Migration der in Betrieb befindlichen LZB-Systeme muss in allen Fällen unter Aufrechterhaltung des Fahrgastbetriebes erfolgen.
Die Zulassung und Abnahme der Zugsicherungsanlagen erfolgt nach der Technischen Regel „Zulassung und Abnahme von Signal- und Sicherungsanlagen gemäß BOStrab“ (TR SIG ZA) des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und nach §§ 60, 62 BOStrab.
Die Zulassung und Abnahme der Fahrzeuge erfolgt nach den „Grundsätzen der Abnahme für Fahrzeuge gemäß § 62 BOStrab“ und der „Checkliste Fahrzeugabnahme“ der Technische Aufsichtsbehörde (TAB) der Bezirksregierung Düsseldorf.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-01.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-04-01 Auftragsbekanntmachung
2017-06-06 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-04-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung
Menge oder Umfang: Siehe II.1.5).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Via Verkehrsgesellschaft mbH
Postanschrift: Zweigertstraße 34
Postleitzahl: 45130
Postort: Essen
Kontakt
Internetadresse: http://www.via-verkehr.de 🌏
E-Mail: s.lucius@via-verkehr.de 📧
Telefon: +49 2018262392 📞
Fax: +49 2018264000 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-04-01 📅
Einreichungsfrist: 2016-05-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 067-117698
ABl. S-Ausgabe: 67
Zusätzliche Informationen
(1) Die Via Verkehrsgesellschaft mbH führt als Sektorenauftraggeber gem. § 98 Nr. 4 GWB dieses Vergabeverfahren im Namen und für Rechnung der Duisburger Verkehrsgesellschaft AG durch. Der ausgeschriebene und zu vergebende Auftrag steht in Zusammenhang mit Tätigkeiten auf dem Gebiet des Verkehrs (Sektorentätigkeit nach § 1 Abs. 1 SektVO) nach Nr. 4 der Anlage zu § 98 Nr. 4 GWB. (2) Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt der Erteilung eines positiven Förderbescheides. (3) Die Via Verkehrsgesellschaft mbH führt als Vergabestelle ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach den Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Sektorenverordnung (SektVO), den anwendbaren und einschlägigen Vorschriften des Tariftreue und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) vom 10.01.2012 sowie der Rechtsverordnung zum Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (RVO TVgG-NRW) vom 8.4.2013 durch. (4) Der ausgeschriebene Auftrag wird einheitlich vergeben. Einer Aufteilung in Fach- oder Teillose stehen wirtschaftliche und technische Gründe entgegen (§ 97 Abs. 3 S. 3 GWB). Eine umfassende Abwägung der widerstreitenden Belange hat ergeben, dass durch eine Losaufteilung des Auftrags dem Auftraggeber unverhältnismäßige Kostennachteile und Verzögerungen des Projektes entstehen werden. Zudem ist der Einsatz verschiedener Auftragnehmer aus Gründen drohender Inkompatibilitäten nicht durchführbar. (5) Die Via Verkehrsgesellschaft mbH weist darauf hin, dass die Bewerber/Bieter sowie deren Nachunternehmer, soweit diese bereits bei Abgabe des Teilnahmeantrages/Angebots bekannt sind, gemäß der Vorgaben des § 4 i. V. m. § 8 TVgG-NRW sowie der §§ 17, 18 und 19 TVgG-NRW folgende Verpflichtungserklärungen abzugeben haben: (a) Vordruck 4 zur RVO TVgG-NRW (Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen) mit Einreichung des Teilnahmeantrags; (b) Anlage b) zur RVO TVgG-NRW (Verpflichtungserklärung nach § 18 TVgG-NRW zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen, soziale Kriterien) mit Einreichung des Angebotes; (c) Anlage c) zur RVO TVgG-NRW (Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG-NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie) mit Einreichung des Angebotes; (d) Anlage d) Nebenbedingungen Nachunternehmer nach TVgG-NRW mit Einreichung des Angebotes. (e) Anlage e) Antiterrorerklärung mit Einreichung des Angebotes. (6) Die Via Verkehrsgesellschaft mbH weist gem. § 9 Abs. 3 TVgG-NRW darauf hin, dass die Bieter verpflichtet werden, (a) die von Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften abgegebene Verpflichtungserklärung gemäß § 4 TVgG-NRW der Via Verkehrsgesellschaft mbH vorzulegen; (b) bei Vertragslaufzeiten von länger als drei Jahren von Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften jeweils mit Ablauf von drei Jahren nach Vertragsschluss zur Weitergabe an die Via Verkehrsgesellschaft mbH eine Eigenerklärung des Inhalts zu verlangen, ob die Bedingungen der abgegebenen Erklärung gemäß § 4 TVgG-NRW nach wie vor eingehalten werden; (c) Nachunternehmer davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt; (d) bei der Weitergabe von Bauleistungen die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) zum Vertragsbestandteil zu machen; (e) Nachunternehmern keine, insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise, ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als sie zwischen dem Auftragnehmer und der Via Verkehrsgesellschaft mbH vereinbart werden. (7) Soll die Ausführung eines Auftrages vom Bieter einem Nachunternehmer übertragen oder sollen bei der Auftragsausführung Leiharbeitnehmer beschäftigt werden, so hat der Bieter den Nachweis gemäß § 7 Abs. 1 TVgG-NRW auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ebenfalls für den Nachunternehmer oder für den Verleiher von Arbeitskräften zu erbringen (§ 7 Abs. 2 Satz 1 TVgG-NRW). Dies gilt entsprechend für alle weiteren Nachunternehmer des Nachunternehmers. (8) Die Via Verkehrsgesellschaft mbH weist ferner darauf hin, dass mindestens die Inhalte der Anlage 3 zur RVO TVgG-NRW (Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (BVB TVgGNRW/VOB) für die Vergabe von Bauleistungen) und Anlage 5 zur RVO TVgG-NRW (Besondere vertragliche Nebenbedingung zur Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards durch Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer unter Berücksichtigung der Vorgaben des TVgG-NRW) als besondere Vertragsbedingungen Verwendung finden werden. (9) Der einzureichende Teilnahmeantrag ist als solcher zu kennzeichnen („Teilnahmeantrag 2016 / Via EU 003. Nicht öffnen!“) (Terminaufkleber). und bis zu der unter Abschnitt IV.3.4 genannten Frist bei der unter Abschnitt I.1 angegebenen Kontaktstelle in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Nicht fest verschlossene oder verspätet eingereichte Teilnahmeanträge bleiben unberücksichtigt. Der Bewerber trägt die Darlegungs- und Beweislast für den frist- und formgerechten Zugang sowie die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrags. (10) Der Antrag ist schriftlich im Original einzureichen. Eine Einreichung per Telefax oder in mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form ist nicht zugelassen. (11) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen durch die Vergabestelle für die Erstellung und Einreichung eines Teilnahmeantrages sowie die Beteiligung an diesem Vergabeverfahren im Übrigen findet nicht statt. (12) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an die unter Abschnitt I.1) (Kontaktstelle) angegebene E-Mail-Adresse zu richten. Der Auftraggeber behält sich vor, Fragen, die nicht bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingegangen oder die nicht sachdienlich sind, nicht zu beantworten. (13) Die Vergabeunterlagen werden nur formell und materiell geeigneten Bewerbern übermittelt werden, die zur Angebotsabgabe durch die Vergabestelle aufgefordert werden. (14) Die Verfahrenssprache ist deutsch. (15) Hinweis zur Bewertungsmethode: — Die Feststellung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt nach der Einfachen Richtwertmethode entsprechend der „Unterlage für die Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB V)“. — Es wird für jedes Angebot das „Leistungs-Preis-Verhältnis“ gebildet: — Z (Kennzahl des Angebotes) = L (Leistungspunktzahl) / P (Wertungspreis) — Zur besseren Veranschaulichung wird die gebildete Leistungskennzahl Z skaliert und mit 100 000 multipliziert: — Kennzahl Z neu = Kennzahl Z des Angebotes x 100.000 — Das Angebot mit der höchsten Kennzahl Z neu ist das wirtschaftlichste Angebot. Bei identischer Kennzahl Z neu mehrerer Angebote – gerechnet wird mit 2 Dezimalstellen – erhält das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis den Zuschlag. Zur Leistungspunktzahl L: — Die Multiplikation aus Gewichtungspunkt und erreichter Bewertungspunkte ergibt die Leistungspunktzahl. — Bei den aufgelisteten Bewertungskriterien wird allein die Erfüllung bzw. Nichterfüllung einer Anforderung abgefragt und bewertet. Bei Erfüllung wird die volle Punktzahl von 10 Punkten, bei Nichterfüllung der Anforderung werden jeweils keine (0) Bewertungspunkte vergeben.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zweck der Ausschreibung ist die Migration der Linienzugbeeinflussungs-Zugsicherungsanlagen (LZB-Anlagen) der Stellwerke Duisburg Hauptbahnhof und Meiderich in Duisburg. Die in Betrieb befindlichen Zugsicherungsanlagen bestehen im Wesentlichen aus den Komponenten LZB L90, SpDr L77-2 und COMMAND 900 der Fa. Thales.
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Zu liefern und zu montieren ist eine Zugsicherungsanlage gemäß § 22 Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab) einschließlich der Lieferung der korrespondierenden Fahrzeuggeräte für neu zu beschaffende Fahrzeuge.
Beschafft werden soll folgendes Zugsicherungssystem:
— ein elektronisches Stellwerk (ESTW) mit Hauptsignalen gemäß BOStrab Anlage 4 und die Anpassung der Rampenbereiche mit F- und Weichenlagesignalen, Gleisfreimeldung und Weichenantrieben.
— ein dezentrales, punktförmiges Zugbeeinflussungssystem im Automatisierungsgrad NTO mit der Sicherheitsintegritätsstufe ≥SIL3, welches mit dem System ZUB 222t der Fa. Siemens des Migrationsstellwerkes Heinrich-Heine-Allee in Düsseldorf telegrammkompatibel ist, einschl.
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— der Übertragung der Zugnummern und aller Wagennummern zur Strecke,
— einer Übermittlung der Aufwertung des Fahrtbegriffes des Fahrstraßenzielsignals,
— Lieferung der Ausrüstung für 47 Stück neuen Via/DVG Niederflur (NF)-Fahrzeugen. Die Montage erfolgt durch den Fahrzeughersteller,
— eine parallele Schnittstelle des Stellwerkes zu dem vorhandenen Zugbeeinflussungssystem LZB L90 mit dem Automatisierungsgrad STO,
— ein Zuglenksystem (ZLR) mit einer separaten Bedien- und Anzeigeoberfläche,
— ein örtliches, systemzugehöriges Bedien- und Anzeigesystem mit dem notwendigen Protokollsystem als Bedien- und Administrator-Arbeitsplatz für ESTW, ZLR und Nebensysteme,
— eine (PDS-)Schnittstelle zu dem vorhandenen, weiter als Bedienebene einzusetzenden Fernsteuersystem COMMAND 900 der Fa. Thales. Dessen Anpassung an das ESTW ist nicht
Auftragsgegenstand, wohl aber die federführende Abstimmung und Erstellung des Melde- und Kommandokataloges und des Pflichtenheftes als auch die federführende Erstellung des Gesamtsicherheitsnachweises.
— ein Service- und Diagnosesystem für ESTW, ZLR und Nebensysteme.
Die Lieferung der Ausrüstung für 18 Stück neue Hochflur (HF)-Fahrzeuge als Ersatz der B80-Fahrzeuge ist nicht Bestandteil des indikativen Angebotes, da sie zwingend mit dem Funkaufwerteverfahren des Siemens-ZUB222t-Systems im Düsseldorfer Zugsicherungsbereich kommunizieren müssen. Im Zuge des Verhandlungsverfahrens werden mit den Bietern das mögliche weitere Vorgehen und die Aufnahme dieser Lieferung in das finale Angebot besprochen.
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Bei Bedarf des Auftraggebers sind Serviceleistungen für das Zugsicherungssystem zu erbringen.
Im Angebot kann ein von der Planung der Vergabestelle und der funktionalen Beschreibung in den Vergabeunterlagen abweichender Ablauf der Migration als Lösungskonzept vom Bieter vorgeschlagen werden.
Die Migration der in Betrieb befindlichen LZB-Systeme muss in allen Fällen unter Aufrechterhaltung des Fahrgastbetriebes erfolgen.
Die Zulassung und Abnahme der Zugsicherungsanlagen erfolgt nach der Technischen Regel „Zulassung und Abnahme von Signal- und Sicherungsanlagen gemäß BOStrab“ (TR SIG ZA) des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und nach §§ 60, 62 BOStrab.
Die Zulassung und Abnahme der Fahrzeuge erfolgt nach den „Grundsätzen der Abnahme für Fahrzeuge gemäß § 62 BOStrab“ und der „Checkliste Fahrzeugabnahme“ der Technische Aufsichtsbehörde (TAB) der Bezirksregierung Düsseldorf.
Dauer: 70 Monate
Referenznummer: 2016 / Via EU 003
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Duisburg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind sämtliche der nachfolgend unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) im
Einzelnen aufgeführten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) gemäß den nachfolgend genannten
Teilnahmebedingungen beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags müssen die
von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vordrucke verwendet werden.
Die Formblätter zum Nachweis der Eignung und die Terminaufkleber können auf unserer Internetseite „http://www.viaverkehr.de/einkauf/aktuelle-ausschreibung.html“ heruntergeladen werden.
Die Vordrucke sowie die unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) geforderten Unterlagen müssen dem Teilnahmeantrag vollständig beigefügt werden. Die Vordrucke müssen an den dafür vorgesehenen Stellen eigenhändig unterschrieben werden. Sämtliche Unterlagen sind, soweit nicht die Einreichung in Kopie nachfolgend ausdrücklich zugelassen ist, im schriftlichen Original (keine Kopie/Scan/Fax) einzureichen.
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Die nachfolgend unter Abschnitt III.2.3) jeweils mit „(Mindestanforderung)“ gekennzeichneten Unterlagen
stellen jeweils eine Mindestanforderung an die Eignung der Unternehmen dar, die zwingend zu erfüllen
sind. In jedem Fall werden Unternehmen, die nicht über diese als Mindestanforderungen gekennzeichneten
und geforderten Unterlagen verfügen, oder deren eingereichte Unterlagen nicht die jeweils genannten
Mindestanforderungen erfüllen, nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert, sondern von dem weiteren
Vergabeverfahren ausgeschlossen (§ 21 Abs. 5 SektVO). Die verlangten Mindestanforderungen stehen mit
dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt. Die formelle und
materielle Eignungsprüfung (§ 20 Abs. 1 SektVO) im Übrigen bleibt unberührt.
Die Vergabestelle behält sich unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor, nicht bis zum Ablauf
der Teilnahmefrist (vgl. Abschnitt IV.3.4) vorgelegte Unterlagen sowie formal fehlerhafte oder unvollständige
Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern und/oder
aufzuklären (vgl. § 19 Abs. 3 SektVO). Werden die nachgeforderten Unterlagen oder die erbetenen Auskünfte
nicht innerhalb der Nachfrist vorgelegt oder erteilt, wird der betroffene Bewerber in jedem Fall zwingend von
dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/
Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen.
Mehrere Bewerber können sich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall
hat die Bewerbergemeinschaft mit Einreichung des Teilnahmeantrags
(a) sämtliche Mitglieder der an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen namentlich mit Anschrift, Telefon-/Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse zu benennen,
(b) einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen,
(c) die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall, in der alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften, zu erklären sowie
(d) eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung (Vordruck 1) vorzulegen.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.2.1) Nr. (1) bis (5) aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3 aufgeführten Unterlagen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
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Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen
und finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit (gemäß den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt III.2.2)
und III.2.3) gem. § 20 Abs. 3 Satz 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen, unabhängig
von dem Rechtsverhältnis zwischen ihm und diesen Unternehmen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der
Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag gemäß Vordruck 2 zu benennen und
die unter Abschnitt III.2.2) und/oder III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen,
in dem sich der Bewerber auf die Kapazitäten der Dritten zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen
oder technischen Leistungsfähigkeit beruft.
Außerdem hat der Bewerber die unter Abschnitt III.2.1) Nr. (1) bis (5) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. 20 Abs. 3 Satz 1 SektVO nach obergerichtlicher
Rechtsprechung auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen sein kann (vgl. OLG München,
Beschluss vom 15.3.2012, Verg 2/12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.6.2010, VII-Verg 13/10).
Der Bewerber ist verpflichtet, diejenigen anderen Unternehmen, auf deren Kapazitäten er sich zum
Nachweis seiner Leistungsfähigkeit gem. § 20 Abs. 3 SektVO stützt, bei der Auftragsausführung einzusetzen.
Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber
(Bieter), Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, keine Lieferanten/
Vorlieferanten) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren wirtschaftliche und finanzielle oder technische
Leistungsfähigkeit nach § 20 Abs. 3 Satz 1 SektVO zu berufen -, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/
Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle
die Unterauftragnehmer zu benennen sowie zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue der
Unterauftragnehmer die unter Abschnitt III.2.1) Nr. (1) bis (5) aufgeführten Unterlagen für diese auf gesondertes
Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
Ferner sind – auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der
nach § 20 Abs. 3 Satz 1 SektVO benannten eignungsrelevanten Dritten sowie der nicht eignungsrelevanten
Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf
sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer, die
zur Erfüllung des Auftrags erforderlich sind, zugreifen kann (Verpflichtungserklärung nach § 20 Abs. 3 Satz 2, 3
SektVO). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung im Teilnahmeantrag ist nicht erforderlich.
Die Vergabestelle behält sich vor, auf gesonderte Anforderung von einzelnen oder allen Bewerbern nach
Einreichung der Teilnahmeanträge bei Bedarf die Vorlage von Nachweisen (Belege dritter Stellen), zu
verlangen, soweit in den Teilnahmebedingungen lediglich Eigenerklärungen verlangt sind.
Die Vergabestelle behält sich vor Zuschlagserteilung vor, von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen
Bieter – auf gesondertes Verlangen – Gewerbezentralregisterauszüge gemäß GewO zu fordern und wird Abfragen
bei Korruptions- und Vergaberegistern vornehmen.
Die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung
einzutreten.
Die geforderten Eignungsunterlagen unter Abschnitt III.2.1) im Einzelnen:
(1) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des
Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie). Der Nachweis darf zum Zeitpunkt
des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 6 Monate alt sein.
(2) Darstellung des Unternehmens (Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens) und der
Unternehmensorganisation (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur/Aufbau) sowie – falls zutreffend -
Darstellung der Konzernverbundenheit mit anderen Unternehmen.
(3) Unterschriebene schriftliche Eigenerklärung (Vordruck 3) des Unternehmens, dass gemäß § 21 Abs. 1 SektVO keine Ausschlussgründe vom Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit einer Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach § 21 Abs. 2 SektVO zuzurechnen ist, wegen Verstoßes gegen eine der folgenden Vorschriften rechtskräftig verurteilt worden ist:
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1. §§ 129, 129a oder 129b des Strafgesetzbuches,
2. §§ 333 oder 334 des Strafgesetzbuches, jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuches, auch in Verbindung mit Artikel 2 § 1 des EU-Bestechungsgesetzes
vom 10.9.1998 (BGBl. 1998 II S. 2340), das zuletzt durch Artikel 6 Absatz 1 des Gesetzes vom 21.7.2004 (BGBl. I S. 1763) geändert worden ist, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung Internationaler
Bestechung vom 10.9.1998 (BGBl. 1998 II S. 2327; 1999 II S. 87), § 1 Absatz 2 Nummer 10 des
NATO-Truppen-Schutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 2008 (BGBl. I S. 490), § 2
des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten
des Internationalen Strafgerichtshofes vom 21. Juni 2002 (BGBl. I S. 2144, 2162),
3. § 299 des Strafgesetzbuches,
4. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung,
5. § 108e des Strafgesetzbuches,
6. § 264 des Strafgesetzbuches,
7. § 261 des Strafgesetzbuches.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften stehen Verstöße gegen vergleichbare Straftatbestände anderer
Staaten gleich.
Gemäß § 21 Abs. 4 SektVO, dass
1. über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist,
2. es sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet,
3. es die Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und der Beiträge zur Sozialversicherung nicht verletzt oder
verletzt hat,
4. es keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit
(Eignung) abgibt oder diese Auskünfte unberechtigt nicht erteilt und
5. nachweislich keine schwere Verfehlung vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des Unternehmens oder einer
Person, die nach § 21 Abs. 2 SektVO für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird.
(4) Unterschriebene schriftliche Verpflichtungserklärung des Unternehmens zu Tariftreue und
Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und
Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) (Vordruck 4).
(5) Nach § 7 Abs. 1 Satz 2 TVgG-NRW müssen die Bewerber nachweisen, dass sie die Beiträge zur
gesetzlichen Sozialversicherung und der gemeinsamen Einrichtung der Tarifvertragsparteien i.S.d. § 5 Nr. 3
Arbeitnehmer-Entsendegesetz vollständig entrichten.
Der Nachweis hat entweder durch (a) einen Verweis im Teilnahmeantrag auf eine entsprechend bestehende,
gültige Bescheinigung des Vereins für die Präqualifizierung von Bauunternehmen e. V., falls diese existiert, zu
erfolgen oder durch (b) Vorlage von Unterlagen mit dem Teilnahmeantrag, die nicht älter als ein Jahr sind und
die durch die ausstellende Stelle festgelegte Gültigkeit nicht überschreiten. Die unter (b) genannten Unterlagen
müssen von dem zuständigen in- oder ausländischen Sozialversicherungsträger – im Inland der Einzugsstelle
— oder der zuständigen in- oder ausländischen Sozialkasse ausgestellt sein, soweit der Betrieb des Bieters
von dem Geltungsbereich eines Tarifvertrages über eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien
erfasst wird. Als Nachweis der unter (b) genannten Unterlagen lässt die Vergabestelle insoweit den Nachweis
eines ausgewählten Sozialversicherungsträgers bzw. Sozialkasse (z. B. der Sozialversicherungsträger/ die
Sozialkasse mit den meisten versicherten Mitarbeitern) genügen; die Bewerber müssen insoweit nicht von allen
Sozialversicherungsträgern/-kassen ihrer Beschäftigten jeweils Unterlagen einreichen. Die Vorlage der unter (b)
genannten Unterlagen genügt in Form einer (nicht beglaubigten) Kopie, auch wenn die Unterlage ausweislich
des Nachweises nur im Original Gültigkeit hat bzw. haben soll.
Der Nachweis nach § 7 Abs. 1 Satz 2 TVgG-NRW kann dadurch auch durch eine Bescheinigung des
ausländischen Staates erbracht werden. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine beglaubigte
Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und – sofern vorhanden – den Umsatz für den Bereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Vordruck 5).
(2) Nachweis einer marktüblichen Industriehaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe für Personenschäden mindestens 1 000 000 EUR je Schadensereignis und für Sach- und Vermögensschäden mindestens 500 000 EUR bzw. von zusammen 5 000 000 EUR (fünf Millionen) für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsjahr liegt vor.
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Falls eine Versicherung mit dieser Deckungshöhe derzeit nicht besteht, genügt die Vorlage von (a) einer Eigenerklärung des Bewerbers (Vordruck 6), dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen, und (b) die Erklärung eines Versicherers (in unbeglaubigter Kopie), dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Bewerber bereit ist.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Darstellung mindestens eines mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand gemäß Abschnitt II.1.5) der EU-Bekanntmachung vergleichbaren Referenzprojektes in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Mindestbedingung, M) (Vordruck 7).
Dabei müssen folgende Kriterien realisiert worden sein (M):
(a) Ausrüstung einer Stadtbahn- bzw. U-Bahnstrecke des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV, nicht: Schienenpersonenverkehrs-/Eisenbahnstrecken) mit einem Elektronischen Stellwerk (M),
(b) Ausrüstung einer Stadtbahn- bzw. U-Bahnstrecke des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV, nicht: Schienenpersonenverkehrs-/Eisenbahnstrecken) (M) mit einem Zugbeeinflussungssystem, welches mit dem System ZUB222 der Fa. Siemens telegrammkompatibel ist (M),
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(c) Ausrüstung von neu zu beschaffenden Stadtbahn- bzw. U-Bahn-Fahrzeugen mit Zugbeeinflussungsfahrzeuggeräten, die mit dem System ZUB222 der Fa. Siemens telegrammkompatibel sind (M).
Hinweise:
Die Aufrechterhaltung des Gemeinschaftsverkehrs der U79 muss gewährleistet werden. Von daher ist es zwingend notwendig, dass die mit dem Fahrzeuggerät ZUB222t der Fa. Siemens ausgerüstete Düsseldorfer Fahrzeuge im Duisburger Migrations-Zugsicherungsbereich zuggesichert und mit der entsprechenden Zugfolge verkehren können (M). Die Aufwertung kann mittels im Gleis verlegter Linienleiter oder mit einem Funkverfahren übertragen werden.
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Die Telegrammkompatibilität mit dem ZUB222-System der Fa. Siemens ist anhand von mindestens einem Referenzprojekt nachzuweisen (M). Der Nachweis der vollen Telegrammkompatibilität zu dem Düsseldorfer ZUB222t-System in Verbindung mit dem in Duisburg vom Bieter vorgesehenen Aufwerteverfahren ist in der Praxis in geeigneter Weise während des Verhandlungsverfahrens bis zur Abgabe des finalen Angebotes vorzulegen.
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Es ist ausreichend, wenn die o. g. Kriterien (a), (b) und (c) in unterschiedlichen vergleichbaren Referenzprojekten realisiert wurden, die anzugebenden Referenzprojekte müssen die Kriterien (a), (b) und (c) jeweils nicht kumulativ erfüllen.
Alle Referenzprojekte müssen von dem/den jeweiligen Auftraggeber/n abgenommen sein und sich im Fahrgastverkehr befinden (M).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend.
Sonstige besondere Bedingungen: Siehe Vergabeunterlagen.

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Duisburger Verkehrsgesellschaft AG
Postanschrift: Bungertstr. 27
Postort: Duisburg
Postleitzahl: 47053
Kontakt
Kontaktperson: Frau Lucius
E-Mail: poststelle@bezregduesseldorf.de 📧

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland – Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@bezregduesseldorf.de 📧
Telefon: +49 2114753637 📞
Fax: +49 211457-3989 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
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„Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind“.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
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Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Die Vergabestelle wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 067-117698 (2016-04-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-06-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2017-06 DVG
Kurze Beschreibung: Migration der Zugsicherungsanlage in Duisburg.
Gesamtwert des Auftrags: 30458671.14 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union
Ort der Leistung
NUTS-Region: Duisburg, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Bungertstraße 27
Kontakt
Internetadresse: http://www.dvg-duisburg.de 🌏
E-Mail: saffran@dvv.de 📧
Telefon: +49 203604-3760 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-06-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-06-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 108-217976
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 067-117698
ABl. S-Ausgabe: 108
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDBY0PH.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zweck der Ausschreibung ist die Migration der Linienzugbeeinflussungs- und Zugsicherungsanlagen (LZB-Anlagen) der Stellwerke Duisburg Hbf und Meiderich in Duisburg. Die in Betrieb befindlichen Zugsicherungsanlagen bestehen im Wesentlichen aus den Komponenten LZB L90, SpDr L77-2 und COMMAND 900 der Fa. Thales. Zu liefern und zu montieren ist eine Zugsicherungsanlage gemäß § 22 Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab) einschließlich der Lieferung der korrespondierenden Fahrzeuggeräte für neu zu beschaffende Fahrzeuge.
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Verfahren
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Kostenkriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen genannt sind (Leistung / Preis entsprechend UfAB V)
Kostenkriterium (Gewichtung): 100

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-05-31 📅
Name: Siemens Aktiengesellschaft
Postanschrift: Kruppstr. 16
Postort: Essen
Postleitzahl: 45128
Land: Deutschland 🇩🇪
Essen, Kreisfreie Stadt 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Einkauf
Internetadresse: www.dvg-duisburg.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Fax: +49 211475-3989 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 107 Abs. 3 GWB mit den dort festgelegten Rügefristen). Der Auftraggeber betrachtet eine solche Rüge als unverzüglich im Sinne des § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB, die innerhalb von 10 Kalendertagen ab Kenntnis des Bewerbers/Bieters von dem vermeintlichen Verstoß gegen Vergabevorschriften erfolgt.
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Quelle: OJS 2017/S 108-217976 (2017-06-06)